Betrunkener Taxifahrgast tödlich verunglückt

Neuigkeiten aus dem Taxigewerbe.
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Otto126
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Beitrag von Otto126 » 15.04.2007, 14:38

der Clown hat geschrieben:@otto

sorry otto aber das wird mir langsam doch ein wenig zu platt.
Ich wünsche Dir noch ein schönes Wochenende
1. Die Flunder bist du in diesem Fall. Mein Beitrag vom 14.04.2007, 03:00 ist objektiv sehr differenziert.

2. dito
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

nicht egal !
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Beitrag von nicht egal ! » 15.04.2007, 15:53

Grundsätzlich gilt immer die Unschuldsvermutung und daher kann man jetzt nicht einfach schon mal dem Taxifahrer die Schuld zuweisen , wo man die genauen Umstände nicht kennt .

In der Verantwortung sind meiner Meinung nach auch vor allem die Erziehungsberechtigten , die den Jugendlichen einfach alleine haben ohne Aufsicht weggehen lassen . Was daraus machbar ist , ist fraglich , wäre aber auch bedenkenswert .
Zusätzlich kommt dann immer noch die Verantwortung des " Wirtes " , der auch niemanden so abfüllen darf , daß er nicht mehr Herr seiner Sinne ist .

Dem Taxifahrer jetzt bei all diesen Versäumnissen die ganze Schuld zuzuweisen wäre also schon mal falsch , weil da weit mehr in Verantwurtung wären , als hier jetzt zur Sprache kommt .

nicht egal !

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Beitrag von nicht egal ! » 15.04.2007, 16:03

doch egal hat geschrieben:Zitat >der clown<:
"Deine Eigenwilligkeit in allen Ehren. Aber ich vermisse die überzeugenden Argumente auf Deiner Seite. Immer nur alles Quatsch, wirres Zeug und ich sehe das anders. Begründung? Fehlanzeige. Ich habe aus Deinen Aussagen keinen alternative Perspektive erkennen können und sehe auch keinen Sinn weitere Zeit für diese Auseinandersetzung zu investieren."

@Clown,
Du hast es auf den Punkt gebracht.
Ich habe an anderer Stelle versucht, mich mit Otto (politisch) auseinanderzusetzen - Fazit: nicht belehrbar.
Ottos Meinung ist Gesetz - Basta.

Mein Tipp: Einfach nicht einlullen lassen !
Toller Beitrag , trägt sicherlich sehr zur sachlichen Behandlung dieses Themas bei !

Otto kann man politisch nicht in eine Schublade stecken , Dich aber wohl , noch dazu , weil Du keinerlei noch so stichhaltige Beweise gelten läßt !
Notfalls lügen dann auch noch die Zeitungen und Forschungsinstitute , wenn es gerade nicht in Deinen Kram passt und wenn gar nichts mehr geht , kommt ein Smilie !

Das sind tolle Argumente , nur weil Du nicht in der Lage bist , auf dieser Ebene zu diskutieren , dann mit Dreck zu werfen .

Wo sind Deine Argumente , Deine Gegenbeweise gegen ottos Stellungnahme ? !

Wäre wirklich mal interessant hier etwas sachbezogenes lesen zu können !

nicht egal !

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jr
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Beitrag von jr » 15.04.2007, 17:37

Dem Taxifahrer jetzt bei all diesen Versäumnissen die ganze Schuld zuzuweisen wäre also schon mal falsch , weil da weit mehr in Verantwurtung wären , als hier jetzt zur Sprache kommt .
Juristisch gesehen trifft immer den letzten in der Kette die größte Verantwortung. Das allein schon deshalb, weil alle Nichtanwesenden in diesem Augenblick keine Möglichkeit hatten, Unterlassungshandlungen zu begehen. Nicht vergessen werden darf aber, daß auch der Taxifahrer nicht wirklich der letzte in der Kette war. Nach ihm kam noch der Autofahrer, der dann den Endpunkt setzte.

