du hast ganz normal eine ausgabe mit 19% und
eine einnahme mit 7%.
wenn du jetzt noch die netto beträge aus & ein vergleichst,
dann wird dir ein licht aufgehen.
nachlesen, klar, ustae.
frag doch den google nach hauptleistung nebenlesitung ust.
sag jetzt aber nicht,
dass du die ganzen jahre die fahrgastquittungen mit 7% fahrpreis und 19% zuschlag geschrieben hast?
Fiskaltaxameter noch einmal
Re: Fiskaltaxameter noch einmal
Zuletzt geändert von taxipost am 26.07.2016, 07:36, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Fiskaltaxameter noch einmal
Kannste knicken.
Bei Haupt-/Nebenleistung muss der Erbringer identisch sein. Passt beim Grossraumzuschlag, aber weder bei der Flughafengebühr (Erbringer Apcoa/Q-Park) noch beim Zuschlag für bargeldlose Zahlung (Erbringer Finanzdienstleister).
Wie Fahrgastquittungen geschrieben wurden hat niemanden interessiert solange der einzelne Betrag nicht wesentlich höher war als der Tagesumsatz. Bestes Beispiel ist MT, wo kein Hahn danach kräht ob deren Quittungen korrekt sind (meist sind sie es nicht).
Mit Beginn der Einzelaufzeichnungspflicht könnte sich das ändern.
Bei Haupt-/Nebenleistung muss der Erbringer identisch sein. Passt beim Grossraumzuschlag, aber weder bei der Flughafengebühr (Erbringer Apcoa/Q-Park) noch beim Zuschlag für bargeldlose Zahlung (Erbringer Finanzdienstleister).
Wie Fahrgastquittungen geschrieben wurden hat niemanden interessiert solange der einzelne Betrag nicht wesentlich höher war als der Tagesumsatz. Bestes Beispiel ist MT, wo kein Hahn danach kräht ob deren Quittungen korrekt sind (meist sind sie es nicht).
Mit Beginn der Einzelaufzeichnungspflicht könnte sich das ändern.
Re: Fiskaltaxameter noch einmal
kannste knicken.ilkoep hat geschrieben:...(Erbringer Apcoa/Q-Park)...bargeldlose Zahlung (Erbringer Finanzdienstleister).
das vertragsverhältnis ist
du <> fahrgast
bei APCOA könnte man noch in richtung durchlaufenderosten denken, weil der zuschlag 1:1 weitergegeben wird.
aber was ist mit 1:50? wenn ein fahrgast 20,- mit karte zahlt, wie hoch sind die gebühren? 1,50 ???
nein, ca. 1,-. du verdienst also noch daran.
also, du erbringst eine steuerpflichtige leistung.
der steuersatz, weil 1,50 nur zusätzlich berechent werden,
richtet sich nach der hauptleistung.
Zuletzt geändert von taxipost am 27.07.2016, 07:34, insgesamt 2-mal geändert.
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