HOBBY-TAXIS: Ein Wundervoller Nachmittag
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Re: HOBBY-TAXIS: Ein Wundervoller Nachmittag
Hahaha. Ebenso sehr gut. Immer schön anklicken Kollegen, und schon erscheint das ganz oben bei der Suche nach WC.
LG
LG
Dura lex, sed lex.
Re: HOBBY-TAXIS: Ein Wundervoller Nachmittag
Ein treffliches Video zur Weiterentwicklung von Schleimbolzen- und Klugschei.ßerkonzepten. Grauenhafter als Wahlwerbung. Opfer exzessiven Sozialkundeunterrichts und Soziale-Netzwerke-Freaks haben das Wort. Man schaue sich das junge dynamische Team an, imgrunde begabt, aber new-economy-verhext und allgemeiner Gesetze und Gepflogenheiten unkundig. Gebt ihnen Bafög, damit sie nicht noch mehr Schaden anrichten, denn sie wissen nicht was sie tun. WunderCar weist drückerkolonnen- und sektenaffine Rhetorik auf. Fahrgemeinschafts-Scientology.
Farbig markierte Aussagen sind unverzeihlich. Sie können auch mit einem großen Entschuldigung nicht mehr aus der Welt geschafft werden. Eine Aussage, wo ich an die Wiedereinführung der Todesstrafe dachte, diesen Gedanken aber aus demokratischen Gründen verworfen habe, ist vergrößert und in dunkelrot.
Unsäglichkeitskatalog aus dem Video:
Behörden und Öffentlichkeit sind dem Charme dieser Communityjungunternehmer und Trinkgeldjobber erlegen, nach dem Motto, ein Dieb hört auf ein Dieb zu sein, wenn er ein sozial getarnter Dieb ist, anders ist es nicht zu erklären daß dieser Hokuspokus schon soweit gediehen ist.
Farbig markierte Aussagen sind unverzeihlich. Sie können auch mit einem großen Entschuldigung nicht mehr aus der Welt geschafft werden. Eine Aussage, wo ich an die Wiedereinführung der Todesstrafe dachte, diesen Gedanken aber aus demokratischen Gründen verworfen habe, ist vergrößert und in dunkelrot.
Unsäglichkeitskatalog aus dem Video:
- Beim Serven im Internet habe ich die Anzeige von WunderCar gesehen, ich fand das Konzept total spannend, neue Leute kennenzulernen, andere Seiten von Hamburg zu sehen und habs gleich meiner Freundin erzählt.
Hamburg hat unglaublich viel zu bieten und je nach Stimmung gibt es auch den richtigen Platz dafür und wenn du mir sagst in welcher Stimmung du bist dann bringe ich dich an den Platz der dazu paßt.
Ich habe bei WunderCar angefangen da ich mir dachte was die Männer können kann ich als Frau erst recht.
Weil im Winter steht das Auto eh rum da kann ich damit oft durch die Gegend fahren, nette Leute kennenlernen, Spaß haben.
Gerade als Frau wenn man nachts unterwegs ist möchte ich nicht unbedingt S-Bahn fahren oder im Bus fahren, da find ich doch sone persönliche Fahrt doch viel entspannter.
Ich find das toll daß ich andere Leute kennenlern.
Man hatte direkt einen Gesprächseinstieg hat sich sofort unterhalten können und das war einfach total nett.
Ich kann mir gut vorstellen daß WunderCar mein Leben begleiten wird.
Ich finde WunderCar kann Mehrwert liefern einfach dadurch daß es Fahrer hat, die in Hamburg leben und nicht nur arbeiten.
Das Besondere an meinem Auto ist, daß ichs selbst umgebaut hab zu einem Campervan das heißt ich hab hinten drin ein Bett, nen Kühlschrank, nen Gaskocher, alles was man so braucht zum Leben. Es ist quasi meine zweite Wohnung.
Das Konzept wurde vorgestellt ich hab gedacht wunderbar also das ist genau das was wir eigentlich brauchen so in Hamburg.
Ich glaube durch diese Community ist es theoretisch sogar möglich, daß irgendjemand sich nen WunderCar ruft, der Fahrer kommt und der sagt, ich hab einfach Bock irgendwo noch gute Musik zu hören oder essen zu gehen und heute fühle ich mich nach chinesich oder italienisch oder griechisch, aber es soll mal was anderes sein, bring mich dahin und das geht.
Wo du weißt du hast nen Fahrer der sitzt nicht den ganzen Tag acht Stunden am Tag im Taxi sondern du hast wirklich jemand der sitzt da, ähm, macht des einfach aus Spaß aus der Freude.
