Absolut falsch! IK's abstruse Erklärungen und Auslegungen bzgl. FPerG spielten für sein Anliegen der Verkehrsbehörde gegenüber überhaupt, keine Rolle. Und sein Anliegen war gegen den Bescheid der Behörde anzugehen.am hat geschrieben:Ohne Urteil wird hier nie Klarheit bestehen. Vermutlich gäbe es Dank IK heute eines, wäre da nicht .....
Diese hatte nirgendwo von ihm verlangt er solle nachweisen keine Umsatzentlohnung zu zahlen, weil FPersG § 3 diese verbiete, geschweige denn erlaube.
Diese Frage wurde mindestens seitens der Taxenbehörde/Rechtsabteilung wie von anderen einfach umschifft.
Aber toll, wie ein kleines Stichwort genügt und IK sofort auf der Matte ist.
Fahrpersonalgesetz
Fahrpersonalgesetz
Fahrpersonalgesetz
Willkommen zurück im Forum, IK!!!
p.s. a pro po, mir fiel das Urteil beim kramen auf der alten Festplatte, in die Hände, und ich war mir nicht sicher ob ich es schon mal veröffentlicht hatte.
Deswegen, vorsichtshalber .....