Neuer Trick der MWUs!!
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Re: Neuer Trick der MWUs!!
Das mag bei tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen so sein, IK, ob das so auch auf ML Branchen anzuwenden ist, mag zumindest in Frage gestellt werden. Da wird wohl die Überprüfungspraxis weitere Erkenntnisse erbringen. Vorerst wurde beinden zurückliegenden Zollkontrollen jedenfalls lediglich nach durchschnittlichen Arbeitszeit gefragt.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Re: Neuer Trick der MWUs!!
Nun, wer meint, im Streitfall einen Richter davon überzeugen zu können, dass seine Fahrer stets an sechs Wochenarbeitstagen jeweils 12 Stunden im Auto sitzen, um davon vier Stunden zu stets wechselnden Zeiten Pause zu machen, dürfte nicht mehr lange im Geschäft sein.
In dem Fall des Unternehmers mit einem Midi-Jobber für einen Wagen hat das jedenfalls mit der Konzessionsverlängerung nicht hingehauen. Nach IKs Erklärungen hätte er ja nur behaupten müssen, der Fahrer habe von den zwölf Stunden eben gleich 8 Stunden Pause gemacht! Beide Wagen wurden stillgelegt, dem Unternehmer empfohlen, sich als angestellter Fahrer zu verdingen! Dann kann er den Pausen-Rausch selbst ausleben!
Der Unternehmer, der nun Arbeitsverhältnisse nicht per Kündigung sondern per Aufhebungsvertrag beenden will, ist nach meiner Einschätzung von der Cleverness her in einer ganz anderen Liga als IK, zudem nach meinem Wissen stets anwaltlich beraten!
Der geht diesen Weg nicht aus Jux und Dollerei! Es wird sicher, wie in allen Aufhebungsverträgen, die ich kenne, einen Absatz geben, in dem juristisch ausformuliert ist, dass beide Parteien alle gegenseitigen Ansprüche abgegolten haben und es keinerlei gegenseitige Forderungen mehr gibt!
Von "Verzicht", wie GK schwadroniert, wird dort kein Wort stehen!
Wer das unterschreibt, hat meiner Meinung nach keinerlei Chance, den unterschlagenen Mindestlohn nachträglich einzuklagen. Da das für drei Jahre geht, könnte das diesen Unternehmer bei seiner Wagenzahl schnell das Genick brechen! Der baut also vor!
Ein Aufhebungsvertrag ist ansonsten nicht nötig! Die simple Kündigung tut es. Wer diesen Weg geht, hat nur im Sinn, seinen Hintern zu retten!
Poorboy
In dem Fall des Unternehmers mit einem Midi-Jobber für einen Wagen hat das jedenfalls mit der Konzessionsverlängerung nicht hingehauen. Nach IKs Erklärungen hätte er ja nur behaupten müssen, der Fahrer habe von den zwölf Stunden eben gleich 8 Stunden Pause gemacht! Beide Wagen wurden stillgelegt, dem Unternehmer empfohlen, sich als angestellter Fahrer zu verdingen! Dann kann er den Pausen-Rausch selbst ausleben!
Der Unternehmer, der nun Arbeitsverhältnisse nicht per Kündigung sondern per Aufhebungsvertrag beenden will, ist nach meiner Einschätzung von der Cleverness her in einer ganz anderen Liga als IK, zudem nach meinem Wissen stets anwaltlich beraten!
Der geht diesen Weg nicht aus Jux und Dollerei! Es wird sicher, wie in allen Aufhebungsverträgen, die ich kenne, einen Absatz geben, in dem juristisch ausformuliert ist, dass beide Parteien alle gegenseitigen Ansprüche abgegolten haben und es keinerlei gegenseitige Forderungen mehr gibt!
Von "Verzicht", wie GK schwadroniert, wird dort kein Wort stehen!
Wer das unterschreibt, hat meiner Meinung nach keinerlei Chance, den unterschlagenen Mindestlohn nachträglich einzuklagen. Da das für drei Jahre geht, könnte das diesen Unternehmer bei seiner Wagenzahl schnell das Genick brechen! Der baut also vor!
