Taxi NRW Bonn führt Strafenkatalog ein

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Re: Taxi NRW Bonn führt Strafenkatalog ein

Beitrag von TaxiBabsi » 06.08.2016, 13:30

Pirat hat geschrieben:Ordentlich Gerichte Prüfen nicht Sinn und Zweck von Vereinsregeln, nur ob sie satzungsmäßig zustande gekommen sind.
In den meisten Satzungen ist in letzter Konsequenz der Unternehmer, ganz egal ob er selber fährt oder sein Arbeitnehmer Adressat der Strafe.
Wir müssen die Begriffe auseinanderhalten.
Nichtmitglied oder Teilnehmer ist nicht gleichbedeutend mit Arbeitnehmer.
Ist wurscht.

Nicht zahlen ist oberstes Gebot, wenn der Verein, Genossenschaft oder was für ein Kegelclub auch immer meint die Strafe gerichtlich einzutreiben soll sie klagen.

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Re: Taxi NRW Bonn führt Strafenkatalog ein

Beitrag von Pirat » 06.08.2016, 14:09

Die treiben die Strafe nicht ein, die klagen nicht. die sperren Dich bis gezahlt wurde.
Und wer klagt, muss beweisen.
Beweise mal, wann und wie lange gesperrt wurde.
Daten sind gelöscht oder gegebenenfalls bei der Zentrale.
Und das Taxifahrerleben wird in Zukunft bei der Zentrale nicht leichter für den denjenigen
Bei einem Monopol, bedeutet für den Betreffenden „aus die Maus“.
Wenn man in einer Stadt Monopol, Gestaltungsfreiheit und Rechtsberatung hat, ist man im Paradies angekommen.
Aus dem Paradies lässt man sich nicht einfach vertreiben.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: Taxi NRW Bonn führt Strafenkatalog ein

Beitrag von scarda » 06.08.2016, 14:33

Pirat hat geschrieben:Die treiben die Strafe nicht ein, die klagen nicht. die sperren Dich bis gezahlt wurde. (...) bedeutet für den Betreffenden „aus die Maus“. (...)
Und wie Solidarität unter Einzelkämpfern aussieht, kriegen wir ja nicht zuletzt und tagtäglich auch hier hundert mal vorgeführt. Aber Babs wohnt ja angeblich ums Eck. Bestimmt zieht sie rüber, in den Untergrund sozusagen, und baut ne eigene APPvermittlung als Alternative auf. MyTaxi mit null Gebühren oder so. Kennen wir ja von hier. Mal Zentrale gründen und so. Das muss der Verein wohl von Innen heraus lösen. Ansonsten, ist ja vielleicht auch alles gut für alle in Bonn?
Nee, schon gut, ist hanebüchen.
DEREGULIERUNG IST AUCH NUR REGULIERUNG. ZIELFÜHRENDE VORSCHLÄGE? NEIN? ACH SO!
Taxi_2017 ist gut, innovativ, technisch top, hat beste Fahrzeuge zu vernünftigen, regulierten Preisen
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Re: Taxi NRW Bonn führt Strafenkatalog ein

Beitrag von TaxiBabsi » 06.08.2016, 15:12

Pirat hat geschrieben:Die treiben die Strafe nicht ein, die klagen nicht. die sperren Dich bis gezahlt wurde.
Und wer klagt, muss beweisen.
Beweise mal, wann und wie lange gesperrt wurde.
Daten sind gelöscht oder gegebenenfalls bei der Zentrale.
Und das Taxifahrerleben wird in Zukunft bei der Zentrale nicht leichter für den denjenigen
Bei einem Monopol, bedeutet für den Betreffenden „aus die Maus“.
Wenn man in einer Stadt Monopol, Gestaltungsfreiheit und Rechtsberatung hat, ist man im Paradies angekommen.
Aus dem Paradies lässt man sich nicht einfach vertreiben.
Nein, i.d.R. drohen sie nur und bellen laut, aber tun es nicht weil sie die Hosen voll haben vor Schadensersatzansprüchen. Die Taximonopolgenossenschaftenfunkfahrtenvermittlungs
paradiese sind am kippen.
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 06.08.2016, 15:16, insgesamt 4-mal geändert.

