Existenzvernichtung durch Behördenwillkür
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Existenzvernichtung durch Behördenwillkür
Hallo,
die Stadt Osnabrück hat es geschafft, durch ihre "Sesselfurzer" das größte Taxi- u. Minicar Unternehmen, das es je in Osnabrück gab, zu vernichten und 100 Arbeitsplätze gleich mit.
Ich hatte für 23 Taxi - u. 30 Mietwagen die Gewerbeerlaubnis - Genehmigungen und Konzessionen erhalten.
Nach 2 1/2 Jahren bekam ich plötzlich eine Verfügung "MEINEN BETRIEB SOFORT EINZUSTELLEN" dieser würde sich in einem reinen Wohngebiet befinden
(Autobahnzubringer - Rheiner Landstraße)
Alle Bemühungen bis hin zum BGH blieben erfolglos.
Ich musste meinen Betrieb schließen.
Ich hatte gedacht, sowas wäre nur im 3. Reich u. in der ehemaligen DDR möglich gewesen.
Nein, in der BRD: Dafür müsste man die Verantwortlichen eine Medaille geben, für besondere Leistungen.
Adi Schwebs
Mod: Kosmetik
die Stadt Osnabrück hat es geschafft, durch ihre "Sesselfurzer" das größte Taxi- u. Minicar Unternehmen, das es je in Osnabrück gab, zu vernichten und 100 Arbeitsplätze gleich mit.
Ich hatte für 23 Taxi - u. 30 Mietwagen die Gewerbeerlaubnis - Genehmigungen und Konzessionen erhalten.
Nach 2 1/2 Jahren bekam ich plötzlich eine Verfügung "MEINEN BETRIEB SOFORT EINZUSTELLEN" dieser würde sich in einem reinen Wohngebiet befinden
(Autobahnzubringer - Rheiner Landstraße)
Alle Bemühungen bis hin zum BGH blieben erfolglos.
Ich musste meinen Betrieb schließen.
Ich hatte gedacht, sowas wäre nur im 3. Reich u. in der ehemaligen DDR möglich gewesen.
Nein, in der BRD: Dafür müsste man die Verantwortlichen eine Medaille geben, für besondere Leistungen.
Adi Schwebs
Mod: Kosmetik
Zuletzt geändert von Gruppenmoderator am 10.04.2022, 11:40, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Existenzvernichtung durch Behördenwillkür
Traurig, aber wahr!
Allerdings kann man sich zu Deiner Meldung absolut keine Meinung bilden, da man den Vorgang aufgrund fehlender sachlicher Inhalte, nicht nachvollziehen kann.
Nach Deinem Resumee sitzen die "Sesselpupser" ja nicht nur im Osnabrücker Rathaus, sondern auch beim Bundesverwaltungsgericht.
Poste doch wenigstens mal die dazugehörigen Urteile. Die dürften von Interesse sein.
Allerdings kann man sich zu Deiner Meldung absolut keine Meinung bilden, da man den Vorgang aufgrund fehlender sachlicher Inhalte, nicht nachvollziehen kann.
Nach Deinem Resumee sitzen die "Sesselpupser" ja nicht nur im Osnabrücker Rathaus, sondern auch beim Bundesverwaltungsgericht.
Poste doch wenigstens mal die dazugehörigen Urteile. Die dürften von Interesse sein.
Re: Existenzvernichtung durch Behördenwillkür
Stadtplanerisch ausgewiesene Wohngebiete sind nunmal nur Wohngebiete. Gewerbe darf sich dort nicht ansiedeln. Nicht mal Gaststätten oder ähnliches. Die Verfügung betraf sicherlich auch nur den gemeldeten Betriebssitz. Ich glaube wenn du schnell mit deiner Firmenadresse in ein Misch- oder Gewerbegebiet umgezogen wärst könntest du den Betrieb einfach weiterführen.AdiSchwebs hat geschrieben: "MEINEN BETRIEB SOFORT EINZUSTELLEN" dieser würde sich in einem reinen Wohngebiet befinden (AUTOBAHNZUBRINGER - RHEINERLANDSTRASSE) alle Bemügungen bishin zum BGH blieben erfolglos. Ich mußte meinen Betrieb schließen.