Ein Aufhebungsvertrag ist ansonsten nicht nötig! Die simple Kündigung tut es. Wer diesen Weg geht, hat nur im Sinn, seinen Hintern zu retten!
Poorboy
Zuletzt geändert von Poorboy am 20.01.2016, 02:57, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Neuer Trick der MWUs!!
Hallo,
ich versteh diese ganze Diskussion nicht wirklich.
Wenn ich um 16:30 Uhr anfange, und um Mitternacht noch eine Fahrt erledige, danach in den Funkspiegel schaue und sehe, das von 150 möglichen Auto noch 107 unterwegs sind und davon 89 frei,
und dazu noch 5 Vorbestellungen ab 3:00 Uhr, dann fahr ich zur Firma und danach sind es nur noch 106 Autos auf der Straße.
Von 16:30 Uhr bis 0:30 Uhr (ich muss das Auto ja noch sauber machen), sind 8Std., davon 1 Std. wirklich Pause gemacht und gut gegessen), bleiben 7 Std. Arbeitszeit, bei knapp 200,-€ Umsatz hab ich meinen Mindestlohn eingefahren und mein Unternehmer seinen Schnitt gemacht.
Einzig die Diskussion mit dem Unternehmer hat sich geändert, früher fragte er, warum hast du das Auto so früh abgestellt (nicht wirklich, mein Unternehmer kennt den Job), heute, wenn ich dann doch mal ne Stunde länger draußen bleibe (könnte ja noch was kommen) und es kommt nix mehr, fragt er mich, warum hast du nicht ne Stunde früher das Auto abgestellt.
Mindestlohn ist doch wohl nur ein Thema bei den Fahrern / Unternehmern, die immer noch der Meinung sind, jedes Taxi muss in jeder Schicht 12 Std. unterwegs sein.
Gruß aus Düsseldorf
Thomas
p.s. Mein Stundenlohn im Dezember war 13,17 €
ich versteh diese ganze Diskussion nicht wirklich.
Wenn ich um 16:30 Uhr anfange, und um Mitternacht noch eine Fahrt erledige, danach in den Funkspiegel schaue und sehe, das von 150 möglichen Auto noch 107 unterwegs sind und davon 89 frei,
und dazu noch 5 Vorbestellungen ab 3:00 Uhr, dann fahr ich zur Firma und danach sind es nur noch 106 Autos auf der Straße.
Von 16:30 Uhr bis 0:30 Uhr (ich muss das Auto ja noch sauber machen), sind 8Std., davon 1 Std. wirklich Pause gemacht und gut gegessen), bleiben 7 Std. Arbeitszeit, bei knapp 200,-€ Umsatz hab ich meinen Mindestlohn eingefahren und mein Unternehmer seinen Schnitt gemacht.
Einzig die Diskussion mit dem Unternehmer hat sich geändert, früher fragte er, warum hast du das Auto so früh abgestellt (nicht wirklich, mein Unternehmer kennt den Job), heute, wenn ich dann doch mal ne Stunde länger draußen bleibe (könnte ja noch was kommen) und es kommt nix mehr, fragt er mich, warum hast du nicht ne Stunde früher das Auto abgestellt.
Mindestlohn ist doch wohl nur ein Thema bei den Fahrern / Unternehmern, die immer noch der Meinung sind, jedes Taxi muss in jeder Schicht 12 Std. unterwegs sein.
Gruß aus Düsseldorf
Thomas
p.s. Mein Stundenlohn im Dezember war 13,17 €
Re: Neuer Trick der MWUs!!
In diesem Fall würdest du gar nicht mein Chef werden.IK hat geschrieben:
BEISPIEL 2:
Als AG verbiete ich dir während der Arbeitszeit zu rauchen.