Weiß ich nicht ob das wirklich so funktioniert wenn ich meinen Busfahrer frag, wo kann ich denn heut abend noch prima chinesisch essen gehen und der bringt mich dahin. Bei WunderCar ist das alles möglich.
Das Besondere an Wundercar ist daß man bei jeder Fahrt neue Menschen mitnimmt, immer neue Leute kennenlernt.
Das ist das was es ausmacht einfach diese Persönlichkeit.
Das Besondere an WunderCar finde ich ist der Community-Gedanke. Ich finde das Klasse daß normale Menschen andere normale Menschen oder auch vielleicht gar nicht normale Menschen durch die Gegend fahren.
Raus aus dem Alltag und wirklich mal was Neues erleben.
Einander helfen können auf ne interessante Art und Weise.
Das Schöne an WunderCar ist, daß das Ganze eine Community ist, das heißt es gibt regelmäßig Community-Events, man kommt zusammen, lernt die anderen Fahrer kennen, man lernt das komplette Team kennen und hat einfach mal so nebenbei nen netten Abend zusammen.
Behörden und Öffentlichkeit sind dem Charme dieser Communityjungunternehmer und Trinkgeldjobber erlegen, nach dem Motto, ein Dieb hört auf ein Dieb zu sein, wenn er ein sozial getarnter Dieb ist, anders ist es nicht zu erklären daß dieser Hokuspokus schon soweit gediehen ist.
Zuletzt geändert von miamivice am 27.05.2014, 15:19, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: HOBBY-TAXIS: Ein Wundervoller Nachmittag
"Sozial getarnter Dieb" - Das gefällt mir (nicht).
Re: HOBBY-TAXIS: Ein Wundervoller Nachmittag
Es geht doch nur um "social ridesharing"
:
http://www.iphone-ticker.de/wundercar-e ... ren-62851/
Poorboy
http://www.iphone-ticker.de/wundercar-e ... ren-62851/
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Re: HOBBY-TAXIS: Ein Wundervoller Nachmittag
https://play.google.com/store/apps/deta ... roid&hl=de
nur weil das Wort Trink vor dem Geld steht ist es kein Trinkgeld sondern einfach nur Geld
So funktioniert's:
das ist eine direkte Zahlungsanweisung,4) Aussteigen, Trinkgeld über die App geben, Fahrt bewerten, winken
nur weil das Wort Trink vor dem Geld steht ist es kein Trinkgeld sondern einfach nur Geld
Re: HOBBY-TAXIS: Ein Wundervoller Nachmittag
Ich weiss gar nicht was ihr euch über den Begriff Trinkgeld bei WC aufregt.
Laut BFH ist steuerlich Trinkgeld, was von Person 1. an Person 2. direkt gezahlt wird. Wird das "Trinkgeld" über eine 3. Person bzw. Arbeitgeber vereinnahmt und verteilt ist es Kein Trinkgeld sondern Arbeitslohn.
Hierzu habe ich folgendes Urteil vorliegen:
http://taxi-recht.de/index.php/urteile1 ... 18-12-2008
Inhaltlich kann das Urteil auch auf unser Gewerbe angewendet werden, obwohl es im Urteil um ein Casino und deren Angestellte geht.
Laut BFH ist steuerlich Trinkgeld, was von Person 1. an Person 2. direkt gezahlt wird. Wird das "Trinkgeld" über eine 3. Person bzw. Arbeitgeber vereinnahmt und verteilt ist es Kein Trinkgeld sondern Arbeitslohn.
Hierzu habe ich folgendes Urteil vorliegen:
http://taxi-recht.de/index.php/urteile1 ... 18-12-2008
Inhaltlich kann das Urteil auch auf unser Gewerbe angewendet werden, obwohl es im Urteil um ein Casino und deren Angestellte geht.
Behandle andere, wie du auch selbst behandelt werden willst.
Taxi-recht.de
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Re: HOBBY-TAXIS: Ein Wundervoller Nachmittag
Wohl kaum, Fahrer und Fahrgast haben eine Beziehung, Zocker und beliebiger Spielbankmitarbeiter wohl eher nicht!
Taxler und Jura
, mal sind wir Triebwagenführer, dann Küchenhilfen und nun schon Croupiers
Echt vielseitig
Poorboy
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Re: HOBBY-TAXIS: Ein Wundervoller Nachmittag
Gerichtsurteile sind KEINE Micky Maus HefteWohl kaum, Fahrer und Fahrgast haben eine Beziehung, Zocker und beliebiger Spielbankmitarbeiter wohl eher nicht!
