Fiskaltaxameter noch einmal

Neuigkeiten aus dem Taxigewerbe.
taxipost
Vielschreiber
Beiträge: 2533
Registriert: 22.02.2015, 11:37
Wohnort: berlin

Re: Fiskaltaxameter noch einmal

Beitrag von taxipost » 26.07.2016, 07:33

du hast ganz normal eine ausgabe mit 19% und
eine einnahme mit 7%.
wenn du jetzt noch die netto beträge aus & ein vergleichst,
dann wird dir ein licht aufgehen.

nachlesen, klar, ustae.
frag doch den google nach hauptleistung nebenlesitung ust.

sag jetzt aber nicht,
dass du die ganzen jahre die fahrgastquittungen mit 7% fahrpreis und 19% zuschlag geschrieben hast?
Zuletzt geändert von taxipost am 26.07.2016, 07:36, insgesamt 2-mal geändert.
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF

ilkoep
Vielschreiber
Beiträge: 1106
Registriert: 06.06.2014, 23:30
Wohnort: Berlin

Re: Fiskaltaxameter noch einmal

Beitrag von ilkoep » 26.07.2016, 18:24

Kannste knicken.

Bei Haupt-/Nebenleistung muss der Erbringer identisch sein. Passt beim Grossraumzuschlag, aber weder bei der Flughafengebühr (Erbringer Apcoa/Q-Park) noch beim Zuschlag für bargeldlose Zahlung (Erbringer Finanzdienstleister).

Wie Fahrgastquittungen geschrieben wurden hat niemanden interessiert solange der einzelne Betrag nicht wesentlich höher war als der Tagesumsatz. Bestes Beispiel ist MT, wo kein Hahn danach kräht ob deren Quittungen korrekt sind (meist sind sie es nicht).

Mit Beginn der Einzelaufzeichnungspflicht könnte sich das ändern.

taxipost
Vielschreiber
Beiträge: 2533
Registriert: 22.02.2015, 11:37
Wohnort: berlin

Re: Fiskaltaxameter noch einmal

Beitrag von taxipost » 27.07.2016, 07:24

ilkoep hat geschrieben:...(Erbringer Apcoa/Q-Park)...bargeldlose Zahlung (Erbringer Finanzdienstleister).
kannste knicken.

das vertragsverhältnis ist
du <> fahrgast

bei APCOA könnte man noch in richtung durchlaufenderosten denken, weil der zuschlag 1:1 weitergegeben wird.
aber was ist mit 1:50? wenn ein fahrgast 20,- mit karte zahlt, wie hoch sind die gebühren? 1,50 ???
nein, ca. 1,-. du verdienst also noch daran.
also, du erbringst eine steuerpflichtige leistung.
der steuersatz, weil 1,50 nur zusätzlich berechent werden,
richtet sich nach der hauptleistung.
Zuletzt geändert von taxipost am 27.07.2016, 07:34, insgesamt 2-mal geändert.
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF

Antworten