Fiskaltaxameter noch einmal

Neuigkeiten aus dem Taxigewerbe.
Benutzeravatar
AsphaltRunner
Vielschreiber
Beiträge: 1127
Registriert: 09.03.2014, 14:38
Wohnort: Berlin

Re: Fiskaltaxameter noch einmal

Beitrag von AsphaltRunner » 21.07.2016, 02:43

RaimundHH hat geschrieben:
ich denke wir sollten uns mal vergegenwärtigen, daß das Taxigewerbe nur ein gaaanz kleiner Fisch im bundesweitem
Bargeschäft ist.
Bei der Änderung der AO mit dem BMF-Schreiben von 2010 hat man uns, bzw. unseren Fahrpreisanzeiger mit
ins Boot der Registrierkassen genommen,wie weit das gerechtfertigt/logisch ist, sei mal dahingestellt.

Natürlich gelten dann alle nachfolgende Gesetze/Änderungen auch für den Taxameter, bzw. die digital erfaßten
Taxameterdaten, ohne daß der Taxameter dazu nochmals extra erwähnt wird.
Sehe ich genauso. Das sieht man auch an dem Wort INSIKA (integrierte Sicherheitslösung für Kassensysteme). Doch das Taxameter ist kein Kassensystem wie Poorboy richtigerweise nicht Müde wird zu betonen, sondern ein QuasiKassensystem.
Nur wer einen mechanischen Taxameter betreibt, kommt aus dieser Nummer raus.
Das Leben wird vorwärts gelebt und rückwärts verstanden

taxipost
Vielschreiber
Beiträge: 2533
Registriert: 22.02.2015, 11:37
Wohnort: berlin

Re: Fiskaltaxameter noch einmal

Beitrag von taxipost » 21.07.2016, 07:44

RaimundHH hat geschrieben:...
Außerdem beziehen sich die Antworten des BMFs nicht auf ein "Registrierkassen-Manipulations-Gesetz", sondern
auf das Gesetz zum Schutz vor Manipulation von digitalen Grundaufzeichnungen.

Wenn das BMF aber höchstwahrscheinlich vom Einzelhandel, Gastrogewerbe, etc. mit Fragen zur Sicherung von Registrierkassen
"bombardiert" wird, nehmen die Antworten auch mehrheitlich auf Registrierkassen Bezug, gelten aber sinngemäß
auch für Taxameter.

Ich finde es gut, daß endlich mal ein Terminplan mit verbindlichen Rechtsnormen aufgestellt wurde.

Das wichtigste für uns Unternehmer ist doch, daß wir in Zukunft unsere Daten nach einem vom BMF/BSI
zertifizierten und auch so von der Industrie angebotenem Verfahren erfassen und speichern können und
nicht auf die "Interpretationen" einer Taxibehörde angwiesen sind.

Grüße
der einzelhandel hat beteits heute die auflage ein kassenjournal, einzelaufzeichnungspflicht, zu führen.
unabhängig von der manipulationsmöglichkeit,
führst du ein "taxameter-journal" oder hast du es vor, nach dem 31.12.2016?
das ist nämlich der entscheidenen punkt.
Zuletzt geändert von taxipost am 21.07.2016, 07:45, insgesamt 2-mal geändert.
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF

RaimundHH
Vielschreiber
Beiträge: 865
Registriert: 06.09.2011, 02:00
Wohnort: Hamburg

Re: Fiskaltaxameter noch einmal

Beitrag von RaimundHH » 21.07.2016, 14:03

Moin,

@taxipost

zweimal nein! Wenn ich irgenwann mal bis 2020 ein Taxameter mit zertifiziertem Sicherungssystem einsetzen werde, dann
werde ich sozusagen als "Beifang" bei der Speicherung meiner Fahrpreise "unverbindlich" meine Einzeleinnahmen aufzeichnen.
Unverbindlich weil das Taxameter nur Fahrpreise aber keine tatsächlichen Einnahmen aufzeichnet, dafür müßte ich jede
erfolgreiche Fahrt einzeln erfassen und buchen. :wink:

Und da die Einzelaufzeichnungspflicht tatsächlich erst bei einer Betriebsprüfung relevant wird, sehe ich der Sache gelassen entgegen, weil
ich statistisch erst wieder in ca. 30 Jahren geprüft werde.

