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Re: Existenzvernichtung durch Behördenwillkür

Verfasst: 14.12.2014, 12:57
von AdiSchwebs
Yes hat geschrieben:
Guter_Kollege hat geschrieben:ES handelt sich nicht zufällig um diesen Vorgang hier, den ich schon länger in meinem Blog habe:

Verwaltungsgericht Stade 2. Kammer
AZ: U2 A 1121/02 vom 16.06.2004
Das wird man ausschließen können. Für Streitigkeiten in Osnabrück ist das VG Stade örtlich nicht zuständig (§ 52 VwGO).

BEANTWORTUNG: ICH HABE N I E VOR DEM VG STADE GEKLAGT UND AUCH N I E DAVON ERWÄHNT:

Re: Existenzvernichtung durch Behördenwillkür

Verfasst: 14.12.2014, 13:03
von AdiSchwebs
Yes hat geschrieben:Es scheint sich um diesen Beschluss zu handeln:
Die Ähnlichkeiten mit den Schilderungen des Kollegen sind jedenfalls frappierend.

Danach hätten die Bediensteten der Ordnungs-, Gewerbe- und der Straßenverkehrsabteilung den Kollegen auf seine Frage nach der Notwendigkeit weiterer Genehmigungen für eine Betriebsverlegung hin sogar schriftlich auf die Genehmigungsbedürftigkeit einer Nutzungsänderung seines Betriebsgrundstücks hingewiesen.

Bei 53 Wagen und 100 Mitarbeitern müssten einem auch selbst Zweifel kommen, ob sich der Betrieb nicht möglicherweise doch auf die Idylle in einem reinen Wohngebiet auswirken könnte und dass die Nachbarn sich davon auch zu Recht beeinträchtigt fühlen könnten.

Da noch von Behördenwillkür zu sprechen, liegt fern.
YES: DU HAST ES WARSCHEINLICH NICHT BEGRIFFEN : DIE RHEINRLANDSTRASSE IN OSNABRÜCK IST EIN AUTOBAHNZUBRINGER UND AUF MEINEM GRUNDSTÜCK WURDE SCHON 1964 EIN GROSSES TANK-
LAGER BETRIEBEN UND WAR GENEHMIGT UND IN 10 m ENTFERNUNG AUF DER ANDEREN STRASSENSEITE WURDE EIN TIEFBAUUNTERNEHMEN MIT BAGGERN - ´LKW´USW: BETRIEBEN UND WAR GE-
NEHMIGT; SOMIT KONNTE K E I N MENSCH AHNEN; DASS ES SICH UM EIN REINES WOHNGEBIET HANDELN KÖNNTE: DENN DIE BEHÖRDEN HATTEN BEI DEN GENEHMIGUNGEN KEINE BEDENKEN ODER AUF-
LAGEN ERTELT: SONNST HÄTTE ICH DOCH AUCH NIEMALS DAS GRUNDSTÜCK GEKAUFT.

Re: Existenzvernichtung durch Behördenwillkür

Verfasst: 14.12.2014, 13:18
von Wattwurm
plusminus0 hat geschrieben:Ich glaube, ich wohne auch in einem reinen Wohngebiet. Vielleicht sollte ich mein Taxi mal besser verstecken, sonst kommt da noch irgendein spiessiger Paragraphenreiter auf dumme Gedanken.
Einwagenunternehmer müssen sich keinen neuen Betriebssitz suchen. Das Taxi wird in diesem Fall als Privatfahrzeug klassifiziert. Betrachte das mal von der Seite das ein Angestellter jeden morgen mit dem Auto zur Arbeit fährt und abends damit wieder nach Hause kommt und am Wochenende vielleicht noch seine Einkäufe damit erledigt. Es geht um Mehrwagenunternehmer. Von einem EWU-Taxi geht nicht mehr ruhestörender Lärm aus, als von einem Privatfahrzeug eines Angestellten bei Karstadt.