Du darfst mir verbieten im Auto zu rauchen. Gilt ja auch für Fahrgäste. Wenn der Fahrgast aber mich aber bittet, einen Parkplatz anzusteuern, damit er außerhalb des Fahrzeuges seinen Nikotinspiegel heben kann, während der Taxameter weiter läuft, dann kann ich sehr wohl auch eine Zigarette rauchen.
Genauso ist es am Halteplatz. Wenn ich neben dem Taxi stehe, die Tür oder die Fensterscheibe offen ist, und ich zu jeder Zeit an den Funk gehen kann, dann ist es Arbeitszeit. Anderenfalls müsste der Funk und das Dachschild aus sein und ich müsste mich nach meiner Raucherpause in der Schlange wieder hinten anstellen.
Eine Raucherpause, wie du es nennst, mache ich dann, wenn ich zwischen zwei Touren einen Parkplatz ansteuere. Aber auch das dürfte Arbeitszeit sein, sofern ich nicht gleich 15 Minuten am Rauchen bin. Sonst könntest du ja auch noch Pinkelpausen verbieten.
Mit deiner Argumentation müsstest du auch verbieten, währen der Arbeitszeit zum Tanken zu fahren, zum Eichamt, zum TÜV, oder in die Waschanlage. Lauter Arbeitszeit, die kein Geld einbringt, aber gemacht werden muss.
Zuletzt geändert von Haschmich am 20.01.2016, 07:27, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Neuer Trick der MWUs!!
oh GK,Guter_Kollege hat geschrieben:Vor soviel "Logik" bin ich platt!!!Poorboy hat geschrieben:Oh doch! Der Mann hat falsche Arbeitszeiten auf Druck von Cheffe angegeben! Mit dem "Aufhebungsvertrag" bestätigt er dann noch einmal, dass er genau das nicht getan hat! Vor dem Arbeitsgericht hat der Taxenvermieter dann gleich zwei Unterschriften seines Fahrers!!!
...............
Wenn aber das Arbeitsverhältnis auf Wunsch des Fahrers per "Aufhebungsvertrag" beendet wurde, gab es kein Abhängigkeitsverhältnis mehr! Es gab also kein Druckmittel,......, mehr!
Erklär uns bitte nochmal genau den Determinismus (!), aus welchem der Schluß folgt, dass die Unterschrift unter einem Aufhebungsvertrag belegt,
das Cheffe keinen vorherigen Druck ausgeübt hat. Egal jetzt aus welcher Richtung.
...
du unterschreibst also aufgrund des drucks einen aufhebungsvertrag und nimmst lohnabschläge in kauf,
weil sonst
dir eine kündigung ausgesprochen wird und du den vollen lohnanspruch hast.
deine schlussfolgerungen überraschen immer wieder.
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Re: Neuer Trick der MWUs!!
nein, darfst du nicht!Haschmich hat geschrieben:...
Du darfst mir verbieten im Auto zu rauchen. Gilt ja auch für Fahrgäste. Wenn der Fahrgast aber mich aber bittet, einen Parkplatz anzusteuern, damit er außerhalb des Fahrzeuges seinen Nikotinspiegel heben kann, während der Taxameter weiter läuft, dann kann ich sehr wohl auch eine Zigarette rauchen.
...
auch hier dürftest du nicht rauchen.Haschmich hat geschrieben:...
Genauso ist es am Halteplatz. Wenn ich neben dem Taxi stehe, die Tür oder die Fensterscheibe offen ist, und ich zu jeder Zeit an den Funk gehen kann, dann ist es Arbeitszeit. Anderenfalls müsste der Funk und das Dachschild aus sein und ich müsste mich nach meiner Raucherpause in der Schlange wieder hinten anstellen.
...
IK schrieb aber nicht, dass er die "raucherpausen" am taxenstand zählt,
sondern nur das er die "raucherpausen" summiert,
die ihm der AN als konforme "raucherpause" anzeigt bzw.
er zeichnet nur die angezeigte arbeitszeit.
auch falsch,Haschmich hat geschrieben:...