Grüße

Benutzeravatar
AsphaltRunner
Vielschreiber
Beiträge: 1127
Registriert: 09.03.2014, 14:38
Wohnort: Berlin

Re: Fiskaltaxameter noch einmal

Beitrag von AsphaltRunner » 21.07.2016, 16:57

RaimundHH hat geschrieben: Und da die Einzelaufzeichnungspflicht tatsächlich erst bei einer Betriebsprüfung relevant wird, sehe ich der Sache gelassen entgegen, weil
ich statistisch erst wieder in ca. 30 Jahren geprüft werde.
Oder deiner nächsten KonzVerlängerung :wink:
Das Leben wird vorwärts gelebt und rückwärts verstanden

ilkoep
Vielschreiber
Beiträge: 1106
Registriert: 06.06.2014, 23:30
Wohnort: Berlin

Re: Fiskaltaxameter noch einmal

Beitrag von ilkoep » 21.07.2016, 17:15

AsphaltRunner hat geschrieben: Die Frage nach einer Alternative bezog sich auf die revisionssichere Verschlüsselung.
Habe das hier gefunden:

http://www.taxi-times.com/manipulations ... sika-sein/

http://www.pay-co.de/default.aspx?AspxA ... eSupport=1

taxipost
Vielschreiber
Beiträge: 2533
Registriert: 22.02.2015, 11:37
Wohnort: berlin

Re: Fiskaltaxameter noch einmal

Beitrag von taxipost » 22.07.2016, 08:20

AsphaltRunner hat geschrieben:
RaimundHH hat geschrieben: Und da die Einzelaufzeichnungspflicht tatsächlich erst bei einer Betriebsprüfung relevant wird, sehe ich der Sache gelassen entgegen, weil
ich statistisch erst wieder in ca. 30 Jahren geprüft werde.
Oder deiner nächsten KonzVerlängerung :wink:
1++
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF

RaimundHH
Vielschreiber
Beiträge: 865
Registriert: 06.09.2011, 02:00
Wohnort: Hamburg

Re: Fiskaltaxameter noch einmal

Beitrag von RaimundHH » 22.07.2016, 14:07

Moin,

@Taxipost

Da Du ja offensichtlich ein Verfechter der Einzelaufzeichnungspflicht bist, würde mich interessieren, wie Du
selbiger nachkommst.

Beispiel:
Taxischicht a 10 Fahrten a 12 € zzgl. 0,50 € steuerpflichtiges Trinkgeld pro Fahrt.
Wie erklärst Du die Differenz von 120€ laut Taxameter(aufzeichnung)
zu tatsächlichem Umsatz von 126€?
Korrigierst Du (händisch?!) jede Fahrt oder korrigierst Du (händisch?!) nur die
Schichtsumme? Dann sind aber Deine Einzelaufzeichnungen fehlerhaft und nach Deiner Aussage
macht Dich das verdächtig und könnte Hinzuschätzungen nachsichziehen. :wink:

Fakt ist doch, daß Du fast immer Deine digitalen Taxameteraufzeichnungen nachträglich ändern mußt.

Grüße

Guter_Kollege
Vielschreiber
Beiträge: 4269
Registriert: 29.11.2013, 00:28

Re: Fiskaltaxameter noch einmal

Beitrag von Guter_Kollege » 22.07.2016, 16:32

RaimundHH hat geschrieben: Beispiel:
Taxischicht a 10 Fahrten a 12 € zzgl. 0,50 € steuerpflichtiges Trinkgeld pro Fahrt.
Wie erklärst Du die Differenz von 120€ laut Taxameter(aufzeichnung)
zu tatsächlichem Umsatz von 126€?
Indem er die Trinkgeldeinnahme als solches ins Kassenbuch/Buchhaltung einträgt.
DU kannst Fragen stellen ...... :roll:

ilkoep
Vielschreiber
Beiträge: 1106
Registriert: 06.06.2014, 23:30
Wohnort: Berlin

Re: Fiskaltaxameter noch einmal

Beitrag von ilkoep » 22.07.2016, 18:04

Die Frage ist berechtigt.

Sofern es nur um die Barumsätze des EWU geht ist die Buchung easy.

Lustig wird es wenn zusätzlich zum Fahrpreis (7 %) noch Kreditkartengebühr (19 %), Flughafengebühr (19 %) und der Tip für den angestellten Fahrer (0 %) auf der Rechnung erscheint.

Als Krönung des Ganzen stellt MyTaxi dem Unternehmer 7 % Umsatzsteuer des umsatzsteuerfreien Tip des Fahrers in Rechnung, obwohl dem Unternehmer nicht bekannt ist wie hoch der Tip des Fahrers ist.

Für MWU: Mission impossible.

TaxiBabsi
Vielschreiber
Beiträge: 2689
Registriert: 09.05.2005, 08:43

Re: Fiskaltaxameter noch einmal

Beitrag von TaxiBabsi » 22.07.2016, 19:28

Jedem MyTaxi Unternehmer sind die Trinkgelder jeder einzelnen Fahrt der Fahrer bekannt und in den Excel-Tabellen einsichtlich.

