(oder mehr) wäre Vorsatz.Sascha1979 hat geschrieben:Ansonsten haftet ein Mitarbeiter nur für begangene grobe Fahrlässigkeit (oder mehr).
Stellt niemand in Abrede. Aber ab einem gewissen Grad verlagert sich das unternehmerische Risiko auf den Erfüllungsgehilfen, sofern er grob fahrlässig oder gar mit Vorsatz gehandelt hat, zumindest im Innenverhältnis AG-AN.Sascha1979 hat geschrieben:Ansonsten trägt der Unternehmer das unternehmerische Risiko und dazu gehören auch fahrlässige Verfehlungen des Mitarbeiters.
Fahrer verursacht mit einem Fahrgast einen Rotlichtverstoss und verunfallt! Der Unternehmer haftet. Kann der Fahrer für die Zeit des Aufpralls bis zum Ende der polizeilichen Ermittlungen am Unfallort Mindestlohn geltend machen?