Um das mal klar zu sagen: Wenn ich mir in einem reinen Wohngebiet ein Haus baue oder kaufe, dann möchte ich da meine Ruhe finden und mich erholen und meine Kinder auf der Straße Fußball spielen lassen. Wenn gleich nebenan ein Taxibetrieb mit 30 Fahrzeugen seine Bude aufmacht, dann finde ich das nicht so witzig unter anderem auch weil meine Immobilie dadurch an Wert verliert. Aber für so eine Überlegung benötigt man lediglich einen gesunden Menschenverstand und keinen Advokaten.

Man sollte sich mit seinen Nachbarn immer gut vertragen und die auch mal auf eine Grillwurst und ein Bier einladen oder einen Taxigutschein schenken. Das bewirkt manchmal wahre Wunder...

Re: Existenzvernichtung durch Behördenwillkür

Verfasst: 14.12.2014, 13:56
von Wattwurm
Es ist eigentlich ganz einfach:

Man setzt sich während der üblichen Bürozeiten in sein Auto und fährt mal in das nächste Gewerbegebiet. Da sieht man zum Beispiel eine Verpackungsfirma oder eine Klempnerei mit ein paar unbenutzen Mitarbeiterparkplätzen, weil die gerade erst vor kurzer Zeit ein paar Leute entlassen mußten, weil die Geschäfte nicht so gut liefen.Dann geht man ins Büro und sagt freundlich Guten Tag und nimmt die Mütze dabei vom Kopf, wir sind Taxifahrer und keine landwirtschaftsgehilfen, ich hätte Interesse daran ein paar ihrer unbenutzten Parkplätze zu mieten und einen Briefkasten an ihre Hauswand zu schrauben. Ich biete Ihnen 50.- Euro je Parkplatz im Monat und 25 Euro im Monat für den Briefkasten!

Der Geschäftsinhaber wird sich darüber freuen! Dann setzt man über die Nutzung der Parkplätze, des Briefkastens an der Wand und der imaginären Mitbenutzung der Büromöbel einen Mietvertrag auf, läßt den Mietvertrag wenn nötig von einem Notar beglaubigen, packt den Mietvertrag der Verkehrsbehörde auf den Tisch und schon lassen die einem in Ruhe! Ablösung für die Fahrer dann natürlich dort an Ort und Stelle vor der Verpackungsfirma oder der Klempnerei! Wenn das Gelände eingezäunt und Kameraüberwacht ist, sollte das einem schon 10 Euro je Parkplatz im Monat mehr wert sein! Aber das ist Verhandlungssache, da will ich mich nicht einmischen!

So machen das viele kleine MWU in Neumünster!

Re: Existenzvernichtung durch Behördenwillkür

Verfasst: 14.12.2014, 17:19
von am
Wenn Du Genehmigungen in o.g. Zahl in Händen hältst, dann hast Du auch entsprechend viele Betriebe, die Du dann auch allesamt einzeln veräußern könntest. Die Genehmigung zum Betrieb mit Taxen, bzw. Mietwagen kann Dir grundsätzlich nur einmal erteil werden und ist nicht auf eine Anzahl von Taxen oder Mietwagen limitiert. Auf diese Genehmigung werden dann entsprechend weitere Fahrzeuge eingetragen. Dass Du im Falle von Taxen dann jeweils wieder die subjektven Voraussetzungen erfüllen musst, hat damit nichts zu tun.
Man hat dieses Problem vor einigen Jahren in Lübeck erkannt. Zuvor wurde für jedes weitere Auto jeweils eine komplette Genehmigungsurkunde verliehen. Im Zuge von Wiedererteilungsverfahren hat man diese dann alle umgeschrieben.

Glaub es oder lass es, aber so ist es.

