Das hat er dochsivas hat geschrieben:Dann beschreibe doch mal, was bemängelt wurde
Im Grund ists bei uns Berlin nicht anders
Das hat er dochsivas hat geschrieben:Dann beschreibe doch mal, was bemängelt wurde
Das heißt es darf nach 20 Uhr keiner mit angeschalteter Fackel umherfahren und Winker mitnehmen?John_Wick hat geschrieben:Das hat er dochsivas hat geschrieben:Dann beschreibe doch mal, was bemängelt wurdeSCHLEICHFAHRT mit zusätzlich BELEUCHTETEN DACHSCHILD (auf der Jagd nach Kundschaft)
Die Polizei wertet es als unerlaubtes Bereithalten.
Im Grund ists bei uns Berlin nicht andersDas Bereithalten ausserhalb der Halteplätze ist erst ab 20 UHR gestattet
Interssiert bloß niemand
Sascha1979 hat geschrieben: Das heißt es darf nach 20 Uhr keiner mit angeschalteter Fackel umherfahren und Winker mitnehmen?
Ach "erst ab" 20 Uhr.John_Wick hat geschrieben:Sascha1979 hat geschrieben: Das heißt es darf nach 20 Uhr keiner mit angeschalteter Fackel umherfahren und Winker mitnehmen?![]()
Nein Sascha es heißt ab 20 UHR kann sich jedes Taxi auch direkt vorm Hotel, Restaurant, Theater oder ...sonstwo mit angeschalteter Fackel bereithalten.
in BERLIN (von 20.00 UHR-6.00 UHR)Sascha1979 hat geschrieben:
Echt? Ab 20 Uhr dürfen Taxen einfach so vor Hotels & Co stehen?
Ich dachte immer, dass außerhalb des Taxi-Standes mit eingeschalteter Fackel stehen immer illegales Bereithalten ist.
Das ist doch Quatsch mit Sauce. Welcher Sinn hätte dann denn unser Kurzstreckentarif? Für`nen Fünfer bringen wie Sie um die Ecke.John_Wick hat geschrieben:Das hat er dochSCHLEICHFAHRT mit zusätzlich BELEUCHTETEN DACHSCHILD (auf der Jagd nach Kundschaft)
Die Polizei wertet es als unerlaubtes Bereithalten.
Im Grund ists bei uns Berlin nicht andersDas Bereithalten ausserhalb der Halteplätze ist erst ab 20 UHR gestattet
Interssiert bloß niemand
In meiner Taxiordnung für die Stadt BERLIN !taxikk hat geschrieben:Guten Abend,
Wo steht das Gesetz das von 20.00 Uhr -6.00 Uhr sich überall hingestellt werden darf???
Ich sehe da nichts außergewöhnliches!John_Wick hat geschrieben:Schau in deine Taxiordnung für die Stadt Leipzig.Dort wird dir geholfen.
Nur gut, dass es solch einen Blödsinn nicht bei uns gibt.(5) Die Fahrgastaufnahme im Umkreis von weniger als 100 m eines Taxistandes ist nur für folgenden Personenkreis gestattet:
Sichtbar Schwer- und Gehbehinderte, ältere und gebrechliche Personen, Fahrgäste mit Kleinkindern sowie Schwangere.
sobald du einen auftrag angenommen hast.sivas hat geschrieben:...
Worüber man verschiedener Ansicht sein kann, ist die Frage, ab wann das Taxenschild ausgeschaltet werden muss. Bereits dann, wen ich einen fernmündlichen Fahrauftrag erhalte, oder erst dann, wenn ich mit Fahrgästen besetzt losfahre.
EXTREM LANGSAMES UMHERSCHLEICHEN MIT BELEUCHTETEN DACHSCHILDsivas hat geschrieben:Grundsätzlich ist das Umherfahren mit beleuchtetem Dachzeichen, zum Zwecke des Anbietens meiner Dienstleistung erlaubt.
Nicht gestattet ist das Bereitstellen vor z.B. einem Veranstaltungsort (Diskothek, Kneipe, Festhalle, Privatveranstaltung ...). Dann kann das Bereithalten als 'nicht erlaubt' angesehen werden.
Berliner Taxiordnung § 5 Absatz 6John_Wick hat geschrieben: EXTREM LANGSAMES UMHERSCHLEICHEN MIT BELEUCHTETEN DACHSCHILD
Du kannst Bilder bei einem Dienstleister (zB picr.de) hochladen und dann mit einem dort für Foren erzeugten Link hier einbinden. Das Bild wird hier als Miniatur gezeigt, sowie es angeklickt wird, wird es von dem Dienstleister runtergeladen.taxikk hat geschrieben:sehe hier nix zum Hochladen..
§ 5
Fahrbetrieb
(6) Das Ansprechen oder Anlocken von Fahrgästen durch den Fahrzeugführer, um einen Fahrauftrag zu erhalten, ist nicht gestattet.