Die Frage, die sich mir stellt ist nur warum die zuständige (Bau-)Behörde erst jetzt reagiert hat. Entweder das Gebiet wurde von einem Misch- in ein reines Wohngebiet umdeklariert, du hast falsche Angaben gemacht bei der Gewerbeanmeldung oder die haben echt das alles verpennt.
Wahrscheinlich hat sich dann irgendwann mal ein Nachbar wegen der ständig kommen und gehenden Taxis und Taxifahrer beschwert und die Behörde hat dann mal nachgeschaut.
- Thomas-Michael Blinten
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Re: Existenzvernichtung durch Behördenwillkür
Oft werden die Behörden eben erst aktiv wenn Beschwerden eingehen.
Wenn es keinen stört duldet man es.
Wenn es keinen stört duldet man es.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
- Taxi Georg
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Re: Existenzvernichtung durch Behördenwillkür
korrektLRKN hat geschrieben: Ich glaube wenn du schnell mit deiner Firmenadresse in ein Misch- oder Gewerbegebiet umgezogen wärst könntest du den Betrieb einfach weiterführen.
so issesThomas-Michael Blinten hat geschrieben:Oft werden die Behörden eben erst aktiv wenn Beschwerden eingehen.
Wenn es keinen stört duldet man es.
Re: Existenzvernichtung durch Behördenwillkür
Der Fall muss bereits etwas länger zurückliegen, weil der Kollege ja schon beim BGH war. Wenn man sich die Rheiner Landstraße auf Google-Earth anguckt, wird deutlich, dass es sich heute eher um ein Mischgebiet im Sinne von § 6 BauNVO handelt. Das spricht ebenfalls dafür, dass das ganze schon etwas länger her ist.LRKN hat geschrieben:Die Frage, die sich mir stellt ist nur warum die zuständige (Bau-)Behörde erst jetzt reagiert hat.
Vermutlich hat der Kollege die baurechtliche Nutzungsuntersagung nicht oder nicht erfolgreich angefochten und anschließend versucht, die Gewerbe-, Taxen- oder Baubehörde wegen Amtspflichtverletzung nach § 839 Abs. 1 BGB in Anspruch zu nehmen. Angenommen, er hat zuvor den Verwaltungsrechtsweg bis zum Bundesverwaltungsgericht durchschritten und ist anschließend bis zum BGH gegangen, dürfte der Fall wohl schon mindestens 10 Jahre zurückliegen.
Den für die gewerbe- und personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungen zuständigen Behörden wird man allerdings nicht vorwerfen können, dass sie den Fall nicht auch noch unter baunutzungsrechtlichen Gesichtspunkten geprüft haben.
Auch die Bauaufsichtsbehörde dürfte kein Verschulden treffen, weil der Unternehmer es offenbar selbst versäumt hat, eine baurechtliche Genehmigung für die Nutzung des Grundstücks mit einem Taxen- und Mietwagenbetrieb zu beantragen. Diese Genehmigung hätte er benötigt, aber nie erlangt, wenn der Betrieb tatsächlich in einem reinen Wohngebiet (§ 3 BauNVO) geführt werden sollte.
In Betracht kämen grundsätzlich noch Haftungsansprüche des Unternehmers gegen eventuell vorhandene Berater (Architekt, Geschäftsführer, Unternehmensberater, Anwälte usw.), wobei diese Ansprüche mittlerweile vermutlich verjährt sein dürften.
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Re: Existenzvernichtung durch Behördenwillkür
DANKE KOLLEGE FÜR DEINE FRAGE ! Die wörtliche Einlassung vom BGB schreibe ich Dir.Guter_Kollege hat geschrieben:Traurig, aber wahr!
Allerdings kann man sich zu Deiner Meldung absolut keine Meinung bilden, da man den Vorgang aufgrund fehlender sachlicher Inhalte, nicht nachvollziehen kann.
Nach Deinem Resumee sitzen die "Sesselpupser" ja nicht nur im Osnabrücker Rathaus, sondern auch beim Bundesverwaltungsgericht.
Poste doch wenigstens mal die dazugehörigen Urteile. Die dürften von Interesse sein.