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Re: Taxi NRW Bonn führt Strafenkatalog ein

Beitrag von Guter_Kollege » 06.08.2016, 17:42

Du schriebst
Pirat hat geschrieben:Bei einem Monopol, bedeutet für den Betreffenden „aus die Maus“.
Wenn man in einer Stadt Monopol, Gestaltungsfreiheit und Rechtsberatung hat, ist man im Paradies angekommen.
Aus dem Paradies lässt man sich nicht einfach vertreiben.
Ich schrieb:
"Damit meine ich, das wirtschaftlich/existenzielle Zwänge den Vorrang haben können vor
dem Widerwillen gegen so einen abgefeimten, widerwärtigen Bußgeldkatalog: für das einzelne Individuum.
"

Wir sind uns also einig.

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Re: Taxi NRW Bonn führt Strafenkatalog ein

Beitrag von SindSieFrei? » 06.08.2016, 18:32

Mal ehrlich, Kollegen: Wenn ich wirklich Mist baue, was ich auch schon getan habe, dann stehe ich dazu und zahl die €. Ich habe die Funkbetriebsordnung unterschrieben und somit anerkannt. Ebenso bin ich auch schon "mit Freispruch" ohne Zahlung raus. Na und? Wenn mir die Zentrale am Tag einen Schnitt von weit über 200 ermöglicht, so what??? :shock: Für mich ist das so alle 2 Jahre im Schnitt wie einmal falsch parken. Lächerlich. Ich bin da ganz pragmatisch. :mrgreen:

LG
Zuletzt geändert von SindSieFrei? am 06.08.2016, 18:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Taxi NRW Bonn führt Strafenkatalog ein

Beitrag von am » 06.08.2016, 18:40

Wenn es denn eine objektive und unabhängige Schiedsstelle gäbe, könnte man ja drüber diskutieren. So wird Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

Bei geschäftsschädigendem Verhalten würde ich ja auch noch zustimmen aber beim Einladen ausserhalb von Taxiständen? Ich soll also bestraft werden, weil ich agesetze einhalte und meiner Beförderungspflicht nachkomme? Den Richter möchte ich dann doch mal sehen, der hier mitspielt.
Zuletzt geändert von am am 06.08.2016, 18:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Taxi NRW Bonn führt Strafenkatalog ein

Beitrag von Taxi Georg » 06.08.2016, 19:03

Taxi Georg hat geschrieben:Schlechter Scherz!

:arrow: Strafkatalog

Das sind die Besten! :-)
  • Gefährlicher Eingriff in Straßenverkehr: 50 €
    Telefonat/TV/Rauchen im Fahrzeug: 50 Euro
    Halteplatz fehlerhaft angefahren: 25 Euro
    Halteplatzes ohne Auftrag: 50 Euro
Sorry, das ist das Schlechteste was ich jeh gelesen habe. Das toppt sogar die TFZ ;-)
Stimmt, das habe ich übersehen!
"Aufnahme von Fahrgästen außerhalb eines Halteplatzes ohne Auftrag: 50 Euro".
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Re: Taxi NRW Bonn führt Strafenkatalog ein

Beitrag von Taxi Georg » 06.08.2016, 19:20

Hier der Bußgeldkatalog der TFZ (Stand 2014) :arrow: PDF
Ab Seite 21!
Zuletzt geändert von Taxi Georg am 06.08.2016, 19:27, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Taxi NRW Bonn führt Strafenkatalog ein