Eine Raucherpause, wie du es nennst, mache ich dann, wenn ich zwischen zwei Touren einen Parkplatz ansteuere. Aber auch das dürfte Arbeitszeit sein, sofern ich nicht gleich 15 Minuten am Rauchen bin. Sonst könntest du ja auch noch Pinkelpausen verbieten.
...
weil eine "raucherpause" keine pause im sinne arbzg ist!
es ist eine unterbrechnung für privatsachen und ist mit zb. ausstempeln vergleichbar.
"pinkelpause" ist gar keine pause oder unterbrechnung im sinn arbzg,
es ist arbeitszeit sofern man dir nicht nachweist,
dass du statt pinkeln stundenlang zeitung auf dem topf liest.
Zuletzt geändert von taxipost am 20.01.2016, 09:23, insgesamt 6-mal geändert.
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Re: Neuer Trick der MWUs!!
Haschmich hat geschrieben:
Genauso ist es am Halteplatz. Wenn ich neben dem Taxi stehe, die Tür oder die Fensterscheibe offen ist, und ich zu jeder Zeit an den Funk gehen kann, dann ist es Arbeitszeit.
Du hast ein Grundrecht während deiner Arbeitszeit, die Arbeit zu unterbrechen um zu rauchen, du hast nur bedingt ein Recht den Zeitpunkt selbst frei zu wählen, du hast kein Anrecht unmittelbar am Arbeitsplatz zu rauchen und du hast kein Anrecht für diesen Zeitabschnitt des Rauchens bezahlt zu werden. All das ist ständige Rechtsprechung.
Wie du die Arbeit während der Arbeitszeit zu erledigen hast, obliegt dem Arbeitgeber zu entscheiden. Dies ergibt sich im Allgemeinen aus dem Arbeitsvertrag mit Stellenbeschreibung und wird im Besonderen durch Arbeitsanweisungen konkretisiert. Während der Zeit am Standplatz hast du zu arbeiten und das Wie sagt dir der Arbeitgeber. Wenn du am Fahrzeug stehst und rauchst, werden Nichtraucher-Anläufer abgeschreckt bei dir einzusteigen, weil sie keinen Stinker wollen, Anläufer/Kunden/Menschen wählen normalerweise den Weg des geringsten Widerstandes - eine Fahrer erst fragen zu müssen, ob er frei ist(weil er raucht oder telefoniert) mögen die Leute nicht und laufen weiter. Somit gibt es sachliche Gründe, dir das Rauchen dort zu verbieten bzw. wenn du es tust, dein Verhalten als Arbeitsunterbrechung zu qualifizieren, welche nicht bezahlt werden muß.
Erholungspausen im Sinne des Arbeitszeitgesetzes müssen zwingend mindestens 15min andauern, dh. nicht das kürzere Arbeitszeitunterbrechungen aufgrund Privatangelegenheiten vom Arbeitgeber bezahlt werden müssen. Das bedeutet nur, dass du zu deinen Rauchunterbrechungen zusätzlich noch die Erholungspause einlegen musst.Eine Raucherpause, wie du es nennst, mache ich dann, wenn ich zwischen zwei Touren einen Parkplatz ansteuere. Aber auch das dürfte Arbeitszeit sein, sofern ich nicht gleich 15 Minuten am Rauchen bin.
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Re: Neuer Trick der MWUs!!
Der Regelfall ist, Verträge werden freiwillig und mit Willen der Parteien geschlossen. Im Zweifel nennt man das Beweis des 1. Anscheins. Trägt der Arbeitnehmer vor, dass seine Unterschrift aufgrund rechtswidriger/sittenwidriger Handlungen des Arbeitgebers erfolgt ist, dann hat der Arbeitnehmer diesen Vortrag auch zu belegen und der Richter würdigt dann diese Belege. Der Arbeitgeber kann sich auf den Vertrag mit Unterschrift berufen und muß erstmal keine Belege liefern, dass die Unterschrift freiwillig erfolgt ist.Guter_Kollege hat geschrieben: Erklär uns bitte nochmal genau den Determinismus (!), aus welchem der Schluß folgt, dass die Unterschrift unter einem Aufhebungsvertrag belegt,
das Cheffe keinen vorherigen Druck ausgeübt hat. .