"Hat der Kläger die Bediensteten der Ordnungs- und Gewerbe- sowie der Straßenverkehrsabteilung der Beklagten mach der Notwendigkeit weiterer Genehmigungen / Bescheinigungen befragt, so waren
Sie verpflichtet, die erbetene Auskunft richtig, klar, unmißverständlich und vollständig zu erteilen, so daß er entsprechend disponieren konnte. (Senatsurteil vom 10. Juli 1986 - III ZR 39/85 - VersR
1987 , 50 m ) Sie hätten deshalb, wenn er sie um Auskunft darüber gebeten hätte, ob die geplante Nutzungsänderung des Grundstücks genehmigungspflichtig sei, die n i c h t verneinen dürfen""
All dieses habe ich gemacht, sonnst hätte ich doch auch nicht die Gewerberlaubnis für 23 Taxis u. 30 Mietwagen bekommen, denn ich mußte für all dieses meine Gebühren bezahlen. Somit stehe ich dank
der Sesselpfurzer vor dem NICHTS . I ch habe sicherlich N I E gegen irgendwelche Vors chriften verstoßen. (Aber ich seien Deutscher)
Adi Schwebs
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Re: Existenzvernichtung durch Behördenwillkür
DANKE KOLLEGE FÜR DEINE FRAGE ! Die wörtliche Einlassung vom BGB schreibe ich Dir.Guter_Kollege hat geschrieben:Traurig, aber wahr!
Allerdings kann man sich zu Deiner Meldung absolut keine Meinung bilden, da man den Vorgang aufgrund fehlender sachlicher Inhalte, nicht nachvollziehen kann.
Nach Deinem Resumee sitzen die "Sesselpupser" ja nicht nur im Osnabrücker Rathaus, sondern auch beim Bundesverwaltungsgericht.
Poste doch wenigstens mal die dazugehörigen Urteile. Die dürften von Interesse sein.
"Hat der Kläger die Bediensteten der Ordnungs- und Gewerbe- sowie der Straßenverkehrsabteilung der Beklagten mach der Notwendigkeit weiterer Genehmigungen / Bescheinigungen befragt, so waren
Sie verpflichtet, die erbetene Auskunft richtig, klar, unmißverständlich und vollständig zu erteilen, so daß er entsprechend disponieren konnte. (Senatsurteil vom 10. Juli 1986 - III ZR 39/85 - VersR
1987 , 50 m ) Sie hätten deshalb, wenn er sie um Auskunft darüber gebeten hätte, ob die geplante Nutzungsänderung des Grundstücks genehmigungspflichtig sei, die n i c h t verneinen dürfen""
All dieses habe ich gemacht, sonnst hätte ich doch auch nicht die Gewerberlaubnis für 23 Taxis u. 30 Mietwagen bekommen, denn ich mußte für all dieses meine Gebühren bezahlen. Somit stehe ich dank
der Sesselpfurzer vor dem NICHTS . I ch habe sicherlich N I E gegen irgendwelche Vors chriften verstoßen. (Aber ich seien Deutscher)
Zum anderen hatte ich, bevor ich mein Gewerbe an der Rheinerlandstraße 69 in Osnabrück angemeldet hatte, ganz KLIPP UND KLAR bei den Bediensteten nachgefraagt, OB ICH MEIN GEWERBE DORT BE-
TREIBEN DÜRFTE ! Dieses wurde mir bestätigt und somit kaufte ich das Grundstück mit einem Wohnhaus und einer Tankstelle. Auf dem Grundstück wurde zuvor von der Fa. Rückwarth ein großes Tank-
lager mit 300 000 L betrieben und in 10 m Entfernung wurde ein Tiefbau-Unternehmen mit LKW`s - Baggern usw. betrieben und war gemehmigt und durfte nach meiner Verfügung auch weiter betrie-
ben werden. Außerdem ist und war die Rheinerlandstraße ein Autobahnzubringer. WO IST SOMIT DAS REINE WOHNGEBIET:
Ich hoffe alles sehr genau beschrieben zu haben, andernfalls könnt ihr mich unter der Rufnummer: 0541 - 186666 auch erreichen.
Vielen Dank
Adi Schwebs
Adi Schwebs
Zuletzt geändert von AdiSchwebs am 02.12.2014, 20:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Existenzvernichtung durch Behördenwillkür
ES handelt sich nicht zufällig um diesen Vorgang hier, den ich schon länger in meinem Blog habe:
Verwaltungsgericht Stade 2. Kammer
AZ: U2 A 1121/02 vom 16.06.2004
Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen Taxibetrieb im reinen Wohngebiet.