Re: Existenzvernichtung durch Behördenwillkür

Verfasst: 14.12.2014, 17:41
von Taxi Christian
am hat geschrieben:Wenn Du Genehmigungen in o.g. Zahl in Händen hältst, dann hast Du auch entsprechend viele Betriebe, die Du dann auch allesamt einzeln veräußern könntest. Die Genehmigung zum Betrieb mit Taxen, bzw. Mietwagen kann Dir grundsätzlich nur einmal erteil werden und ist nicht auf eine Anzahl von Taxen oder Mietwagen limitiert. Auf diese Genehmigung werden dann entsprechend weitere Fahrzeuge eingetragen. Dass Du im Falle von Taxen dann jeweils wieder die subjektven Voraussetzungen erfüllen musst, hat damit nichts zu tun.
Man hat dieses Problem vor einigen Jahren in Lübeck erkannt. Zuvor wurde für jedes weitere Auto jeweils eine komplette Genehmigungsurkunde verliehen. Im Zuge von Wiedererteilungsverfahren hat man diese dann alle umgeschrieben.

Glaub es oder lass es, aber so ist es.
ja na mit dem glauben ist es so eine sache.
kannst du mal bitte schreiben wo dein wissens stand aufgeschrieben ist.
ich habe vor 14 tagen hier in duisburg die konzessionen verlängert bekommen. 2 mal taxi und 1 mal mietwagen.
erhalten habe ich 3 konzessionen mit den kleinen auszügen.
nicht eine!?
wenn es so ist wie du beschrieben hast, hätte ich doch nur eine bekommen in der 3 fahrzeuge mit 2 ordnungs nummern plus mietwagen eingetragen wäre.
richtig?

trotzdem habe ich 1 firma, nicht drei.

kann es sein das hier jede behörde macht was sie möchte oder nicht besser weiss oder kann?

danke.
christian

Re: Existenzvernichtung durch Behördenwillkür

Verfasst: 14.12.2014, 18:20
von am
Der kleine Lappen ist ein Auszug ein und derselben Genehmigung. Hättest Du drei von den großen Urkunden, hättest Du auch drei von einander getrennte Genehmigungen zum Verkehr mit Taxen. Da Originale mitzuführen sind, bedarf es der Auszüge, zumindest bei mehr als einem Wagen.

Im übrigen gibt es doch in Duisburg sicher keine Mischkonzessionen? Du müsstest also eine Genehmigung mit zwei Auszügen für Taxen haben und eine Genehmigung für Mietwagen, oder?

Re: Existenzvernichtung durch Behördenwillkür

Verfasst: 14.12.2014, 19:28
von Taxi Christian
hallo,
nein ich habe
2 große konzessions urkunden für taxi plus den kleinen auszügen.
1 große konzession urkunde für mietwagen plus dem kleinen auszug.

mal eben einen kollegen gefragt.
er hat 14 konzessionen taxi plus 2 mietwagen und für jedes fahrzeug die große und kleine urkunde.

und jetzt?


schönen abend noch.
christian

Re: Existenzvernichtung durch Behördenwillkür

Verfasst: 14.12.2014, 21:43
von am
Dann hast Du somit zwei vollwertige Genehmigungsurkunden plus Mietwagen.

PS Bis 2007 wurden lediglich für KOM im Gelegenheitsverkehr einzelne Genehmigungen vergeben, warum auch immer.

Üblicherweise werden alle eingesetzten Fahrzeuge auf der Genehmigungsurkunde oder ihrer Rückseite, ggf, Beiblättern eingetragen. Denn bei jedem weiteren Fahrzeug handelt es sich ja nicht um eine weitere Genehmigung, sondern um die Zuteilung einer weiteren Ordnungsnummer.

Das mag eine Spitzfindigkeit sein, jedoch lassen sich Behörden damit sicherlich in Schweiß bringen, vielleicht sogar in Not. Ich würde es, stünde mit mit 14 Taxen das Wasser bis zum Hals, jedenfalls versuchen.

Aber das war ja nicht das Thema.

