Neuer Trick der MWUs!!
Neuer Trick der MWUs!!
Unsere „gesetzestreuen“, MWUs, die ja selbstlos kriminell werden, weil sie sich um Arbeitsplätze sorgen, wie wir von IK stets belehrt werden, haben sich etwas neues einfallen lassen!
Heute traf ich einen mir langjährig bekannten Fahrer, der kurz vor seiner IHK-Prüfung in Sachen Unternehmer steht!
Sein langjähriger Taxivermieter hat ihm als Start in die Selbstständigkeit nicht die formale Kündigung angeboten, sondern einen „Aufhebungsvertrag“!
Der fahrende Trottel hat natürlich nicht begriffen, dass damit „alle gegenseitigen Ansprüche“ abgegolten sind und er den unterschlagenen Teil des Mindestlohns, er machte gerade mit eingeschaltetem Dachzeichen am Posten „Pause“, nicht mehr einklagen kann!! Er müsste schlicht kündigen, um sich dann vor dem Arbeitsgericht den unterschlagenen Teil Mindestlohns für ein ganzes Jahr als Startkapital zu holen.
Immerhin hat er mir zugesagt, mir seinen Arbeitsvertrag, seine Lohnabrechnungen sowie eine Eidesstattliche Versicherung über die tatsächliche Betriebsführung zu übergeben, sobald er auch eigene Rechnung fährt!
Mal sehen, ob das reicht, die Strafverfolgungs-Behörden auf Trab zu bringen!
Cheffe soll im vergangenem Jahr ein halbes Dutzend Wagen stillgelegt haben. Es tut sich also etwas!
Poorboy
Heute traf ich einen mir langjährig bekannten Fahrer, der kurz vor seiner IHK-Prüfung in Sachen Unternehmer steht!
Sein langjähriger Taxivermieter hat ihm als Start in die Selbstständigkeit nicht die formale Kündigung angeboten, sondern einen „Aufhebungsvertrag“!
Der fahrende Trottel hat natürlich nicht begriffen, dass damit „alle gegenseitigen Ansprüche“ abgegolten sind und er den unterschlagenen Teil des Mindestlohns, er machte gerade mit eingeschaltetem Dachzeichen am Posten „Pause“, nicht mehr einklagen kann!! Er müsste schlicht kündigen, um sich dann vor dem Arbeitsgericht den unterschlagenen Teil Mindestlohns für ein ganzes Jahr als Startkapital zu holen.
Immerhin hat er mir zugesagt, mir seinen Arbeitsvertrag, seine Lohnabrechnungen sowie eine Eidesstattliche Versicherung über die tatsächliche Betriebsführung zu übergeben, sobald er auch eigene Rechnung fährt!
Mal sehen, ob das reicht, die Strafverfolgungs-Behörden auf Trab zu bringen!
Cheffe soll im vergangenem Jahr ein halbes Dutzend Wagen stillgelegt haben. Es tut sich also etwas!
Poorboy
Zuletzt geändert von Poorboy am 18.01.2016, 03:45, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Neuer Trick der MWUs!!
Wenn er das macht, kann der Chef ihn wegen Verletzung der Schweigepflicht verklagen. Es sei denn, du bist sein gesetzlicher Vertreter, sprich: Anwalt.Poorboy hat geschrieben: Immerhin hat er mir zugesagt, mir seinen Arbeitsvertrag, seine Lohnabrechnungen sowie eine Eidesstattliche Versicherung über die tatsächliche Betriebsführung zu übergeben, sobald er auch eigene Rechnung fährt!
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Re: Neuer Trick der MWUs!!
Verletzung der Schweigepflicht?
Welche jetzt genau? Wo festgeschrieben?
Welche jetzt genau? Wo festgeschrieben?
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse
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Re: Neuer Trick der MWUs!!
Unabhängig davon, dass es natürlich falsch ist, dass das einfordern dieser Ansprüche damit ausgeschlossen ist.
Da es niemals rechtsgültig war so wenig zu bezahlen, kann eine pauschale Abgeltung auch nicht mit dem Aufhebungsvertrag abgegolten sein.
Da es niemals rechtsgültig war so wenig zu bezahlen, kann eine pauschale Abgeltung auch nicht mit dem Aufhebungsvertrag abgegolten sein.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse
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Re: Neuer Trick der MWUs!!
Es soll aber wohl bezweckt werden. Darum eben bloß keine normale Kündigung!
Diesen "Aufhebungsvertrag" würde ich mir jedenfalls gerne mal ansehen !
Poorboy
Diesen "Aufhebungsvertrag" würde ich mir jedenfalls gerne mal ansehen !
Poorboy
Re: Neuer Trick der MWUs!!
Wozu der Aufhebungsvertrag?
Der Fahrer kündigt. Der AG kann sich zurück lehnen.
Wenn der Fahrer seine Arbeitszeiten gefälscht hat, dann hat er selber Schuld.
Hat der Chef für ihn gefälscht, sieht die Sache anders aus.
Ich gehe davon aus, dass der Fahrer selber gefälscht hat. Wahrscheinlich wusste sein AG nichts davon.