Der Schutz des Nachbarn gegen baugebietsfremde Nutzungen darf im Falle der ungenehmigten
Nutzung nicht geringer sein als im Falle der Nutzung aufgrund einer rechtswidrigen Genehmigung.
Rechtsnormen: § 13 BauNVO, § 3 BauNVO, § 89 Abs 1 BauO ND
http://taxiurteile.wordpress.com/
https://dl.dropboxusercontent.com/u/171 ... 6.2004.pdf
Verwaltungsgericht Stade 2. Kammer
AZ: U2 A 1121/02 vom 16.06.2004
Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen Taxibetrieb im reinen Wohngebiet.
Der Schutz des Nachbarn gegen baugebietsfremde Nutzungen darf im Falle der ungenehmigten
Nutzung nicht geringer sein als im Falle der Nutzung aufgrund einer rechtswidrigen Genehmigung.
Rechtsnormen: § 13 BauNVO, § 3 BauNVO, § 89 Abs 1 BauO ND
http://taxiurteile.wordpress.com/
https://dl.dropboxusercontent.com/u/171 ... 6.2004.pdf
Re: Existenzvernichtung durch Behördenwillkür
Das wird man ausschließen können. Für Streitigkeiten in Osnabrück ist das VG Stade örtlich nicht zuständig (§ 52 VwGO).Guter_Kollege hat geschrieben:ES handelt sich nicht zufällig um diesen Vorgang hier, den ich schon länger in meinem Blog habe:
Verwaltungsgericht Stade 2. Kammer
AZ: U2 A 1121/02 vom 16.06.2004
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Re: Existenzvernichtung durch Behördenwillkür
Es scheint sich um diesen Beschluss zu handeln:
Die Ähnlichkeiten mit den Schilderungen des Kollegen sind jedenfalls frappierend.
Danach hätten die Bediensteten der Ordnungs-, Gewerbe- und der Straßenverkehrsabteilung den Kollegen auf seine Frage nach der Notwendigkeit weiterer Genehmigungen für eine Betriebsverlegung hin sogar schriftlich auf die Genehmigungsbedürftigkeit einer Nutzungsänderung seines Betriebsgrundstücks hingewiesen.
Bei 53 Wagen und 100 Mitarbeitern müssten einem auch selbst Zweifel kommen, ob sich der Betrieb nicht möglicherweise doch auf die Idylle in einem reinen Wohngebiet auswirken könnte und dass die Nachbarn sich davon auch zu Recht beeinträchtigt fühlen könnten.
Da noch von Behördenwillkür zu sprechen, liegt fern.
Die Ähnlichkeiten mit den Schilderungen des Kollegen sind jedenfalls frappierend.
Danach hätten die Bediensteten der Ordnungs-, Gewerbe- und der Straßenverkehrsabteilung den Kollegen auf seine Frage nach der Notwendigkeit weiterer Genehmigungen für eine Betriebsverlegung hin sogar schriftlich auf die Genehmigungsbedürftigkeit einer Nutzungsänderung seines Betriebsgrundstücks hingewiesen.
Bei 53 Wagen und 100 Mitarbeitern müssten einem auch selbst Zweifel kommen, ob sich der Betrieb nicht möglicherweise doch auf die Idylle in einem reinen Wohngebiet auswirken könnte und dass die Nachbarn sich davon auch zu Recht beeinträchtigt fühlen könnten.
Da noch von Behördenwillkür zu sprechen, liegt fern.
Re: Existenzvernichtung durch Behördenwillkür
Das ist in Berlin auch so , im Wohngebiet mussten Busunternehmen,Möbelspeditionen,Mietwagenfirmen und und und in die Gewerbegebiete umziehen.
Ich persönlich finde das auch ok so,kann ja nicht sein das entweder die Firmenwagen oder wenn diese nicht die Privatwagen der Angestellten die Straßen zu parken.
Ich persönlich finde das auch ok so,kann ja nicht sein das entweder die Firmenwagen oder wenn diese nicht die Privatwagen der Angestellten die Straßen zu parken.
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Re: Existenzvernichtung durch Behördenwillkür
STELLUNGNAHME VON ADI SCHWEBS ZU DEM ARTIKEL "VON YES" -- WER DU AUCH IMMER BIST -- ZU DEINEM SCHREIBEN VOM 3.12.2014Yes hat geschrieben:Es scheint sich um diesen Beschluss zu handeln:
Die Ähnlichkeiten mit den Schilderungen des Kollegen sind jedenfalls frappierend.