Taxler und Jura, mal sind wir Triebwagenführer, dann Küchenhilfen und nun schon Croupiers
![]()
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Re: HOBBY-TAXIS: Ein Wundervoller Nachmittag
Kollege Holzbein: Ich sehe das mal bescheiden ausgedrückt so:Holzbein hat geschrieben:Gerichtsurteile sind KEINE Micky Maus HefteWohl kaum, Fahrer und Fahrgast haben eine Beziehung, Zocker und beliebiger Spielbankmitarbeiter wohl eher nicht!
Taxler und Jura, mal sind wir Triebwagenführer, dann Küchenhilfen und nun schon Croupiers
![]()
so schließe ich daraus: Keine Anwendbarkeit! Andere Gesetzesgrundlage. Wir haben in D keine Präzedenzurteile wie in Amerika....aa) Es fehlt im Streitfall an der für ein steuerfreies Trinkgeld i.S. des § 3 Nr. 51 EStG typischen persönlichen und unmittelbaren Leistungsbeziehung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Dritten. Denn die zum Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zählende gesetzliche Regelung des § 11 Abs. 1 SpBG untersagt strikt die Annahme eines Trinkgelds, vergleichbar mit dem Verbot einer Vorteilsannahme. Dieses Verbot dient der Ordnungsmäßigkeit des staatlich geregelten Spielbetriebs und umfasst dabei insbesondere auch das Verhältnis zwischen Spielbankbesuchern und dort tätigen Arbeitnehmern. Zum Kern der Regelung des Spielbetriebs gehört es insbesondere, dass die Arbeitnehmer der Spielbank nicht den Anschein erwecken, durch Geldgeschenke beeinflusst werden zu können....
Ebenso bestätigt durch Folgendes:
Hier muss genau definiert werden: Ist WC AG? Nein! Es besteht kein AG/AN Verhältnis!...aa) § 3 Nr. 51 EStG setzt voraus, dass die Trinkgelder "dem Arbeitnehmer von Dritten" gegeben werden. Daran fehlt es, wenn die Gelder der Dritten auf Grundlage zwingender gesetzlicher Regelungen nicht dem Arbeitnehmer, sondern dem Arbeitgeber überlassen werden, weil dieser sie selbst tatsächlich und von Rechts wegen an- und einnehmen, verwalten und buchungstechnisch erfassen muss...
Auch hier m.E.: Keine Anwendbarkeit! Andere Meinungen, liebe Kollegen? Lasse mich gerne, wenn es der Sache dient, korrigieren! Wir können, so denke ich, nur über die Schiene bewußte Steuer- und Abgabenverkürzung, Schwarzarbeit, gewerbsmäßige Beförderung von Personen ohne PbefSch, usw. argumentieren...
LG
Zuletzt geändert von SindSieFrei? am 28.05.2014, 22:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: HOBBY-TAXIS: Ein Wundervoller Nachmittag
Oder uns wie blöde von WC fahren lassen und nie bezahlen, Trinkgeld ist ja freiwillig!
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Re: HOBBY-TAXIS: Ein Wundervoller Nachmittag
Geht nich. Machs Du nur einmal. Kriegst Du schlechte Bewertung, Digga.
Machst Du Abflug. Hat der Gunner gesacht.
Machst Du Abflug. Hat der Gunner gesacht.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 29.05.2014, 00:28, insgesamt 1-mal geändert.
Re: HOBBY-TAXIS: Ein Wundervoller Nachmittag
Ich glaube ihr seht das ganze schlicht zu eng. Ihr lasst euch zu sehr von Branchen bzw. Betrieblichen Eigenarten irritieren.
Den Passus nach dem SpBg können wir ausser acht lassen, da hier keine rechtlichen Einschränkungen wie im Casino haben. Aber der von dir angeführte Abschnitt
Ersetze nur mal so aus spass die Begriffe
Arbeitnehmer mit Fahrer
Dritten mit Fahrgast
Arbeitgeber mit Wundercar
gesetzlicher Regelung mit privatrechtlicher
Dann kommt folgendes raus:
...aa) § 3 Nr. 51 EStG setzt voraus, dass die Trinkgelder "dem Fahrer von Fahrgästen" gegeben werden. Daran fehlt es, wenn die Gelder der Fahrgäste auf Grundlage privatrechtlicher Regelungen nicht dem Fahrer, sondern Wondercar überlassen werden, weil dieser sie selbst tatsächlich und von Rechts wegen an- und einnehmen, verwalten und buchungstechnisch erfassen muss...