Aber wie immer, deine Unbedarftheit in rechtlichen Fragestellungen ist nicht neu.
Re: Neuer Trick der MWUs!!
Du hast ausschließlich Gründe dafür benannt, das Rauchen zu verbieten, aber keinen einzigen, warum das Verhalten als Arbeitsunterbrechung zu qualifizieren sei. Das Rauchen ist schlechthin kein geeignetes Merkmal zur Abgrenzung von Arbeit und Pause und wird es auch dann nicht, wenn es vom Arbeitgeber verboten wird.KlareWorte hat geschrieben:... Somit gibt es sachliche Gründe, dir das Rauchen dort zu verbieten bzw. wenn du es tust, dein Verhalten als Arbeitsunterbrechung zu qualifizieren, welche nicht bezahlt werden muß.
Re: Neuer Trick der MWUs!!
@Yes
Rauchen ist keine Pause sondern Arbeitsunterbrechung.
Eine Arbeitsunterbrechung muss ein AG nicht zahlen, wenn er, der AG, sie nicht herbeigeführt hat.
Wer 10 Cigaretten raucht, der unterbricht die Arbeit für 50 Minuten oder mehr.
Ich als AG will das nicht bezahlen, ich muss es nicht bezahlen und ich zahle es auch nicht.
Diese 50 Minuten müssen von der Arbeitszeit abgezogen werden.
Anfang 06:00
Ende 16:00
Schichtzeit 10 Stunden
Arbeitszeit = Schichtzeit - Ruhepausen - Rauchen - sonstige private Arbeitsunterbrechungen
Rauchen ist keine Pause sondern Arbeitsunterbrechung.
Eine Arbeitsunterbrechung muss ein AG nicht zahlen, wenn er, der AG, sie nicht herbeigeführt hat.
Wer 10 Cigaretten raucht, der unterbricht die Arbeit für 50 Minuten oder mehr.
Ich als AG will das nicht bezahlen, ich muss es nicht bezahlen und ich zahle es auch nicht.
Diese 50 Minuten müssen von der Arbeitszeit abgezogen werden.
Anfang 06:00
Ende 16:00
Schichtzeit 10 Stunden
Arbeitszeit = Schichtzeit - Ruhepausen - Rauchen - sonstige private Arbeitsunterbrechungen
Re: Neuer Trick der MWUs!!
@IK
Natürlich muss der Arbeitgeber Arbeitsunterbrechungen grundsätzlich nicht bezahlen. Wenn ein Arbeitnehmer die Arbeit unterbricht, um zu rauchen, muss diese Zeit nicht vergütet werden. Nicht etwa, weil er raucht, sondern allein deswegen, weil er die Arbeit unterbricht. Wenn ein Fahrer allerdings raucht, ohne seine Arbeit bzw. Arbeitsbereitschaft zu unterbrechen, muss diese Zeit auch vergütet werden, da in diesem Fall keine Arbeitsunterbrechung vorliegt.
Natürlich muss der Arbeitgeber Arbeitsunterbrechungen grundsätzlich nicht bezahlen. Wenn ein Arbeitnehmer die Arbeit unterbricht, um zu rauchen, muss diese Zeit nicht vergütet werden. Nicht etwa, weil er raucht, sondern allein deswegen, weil er die Arbeit unterbricht. Wenn ein Fahrer allerdings raucht, ohne seine Arbeit bzw. Arbeitsbereitschaft zu unterbrechen, muss diese Zeit auch vergütet werden, da in diesem Fall keine Arbeitsunterbrechung vorliegt.
Re: Neuer Trick der MWUs!!
