diese urteil ist doch nichts neues !
seit jahren warnen rechtsexperten davor,
dass man mit vielen app's gegen das geltende recht verstôsst.
es ist doch nichts neues,
dass fast jede app berechtigungen, zb. auf adressbuch, haben will und
vom handybesitzer diese auch bekommt.
das gleiche gilt auch für fotos.
bloss weil ich einen taxifahrer beim zb. unerlaubten bereithalten fotografiert habe,
und ich damit das urheberrecht an dieser aufnahme habe,
bedeutet das nicht,
dass ich dieses foto in der zentrale an die pinnwand kleben oder
es auf facebook hochladen kann.
egal, ob selbst oder automatisch - durch eine app.
auch kreditkarten-zahlungen bringen die taxiunternehmer in die pflicht,
sich mit dem bdsg zu befassen.
nur sieht es kein taxibetreiber,
weil es noch nicht in der bild darüber geschrieben wurde.