Beitrag von Guter_Kollege » 06.08.2016, 19:33

SindSieFrei? hat geschrieben:Mal ehrlich, Kollegen: Wenn ich wirklich Mist baue, was ich auch schon getan habe, dann stehe ich dazu und zahl die €. Ich habe die Funkbetriebsordnung unterschrieben und somit anerkannt.
Du machst Dir das schlicht zu einfach! Besonders weil Du durch dein desinteressiertes oder gar zustimmendes Verhalten
einen Standard etablierst, der grundsätzlich Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis von Lohnabhängigen hat.
Alleine schon die Tatsache, dass hier Mitbestimmungsrechte nach Betriebsverfassungsgesetz mit Füßen getreten werden, ist ein Unding!
Eine Taxizentrale ist kein unabhängiger Vertragspartner, sondern mit der Weisung von ihm anvertrauten Arbeitnehmern befasst. Ebenso ist sie mitverantwortlich
für die Einhaltung von Sozialvorschriften. Und würde zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie bsw. zulässt, das Arbeitnehmer, deren Einsatz sie vermittelt
und koordiniert, gegen das ArbZG verstoßen. Besonders eine Genossenschaft tritt hier für die Pflichten der ihm angeschlossenen Unternehmer (Arbeitgeber) ein.

Auch überziehen Bestandteile des Bußgeldkatalogs, dem Grunde, der Art und besonders der Höhe nach, bei Weitem das was üblicherweise an zulässigen betrieblichen
Bußgeldern hier und dort gezahlt wird.

Zitat Wikinger:
Andererseits, Strafe seitens der Genossenschaft durch Ausschluss heisst ja nicht Fahrverbot, sondern lediglich Ausschluss von der Vermittlung. Damit ist dann der Unternehmer betroffen. Dieser hat sinnvoller Weise in seinem Arbeitsvertrag drin stehen, dass z.B. Fahrzeugreinigung zu den üblichen Tätigkeiten gehört. Somit kann er im Innenverhältnis Schadensersatz geltend machen, so etwas wird auch beim Arbeitsgericht nicht abgeschmettert.

Das wirft eine Menge anderer Fragen auf. Beispielsweise die, ob eine Funkzugehörigkeit des Arbeitnehmers zwingend Bestandteil der (Arbeits)vertragsabrede ist.
Darüber hinaus sind Disziplinarmaßnahmen mit Bußcharakter noch kein Kündigungsgrund. Weder in der Summe, noch einzeln. Auch hier bedarf es mindestens einer
Betriebsvereinbarung. Und die ist an bekannte, rechtstaatliche Regeln gebunden.

Müsste nicht die Taxifunkzentrale schlicht den Bußgeldbetrag notfalls einklagen. Darf sie soweit gehen, bis zur Bezahlung dieses, die
Hauptleistung, nämlich die Funkvermittlung, zu verweigern; Deren Gegenleistung, nämlich die Funkgebühr, bezahlt ist?

Eines der krassesten Negativ-Beispiele dieser Art, lieber Kollege SSF, hat ausgerechnet noch vor einer handvoll Jahren, Dein hochgelobter Hansa Taxi Funk (HFT)
geliefert. Nämlich zu der Zeit, als er noch durch seine Servicetochterfirma Telefonverträge vertrieb und gleichzeitig auch die Telefonrechnung für den Provider kassierte.
Da wurde gar mit Funksperre gedroht (und in meinem Fall auch einmal vollzogen), solange ab einer gewissen Frist die Rechnung nicht bezahlt ist.

Die Frage nach Schadenersatz muss von Bußgeld gesondert betrachtet werden. Hierbei geht es um den 'innerbetrieblichen Schadenausgleich'.
Zulasten des Arbeitnehmers wird dieser nach dem Fahrlässigkeitsgrad geregelt und abgegolten.
Welchen Schaden und in welcher Höhe, möchte der Unternehmer denn ersetzt haben? Den eines Umsatzverlustes in einem beliebigen Zeitraum?
Gar einen für die Zeit einer ordentlichen Kündigungsfrist oder noch darüber hinaus, bis zur Neubesetzung des Arbeitsplatzes?
Und das nun als Folge davon, dass sein Arbeitnehmer das Bußgeld fürs rauchen im Taxi nicht bezahlt hat, folglich gesperrt wird und Umsatzverlust entsteht?