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Otto126
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Beitrag von Otto126 » 15.04.2007, 17:52

jr hat geschrieben:
Dem Taxifahrer jetzt bei all diesen Versäumnissen die ganze Schuld zuzuweisen wäre also schon mal falsch , weil da weit mehr in Verantwurtung wären , als hier jetzt zur Sprache kommt .
Juristisch gesehen trifft immer den letzten in der Kette die größte Verantwortung. Das allein schon deshalb, weil alle Nichtanwesenden in diesem Augenblick keine Möglichkeit hatten, Unterlassungshandlungen zu begehen. Nicht vergessen werden darf aber, daß auch der Taxifahrer nicht wirklich der letzte in der Kette war. Nach ihm kam noch der Autofahrer, der dann den Endpunkt setzte.
Dem wird man wohl nichts anhängen können, wenn man ihm nicht überhöhte Geschwindigkeit oder Alkohol nachweist. Davon steht aber in den Quellen nichts.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

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Beitrag von jr » 16.04.2007, 04:25

Zu dem Lübecker Fall mit den aussetzenden Polizisten gibt es eine weitere Meldung:

http://www.shz.de/flensburger-tageblatt ... 7083ffb14a
"Aus unserer Sicht war den Polizisten kein Verschulden nachzuweisen. Sie konnten nach unserer damaligen Einschätzung weder den tödlichen Verkehrsunfall vorhersehen noch konnten wir ihnen nachweisen, dass sie die hilflose Lage des jungen Mannes hätten erkennen können"
Das ist das Statement eines Sprechers der Staatsanwaltschaft, die die Verfahren zunächst eingestellt hatte. Das OLG Schleswig gab jetzt einem Klagererzwingungsverfahren der Eltern des Getöteten statt.

x

Beitrag von x » 16.04.2007, 05:44

nicht egal ! hat geschrieben:
doch egal hat geschrieben:Zitat >der clown<:
"Deine Eigenwilligkeit in allen Ehren. Aber ich vermisse die überzeugenden Argumente auf Deiner Seite. Immer nur alles Quatsch, wirres Zeug und ich sehe das anders. Begründung? Fehlanzeige. Ich habe aus Deinen Aussagen keinen alternative Perspektive erkennen können und sehe auch keinen Sinn weitere Zeit für diese Auseinandersetzung zu investieren."

@Clown,
Du hast es auf den Punkt gebracht.
Ich habe an anderer Stelle versucht, mich mit Otto (politisch) auseinanderzusetzen - Fazit: nicht belehrbar.
Ottos Meinung ist Gesetz - Basta.

Mein Tipp: Einfach nicht einlullen lassen !
Toller Beitrag , trägt sicherlich sehr zur sachlichen Behandlung dieses Themas bei !

Otto kann man politisch nicht in eine Schublade stecken , Dich aber wohl , noch dazu , weil Du keinerlei noch so stichhaltige Beweise gelten läßt !
Notfalls lügen dann auch noch die Zeitungen und Forschungsinstitute , wenn es gerade nicht in Deinen Kram passt und wenn gar nichts mehr geht , kommt ein Smilie !

Das sind tolle Argumente , nur weil Du nicht in der Lage bist , auf dieser Ebene zu diskutieren , dann mit Dreck zu werfen .

Wo sind Deine Argumente , Deine Gegenbeweise gegen ottos Stellungnahme ? !

Wäre wirklich mal interessant hier etwas sachbezogenes lesen zu können !

nicht egal !
Dann fang Du doch mal an.
Rumstänkern kann jeder (speziell Du seit Wochen) !

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Beitrag von Otto126 » 16.04.2007, 10:34

jr hat geschrieben:Zu dem Lübecker Fall mit den aussetzenden Polizisten gibt es eine weitere Meldung:
URL
"Aus unserer Sicht war den Polizisten kein Verschulden nachzuweisen. Sie konnten nach unserer damaligen Einschätzung weder den tödlichen Verkehrsunfall vorhersehen noch konnten wir ihnen nachweisen, dass sie die hilflose Lage des jungen Mannes hätten erkennen können"
Das ist das Statement eines Sprechers der Staatsanwaltschaft, die die Verfahren zunächst eingestellt hatte. Das OLG Schleswig gab jetzt einem Klagererzwingungsverfahren der Eltern des Getöteten statt.
"Nach ihren damaligen Aussagen soll der Junge selbst verlangt haben, abgesetzt zu werden, weil er sich mit seinem Handy ein Taxi rufen wollte."

Na klasse, und wer hat dann wieder die Arschkarte!
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

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Beitrag von jr » 16.04.2007, 12:02

Nicht hat, hätte!

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Beitrag von Otto126 » 16.04.2007, 12:36

jr hat geschrieben:Nicht hat, hätte!
richtig, sorry!
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

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Beitrag von KLARTEXT » 16.04.2007, 18:49

Haftung eines Taxifahrers bei Fehlverhalten des Fahrgastes

Einen Taxifahrer trifft keine Schuld, wenn ein Fahrgast aus dem in einem Stau stehenden Taxi aussteigt und dabei einen am rechten Fahrbahnrand vorbeifahrenden Radfahrer verletzt.

