Neuer Trick der MWUs!!

Neuigkeiten aus dem Taxigewerbe.
Guter_Kollege
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Re: Neuer Trick der MWUs!!

Beitrag von Guter_Kollege » 18.11.2016, 18:14

am hat geschrieben:Ohne Urteil wird hier nie Klarheit bestehen. Vermutlich gäbe es Dank IK heute eines, wäre da nicht .....
Absolut falsch! IK's abstruse Erklärungen und Auslegungen bzgl. FPerG spielten für sein Anliegen der Verkehrsbehörde gegenüber überhaupt, keine Rolle. Und sein Anliegen war gegen den Bescheid der Behörde anzugehen.
Diese hatte nirgendwo von ihm verlangt er solle nachweisen keine Umsatzentlohnung zu zahlen, weil FPersG § 3 diese verbiete, geschweige denn erlaube.
Diese Frage wurde mindestens seitens der Taxenbehörde/Rechtsabteilung wie von anderen einfach umschifft.

Aber toll, wie ein kleines Stichwort genügt und IK sofort auf der Matte ist.

Fahrpersonalgesetz
Fahrpersonalgesetz
Fahrpersonalgesetz


Willkommen zurück im Forum, IK!!! :mrgreen:

p.s. a pro po, mir fiel das Urteil beim kramen auf der alten Festplatte, in die Hände, und ich war mir nicht sicher ob ich es schon mal veröffentlicht hatte.
Deswegen, vorsichtshalber
..... :wink:
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 18.11.2016, 18:16, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Neuer Trick der MWUs!!

Beitrag von Guter_Kollege » 18.11.2016, 18:18

taxipost hat geschrieben:was GK meint, glaub ich, ist,
dass die umrechnung nur die milog-komponente sicherstellt.
das entgelt wird x% vom umsatz, damit leistungsabhängig, berechnet und

nur wenn x% mal umsatz < 8,50 €/h ergibt,

wird zeit-entgelt bezahlt.
damit ist die umrechnung nur die umgehung des verbots und
wäre damit rechtswidrig.
das setzt aber erst voraus,
dass das verbot auch für taxen gilt.
Du hast es exact erfasst.
Pirat hat geschrieben:„Nach Adam Riese“, gleicher Umsatz bei steigendem Mindestlohn - mehr Freizeit für den Fahrer. :lol:
Du auch! :D
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 18.11.2016, 18:21, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Neuer Trick der MWUs!!

Beitrag von IK » 18.11.2016, 21:02

@GK
Freu dich nicht zu früh über meine Rückkehr, weil:
1. Die ist reinem Zufall geschuldet
2. Die wird nicht lange dauern und
3. Die bringt für dich in der Regel nichts Gutes

Deine Ausführungen zum FahrPG waren von Anfang an falsch. Ich stelle aber fest, dass du daraus nichts gelernt hast. Du bleibst, wenn auch etwas zurückhaltender, dem Irrtum treu. Das ist sehr bedauerlich. Immerhin könnte ein Quereinsteiger wegen deiner Postings falsche Schlüsse ziehen. Im Prinzip ist das für die Informationsfunktion eines Forum schädlich.

Die meisten Inquisitoren des FahrPG lecken ihre Wunden nicht mehr, weil sie zugewachsen sind. Der Eine oder Adere schmollt noch in der Ecke, aber du glaubst noch immer, dass hektisches Wundelecken ersehnte Heilung bringen könnte. Ich hoffe, eines Tages wirst du von der Erkenntnis des Gegenteils heimgesucht. Bis dahin erlaube ich mir noch den Spaß, in die noch offene Wunde etwas Salz zu streuen.

LG IK

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Re: Neuer Trick der MWUs!!

Beitrag von Guter_Kollege » 18.11.2016, 23:39

IK hat geschrieben:Deine Ausführungen zum FahrPG waren von Anfang an falsch. Ich stelle aber fest, dass du daraus nichts gelernt hast.
Nein, Deine waren falsch! Und Du hast nichts dazugelernt.
Mich kannst Du nicht reizen, aber ich Dich, sonst reagiertest Du ja nicht so empfindlich. Must Du aber nicht.
Zumal mich das Ding derzeit nicht als Taxifahrer betrifft. Und ich bin auch nicht derjenige der hier etwas rechtlich ausstreiten könnte.

Beweise doch einfach mal - wie Du es noch nie getan hast - dass die Verkehrsbehörde Deiner Interpretation der Auslegung des FPerG zugestimmt hätte oder gefolgt ist.
Das kannst Du leider nicht. Es reicht, dass Du anderer Meinung bist, auch wenn Deine Argumente schwach sind.
Vielleicht wird das eines Tages von anderer Seite her geklärt werden, vielleicht auch nicht. Was ich schade fände.
Aber ich kanns nicht ändern.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 18.11.2016, 23:41, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Neuer Trick der MWUs!!

Beitrag von IK » 19.11.2016, 23:21

GK hat geschrieben:Beweise doch einfach mal - wie Du es noch nie getan hast - dass die Verkehrsbehörde Deiner Interpretation der Auslegung des FPerG zugestimmt hätte oder gefolgt ist.
Die Verkehrsgewerbeaufsicht hat mit diesem Gesetz nichts zu tun.
Von daher juckt es keinen, ob sie meiner Interpretation zustimmt oder nicht.
Dass die Verkehrsgewerbeaufsicht die zuständige Behörde bei diesem Thema auf das Gewerbe gehetzt hat und dabei dich für diese Zwecke benutzt hat, bleibt eine traurige Wahrheit. Wie euphorisch du damals warst. Erinnerst du dich noch? Is auch egal. Jedenfalls ist es so, dass die andere Behörde dieses Thema nie wieder anfassen wird. Wir haben doch den ML. Oder?

Fakt ist, dass das Thema FahrPG für Taxifahrer tot ist. Für dich allerdings nicht. Aus zwei Gründen:
1. Weil du nicht erkennst, wann du gewonnen und wann du verloren hast und deswegen die Sachen nicht abschließen kannst und
2. Weil du ein Brummifahrer bist und für dich das FahrPG mit allen zugehörigen Verordnungen vollumfänglich gilt.

Welch eine Irronie: Du wolltest den Anderen dieses Gesetz aufbürden und bis selber Sklave desselben geworden.
Dumm gelaufen.

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Re: Neuer Trick der MWUs!!

Beitrag von am » 20.11.2016, 00:43

Jungs, das habt ihr hier bereits über mehrere Monate ausgefochten, ohne Resultat. Ihr wollt das nicht wirklich alles wieder aufwärmen, oder?
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Neuer Trick der MWUs!!

Beitrag von Guter_Kollege » 20.11.2016, 01:08

Nein!
Mich interessiert das eigenbrötlerische Geschwätz von IK nur insoweit - und da muss ich dagegenhalten -
dass über das FPerG § 3 behördlicherseits (egal welche Abteilung) nie entschieden wurde. Ausser in der Form
dass es für Taxifahrer gilt. Diese Aussage gibt es tatsächlich. Und zwar von verschiedener Seite.

Und ich gebe IK insoweit recht, als dass das Thema deswegen wohl heute niemanden mehr interessiert, weil
der geltende Mindestlohn ihm die Relevanz oder besser, die Aktualität, genommen hat.

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Re: Neuer Trick der MWUs!!

Beitrag von am » 20.11.2016, 01:59

Was ich so eingangs bereits schrieb.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Neuer Trick der MWUs!!

Beitrag von taxipost » 20.11.2016, 10:08

neus thema, neues glück,

Nahles will das arbzg für 2 jahre (testphase) lockern.
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