MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion
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Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion
Dem ist NICHTS hinzuzufügen!!
Was da an anderer Stelle schon wieder spekuliert wird, macht einfach nur sprachlos....
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Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion
@Arne, Das der Kunde sie kauft macht einen Unterschied.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 14.06.2015, 16:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion
Behaupten können die viel, zumal die Umstände/Auflagen unter denen sie erteilt istPirat hat geschrieben:Hier, damit der Kopf weiter qualmt.
„myTaxi hat eine Bestätigung des BaFin erhalten, wonach das Geschäftsmodell ,myTaxi Payment‘ nicht erlaubnispflichtig ist“, sagte eine Unternehmenssprecherin. Letztlich handelt es sich jedoch auch hier um ein Dreipersonenverhältnis, bei dem der Anbieter die Zahlungsabwicklung zwischen Fahrer und Fahrgast gewährleistet.
Quelle: http://www.heise.de/ix/artikel/Waehrung ... 23975.html
Vielleicht ist in der Bestätigung des BaFin die Lösung zu finden?
auch nicht bekannt sind. Kunden von Abfallentsorgern behaupten auch gerne mal sie hätten die Genehmigung des Bezirksamtes zum Aufstellen eines Containers, bei Nachfrage: Pustekuchen, grade nicht da.
Der Vergleich mit Ebay hält ja auch nicht stand, weil es sich hier um ein hauseigenes Unternehmen mit Banklizenz handelt, das für die Muttergesellschaft den Zahlungsverkehr abwickelt.
Aber weiter hab ich auch keine Lust mich mit der Materie zu beschäftigen.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 14.06.2015, 16:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion
Mal eine Zwischenfrage:
Sind wir uns eigentlich alle einig, dass bei 100 EUR auf'm Meter auch 100 EUR als Einnahmen beim TAXI Unternehmer versteuert werden und darin enthaltene 7% MwSt als Ust abgeführt wird?
Egal ob der Kunde einen 5 EUR Gutschein oder 50% Rabatt per Payment erhalten hat?
Sind wir uns eigentlich alle einig, dass bei 100 EUR auf'm Meter auch 100 EUR als Einnahmen beim TAXI Unternehmer versteuert werden und darin enthaltene 7% MwSt als Ust abgeführt wird?
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Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse
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Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion
Falls Du Dich mit Dir selbst noch nicht darüber einig sein solltest, worum es dabei geht:
Es geht darum was mT damit oder daraus macht. Nicht der Unternehmer.
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Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion
Eilmeldung!!
mytaxi zahlt doppelten Fahrpreis an Taxifahrer bei gleichbleibender Gebühr.
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Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion
Prozentual.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 14.06.2015, 20:27, insgesamt 1-mal geändert.
- alsterblick
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Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion
Taxifahrer werden doch gar nicht selbst von Mytataxi bezahlt, sondern von deren angeschlossenen (Taxi-)Unternehmern.
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“
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Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion
Habt ihr schon gehört? MyTaxi darf aufgrund einer EV keine Rabatte mehr geben. Morgen soll dazu was verhandelt werden. Ich dachte, es könnte jemanden interessieren.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
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Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion
Ja und wie. Tut es. Aber mich nur nach UWG. Am Rande nach PbefG. Der Rest hier ist für mich wie die Kindersitzdiskussion K1-K3. Es bleibt spannend!
LG
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Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion
Nicht alles was Du nicht gleich durchsteigst (erst recht nicht wenns dich eh nicht intgeressiert) ist gleich Kinderkram.
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Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion
Aussage des Gerichts aus der letzten Verhandlung (nicht der heutigen):
"Die App an sich sei zulässig, ebenso wie das verschenken von "halben Taxifahrten".
Lediglich der Verbund von beidem sei wettbewerbswidrig."
"Die App an sich sei zulässig, ebenso wie das verschenken von "halben Taxifahrten".
Lediglich der Verbund von beidem sei wettbewerbswidrig."
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Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion
Und was sagt uns das?
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Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion
Offenbar sieht die Richterin im systemischen Zusammenhang beider den Wettbewerbsverstoß.
Könnte ein Hinweis auf den Umstand sein den ich schon mal heir genannt hatte, nämlich das dieser Vorteil nicht allen Taxikunden
gleichermaßen zur Verfügung steht, also unabhängig von der App-Nutzung.
Immer noch nichts zu hören vom Ausgang der Verhandlung. Die sollte doch um 14:00 Uhr sein
Könnte ein Hinweis auf den Umstand sein den ich schon mal heir genannt hatte, nämlich das dieser Vorteil nicht allen Taxikunden
gleichermaßen zur Verfügung steht, also unabhängig von der App-Nutzung.
Immer noch nichts zu hören vom Ausgang der Verhandlung. Die sollte doch um 14:00 Uhr sein
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 15.06.2015, 19:18, insgesamt 1-mal geändert.
- alsterblick
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Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion
Wer sprach denn von ALLEN + ggf. EinsteigertaxikundenGuter_Kollege hat geschrieben:... nämlich das dieser Vorteil nicht allen Taxikunden
gleichermaßen zur Verfügung steht, also unabhängig von der App-Nutzung.
Selbst das Einsteigersortiment wurde von mT bereits implementiert.