Danach hätten die Bediensteten der Ordnungs-, Gewerbe- und der Straßenverkehrsabteilung den Kollegen auf seine Frage nach der Notwendigkeit weiterer Genehmigungen für eine Betriebsverlegung hin sogar schriftlich auf die Genehmigungsbedürftigkeit einer Nutzungsänderung seines Betriebsgrundstücks hingewiesen.
Bei 53 Wagen und 100 Mitarbeitern müssten einem auch selbst Zweifel kommen, ob sich der Betrieb nicht möglicherweise doch auf die Idylle in einem reinen Wohngebiet auswirken könnte und dass die Nachbarn sich davon auch zu Recht beeinträchtigt fühlen könnten.
Da noch von Behördenwillkür zu sprechen, liegt fern.
Es ist richtig, daß es sich um ZR 228 86 handelt. Nur wenn die Behörden A L L E Genehmigungen - Gewerbeerlaubnis - Konzessionen - insgesamt ca 50 mal erteilt hatte und jede Konzessionen wurde
jedesmal N E U genehmigt, dann kann man nur von vorsätzlicher BEHÖRDENWILLKÜR sprechen !!! Wenn der Kollege ist nicht verstanden hat ICH WURDE ZU K E I N E M Zeiitpunkt darauf hingewiesen,
daß ich meinen Betrieb nicht an der Rheinerlandstraße hätte betreiben dürfen. Sonst hätte ich niemals das Grundstück - mit Gebäude / Wohnhaus und einer Tankstelle g e k a u f t . So dumm kann kein
Mensch sein und ich auch nicht. Zumal sich seit 1964 an gleicher Stelle auf diesem Grundstück ein großes Tanklager mit ca 300 000 L befunden hatte und genehmigt und betrieben wurde. Außerdem ist
und war die RHEINERLANDSTRASSE EIN AUTOBAHNZUBRINGER !! Wo kann man dann von einem reinen Wohngebiet sprechen ?? Außerdem in etwa 10 m Entfernung wurde ein Tiefbau-Unternehmen mit
Baggern - LKW`s - usw. auf der Rheinerlandstraße betrieben und genehmigt.
Aber es ist wohl sinnlos darüber zu schreiben. Meine Existenz ist kaputt --- habe einen Schaden 1,5 Mill. € zuzüglich der Folgeschäden die mit Sicherheit die 10 Mill. - Grenze überschreitet und das in der
BRD !! Wenn so etwas im 3. Reich oder in der ehemaligen DDR geschehen wäre, hätte ich mir das vorstellen können. Aber ich hatte Alle Parteien usw. angeschrieben, das war das Porto nicht wert.
Adi Schwebs
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Re: Existenzvernichtung durch Behördenwillkür
ANTWORT:LRKN hat geschrieben:Stadtplanerisch ausgewiesene Wohngebiete sind nunmal nur Wohngebiete. Gewerbe darf sich dort nicht ansiedeln. Nicht mal Gaststätten oder ähnliches. Die Verfügung betraf sicherlich auch nur den gemeldeten Betriebssitz. Ich glaube wenn du schnell mit deiner Firmenadresse in ein Misch- oder Gewerbegebiet umgezogen wärst könntest du den Betrieb einfach weiterführen.AdiSchwebs hat geschrieben: "MEINEN BETRIEB SOFORT EINZUSTELLEN" dieser würde sich in einem reinen Wohngebiet befinden (AUTOBAHNZUBRINGER - RHEINERLANDSTRASSE) alle Bemügungen bishin zum BGH blieben erfolglos. Ich mußte meinen Betrieb schließen.
Die Frage, die sich mir stellt ist nur warum die zuständige (Bau-)Behörde erst jetzt reagiert hat. Entweder das Gebiet wurde von einem Misch- in ein reines Wohngebiet umdeklariert, du hast falsche Angaben gemacht bei der Gewerbeanmeldung oder die haben echt das alles verpennt.
Wahrscheinlich hat sich dann irgendwann mal ein Nachbar wegen der ständig kommen und gehenden Taxis und Taxifahrer beschwert und die Behörde hat dann mal nachgeschaut.
