Neuer Trick der MWUs!!

Neuigkeiten aus dem Taxigewerbe.
Guter_Kollege
Vielschreiber
Beiträge: 4269
Registriert: 29.11.2013, 00:28

Re: Neuer Trick der MWUs!!

Beitrag von Guter_Kollege » 06.02.2016, 16:25

@IK,
Und was hat das alles mit meinem Job als Berufskraftfahrer zu tun, den DU ins Spiel gebracht hast?
Du brauchst nicht antworten, die Antwort ist klar: NICHTS. Also hör bitte auf mit dem Unsinn.
Haschmich hat geschrieben:Die Frage ist, wie verhindert man in Zukunft, dass sich der Fahrer eher auf die Seite des Arbeitgebers stellt. Dafür gibt es nur eine Lösung.
Lieber Haschmich, wir wollen doch keine Fronten schüren, oder? Ein einvernehmliches Miteinander erzeugt immer das beste Betriebsklima.
Aber eines muß man sich auch vergegenwärtigen: Die Umsatzentlohnung in unheilvoller Verquickung mit der Kleinteiligkeit der Unternehmensstruktur im Taxigewerbe, hat u.a. für eine Entsolidarisierung auf Arbeitnehmerseite gesorgt, die dort ihren Niederschlag in der Konkurrenzsituation untereinander findet.
Auf Arbeitgeberseite für Patriarchenstruktur. So nenne ich - zugegebenermaßen etwas böswillig und bewusst polemisch - Familienunternehmen.
Darum sage ich, das eine Solidarisierung so wichtig wäre. Der Mindestlohn ist ein kleiner, nichtsdestotrotz wichtiger Baustein dafür.
Ein anderer und wichtigerer wäre eine tatsächliche Solidarisierung: Echte Betriebsvereinbarungen, Haustarif und Branchentarifverträge, Betriebsrat, Gewerkschaft.
Überhaupt Paritätsprinzip in der Arbeitswelt.

Wo und wann fair miteinander umgegangen wird, zeigt sich meistens immer erst dann, wenn es Probleme, unterschiedliche Ansichten und Wünsche
an die andere Partei gibt.
Darum bin ich grundsätzlich dafür, alle Regelungen, ein Arbeitsverhältnis und sein Entgelt betreffend, genauestens vertraglich zu regeln.
Und nicht irgendeinem Goodwill, einer Beliebigkeit zu überlassen.

Ein Vertrag ist nicht Ausdruck von Mißtrauen, sondern ein Mittel sich zu vertragen.
Denn um Dinge, die man möglichst eindeutig~schriftlich niedergelegt hat, braucht man sich nicht persönlich zu streiten.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 06.02.2016, 16:28, insgesamt 3-mal geändert.

Benutzeravatar
SindSieFrei?
Vielschreiber
Beiträge: 4437
Registriert: 12.12.2009, 19:05
Wohnort: Hamburg

Re: Neuer Trick der MWUs!!

Beitrag von SindSieFrei? » 06.02.2016, 19:21

IK hat geschrieben:@Eich
eichi hat geschrieben:Dumm ist nur, das einer deiner Genossenkollegen
mir, SSF und einem anderen Kollegen das haarklein
auseinander klamüsert hat.
Und was hat das mit LFZ zu tun, welche SSF ins Spiel brachte?
Welche meinst Du? Die um Zuschläge gekürzte, oder die, wo nur der ML anhand der durchschnittlich geleisteten Arbeitsstunden gezahlt wird, oder die auf die der AN bei gewissen AG illegalerweise ganz verzichten kann, wofür er dann 1 bis 2% mehr bekommt? :shock: Mach endlich die Augen auf IK, all das gibt es nach wie vor in HH! Es wird weniger, dank der guten Kontrollen der Behörde hier, aber noch ist es da! Und solange es da ist, werde ich das thematisieren. "Ross und Reiter" bekommen dann die genannt, die es etwas angeht. Dich geht es nichts an.

LG
Dura lex, sed lex.