Denke, sogar während der letzten Discountaktion - oder
Sorry, fahre ja selbst ohne MT Werbung und dennoch wählen mich die lieben Fahgaeste gerne (sofern) inmitten einer Taxihalteplatzschlange aus.
Ich habe jedenfalls immer Verständnis dafür.
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“
Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion
Erwartet vom LG Urteil nicht zu viel.
Wenn das alles an Begründung/Rechtfertigung vonseiten mytaxi war - was man so lesen konnte – dann kann die Richterin doch gar nicht anders – als die EV zu bestätigen.
Es muss aber während der ersten Verhandlung ein Entgegenkommen von der TAZ gegeben haben, was aber von mytaxi nicht angenommen wurde.
„Den Vorschlag der Gegenseite, den Widerspruch zurückzuziehen, nahm My Taxi nicht an“.
Quelle:http://www.stuttgarter-nachrichten.de/i ... d3c11.html
Ob die TAZ befürchtet, mytaxi kommt erst am Oberlandesgericht mit „As und König“
Wenn das alles an Begründung/Rechtfertigung vonseiten mytaxi war - was man so lesen konnte – dann kann die Richterin doch gar nicht anders – als die EV zu bestätigen.
Es muss aber während der ersten Verhandlung ein Entgegenkommen von der TAZ gegeben haben, was aber von mytaxi nicht angenommen wurde.
„Den Vorschlag der Gegenseite, den Widerspruch zurückzuziehen, nahm My Taxi nicht an“.
Quelle:http://www.stuttgarter-nachrichten.de/i ... d3c11.html
Ob die TAZ befürchtet, mytaxi kommt erst am Oberlandesgericht mit „As und König“
Zuletzt geändert von Pirat am 15.06.2015, 20:04, insgesamt 1-mal geändert.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.
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Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion
Najut, dann soll das Gericht dieser Aussage:alsterblick hat geschrieben: Selbst das Einsteigersortiment wurde von mT bereits implementiert.
Denke, sogar während der letzten Discountaktion
"Lediglich der Verbund von beidem ist wettbewerbswidrig"
selbst Inhalt geben.
Zitat Pirat: Ob die TAZ befürchtet, mytaxi kommt erst am Oberlandesgericht mit „As und König“
Hoffentlich nicht so sehr, das sie nen Rückzieher machen. Ich will Antworten auf ungelöste Fragen hier.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 15.06.2015, 20:12, insgesamt 1-mal geändert.
- alsterblick
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Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion
Poker, wie fast immer.Pirat hat geschrieben:Ob die TAZ befürchtet, mytaxi kommt erst am Oberlandesgericht mit „As und König“
Die TAZ könnte immer noch einen Rückzieher machen, um auch "empfindliche Kosten" zu begrenzen.
Mytaxi hingegen hat kein Limit und setzt offenbar doch auf Frontalangriff.
Der Markt schreit bereits nach Mytaxi und ein Gerichtsverfahren wird öffentlich wahrgenommen denen auch keinen Zacken aus der Krone brechen.
Zuletzt geändert von alsterblick am 15.06.2015, 20:24, insgesamt 1-mal geändert.
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“
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Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion
"Die App an sich sei zulässig, ebenso wie das verschenken von "halben Taxifahrten. Lediglich der Verbund von beidem sei wettbewerbswidrig."
Die Fragen wurden doch beantwortet, sowohl als auch. Was wird dann noch "systemisch" herumgeschwafelt?
Die Fragen wurden doch beantwortet, sowohl als auch. Was wird dann noch "systemisch" herumgeschwafelt?
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Re: MyTaxi - LG Stuttgart stoppt Rabattaktion
Warum jedes für sich ja aber beides zusammen nicht zulässig sein sollte, hat sie nicht gesagt. Ist zumindest nicht bekannt.
Wenn Du die Erklärung der Richterin, das myTaxi "mit der Vermittlung von Taxifahrten aber durchaus in die Nähe von Taxiunternehmen rückt" als ausreichende Antwort (und Begründung) ansiehst, dann bitte sehr.
Mir persönlich ist das ein bißchen zu dürftig.
Okay, die Aussage muss man in Zusammenhang sehen mit der weiteren:
Die App unternimmt ein unternehmerisches Risiko, weil die Taxifahrer ihre Forderungen an die Fahrgäste abtreten.
Aber das Verschenken von Taxifahrten in Zusammenhang mit der App "als Unternehmer" (Einfügung von mir) funktioniert wohl nicht.
Oder wie soll man "das System"verstehen?
Wenn Du die Erklärung der Richterin, das myTaxi "mit der Vermittlung von Taxifahrten aber durchaus in die Nähe von Taxiunternehmen rückt" als ausreichende Antwort (und Begründung) ansiehst, dann bitte sehr.
Mir persönlich ist das ein bißchen zu dürftig.
Okay, die Aussage muss man in Zusammenhang sehen mit der weiteren:
Die App unternimmt ein unternehmerisches Risiko, weil die Taxifahrer ihre Forderungen an die Fahrgäste abtreten.
Aber das Verschenken von Taxifahrten in Zusammenhang mit der App "als Unternehmer" (Einfügung von mir) funktioniert wohl nicht.
Oder wie soll man "das System"verstehen?
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 15.06.2015, 22:01, insgesamt 2-mal geändert.