Nebenbei, falls der Arbeitgeber das Bußgeld übernimmt, muss er es als Lohnzufluss versteuern und versichern. Was, wenn er nur ML zahlt?
Darf das dann auf diesen angerechnet werden?

Eine handvoll Fragen und Anmerkungen, die Klagen gegen den Bußgeldkatalog oder Bestandteile davon förmlich herausfordern.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 06.08.2016, 19:42, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Taxi NRW Bonn führt Strafenkatalog ein

Beitrag von SindSieFrei? » 07.08.2016, 17:04

Das ist ja alles schön und gut, was du da so schreibst, GK. Was ist aber die Alternative??? Willst du dem rauchenden Kollegen die Kippen wegnehmen? Willst du dem Kollegen, der innerhalb der eigenen Zentrale Tourenklau betreibt das Funkgerät ausbauen? Willst du gegen die Funkbetriebsordnung verstossende Kollegen dreimal ihren Namen tanzen lassen??? Das funktioniert nicht! Nicht bei Taxifahrern. Die kannst du nur da treffen, wo es weh tut, beim Geld. Und schließlich dürfen wir eines bitte niemals vergessen: Wer sich an alle Regularien hält, der ZAHLT NICHTS!!!

LG
Zuletzt geändert von SindSieFrei? am 07.08.2016, 17:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Taxi NRW Bonn führt Strafenkatalog ein

Beitrag von scarda » 07.08.2016, 18:53

Das eine Thema ist: Klare Regeln müssen sein und auch sanktioniert werden. Selbstverwaltung ist eine feine Sache. Aber auch jeder andere Betrieb hat so seine Regeln.
Das andere Thema ist: Hirnlose, möglicherweise gar illegale Reglungen gehören weg.
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Re: Taxi NRW Bonn führt Strafenkatalog ein

Beitrag von Pirat » 07.08.2016, 19:33

Ich bin für den Videobeweis...
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Re: Taxi NRW Bonn führt Strafenkatalog ein

Beitrag von Sascha1979 » 07.08.2016, 19:53

Wenn ein Unternehmer Strafen wegen vertraglicher Verfehlungen zahlt,
Die ein Arbeitnehmer verursacht hat, muss es als
Lohn Zufluss angegeben werden????

Tausende Unternehmer zahlen Vertragsstrafen. Weil
Das Haus nicht rechtzeitig fertig wurde. Weil
Die Bagger arbeiten nicht rechtzeitig fertig wurden. Weil
Der Bus nicht pünktlich kam.

Und wenn der Mitarbeiter falsch gemauert hat, zu langsam Bagger gefahren ist, etc. muss dies bezahlen der Vertragsstrafe als Lohn deklariert werden?

Wir reden hier nicht von behördlichen Bußgeldern gegen den Fahrer wegen Straßen verkehrsrechtlichen Verfehlungen!
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

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Re: Taxi NRW Bonn führt Strafenkatalog ein

Beitrag von Wikinger » 07.08.2016, 19:57

Hat doch mit dem Lohn nichts zu tun. Wie Vorschuss Nettoabzug vom Lohn, Ende. Ganz easy.

Soll der Unternehmer dafür zahlen, dass trotz Rauchverbot geraucht wird? Ist sowieso verboten...