Ein Unternehmer darf wegen Datenschutz seine Mitarbeiter nicht ständig überwachen.
Man vertraut dem AN und dieser heult sich bei Poorboy aus.
Wie geil ist das denn?!
Jetzt darf er sich selbst ausbeuten.
Eine gerechte Strafe.
Der Fahrer kündigt. Der AG kann sich zurück lehnen.
Wenn der Fahrer seine Arbeitszeiten gefälscht hat, dann hat er selber Schuld.
Hat der Chef für ihn gefälscht, sieht die Sache anders aus.
Ich gehe davon aus, dass der Fahrer selber gefälscht hat. Wahrscheinlich wusste sein AG nichts davon.
Ein Unternehmer darf wegen Datenschutz seine Mitarbeiter nicht ständig überwachen.
Man vertraut dem AN und dieser heult sich bei Poorboy aus.
Wie geil ist das denn?!
Jetzt darf er sich selbst ausbeuten.
Eine gerechte Strafe.
- alsterblick
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Re: Neuer Trick der MWUs!!
`Kenne da auch einen, der hat die IHK Prüfung schon mal fertig jetzt, aber ne Karre alleine fahren will er keinesfalls.IK hat geschrieben: Jetzt darf er sich selbst ausbeuten.
Eine gerechte Strafe.
Mind 30 Std/Woche muss da nachts ein Profi-Rentner oder so....unter Vertrauen ..drauf fahren noch........
Zuletzt geändert von alsterblick am 18.01.2016, 20:56, insgesamt 1-mal geändert.
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“
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Re: Neuer Trick der MWUs!!
Du erzählst ja Sachen hier! Wie kommst denn auf sowas?Poorboy hat geschrieben:Sein langjähriger Taxivermieter hat ihm als Start in die Selbstständigkeit nicht die formale Kündigung angeboten, sondern einen „Aufhebungsvertrag“!
Der fahrende Trottel hat natürlich nicht begriffen, dass damit „alle gegenseitigen Ansprüche“ abgegolten sind und er den unterschlagenen Teil des Mindestlohns, er machte gerade mit eingeschaltetem Dachzeichen am Posten „Pause“, nicht mehr einklagen kann!!
MiLoG
§ 3 Unabdingbarkeit des Mindestlohns
Vereinbarungen, die den Anspruch auf Mindestlohn unterschreiten oder seine Geltendmachung beschränken
oder ausschließen, sind insoweit unwirksam. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer kann auf den
entstandenen Anspruch nach § 1 Absatz 1 nur durch gerichtlichen Vergleich verzichten; im Übrigen ist ein
Verzicht ausgeschlossen. Die Verwirkung des Anspruchs ist ausgeschlossen.
Der braucht nur zu behaupten, dass sein AG ihn gezungen hat, permanent falsche EintragungenI.K. hat geschrieben:Wenn der Fahrer seine Arbeitszeiten gefälscht hat, dann hat er selber Schuld.
Hat der Chef für ihn gefälscht, sieht die Sache anders aus.
zu machen und dem AN ultimativ einen Aufhebungsvertrag aufgenötigt hat, weil ihm die Sache zu heiss wurde.
Kündigung seitens AG? Hätte er einen Kündigungsschutzprozess und Nachforderungen riskiert, inklusive Auffliegen des Betrugs.
Kündigung seitens AN? Kommt naturgemäß für einen AN nicht infrage weil - falls ALG I oder II bezogen werden muss - eine Sperrzeit greift.
Was glaubst wohl Du I.K. - wem da eher die Glaubwürdigkeit zuteil wird? Mal ganz abgesehen von § 3 Unabdingbarkeit des Mindestlohns.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 18.01.2016, 21:44, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Neuer Trick der MWUs!!
Wer im "Aufhebungsvertrag" per Unterschrift bestätigt, es gäbe keine gegenseitigen Ansprüche mehr, dürfte Probleme haben, danach doch noch welche anzumelden!
Poorboy
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Re: Neuer Trick der MWUs!!
Ich bin gerne dafür den MWU`s (in HH) bissle Angst zu machen.
Offenbar bauen die denn ja auch Wagen ab. Die Zukunft ist ohnehin mehr Funkbestellungen zu fahren.
Rumgraupen können dann nur noch EWU`s.
Meine unfingierten Zeiten/Umsätze bieten deutlich Luft nach oben jenseits 8,50
Als Elite-MWU-Kutscher bin/war ich schon immmer unangreifbar und werde neuerdings nahezu mit Handkuss zum Abrechnen bergrüsst
Dank auch an mytaxi für diese Nebenbeneffektstruktur.
Offenbar bauen die denn ja auch Wagen ab. Die Zukunft ist ohnehin mehr Funkbestellungen zu fahren.
Rumgraupen können dann nur noch EWU`s.
Meine unfingierten Zeiten/Umsätze bieten deutlich Luft nach oben jenseits 8,50
Als Elite-MWU-Kutscher bin/war ich schon immmer unangreifbar und werde neuerdings nahezu mit Handkuss zum Abrechnen bergrüsst
Dank auch an mytaxi für diese Nebenbeneffektstruktur.
