[Verkehrs] Geänderte Vorfahrtsreglung

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Taxi Georg
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[Verkehrs] Geänderte Vorfahrtsreglung

Beitrag von Taxi Georg » 08.05.2022, 16:22

Fahrbahnverengung (Gefahrenzeichen 120 nach Anlage 1 zu § 40 Abs. 6 und 7 StVO)

Nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs müssen sich Autofahrerinnen und Autofahrer umstellen.
Die neue Vorfahrts-Regel ist durch das Urteil ab sofort bindend.
Wo sich zwei Fahrstreifen der Straße zu nur einem verbinden, sollten Fahrererinnen und Fahrer nicht auf Vorfahrt pochen.

„Ein regelhafter Vorrang eines der beiden bisherigen Fahrstreifen besteht nicht“,
entschied der Bundesgerichtshof (BGH) zu einem Unfall, der sich 2018 in Hamburg ereignet hatte.
Insbesondere habe nicht das Fahrzeug rechts Vorfahrt - stattdessen gelte das „Gebot der wechselseitigen Rücksichtnahme“.

Die Entscheidung aus dem März wurde am Montag in Karlsruhe veröffentlicht. (Az. VI ZR 47/21)
:arrow: weiterlesen + Video

:arrow: Urteil BGH
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Pascha
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Re: [Verkehrs] Geänderte Vorfahrtsreglung

Beitrag von Pascha » 08.05.2022, 17:50

Reißverschluss ist auch da sinnvoll, aber nicht mit Gewalt.

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jr
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Re: [Verkehrs] Geänderte Vorfahrtsreglung

Beitrag von jr » 11.05.2022, 13:59

Es ist mal wieder erstaunlich, welche Schlagzeilen ein solches Urteil nach sich zieht. Da muß sich vielleicht der eine oder andere in seinem (bisher falschen) Fahrverhalten umstellen, aber neu ist die Regelung ganz sicher nicht. Ärgerlich ist vor allem, daß beim Überfliegen der Meldungen der Eindruck entstehen kann, daß sich bei Fahrbahnverengungen generell etwas geändert habe. Das ist jedoch nicht der Fall.

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Taxi Georg
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Re: [Verkehrs] Geänderte Vorfahrtsreglung

Beitrag von Taxi Georg » 11.05.2022, 22:14

jr hat geschrieben:
11.05.2022, 13:59
neu ist die Regelung ganz sicher nicht.
Vollkommen richtig.

Mir wurde sogar damals in der FS (1986) gesagt, dass bei dieser Verengung derjenige Vorfahr hat, der eine Nasenlänge voraus ist.
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sivas
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Re: [Verkehrs] Geänderte Vorfahrtsreglung

Beitrag von sivas » 12.05.2022, 12:41

Ein Recht auf Vorfahrt gibt es eh nicht, es gibt nur eine Wartepflicht.
Als Nicht-Wartepflichtiger darf ich davon ausgehen, dass mir Vorrang gewährt wird und nur mit dieser Annahme fahre ich z.B. in eine Kreuzung ein.
Sowie ich feststelle, dass ein Wartepflichtiger seiner Pflicht nicht nachkommt, muss ich bremsen bis hin zum Stillstand oder ausweichen - sofern es mir möglich ist.
Andernfalls knallt es halt und danach wird die Haftungsquote verteilt, wobei auch die Betriebsgefahr mit eingeht.

Untoter :shock:

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