Du willst auf das berühmte Rauchen am Posten, während man den Funk beobachtet. Von Außen wohl bemerkt. KlareWorte das Problem auf den Punkt gebracht:Yes hat geschrieben:@IK
Wenn ein Fahrer allerdings raucht, ohne seine Arbeit bzw. Arbeitsbereitschaft zu unterbrechen, muss diese Zeit auch vergütet werden, da in diesem Fall keine Arbeitsunterbrechung vorliegt.
Ich bin ein Nichtracher und wenn ich in eine Taxe einsteige, wo das Auto oder der Fahrer nach Rauch stinkt, könnte ich kotzen. Besonders eckelhaft finde ich, wenn der Fahrer noch schnell einen letzten tiefen kräftigen Zug sich gönnt, um dann mit der verrauchten Lunge in die Taxe eilig zu schlüpfen. Die nächsten drei oder vier Atemzüge stinken schlimmer als Fürze. Das muss nicht sein.KlareWorte hat geschrieben:Wenn du am Fahrzeug stehst und rauchst, werden Nichtraucher-Anläufer abgeschreckt bei dir einzusteigen, weil sie keinen Stinker wollen, Anläufer/Kunden/Menschen wählen normalerweise den Weg des geringsten Widerstandes - eine Fahrer erst fragen zu müssen, ob er frei ist(weil er raucht oder telefoniert) mögen die Leute nicht und laufen weiter. Somit gibt es sachliche Gründe, dir das Rauchen dort zu verbieten bzw. wenn du es tust, dein Verhalten als Arbeitsunterbrechung zu qualifizieren, welche nicht bezahlt werden muß.
Dazu kommt, dass ein Funksystem wie FMS davon lebt, dass der Fahrer ständig die umliegenden Sektoren und Vorbestellungen im Auge behält. Das geht nicht von Außen. Deswegen ist Rauchen in meinem Betrieb keine Arbeitszeit.
Re: Neuer Trick der MWUs!!
Ich finde, seine Argumentation leuchtet für ein Rauchverbot ein, gibt aber nichts für die Annahme einer Arbeitsunterbrechung her.IK hat geschrieben:Du willst auf das berühmte Rauchen am Posten, während man den Funk beobachtet. Von Außen wohl bemerkt. KlareWorte das Problem auf den Punkt gebracht:
Re: Neuer Trick der MWUs!!
ein rauchverbot alleine würde die annahme einer unterbrechnung vielleicht nicht rechtfertigen, es gibt aber zu dem rauchverbot eine vereinbarung über "raucherpausen".
der zustand, dass der AN zw. schichtbeginn und -ende raucht ist ein beleg solcher vereinbarung.
anderenfalls würde der AN das rauchverbot ignorieren und eine abmahnung bzw. fristlose kündigung in kauf nehmen.
ein weiter grund für die annahme der existenz einer vereinbarung ist,
dass der AN die "rauchpausen" zeitlich summiert und mit dem AG abrechnet.
der zustand, dass der AN zw. schichtbeginn und -ende raucht ist ein beleg solcher vereinbarung.
anderenfalls würde der AN das rauchverbot ignorieren und eine abmahnung bzw. fristlose kündigung in kauf nehmen.
ein weiter grund für die annahme der existenz einer vereinbarung ist,
dass der AN die "rauchpausen" zeitlich summiert und mit dem AG abrechnet.
Zuletzt geändert von taxipost am 20.01.2016, 14:51, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Neuer Trick der MWUs!!
Das Rauchen am Halteplatz ist keine Arbeitsunterbrechung, sondern die Nutzung der Wartezeit auf den nächsten Auftrag.IK hat geschrieben:...
Rauchen ist keine Pause sondern Arbeitsunterbrechung.
... [/color]
Sie fällt an, egal ob der Fahrer raucht, liest, Radio hört, Videos auf dem Tablet schaut oder Däumchen dreht bzw. denselben lutscht.
Solange er willens und in der Lage ist sofort einen Auftrag auszuführen ist es Arbeitszeit.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
Re: Neuer Trick der MWUs!!