Eine Pflicht des Taxifahrers, seine Fahrgäste zu verkehrsgerechtem Verhalten anzuhalten, besteht grundsätzlich nicht. Der Taxifahrer darf darauf vertrauen, dass seine Fahrgäste selbstständig die sich aus der Straßenverkehrsordnung ergebenden Sorgfaltsanforderungen erfüllen.

Urteil des OLG Hamm vom 20.08.99 9 U 9/99 MDR 2000, 156

Mein Kommentar dazu: Damit ist die rechtliche Seite wohl ziemlich eindeutig! Der "Alkoholgenuß" des Verunglückten spielt dabei in meinen Augen überhaupt keine Rolle! Ich als Taxifahrer kann nicht beurteilen wie besoffen und mit wieviel Promille jemand unterwegs ist, ob und inwieweit jemand noch zurechnungsfähig ist oder nicht! Ich bin kein approbierter Arzt...!

Tut mir leid um den Jungen!

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Beitrag von jr » 16.04.2007, 20:51

Es geht bei diesem Satz in erster Linie darum, daß keine Haftung eines Taxifahrers aus den Nebenpflichten seines Beförderungsvertrages gegenüber Dritten (hier einer zu Schaden gekommenen Radfahrerin, also eben nicht dem Fahrgast) besteht. Aber das Gericht schränkt ein:
Zwar mag eine Haftung des Fahrers begründet sein, wenn ... er - objektiv erkennbar - nicht - oder nicht mehr - eigenverantwortlich handelnde Personen transportiert, bei denen gerade deshalb nicht damit gerechnet werden darf, daß sie mit der gebotenen Achtsamkeit aussteigen.
Der Satz in Rot verkürzt also verfälschend. Tauschte man Wort 12 und 13, dann paßte er besser.

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Beitrag von mister mister » 17.04.2007, 02:11

Ich bin kein approbierter Arzt...!
Dann würdest du auch wohl kaum Taxi fahren. Du wirst doch aber sicherlich, dank deiner Berufserfahrung, gewisse Menschenkenntnisse entwickelt haben, die dich befähigen zu entscheiden, ob der Fahrgast zurechnungsfähig, beförderungsfähig, oder total desorientiert ist.
Mit diesem psychologischen Rüstzeug ausgestattet, wirst du wohl kaum einen Fahrgast, der in deinem Taxi sitzt ( Fürsorgepflicht ggf. Garantenstellung ), einfach Aussteigen lassen und wegfahren, wenn dieser nicht in der Lage ist aufrecht zu gehen.
Solltest du es trotzdem tun und es kommt zum Unfall, bekommst du einen drauf. Denn deine Fürsorgepflicht endet nicht mit dem bezahlen, damit erlischt zwar euer " Vertrag ", rechtliche Folgen hätte dieses aber allemal..
Der Pessimist sieht das Dunkle im Tunnel.
Der Optimist sieht das Licht am Ende des Tunnels.
Der Realist sieht im Tunnel einen Zug kommen.

Der Zugführer sieht die 3 Idioten, die auf den Gleisen sitzen...

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Otto126
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Beitrag von Otto126 » 17.04.2007, 07:00

Ein Fahrgast, der infolge Alkohols nicht mehr selber gehen kann, kommt mir gar nicht in den Wagen. Also kann auch jeder meiner Fahrgäste wieder aussteigen und zu Fuss weitergehen, wenn er es verlangt, und der Vertrag ist beendet.

Psychologie, lieber Mister, habe ich nicht studiert, also darf mir nicht zum Nachteil gereichen, dass ich nicht erkenne, dass jemand 2,6 Promille drin hat. Ist mir auch egal, denn es zählt ausschliesslich mein subjektiver Eindruck.

Ausserdem muss ich nicht erkennen, dass um drei Uhr nachts jemand nicht volljährig ist, denn Leute unter 18 haben zu dieser Zeit nichts mehr auf der Strasse zu suchen.

Tut mir Leid um den Jungen , tut mir Leid für den Kollegen, aber er hätte den Jungen in der Obhut des Gastwirtes lassen sollen.
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Beitrag von x » 17.04.2007, 07:20

Otto126 hat geschrieben:Ein Fahrgast, der infolge Alkohols nicht mehr selber gehen kann, kommt mir gar nicht in den Wagen. Also kann auch jeder meiner Fahrgäste wieder aussteigen und zu Fuss weitergehen, wenn er es verlangt, und der Vertrag ist beendet.