Benutzeravatar
IK
Vielschreiber
Beiträge: 4009
Registriert: 30.10.2009, 18:57
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Re: Neuer Trick der MWUs!!

Beitrag von IK » 06.02.2016, 21:59

@ SSF
Du kannst nicht die Spur halten.
(Nicht beim Fahren, sondern beim Schreiben).
Ich gebe erstmal auf. Sieh zu, dass du weniger schlecht über Menschen redest, welche du nicht kennst.
Anspielungen an die Personen machen ist nicht mutig und zeugt vom schlechten Stil.
Ich kenne dich anders.

Guter_Kollege
Vielschreiber
Beiträge: 4269
Registriert: 29.11.2013, 00:28

Re: Neuer Trick der MWUs!!

Beitrag von Guter_Kollege » 06.02.2016, 23:31

SindSieFrei? hat geschrieben:
IK hat geschrieben:@Eich
eichi hat geschrieben:Dumm ist nur, das einer deiner Genossenkollegen
mir, SSF und einem anderen Kollegen das haarklein
auseinander klamüsert hat.
Und was hat das mit LFZ zu tun, welche SSF ins Spiel brachte?
Welche meinst Du? Die um Zuschläge gekürzte, oder die, wo nur der ML anhand der durchschnittlich geleisteten Arbeitsstunden gezahlt wird, oder die auf die der AN bei gewissen AG illegalerweise ganz verzichten kann, wofür er dann 1 bis 2% mehr bekommt? :shock:
Die sogenannten "Ehrlichen". Und nein, das sind eben nicht die "Dummen". Das sind meistens die geschickteren.

Poorboy
Vielschreiber
Beiträge: 5148
Registriert: 21.01.2005, 06:23

Re: Neuer Trick der MWUs!!

Beitrag von Poorboy » 08.02.2016, 03:43

Habe den betreffenden Fahrer wieder getroffen und hatte Zeit, ihn ein bisschen auszuhorchen!

Sein Taxenvermieter lässt ihm die Wahl. Wenn er das Auto für zwölf Stunden haben will, muss er vier Stunden Pause aufschreiben. Macht er das nicht, muss er das Auto nach 8,5 Stunden abstellen!

Bis Ende 2014 hat er am Wochenende Schichten von 15 Stunden gefahren, was ihm nun vom Taxenverleiher untersagt wurde!!

Poorboy

Sascha1979
Vielschreiber
Beiträge: 2033
Registriert: 02.03.2015, 16:41
Wohnort: München

Re: Neuer Trick der MWUs!!

Beitrag von Sascha1979 » 08.02.2016, 08:57

Poorboy hat geschrieben: Bis Ende 2014 hat er am Wochenende Schichten von 15 Stunden gefahren, was ihm nun vom Taxenverleiher untersagt wurde!!
Warum hält er sich daran?
Vorher hat es ihm eine noch viel höhere Instanz verboten: Das Gesetz.

Da hat er sich auch nicht dran gehalten.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

taxipost
Vielschreiber
Beiträge: 2533
Registriert: 22.02.2015, 11:37
Wohnort: berlin

Re: Neuer Trick der MWUs!!

Beitrag von taxipost » 08.02.2016, 10:12

@Sascha1979,
vielleicht hatte er 2014 den status eines ltd. ang.
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF

Guter_Kollege
Vielschreiber
Beiträge: 4269
Registriert: 29.11.2013, 00:28

Re: Neuer Trick der MWUs!!

Beitrag von Guter_Kollege » 08.02.2016, 13:32

Wohl eher den eines Scheinselbstständigen.

taxipost
Vielschreiber
Beiträge: 2533
Registriert: 22.02.2015, 11:37
Wohnort: berlin

Re: Neuer Trick der MWUs!!

Beitrag von taxipost » 09.02.2016, 08:12

ein AN kann nicht scheinselbstständig sein,
das ist einfach unmöglich !!!
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF

Sascha1979
Vielschreiber
Beiträge: 2033
Registriert: 02.03.2015, 16:41
Wohnort: München

Re: Neuer Trick der MWUs!!

