Habe meine Einkommensteuererklärung 2019 Anfang März elektronisch übermittelt und noch keinen Bescheid erhalten
(und ich habe keine Stundung beantragt). Normalerweise brauchs bei uns maximal 14 Tage.
Bzw der letzte Jahresabschluss/Einkommensteuerbescheid
https://www.nrwz.de/wirtschaft/berater- ... fxASILThiQDer Mitbegründer der Rottweiler Steuer- und Wirtschaftsberatungsgesellschaft WSS AKTIV BERATEN, Winfried E. Schmid, zieht ein vernichtendes Zwischenfazit nach dem Start der Corona-Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg.
Nein, dasss ist so nicht mehr richtig. Ab 2018 werden die Beiträge erst später, auf Basis des tatsächlich in diesem Kalenderjahr erzielten Einkommen, endgültig festgesetzt. Dh. Beitrag 2020 wird nach dem Steuerbescheid für das Jahr 2020 final festgesetzt.
Ja,KlareWorte hat geschrieben: ↑27.03.2020, 14:15Nein, dasss ist so nicht mehr richtig. Ab 2018 werden die Beiträge erst später, auf Basis des tatsächlich in diesem Kalenderjahr erzielten Einkommen, endgültig festgesetzt. Dh. Beitrag 2020 wird nach dem Steuerbescheid für das Jahr 2020 final festgesetzt.
Klar, sobald dieser vorliegt, wie bei mir gestern ins Haus geflattert. Glücklicherweise gleichbleibend.KlareWorte hat geschrieben: ↑27.03.2020, 14:15Nein, dasss ist so nicht mehr richtig. Ab 2018 werden die Beiträge erst später, auf Basis des tatsächlich in diesem Kalenderjahr erzielten Einkommen, endgültig festgesetzt. Dh. Beitrag 2020 wird nach dem Steuerbescheid für das Jahr 2020 final festgesetzt.
Moin,
Kannst in Berlin (ohne Funk) halbieren.(oder weniger)
Eine Stundung kann so oder so erst nach Erhalt des Bescheides beantragt werden.John_Wick hat geschrieben: ↑26.03.2020, 19:59Bemessungsgrundlage für Einkommensteuer/Krankenkasse ist das Vorjahr.
Habe meine Einkommensteuererklärung 2019 Anfang März elektronisch übermittelt und noch keinen Bescheid erhalten![]()
(und ich habe keine Stundung beantragt). Normalerweise brauchs bei uns maximal 14 Tage.
O.K. war schlecht formuliert von mir.Sascha1979 hat geschrieben: ↑29.03.2020, 21:37
Eine Stundung kann so oder so erst nach Erhalt des Bescheides beantragt werden.
Nicht festgesetzte Steuern können nicht gestundet werden. Machen viele falsch.
Nun, wer kreativ seine Buchhaltung schönt hat schlechte Karten.