Re: Existenzvernichtung durch Behördenwillkür

Verfasst: 15.12.2014, 12:09
von AdiSchwebs
Wattwurm hat geschrieben:
plusminus0 hat geschrieben:Ich glaube, ich wohne auch in einem reinen Wohngebiet. Vielleicht sollte ich mein Taxi mal besser verstecken, sonst kommt da noch irgendein spiessiger Paragraphenreiter auf dumme Gedanken.
Einwagenunternehmer müssen sich keinen neuen Betriebssitz suchen. Das Taxi wird in diesem Fall als Privatfahrzeug klassifiziert. Betrachte das mal von der Seite das ein Angestellter jeden morgen mit dem Auto zur Arbeit fährt und abends damit wieder nach Hause kommt und am Wochenende vielleicht noch seine Einkäufe damit erledigt. Es geht um Mehrwagenunternehmer. Von einem EWU-Taxi geht nicht mehr ruhestörender Lärm aus, als von einem Privatfahrzeug eines Angestellten bei Karstadt.

Um das mal klar zu sagen: Wenn ich mir in einem reinen Wohngebiet ein Haus baue oder kaufe, dann möchte ich da meine Ruhe finden und mich erholen und meine Kinder auf der Straße Fußball spielen lassen. Wenn gleich nebenan ein Taxibetrieb mit 30 Fahrzeugen seine Bude aufmacht, dann finde ich das nicht so witzig unter anderem auch weil meine Immobilie dadurch an Wert verliert. Aber für so eine Überlegung benötigt man lediglich einen gesunden Menschenverstand und keinen Advokaten.

Man sollte sich mit seinen Nachbarn immer gut vertragen und die auch mal auf eine Grillwurst und ein Bier einladen oder einen Taxigutschein schenken. Das bewirkt manchmal wahre Wunder...
ANTWORT VON ADI SCHWEBS
FÜR KEINEN MEINSCHEN AUF DIESER WELT WÄRE ZU ERKENNEN GEWESEN ----- REINES WOHNGEBIET ----- WENN DIE STRASSE EIN AUTOBAHNZUBRINGER WAR UND IST UND AUSSERDEM SCHON SEIT 1964
AUF DEM GRUNDSTÜCK EIN GROSSES TANKLAGER GENEHMIGT UND BETRIEBEN WURDE; AUSSERDEM AUF DER ANDEREN STRASSENSEITE EIN TIEFBAUUNTERNEHMEN MIT LKW´- BAGGERN USW: BETRIEBEN
WURDE UND EBENFALLS GENEHMIGT WAR UND WEITER BETRIEBEN WURDE: ABER SOWAS GIBT ES EBEN NUR IN DER BRD !!! WENN DIESES IM 3.REICH ODER IN DER EHEMALIGEN DDR GESCHEHEN WÄRE
MUSSTE MAN DAS HINNEHMEN: ABER UNSERE BEHÖRDEN HABEN NICHTS HINZU GELERNT UND ÜBEN IHRE MACHT WEITER:

Re: Existenzvernichtung durch Behördenwillkür

Verfasst: 16.12.2014, 04:17
von jr
Hast du die Schriftwechsel mit den Behörden auch immer in Großbuchstaben geführt?

Re: Existenzvernichtung durch Behördenwillkür

Verfasst: 16.12.2014, 14:43
von AdiSchwebs
jr hat geschrieben:Hast du die Schriftwechsel mit den Behörden auch immer in Großbuchstaben geführt?

Ganz klar N E I N aber mein Beitrag sollte sich abheben, daher in GROSSBUCHSTABEN - Vielleicht siehst du den Sinn ?? Aber manchen Leuten stört die Flieg an der Wand.
Ich schreibe zumindest meinen Namen und gebe mich zu erkennen und verstecke mich nicht hinter irgenwelchen BUCHSTABEN:



















a

Re: Existenzvernichtung durch Behördenwillkür

Verfasst: 16.12.2014, 14:43
von AdiSchwebs
jr hat geschrieben:Hast du die Schriftwechsel mit den Behörden auch immer in Großbuchstaben geführt?