Beitrag von Sascha1979 » 09.02.2016, 16:57

taxipost hat geschrieben:@Sascha1979,
vielleicht hatte er 2014 den status eines ltd. ang.
Und du fragst noch warum ihr jeden Monat mehr gegängelt werden und sukzessive jede Freiheit entzogen wird?
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

Guter_Kollege
Vielschreiber
Beiträge: 4269
Registriert: 29.11.2013, 00:28

Re: Neuer Trick der MWUs!!

Beitrag von Guter_Kollege » 09.02.2016, 20:44

taxipost hat geschrieben:ein AN kann nicht scheinselbstständig sein,
das ist einfach unmöglich !!!
Du bist ja nen ganz Blitzgescheiter!
Scheinheilig sein kann auch niemand, nicht wahr?
Entweder man ist heilig oder man ist es nicht.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 09.02.2016, 20:45, insgesamt 2-mal geändert.

Guter_Kollege
Vielschreiber
Beiträge: 4269
Registriert: 29.11.2013, 00:28

Re: Neuer Trick der MWUs!!

Beitrag von Guter_Kollege » 17.11.2016, 23:17

Auch wenn es keine Sau mehr interessiert: Ein Urteil aus 1979 zeigt in seinen Begründungen soviele Analogien zum Streitgegenstand 'Fahrpersonalgesetz',
in Bezug auf Personentransport und Umsatzentlohnung, dass ich es einfach noch mal bringen muss.

Nach wie vor ist die Umsatzentlohnung mancherorts immer noch Grundlage der Lohnermittlung. Auch wenn sie derzeit in Stundenlohn umgerechnet wird.
Aber wo kein Kläger, da halt kein Richter. Schade eigentlich. Sonst wird jedes Wort der tausenden von Gesetzen und Verordnungen in Deutschland, Gegenstand
irgendwelcher Gerichte. Bloß hierbei nicht.
https://dl.dropboxusercontent.com/u/171 ... rsonal.pdf
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 17.11.2016, 23:17, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
IK
Vielschreiber
Beiträge: 4009
Registriert: 30.10.2009, 18:57
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Re: Neuer Trick der MWUs!!

Beitrag von IK » 18.11.2016, 03:25

@ GK
Das Urteil ist seit Jahren bekannt und war ein Thema bei meinem Streit mit der Behörde. Es geht dabei um die LKWs (Betonmischer). Im Gesetz, in den Drucksachen und in ganzem Archiv gibt es keinen einzigen Hinweis darauf, dass die Betonmischerfahrer nach der Menge der Ladung oder der Strecke bezahlt werden dürfen. Bei den Taxifahrern ist das anders.

Das Thema ist versenkt.
Vergiss es einfach.

taxipost
Vielschreiber
Beiträge: 2533
Registriert: 22.02.2015, 11:37
Wohnort: berlin

Re: Neuer Trick der MWUs!!

Beitrag von taxipost » 18.11.2016, 08:26

im grundsatz hat GK nicht unrecht.
dein einwand, IK, bzgl. taxi ist aber eben der entscheidende punkt.
allerdings kann das ein richter auch anders sehen,
weil es nur auslegungssache, ungeschrieben, ist. :D
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF

Benutzeravatar
am
Moderator
Beiträge: 13151
Registriert: 18.03.2005, 17:29
Wohnort: Hansestadt Lübeck
Kontaktdaten:

Re: Neuer Trick der MWUs!!

Beitrag von am » 18.11.2016, 09:17

Ohne Urteil wird hier nie Klarheit bestehen. Vermutlich gäbe es Dank IK heute eines, wäre da nicht der Mindestlohn in die Quere gekommen. Nach wie vor dürfte der Querverweis auf das Arbeitszeitgesetz der ausschlaggebende Punkt sein, ob das Fahroersonalgesetz auf Taxifahrer anzuwenden ist oder nicht. IMHO ja.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

TaxiBabsi
Vielschreiber
Beiträge: 2689
Registriert: 09.05.2005, 08:43

Re: Neuer Trick der MWUs!!