Der Bundesfinanzhof sagt ganz klar wie das Trinkgeld zu fliesen hat !
nämlich vom Fahrgast zum Fahrer
vom Gast zum Kellner, usw.
Wundercar sagt aber : Die Zahlung erfolgt an uns ( über die App ) und wir verteilen 80% an den Fahrer, Rest 20% für uns als Vermittlungsgebühr.
Wondercar geht sogar noch weiter und fordert per App eine " freiwillige Mindesthöhe "
Damit ist die Zahlung schon mal kein Trinkgeld mehr, da die Zahlung den Umweg über eine weitere Instanz nimmt und nicht DIREKT an die Person fliesst, der es zugedacht war Die Zahlungen die dann über Wondercar an den Fahrer gehen müssen als Einkommen versteuert werden.
Ob die Fahrer nun Selbstständig, Scheinselbstständig oder einem Arbeitsverhältnis mit freier Arbeitseinteilung stehen, das muss wohl erst per Gerichtsentscheid festgestellt werden, ist aber für die Frage Trinkgeld ja oder nein 2ranging. Als Selbstständige müssen Trinkgelder eh versteuert werden.
Den Passus nach dem SpBg können wir ausser acht lassen, da hier keine rechtlichen Einschränkungen wie im Casino haben. Aber der von dir angeführte Abschnitt
sieht ganz anders aus....aa) § 3 Nr. 51 EStG setzt voraus, dass die Trinkgelder "dem Arbeitnehmer von Dritten" gegeben werden. Daran fehlt es, wenn die Gelder der Dritten auf Grundlage zwingender gesetzlicher Regelungen nicht dem Arbeitnehmer, sondern dem Arbeitgeber überlassen werden, weil dieser sie selbst tatsächlich und von Rechts wegen an- und einnehmen, verwalten und buchungstechnisch erfassen muss...
Ersetze nur mal so aus spass die Begriffe
Arbeitnehmer mit Fahrer
Dritten mit Fahrgast
Arbeitgeber mit Wundercar
gesetzlicher Regelung mit privatrechtlicher
Dann kommt folgendes raus:
...aa) § 3 Nr. 51 EStG setzt voraus, dass die Trinkgelder "dem Fahrer von Fahrgästen" gegeben werden. Daran fehlt es, wenn die Gelder der Fahrgäste auf Grundlage privatrechtlicher Regelungen nicht dem Fahrer, sondern Wondercar überlassen werden, weil dieser sie selbst tatsächlich und von Rechts wegen an- und einnehmen, verwalten und buchungstechnisch erfassen muss...
Der Bundesfinanzhof sagt ganz klar wie das Trinkgeld zu fliesen hat !
nämlich vom Fahrgast zum Fahrer
vom Gast zum Kellner, usw.
Wundercar sagt aber : Die Zahlung erfolgt an uns ( über die App ) und wir verteilen 80% an den Fahrer, Rest 20% für uns als Vermittlungsgebühr.
Wondercar geht sogar noch weiter und fordert per App eine " freiwillige Mindesthöhe "
Damit ist die Zahlung schon mal kein Trinkgeld mehr, da die Zahlung den Umweg über eine weitere Instanz nimmt und nicht DIREKT an die Person fliesst, der es zugedacht war Die Zahlungen die dann über Wondercar an den Fahrer gehen müssen als Einkommen versteuert werden.
Ob die Fahrer nun Selbstständig, Scheinselbstständig oder einem Arbeitsverhältnis mit freier Arbeitseinteilung stehen, das muss wohl erst per Gerichtsentscheid festgestellt werden, ist aber für die Frage Trinkgeld ja oder nein 2ranging. Als Selbstständige müssen Trinkgelder eh versteuert werden.
Zuletzt geändert von Holzbein am 29.05.2014, 02:07, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: HOBBY-TAXIS: Ein Wundervoller Nachmittag
Dann issich nix Trinkgeld, issa echt Stress für Gunner, Digga, ich schwör's Dir!