Mit den bekannten Apps wie z.B. von Starkcenter sind Fahrpreiskorrekturen, Eingabe von Trinkgeldern etc. einfach möglich.
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 22.07.2016, 19:28, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
AsphaltRunner
Vielschreiber
Beiträge: 1127
Registriert: 09.03.2014, 14:38
Wohnort: Berlin

Re: Fiskaltaxameter noch einmal

Beitrag von AsphaltRunner » 23.07.2016, 00:57

Scheint ne Alternative zu sein. Nach dem Urlaub werde ich mir das genauer anschauen.
Erst mal vielen Dank
Das Leben wird vorwärts gelebt und rückwärts verstanden

Benutzeravatar
AsphaltRunner
Vielschreiber
Beiträge: 1127
Registriert: 09.03.2014, 14:38
Wohnort: Berlin

Re: Fiskaltaxameter noch einmal

Beitrag von AsphaltRunner » 23.07.2016, 00:58

TaxiBabsi hat geschrieben:Jedem MyTaxi Unternehmer sind die Trinkgelder jeder einzelnen Fahrt der Fahrer bekannt und in den Excel-Tabellen einsichtlich.
Nicht bei BarTouren :mrgreen:
Das Leben wird vorwärts gelebt und rückwärts verstanden

Benutzeravatar
AsphaltRunner
Vielschreiber
Beiträge: 1127
Registriert: 09.03.2014, 14:38
Wohnort: Berlin

Re: Fiskaltaxameter noch einmal

Beitrag von AsphaltRunner » 23.07.2016, 01:04

ilkoep hat geschrieben:
Lustig wird es wenn zusätzlich ... noch Kreditkartengebühr (19 %)...auf der Rechnung erscheint...
Finanzdienstleistungen sind von der MwSt. befreit.
Das Leben wird vorwärts gelebt und rückwärts verstanden

Benutzeravatar
AsphaltRunner
Vielschreiber
Beiträge: 1127
Registriert: 09.03.2014, 14:38
Wohnort: Berlin

Re: Fiskaltaxameter noch einmal

Beitrag von AsphaltRunner » 23.07.2016, 01:18

RaimundHH hat geschrieben:
Beispiel:
Taxischicht a 10 Fahrten a 12 € zzgl. 0,50 € steuerpflichtiges Trinkgeld pro Fahrt.
Wie erklärst Du die Differenz von 120€ laut Taxameter(aufzeichnung)
zu tatsächlichem Umsatz von 126€?
10x0,5€(Trinkgeld) ergeben bei mir 5€+120€ ergibt 125€.
Wie kommst du jetzt auf 126€ :?: :?: :?:
Das Leben wird vorwärts gelebt und rückwärts verstanden

ilkoep
Vielschreiber
Beiträge: 1106
Registriert: 06.06.2014, 23:30
Wohnort: Berlin

Re: Fiskaltaxameter noch einmal

Beitrag von ilkoep » 23.07.2016, 05:27

AsphaltRunner hat geschrieben:
ilkoep hat geschrieben:
Lustig wird es wenn zusätzlich ... noch Kreditkartengebühr (19 %)...auf der Rechnung erscheint...
Finanzdienstleistungen sind von der MwSt. befreit.
Richtig, betrifft aber nur das Disagio das vom Finanzdienstleister dem Unternehmer in Rechnung gestellt wird. Der Berliner Zuschlag für bargeldlose Zahlung, €1,50, ist dagegen voll umsatzsteuerpflichtig.

taxipost
Vielschreiber
Beiträge: 2533
Registriert: 22.02.2015, 11:37
Wohnort: berlin

Re: Fiskaltaxameter noch einmal

Beitrag von taxipost » 23.07.2016, 08:09

RaimundHH hat geschrieben:Moin,

@Taxipost

Da Du ja offensichtlich ein Verfechter der Einzelaufzeichnungspflicht bist, würde mich interessieren, wie Du
selbiger nachkommst.

Beispiel:
Taxischicht a 10 Fahrten a 12 € zzgl. 0,50 € steuerpflichtiges Trinkgeld pro Fahrt.
Wie erklärst Du die Differenz von 120€ laut Taxameter(aufzeichnung)
zu tatsächlichem Umsatz von 126€?
Korrigierst Du (händisch?!) jede Fahrt oder korrigierst Du (händisch?!) nur die
Schichtsumme? Dann sind aber Deine Einzelaufzeichnungen fehlerhaft und nach Deiner Aussage
macht Dich das verdächtig und könnte Hinzuschätzungen nachsichziehen. :wink:

Fakt ist doch, daß Du fast immer Deine digitalen Taxameteraufzeichnungen nachträglich ändern mußt.