Beitrag von TaxiBabsi » 18.11.2016, 11:29

Guter_Kollege hat geschrieben:Auch wenn es keine Sau mehr interessiert: Ein Urteil aus 1979 zeigt in seinen Begründungen soviele Analogien zum Streitgegenstand 'Fahrpersonalgesetz',
in Bezug auf Personentransport und Umsatzentlohnung, dass ich es einfach noch mal bringen muss.

Nach wie vor ist die Umsatzentlohnung mancherorts immer noch Grundlage der Lohnermittlung. Auch wenn sie derzeit in Stundenlohn umgerechnet wird.
Aber wo kein Kläger, da halt kein Richter. Schade eigentlich. Sonst wird jedes Wort der tausenden von Gesetzen und Verordnungen in Deutschland, Gegenstand
irgendwelcher Gerichte. Bloß hierbei nicht.
https://dl.dropboxusercontent.com/u/171 ... rsonal.pdf
Was spricht gegen diese "Umrechnung"?

taxipost
Vielschreiber
Beiträge: 2533
Registriert: 22.02.2015, 11:37
Wohnort: berlin

Re: Neuer Trick der MWUs!!

Beitrag von taxipost » 18.11.2016, 12:03

was GK meint, glaub ich, ist,
dass die umrechnung nur die milog-komponente sicherstellt.
das entgelt wird x% vom umsatz, damit leistungsabhängig, berechnet und

nur wenn x% mal umsatz < 8,50 €/h ergibt,

wird zeit-entgelt bezahlt.
damit ist die umrechnung nur die umgehung des verbots und
wäre damit rechtswidrig.
das setzt aber erst voraus,
dass das verbot auch für taxen gilt.
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF

TaxiBabsi
Vielschreiber
Beiträge: 2689
Registriert: 09.05.2005, 08:43

Re: Neuer Trick der MWUs!!

Beitrag von TaxiBabsi » 18.11.2016, 12:17

In den umsatz- und nachfragestarken Städten ist dies die Regel und dem ML-Gesetz wird Genüge getan.

taxipost
Vielschreiber
Beiträge: 2533
Registriert: 22.02.2015, 11:37
Wohnort: berlin

Re: Neuer Trick der MWUs!!

Beitrag von taxipost » 18.11.2016, 13:02

milog ja,
GK meint aber fpersg.
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF

Pirat
Vielschreiber
Beiträge: 2131
Registriert: 17.05.2012, 17:22
Wohnort: Essen

Re: Neuer Trick der MWUs!!

Beitrag von Pirat » 18.11.2016, 13:22

taxipost hat geschrieben:dass das verbot auch für taxen gilt.
Das FPersG wurde nicht ausschließlich für Betonmischerfahrer geschrieben.
Guter_Kollege hat geschrieben:Nach wie vor ist die Umsatzentlohnung mancherorts immer noch Grundlage der Lohnermittlung. Auch wenn sie derzeit in Stundenlohn umgerechnet wird.
„Nach Adam Riese“, gleicher Umsatz bei steigendem Mindestlohn - mehr Freizeit für den Fahrer. :lol:

Wie bekannt laufen in Essen unzählige Verfahren in Sachen Hauptzollamt und Nachforderungen der Rentenversicherung. (Sonderprüfteam Nord)
Nachforderungen in Höhe von 50'000,00 Euro ist keine Seltenheit...
In den betreffenden Jahren 2008-2009 wurden die Fahrer in der Regel nach Stundenlohn ( 4,00 – 5,00 ) angemeldet.
Tatsächlich wurde natürlich nach Umsatz gezahlt...
Obwohl in anwaltlichen Schreiben der Betroffenen des Öfteren darauf hingewiesen wurde, dass die Entlohnung der Fahrer nach Umsatz erfolgte, wurden die Nachforderungen mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Hauptzollamts nach Stundenlohn ( 4,00 ) berechnet.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

Antworten