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Re: HOBBY-TAXIS: Ein Wundervoller Nachmittag
Der Artikel im TAXI-MAGAZIN.DE geht auf das von Holzbein erwähnte Urteil des Bundesfinanzhofs ein:
Und wenn es sich bei den Wundercarfahrern um Selbstständige handelt, ist Holzbeins weiteres Argument zu folgen:Dass die Kategorisierung "Trinkgeld" nicht passt, weil dem eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs aus 2008 entgegen steht, ist eines der Ungereimtheiten, die sich Gründer und Geschäftsführer Gunnar Froh ankreiden lassen muss. In der Entscheidung der höchsten Finanzrichter wurde geurteilt über Trinkgeldeinnahmen von Mitarbeitern eines Spielcasinos (AZ: VI R 49/06, BStBl 2009 Seite 82). Weil denen die direkte Annahme von Trinkgeldern gesetzlich untersagt ist, zahlen die Besucher am Roulettetisch das Trinkgeld in den "Tronc", eine vom Arbeitgeber verwalteten Trinkgeldkasse. Später werden dann die Tronc-Gelder vom Arbeitgeber auf die Angestellten verteilt. Tenor des Urteils des Bundesfinanzhofs: Diese Zahlungen sind kein steuerfreies Trinkgeld, sondern steuerpflichtiges Einkommen. Es fehle diesen Zahlungen die unmittelbare Zuwendung eines Kunden direkt an den, der durch das Trinkgeld belohnt werden soll. Auf eine Ausnahme von dieser Regel, wenn sich mehrere Mitarbeiter eine Trinkgeldkasse teilen, kann sich "Wundercar" nicht berufen, denn tatsächlich zieht die Firma erst einmal 100% des "Trinkgeldes" ein vom Konto des Fahrkunden, was für sich schon gegen die Einordnung als "Trinkgeld" spricht. Von dieser bargeldlosen Vereinnahmung des faktischen Fahrpreises, dessen Wert die Wundercar-App am Ende der Tour automatisch ausrechnet, zieht sich "Wundercar" erst einmal unverschämte 20% Provision ab und zahlt später die restlichen 80% an die "Wundercar"-Fahrer aus. Nun könnte man argumentieren, dass schon die zentrale Vereinnahmung von "Trinkgeldern" auf eine Arbeitgeber-Funktion von "Wundercar" gegenüber den Fahrern hindeutet. Aber auch wenn die Fahrer, zumindest auf dem Papier, keine Angestellten von "Wundercar" sind, so fehlt bei solchem "Trinkgeld" die "Unmittelbarkeit". Festzuhalten bleibt, dass bei der "Wundercar"-Masche jener Leitsatz des Finanzhofes erfüllt wird, welcher besagt, dass es sich bei solchen "Trinkgeld"-Zahlungen" durch die zentrale Vereinnahmung und Verteilung tatsächlich um steuerpflichtiges Einkommen handelt.
Holzbein hat geschrieben:Als Selbstständige müssen Trinkgelder eh versteuert werden.
Zuletzt geändert von Donner und Blitz am 29.05.2014, 02:23, insgesamt 1-mal geändert.
Re: HOBBY-TAXIS: Ein Wundervoller Nachmittag
Trinkgeld bei bargeldlosen Fahrten ist dann wohl auch zu versteuern, es klingelt ja auch nicht direkt in Fahrers Tasche!
Habt wohl alle Eure Referendariate bei Triebwagen-Arne gemacht
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Re: HOBBY-TAXIS: Ein Wundervoller Nachmittag
Was war noch gleich "SpBg" ???Holzbein hat geschrieben:Den Passus nach dem SpBg können wir ausser acht lassen, ....
Spacken Beförderungs Gesetz oder Spaßbeförderungsgesetz?
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Re: HOBBY-TAXIS: Ein Wundervoller Nachmittag
Na, dann sind wir uns ja alle mal einig. Das ich das noch erleben darf... 
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Re: HOBBY-TAXIS: Ein Wundervoller Nachmittag
Aber in den FAQ http://www.wundercar.org/de/faq/ von wundercar steht doch:Holzbein hat geschrieben: Wondercar geht sogar noch weiter und fordert per App eine " freiwillige Mindesthöhe "
Das heißt klipp und klar, dass ich nichts geben muss, selbst wenn ich mich z.B. mal von München nach Stuttgart fahren lasse.Die Fahrten auf WunderCar sind unentgeltlich. Jeder Gast kann selber entscheiden, ob er ein freiwilliges Trinkgeld geben möchte.
Und weiterhin steht da:
Man muss ja nicht von der Möglichkeit Gebrauch machen. Vielleicht sollte ich den Nichtgebrauch dieser Möglichkeit auf einer ausgiebigen Testfahrt ausprobieren.Am Ende der Fahrt geben wir Dir die Möglichkeit sowohl ein Trinkgeld als auch eine Bewertung für den Fahrer abzugeben.