Zuletzt geändert von alsterblick am 18.01.2016, 22:15, insgesamt 1-mal geändert.
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“
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Re: Neuer Trick der MWUs!!
Nein!Poorboy hat geschrieben:Wer im "Aufhebungsvertrag" per Unterschrift bestätigt, es gäbe keine gegenseitigen Ansprüche mehr, dürfte Probleme haben, danach doch noch welche anzumelden!
Poorboy
Das schliesst genau der Begriff "unabdingbar" aus!
Verzichten (per Unterschrift oder sonstwas) kannst Du als Arbeitnehmer auch ebensowenig auf den gesetzlichen Mindestanspruch auf Urlaub.
Ist schlicht nicht möglich!
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 18.01.2016, 22:27, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Neuer Trick der MWUs!!
Dura lex, sed lex.
Re: Neuer Trick der MWUs!!
Er verzichtet ja eben nicht, sondern bestätigt, dass er alles, was ihm zusteht, bekommen hat !
Poorboy
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Re: Neuer Trick der MWUs!!
@ Poorboy: Verzichtserklärungen in den sogenannten "Ausgleichsklauseln" in Aufhebungsverträgen bedürfen immer des beiderseitigen Bewußtseins, das alle ihm bekannten Ansprüche (!!!) erfasst wurden. Sollten diese Deinem Bekannten eben NICHT alle bewußt sein, wird er sich erfolgreich gegen den Inhalt wehren können.
Hier wäre der Umfang der Verzichtswirkung durch Auslegung zu ermitteln unter Zugrundelegung von Wortlaut, Sinn und Zweck und Heranziehung der Begleitumstände. Wichtiges Hilfsmittel für die Auslegung wäre die Frage, ob die Parteien wechselseitig auf bestimmte Forderungen verzichtet haben!
LG
Hier wäre der Umfang der Verzichtswirkung durch Auslegung zu ermitteln unter Zugrundelegung von Wortlaut, Sinn und Zweck und Heranziehung der Begleitumstände. Wichtiges Hilfsmittel für die Auslegung wäre die Frage, ob die Parteien wechselseitig auf bestimmte Forderungen verzichtet haben!
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Zuletzt geändert von SindSieFrei? am 18.01.2016, 23:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Neuer Trick der MWUs!!
Da wird nichts von Verzicht stehen, eher "vollständig abgegolten"!
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Re: Neuer Trick der MWUs!!
IK, ich sage jetzt gar nix. Doch, nur das, weil ich ja Humor habe: Bekannterweise weisen einzelne MWU-Graupenunternehmer in HH ihr Fahrpersonal an, JEDE Standzeit am Posten als Pause zu deklarieren! Dafür gibt es dort Pausenerfassungs-Exceltabellen, Pausen-Apps, und jetzt kommst du und willst erklären, das die FAHRER FÄLSCHEN als Alleinschuldige??? Lächerlich!IK hat geschrieben:...
Ich gehe davon aus, dass der Fahrer selber gefälscht hat. Wahrscheinlich wusste sein AG nichts davon.
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Re: Neuer Trick der MWUs!!
Macht keinen Unterschied.Poorboy hat geschrieben:Er verzichtet ja eben nicht, sondern bestätigt, dass er alles, was ihm zusteht, bekommen hat !
Poorboy
@SSF,
Dein Link schön und gut. Alles wohl mehr oder weniger richtig dort.
Allerdings ist der Text von 2010. Also vor Einführung des MiLoG.
Über die Unabdingbarkeit des Mindestlohnanspruches KANN er also gar nichts aussagen.
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Re: Neuer Trick der MWUs!!
Sowas gibt es meines Wissens nach nicht, wenn nachgewiesen werden kann, das dem AN nicht alle Ansprüche bekannt waren. Dazu bedarf es natürlich auch einer gewissen "Intelligenz des AN und des Rechtsanwaltes". Aber ich bin ja auch kein Anwalt.Poorboy hat geschrieben:Da wird nichts von Verzicht stehen, eher "vollständig abgegolten"!...
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Re: Neuer Trick der MWUs!!
Angestellte Fahrer haben naturgemäß gar kein Interesse daran Pausenzeiten zu erfinden die es nicht gibt, da sie nach MiLoG ja einen Zeitstundenlohn bekommen.SindSieFrei? hat geschrieben:Bekannterweise weisen einzelne MWU-Graupenunternehmer in HH ihr Fahrpersonal an, JEDE Standzeit am Posten als Pause zu deklarieren!
Also kann bei aufgeflogenen Fälschungen nur der Arbeitgeber dahinter stecken. So einfach geht Logik!
Meinen Humor möcht' ich haben ......
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 18.01.2016, 23:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Neuer Trick der MWUs!!
Ein wichtiger Hinweis! Ein Verzicht ist nicht möglich. Merci.Guter_Kollege hat geschrieben:...
Unabdingbarkeit des Mindestlohnanspruches...
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