Grüße
das ist ganz einfach, weil bei mir keine steuerpflichtigen trinkgelder anfallen :D :D :D .

deine frage beantworte ich aber gern,
weil hier die situation die gleiche ist,
wie eine einnahme ohne taxameter die von einem angestellten ausgeführt wurde.

also,
auf weches gerät bezieht sich die vorschrift?

taxameter!

einnahmen ohne die taxameter-benutzung werden ganz normal behandelt.
es wird nichts korrigiert oder verändert.
du hast einmal einnahmen mit und einmal ohne taxameter.
Zuletzt geändert von taxipost am 23.07.2016, 08:13, insgesamt 2-mal geändert.
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF

taxipost
Vielschreiber
Beiträge: 2533
Registriert: 22.02.2015, 11:37
Wohnort: berlin

Re: Fiskaltaxameter noch einmal

Beitrag von taxipost » 23.07.2016, 08:21

TaxiBabsi hat geschrieben:Jedem MyTaxi Unternehmer sind die Trinkgelder jeder einzelnen Fahrt der Fahrer bekannt und in den Excel-Tabellen einsichtlich.

Mit den bekannten Apps wie z.B. von Starkcenter sind Fahrpreiskorrekturen, Eingabe von Trinkgeldern etc. einfach möglich.
habe noch nie eine excel-tabelle von mt mit einer abrechnung bekommen.
bei mt-bezahlen per ap-fahrten gibt es keine trinkgelder die der unternehmer auszahlen muss.
eine fahrt = eine einnahme
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF

taxipost
Vielschreiber
Beiträge: 2533
Registriert: 22.02.2015, 11:37
Wohnort: berlin

Re: Fiskaltaxameter noch einmal

Beitrag von taxipost » 23.07.2016, 08:28

ilkoep hat geschrieben:
AsphaltRunner hat geschrieben:
ilkoep hat geschrieben:
Lustig wird es wenn zusätzlich ... noch Kreditkartengebühr (19 %)...auf der Rechnung erscheint...
Finanzdienstleistungen sind von der MwSt. befreit.
Richtig, betrifft aber nur das Disagio das vom Finanzdienstleister dem Unternehmer in Rechnung gestellt wird. Der Berliner Zuschlag für bargeldlose Zahlung, €1,50, ist dagegen voll umsatzsteuerpflichtig.
dieser zuschlag unterliegt 7% mwst.
genauso wie die 0,50€ für fahrten von txl bei benutzung von n1.

vorausgesetzt natürlich, dass der fahrpreis dem tarif unterliegt.
Zuletzt geändert von taxipost am 23.07.2016, 08:31, insgesamt 3-mal geändert.
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF

TaxiBabsi
Vielschreiber
Beiträge: 2689
Registriert: 09.05.2005, 08:43

Re: Fiskaltaxameter noch einmal

Beitrag von TaxiBabsi » 23.07.2016, 12:09

AsphaltRunner hat geschrieben:
TaxiBabsi hat geschrieben:Jedem MyTaxi Unternehmer sind die Trinkgelder jeder einzelnen Fahrt der Fahrer bekannt und in den Excel-Tabellen einsichtlich.
Nicht bei BarTouren :mrgreen:
Yep.

TaxiBabsi
Vielschreiber
Beiträge: 2689
Registriert: 09.05.2005, 08:43

Re: Fiskaltaxameter noch einmal

Beitrag von TaxiBabsi » 23.07.2016, 12:59

taxipost hat geschrieben:
TaxiBabsi hat geschrieben:Jedem MyTaxi Unternehmer sind die Trinkgelder jeder einzelnen Fahrt der Fahrer bekannt und in den Excel-Tabellen einsichtlich.

Mit den bekannten Apps wie z.B. von Starkcenter sind Fahrpreiskorrekturen, Eingabe von Trinkgeldern etc. einfach möglich.
habe noch nie eine excel-tabelle von mt mit einer abrechnung bekommen.
bei mt-bezahlen per ap-fahrten gibt es keine trinkgelder die der unternehmer auszahlen muss.
eine fahrt = eine einnahme
Auch bei MT App Fahrten gibt es natürlich ausgewiesene Trinkgelder. Der Taxi-Unternehmer entscheidet wie er diese Trinkgelder behandelt.

Der Fahrer hat auch Zugang zu den erwähnten Excel-Sheets: MyTaxi App öffnen - Fahrten - ggfs. den Zeitraum mit dem "Filter" Button anpassen - Exportieren - voila ...

Antworten