Du kannst mit Deinem Arbeitnehmer vereinbaren was Du willst, dass juckt Sozialversicherungsträger herzlich wenig!!IK hat geschrieben:Rauchen ist keine Pause sondern Arbeitsunterbrechung.
Eine Arbeitsunterbrechung muss ein AG nicht zahlen, wenn er, der AG, sie nicht herbeigeführt hat.
Die wolle ihre Kohle sehen!!!
Oder glaubst Du etwa auch, der ML sei für AN eingeführt worden?
Du hast ja 7 Tage zeit, „Arbeitszeitaufzeichnungen“.
Immer schön die Fahrer fragen, ob ihnen in der Schicht was besonders aufgefallen ist.
Nicht das bei der nächsten Prüfung durch die DRV, sich Ungereimtheiten ergeben.
Oder anders gefragt, wie lange speichert Hansa?
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.
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Re: Neuer Trick der MWUs!!
Das ist mir in 29 Jahren tatsächlich noch nie passiert, eher kam die Aussage "rauchen sie ruhig noch auf" was ich aber selbstverständlich mit dem Satz abgelehnt habe "ich bin zum arbeiten hier, nicht zum rauchen".KlareWorte hat geschrieben:.... Wenn du am Fahrzeug stehst und rauchst, werden Nichtraucher-Anläufer abgeschreckt bei dir einzusteigen, weil sie keinen Stinker wollen, Anläufer/Kunden/Menschen wählen normalerweise den Weg des geringsten Widerstandes - eine Fahrer erst fragen zu müssen, ob er frei ist(weil er raucht oder telefoniert) mögen die Leute nicht und laufen weiter....
ich finde ihr macht hier aus einem Nichts ein unsinniges Thema.
Ob Zigaretten respektive Pfeife, Knoblauch, Zwiebel, Deo oder Mundgeruch aufgrund falscher oder fehlender Mundhygiene, es gibt viele Arten der Geruchsbelästigung.
Die meisten Kunden wissen das und machen auch kein Thema daraus, solange es sich in den normalen Grenzen hält.
Dreckige Kleidung, rauchen und essen im Auto oder fehlende Körperhygiene sind eher die Aufregerthemen mit denen man sich bei Fahrern befassen sollte.
P.S. ....und das betrifft auch selbstfahrende Unternehmer.
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 20.01.2016, 17:13, insgesamt 1-mal geändert.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
Re: Neuer Trick der MWUs!!
@Pirat
IK schrieb doch, dass die schuhgrösse passt.
wie die arbeitszeit genutzt wird, das bestimmt der AG.
IK schrieb doch, dass die schuhgrösse passt.
AN hat keine wartezeit, sondern arbeitszeit !!!Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:...
Das Rauchen am Halteplatz ist keine Arbeitsunterbrechung, sondern die Nutzung der Wartezeit auf den nächsten Auftrag.
...
wie die arbeitszeit genutzt wird, das bestimmt der AG.
Zuletzt geändert von taxipost am 20.01.2016, 18:43, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Neuer Trick der MWUs!!
Als Raucher und FMS-Fahrer muss ich dieser Aussage zustimmen. Wenn der Ablauf der Vermittlungstechnik und ihre Möglichkeiten vor Gericht geschildert würden, müßte jeder Richter zustimmen! Es ist so als wenn ein Call-Center Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz verläßt. Dann kann er keine Anrufe mehr annehmen. Das System lebt von der Bedienung durch den Fahrer, der so einen nicht unerheblichen Teil seines Umsatzes generieren kann.IK hat geschrieben:...
Dazu kommt, dass ein Funksystem wie FMS davon lebt, dass der Fahrer ständig die umliegenden Sektoren und Vorbestellungen im Auge behält. Das geht nicht von Außen. Deswegen ist Rauchen in meinem Betrieb keine Arbeitszeit.
Im Übrigen ist diese Diskussion aber müßig und wendet sich von den wirklichen Problemen, die durch schwarze Pausenmanipulations-Schafe gemacht werden, ab!!!
LG
Dura lex, sed lex.