Psychologie, lieber Mister, habe ich nicht studiert, also darf mir nicht zum Nachteil gereichen, dass ich nicht erkenne, dass jemand 2,6 Promille drin hat. Ist mir auch egal, denn es zählt ausschliesslich mein subjektiver Eindruck.

Ausserdem muss ich nicht erkennen, dass um drei Uhr nachts jemand nicht volljährig ist, denn Leute unter 18 haben zu dieser Zeit nichts mehr auf der Strasse zu suchen.

Tut mir Leid um den Jungen , tut mir Leid für den Kollegen, aber er hätte den Jungen in der Obhut des Gastwirtes lassen sollen.
Wir sind nicht für Volltrunkene verantwortlich, wenn wir sie erst garnicht befördern. Das Alter ist dabei völlig ohne Belang.
Soll doch der Wirt, der sich bereichert hat, um die Heimkehr kümmern.

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Otto126
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Beitrag von Otto126 » 17.04.2007, 07:46

Soweit ich das verstanden habe, hat der den gar nicht reingelassen in seinen Laden, weil er schon breit von einem Feuerwehrfest ankam.

Interessant ist auch, dass eine 17-jährige den Jungen um 00:30 Uhr vor der Disco gefunden hat:
Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr bis 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendschutzgesetz
Hier wurde wohl mehr als gegen eine Vorschrift verstoßen. Die Veranstalter des Feuerwehrfestes müssen sich auch vorwerfen lassen, in unverantwortlicher Weise Alkohol an Jugendliche ausgeschenkt zu haben.

Ich bleibe dabei, hier werden gesellschaftliche Probleme, das ungehemmte Saufen von Jugendlichen in Vereinsheimen etc. auf den einzelnen verlagert.
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Beitrag von nicht egal ! » 17.04.2007, 11:44

Darauf wollte ich hinaus , otto !

Es wurde wohl von verschiedenen Seiten gegen Vorschriften verstossen .

Allerdings bist Du auf dem Holzweg , wenn Du sagst Jugendliche unter 18 hätten auf der Strasse nichts zu suchen und darin sehe ich dann ein weiteres Problem , da es einfach von unseren bestehenden Gesetzen nicht abgedeckt wird .
http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendschutzgesetz

Entgegen einer landläufigen Meinung regelt weder das JuSchG noch ein anderes Gesetz, zu welchen Zeiten sich Jugendliche in der Öffentlichkeit, zum Beispiel auf Straßen, aufhalten dürfen.
Also keine eindeutige Regelung vorhanden , allerdings war es schon nach 0 Uhr und da hätte der Jugendliche , wie Du angeführt hast , natürlich nicht mehr ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten , oder Personensorgeberechtigten in einer Disco , oder auch auf einem Fest sein dürfen , was aber wohl der Fall war .

Von der moralischen Verantwortung der Eltern will ich hier nichts sagen , da mir solches " Desinteresse " alleine schon suspekt ist , ob man da gesetzlich allerdings etwas machen kann ist eher fraglich !

Traurig ist nur , daß da ein Kind ums Leben gekommen ist und nun die Verantwortung hin und her geschoben wird , dann der Einfachheit halber auch noch unter Umständen am Letzten kleben bleiben wird , obwohl die Versäumnisse eigentlich wohl eher ganz wo anders zu suchen wären .

nicht egal !

einfach-pingu
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Beitrag von einfach-pingu » 17.04.2007, 12:33

Schon komisch: bei vielen gelten Taxifahrer doch als totale Deppen, als Idioten die nix können, außer halt Taxi fahren. Meistens können sie nichtmal deutsch. Und wenn sie überhaupt lesen, dann nur die BILD

Und nun erwartet man also von uns totalen Deppen, dass wir die Fahrgäste einschätzen können?? :shock:

Neenee. Also, wäre ich so helle, dass ich so weit denken könnte, dass ich mir überlege, wen ich wann wo aussteigen lassen kann, dann hätte ich doch was richtiges gelernt und wäre nicht bloß Taxifahrer :wink:
Humor ist, wenn man trotzdem lacht

KLARTEXT
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Beitrag von KLARTEXT » 18.04.2007, 22:16

Nun mal eine völlig neue Variante:

Wir haben Beförderungspflicht! Es gibt aber auch Ausnahmen von dieser Beförderungspflicht! Nämlich wenn vom Fahrgast eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung ausgeht, kann ein Fahrgast abgewiesen werden!