Ganz klar N E I N aber mein Beitrag sollte sich abheben, daher in GROSSBUCHSTABEN - Vielleicht siehst du den Sinn ?? Aber manchen Leuten stört die Flieg an der Wand.
Ich schreibe zumindest meinen Namen und gebe mich zu erkennen und verstecke mich nicht hinter irgenwelchen BUCHSTABEN:
Adi Schwebs


















a

Re: Existenzvernichtung durch Behördenwillkür

Verfasst: 16.12.2014, 14:49
von AdiSchwebs
am hat geschrieben:Dann hast Du somit zwei vollwertige Genehmigungsurkunden plus Mietwagen.

PS Bis 2007 wurden lediglich für KOM im Gelegenheitsverkehr einzelne Genehmigungen vergeben, warum auch immer.

Üblicherweise werden alle eingesetzten Fahrzeuge auf der Genehmigungsurkunde oder ihrer Rückseite, ggf, Beiblättern eingetragen. Denn bei jedem weiteren Fahrzeug handelt es sich ja nicht um eine weitere Genehmigung, sondern um die Zuteilung einer weiteren Ordnungsnummer.

Das mag eine Spitzfindigkeit sein, jedoch lassen sich Behörden damit sicherlich in Schweiß bringen, vielleicht sogar in Not. Ich würde es, stünde mit mit 14 Taxen das Wasser bis zum Hals, jedenfalls versuchen.

Aber das war ja nicht das Thema.
Deinem Bericht muß ich einen klaren W I D E R S P R U C H geben.
In Osnabrück ist es auf jeden Fall so, daß für j e d e s Taxi u. auch für j e d e n Mietwagen eine einzelne Konzession erteilt wird und diese muß auch immer durch einen Antrag gestellt werden.
Adi Schwebs

Re: Existenzvernichtung durch Behördenwillkür

Verfasst: 17.12.2014, 09:17
von am
Leider verstehst Du nicht, was gemeint ist. Und weil es so gemacht wird, heißt es nicht, dass es richtig ist. Genauso wenig, wie ich Anspruch auf die richtige Auslegung erheben kann.

Natürlich müssen für jedes weitere Fahrzeug auch die erforderlichen Voraussetzungen gegeben sein.

Such mal nach Verwaltunsvorschrift Genehmigung Verkehr mit Taxen, da wirst Du dann auch auf Vorlagen für die Urkunden stoßen und einen Beleg für oben von mir Geschriebenes.

Re: Existenzvernichtung durch Behördenwillkür

Verfasst: 21.12.2014, 17:09
von AdiSchwebs
Guter_Kollege hat geschrieben:Traurig, aber wahr!
Allerdings kann man sich zu Deiner Meldung absolut keine Meinung bilden, da man den Vorgang aufgrund fehlender sachlicher Inhalte, nicht nachvollziehen kann.
Nach Deinem Resumee sitzen die "Sesselpupser" ja nicht nur im Osnabrücker Rathaus, sondern auch beim Bundesverwaltungsgericht.

Poste doch wenigstens mal die dazugehörigen Urteile. Die dürften von Interesse sein.
Der BGH schreibt
wörtlich dazu:
Har der Kläger die Bediensteten der Ordnung- und Gewerbe- sowie der Straßenverkehrsabteilungen der Beklagten nach der Notwendigkeit weiterer Genehmigungen / Bescheinigungen befragt, so waren
sie verpflichtet, die erbetene Auskunft, richtig, klar, unmißverständlich und vollständig zu erteilen, so daß er entsprechend disponieren konnte. (Senatsurteil vom 10. Juli 1986)

Ich hoffe, daß nun die BEHÖRDENWILLKÜR ausführlich dargelegt zu haben.
Adi Schwebs