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Re: Taxi NRW Bonn führt Strafenkatalog ein

Beitrag von am » 07.08.2016, 21:28

SindSieFrei? hat geschrieben:Das ist ja alles schön und gut, was du da so schreibst, GK. Was ist aber die Alternative??? Willst du dem rauchenden Kollegen die Kippen wegnehmen? Willst du dem Kollegen, der innerhalb der eigenen Zentrale Tourenklau betreibt das Funkgerät ausbauen? Willst du gegen die Funkbetriebsordnung verstossende Kollegen dreimal ihren Namen tanzen lassen??? Das funktioniert nicht! Nicht bei Taxifahrern. Die kannst du nur da treffen, wo es weh tut, beim Geld. Und schließlich dürfen wir eines bitte niemals vergessen: Wer sich an alle Regularien hält, der ZAHLT NICHTS!!!

LG

Bei rauchenden Fahren wird bei uns das Fahrzeug über fünf oder sechs Stunden gesperrt - zum auslüften. Das kommt dann kurz vor Schichtwechsel richtig gut. Leider wird davon viel zu wenig Gebrauch gemacht, trotz bekannter Wiederholungstäter. Übrigens wurd mir mal ohne Namensnennung seitens unseres Ordnungsdienstes von einem Unternehmer berichtet, der immer wieder beim Rauchen im Auto erwischt wurde, was zu einer jeweiligen Verdoppelung des Ordnungsgeldes führte. Geholfen hat es wohl aber auch nicht.
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Re: Taxi NRW Bonn führt Strafenkatalog ein

Beitrag von Taxi Georg » 07.08.2016, 23:24

Taxi Georg hat geschrieben:Hier der Bußgeldkatalog der TFZ (Stand 2014) :arrow: PDF
Ab Seite 21!
Was für ein Zufall! :arrow: Express: Das ist Düsseldorfs Strafen-Katalog für Taxi-Rüpel
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Re: Taxi NRW Bonn führt Strafenkatalog ein

Beitrag von scarda » 08.08.2016, 10:03

Wie regeln das eigentlich diese ganzen Fußballvereine rechtlich, dass sie Spieler zu Geldstrafen heranziehen oder zeitweise 'aussperren'? 8)
Alle verbieten und abschaffen, diese überkommenen Vereinsmeier! :(
Zuletzt geändert von scarda am 08.08.2016, 10:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Taxi NRW Bonn führt Strafenkatalog ein

Beitrag von SindSieFrei? » 08.08.2016, 17:49

Sag ich doch!!! Nur für das Taxigewerbe sollen mal wieder Ausnahmen gelten! Schiedsgerichte sind und bleiben Bestandteil in unserem gesellschaftlichen Zusammenagieren. Wäre ja nun auch vollkommener Blödsinn wenn eine Zentrale einen Zivilrechtsprozeß anstrengen müßte, der nachträglich das sanktionieren soll, was der Fahrer VORHER in der Funkordnung unterschrieben hat! Unverhältnismäßig allein der Aufwand bei z.B. 50 € Strafe wegen Rauchen im Taxi. Unsere Gerichte sind schon mit genug Blödsinn überlastet. Nach wie vor gilt: Wer nicht unterschreiben will, muss nicht und kann gerne woanders fahren. Und: Wer nichts falsch macht: ZAHLT NICHT!

LG
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Re: Taxi NRW Bonn führt Strafenkatalog ein

Beitrag von Guter_Kollege » 08.08.2016, 18:12

Sascha1979 hat geschrieben:Wenn ein Unternehmer Strafen wegen vertraglicher Verfehlungen zahlt,
Die ein Arbeitnehmer verursacht hat, muss es als
Lohn Zufluss angegeben werden????
Hab ich mich so mißverständlich ausgedrückt?
Die Sache ist doch allgemein bekannt und üblich: Ein Unternehmer, der Bußgelder oder ähnliches,
seines Arbeitnehmers übernimmt, muss dieses als Lohnzufluß versichern und versteuern.

Will er seinen Arbeitnehmer vollkommen schadlos halten, muss er also dessen Lohnbrutto entsprechend erhöhen.

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