'Müssen' oder nicht ... da mache ich mir keine Sorgen!taxipost hat geschrieben:... einer aufforderung der behörde diese daten von der zentrale zu besorgen muss auch kein schwein folge leisten !!!
es gibt keine pflicht daten aufzuzeichnen, somit auch keine pflicht welche aufzubewahren und
daher gibt es auch keine pflicht zu mitarbeit bei der auswertung der nichtvorhandenen daten.
Es wird aufgezeichnet und gespeichert werden.
Einmal aus Gründen der Kontrolle der eigenen Betriebsabläufe.
Ein weiteres mal um immer den Überblick darüber zu haben, wann welcher Fahrer fürs Unternehmen tätig war.
Und das aus den verschiedensten Gründen. Z.B. um Sanktionen gegen eine bestimmte Person verhängen zu können.