Wenn sich erst im Nachhinein herausstellt, also während der Fahrt und nach erfolgter Aufnahme des Fahrgastes, das der Fahrgast entgegen dem ersten Anschein doch nicht beförderungsfähig ist, dann bin ich auch berechtigt diesen Fahrgast aus dem Taxi zu verweisen! Denn wenn mir der Fahrgast während der Fahrt die "Bude" vollkotzt, bin ich dermaßen abgelenkt vom Verkehrsgeschehen, das die Gefahr besteht in einen Unfall verwickelt zu werden!

Außerdem hat der Junge von sich aus den Wunsch geäußert aussteigen zu wollen! Wenn ich diesem Wunsch nicht nachkomme, dann nennt man das Freiheitsberaubung! Und dafür kann man in die Knast wandern...

Ich sehe die Verantwortung nicht bei uns, sondern vielmehr bei dem Eltern des Jungen, die wohl ganz offensichtlich ihren Erziehungsauftrag vernachlässigt haben! Und ich sehe eine Mitverantwortung beim Gastwirt der offensichtlich aus Geldgier den Jungen Schnaps verkauft hat, obwohl er das laut Jugendschutzgesetz nicht gedurft hätte!

Es gibt ein altes Deutsches Sprichwort: " Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um"! Es hat sich leider als sehr wahr herausgestellt! Wer sich sinnlos bis zur Halskrause betrinkt, riskiert nicht nur Kopfschmerzen am nächsten Tag, sondern unter unglücklichen Umständen auch sein Leben!

Freispruch für den Taxifahrer, wegen erwiesener Unschuld!

Desweitern beantrage ich für den Gastwirt 5 Jahre Einzelhaft ohne Bewährung und eine Zwangssterilisation der Eltern des Verunglückten, weil die sich als unfähig erwiesen haben Kinder anständig und gottesfürchtig zu erziehen! Damit ist für mich der Fall juristisch abgearbeitet!

Driver295
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Beitrag von Driver295 » 19.04.2007, 01:00

KLARTEXT hat geschrieben:Nun mal eine völlig neue Variante:

Wir haben Beförderungspflicht! Es gibt aber auch Ausnahmen von dieser Beförderungspflicht! Nämlich wenn vom Fahrgast eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung ausgeht, kann ein Fahrgast abgewiesen werden!

Wenn sich erst im Nachhinein herausstellt, also während der Fahrt und nach erfolgter Aufnahme des Fahrgastes, das der Fahrgast entgegen dem ersten Anschein doch nicht beförderungsfähig ist, dann bin ich auch berechtigt diesen Fahrgast aus dem Taxi zu verweisen! Denn wenn mir der Fahrgast während der Fahrt die "Bude" vollkotzt, bin ich dermaßen abgelenkt vom Verkehrsgeschehen, das die Gefahr besteht in einen Unfall verwickelt zu werden!

Außerdem hat der Junge von sich aus den Wunsch geäußert aussteigen zu wollen! Wenn ich diesem Wunsch nicht nachkomme, dann nennt man das Freiheitsberaubung! Und dafür kann man in die Knast wandern...

Ich sehe die Verantwortung nicht bei uns, sondern vielmehr bei dem Eltern des Jungen, die wohl ganz offensichtlich ihren Erziehungsauftrag vernachlässigt haben! Und ich sehe eine Mitverantwortung beim Gastwirt der offensichtlich aus Geldgier den Jungen Schnaps verkauft hat, obwohl er das laut Jugendschutzgesetz nicht gedurft hätte!

Es gibt ein altes Deutsches Sprichwort: " Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um"! Es hat sich leider als sehr wahr herausgestellt! Wer sich sinnlos bis zur Halskrause betrinkt, riskiert nicht nur Kopfschmerzen am nächsten Tag, sondern unter unglücklichen Umständen auch sein Leben!

Freispruch für den Taxifahrer, wegen erwiesener Unschuld!

Desweitern beantrage ich für den Gastwirt 5 Jahre Einzelhaft ohne Bewährung und eine Zwangssterilisation der Eltern des Verunglückten, weil die sich als unfähig erwiesen haben Kinder anständig und gottesfürchtig zu erziehen! Damit ist für mich der Fall juristisch abgearbeitet!
Lese Dir erstmal den Tread durch, bevor du so ein mist hier rein schreibst. Wir entscheiden vor Fahrt antritt, ob wir ein Gast befördern oder nicht.
Wenn ein 16 Jähriger voll alkoholiesiert ist und möchte aus welchen Grund auch immer, nicht mehr die Fahrt fortsetzen so ist es meine Pflicht
die Polizei zu verständigen und ihn in derren Obhut zu übergeben.

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