DIE STADT OSNABRÜCK HATTE MIR ZUVOR A L L E GENEHMIGUNGEN - GEWERBERLAUBNIS - KONZESSIONEN - FÜR 23 TAXI´- 30 MINI-CARS ERTEILT: WIR IHR WISST MU? JEDE KONZESSION EINZELN ERTEILT
WERDEN UND GENHEMIGT WERDEN: ALS DIES WAR GESCHEHEN: AUSSERDEM HATTE ICH MICH ZUVOR ERKUNDIGT OB ICH MEIN UNTERNEHMEN DORT ANMELDEN KONNTE; DENN ICH WOLLTE DASS GRUND-
STÜCK MIT GEBÄUDE UND EINER TANKSTELE KAUFEN; DAGEGEN HATTE MAN KEINE EINWENDE UND AUFLAGEN ERTEILT: SOMIT HABE ICH NICHTS FALSCH GEMACHT NUR DIE SESSELPFUERZER DER STADT
OSNABRÜCK HABEN GESCHLAFEN UND MAN KANN DIESE NICHT EINMAL ZUR VERANTWORTUNG ZIEHEN:
A: SCHWEBS
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Re: Existenzvernichtung durch Behördenwillkür
Eine Genehmigung wird nur einmal erteilt. Bei jedem weiteren Fahrzeug handelt es sich "lediglich" um einer Erweiterung. Aber das nur am Rande.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Re: Existenzvernichtung durch Behördenwillkür
In einem reinen Wohngebiet haben Taxi-und Mietwagenbetriebe nicht zu suchen. Das ist KEINE Behördenwillkür sondern Recht und Gesetz.Wenn man Dir zuerst alle Genehmigungen ohne Auflagen an Deinem Betriebssitz im Wohngebiet erteilt hat, dann war das eine krasse Fehlentscheidung, die nun korrigiert wurde! In einem Mischgebiet hättest Du eine reele Chance gehabt aber nicht in einem Wohngebiet! Die Leute die dort wohnen, möchten nicht durch Türenschlagen, An-und Abfahrtgeräuschen, Gehupe oder laute Gespräche in ihrer Ruhe gestört werden. Das kann ich sogar gut nachvollziehen!AdiSchwebs hat geschrieben:Nach 2 1/2 Jahren bekam ich plötzlich eine Verfügung "MEINEN BETRIEB SOFORT EINZUSTELLEN" dieser würde sich in einem reinen Wohngebiet befinden. (AUTOBAHNZUBRINGER - RHEINERLANDSTRASSE) alle Bemügungen bishin zum BGH blieben erfolglos. Ich mußte meinen Betrieb schließen.
Du hättest Deinen Betrieb nicht aufgeben müssen, wenn Du Dir unter Gewährung einer angemessenen Frist, die man Dir bestimmt gewährt hätte, in einem Gewerbegebiet einen anderen Betriebssitz gesucht hättest, ohne durch alle Instanzen der Gerichtsbarkeit zu marschieren. Dein Problem war, das Du von Deinem Anwalt falsch beraten worden bist. Der hätte das eigentlich wissen müssen, das Du absolut keine Chance hast, damit durchzukommen. Mit der Kohle die Dich der Marsch durch die Instanzen gekostet hat, hättest Du Dir in einem Gewerbegebiet eine schnuckelige, kleine, leerstehende Immobilie kaufen können! Sorry, mein Mitleid hält sich in Grenzen!
http://www.shz.de/lokales/holsteinische ... 71806.html
Erst einmal in´s DAS-Forum gucken, die Suchen-Funktion benutzen, und sich informieren bevor man Klage erhebt! Diese Forum kann Geld sparen! Rechtsanwälte wie Kubicki von der FDP verdienen sich natürlich dumm und dusselig, aber das sind Ausnahmen die man an einer Hand abzählen kann. Die meisten Rechtsanwälte verdienen nicht mehr als ein Facharbeiter bei Audi oder Volkswagen. Dafür haben die 12 Semester Jura studiert. Toll, ganz großes Kino! Auf 1000 Einwohner kommt eine Taxi, ein Rechtsanwalt, eine Apotheke, eine Dönerbude, eine Nutte und ein Frisör.....und alle wollen sie Geld verdienen!
http://www.taxiforum.de/forum/viewtopic ... 108&t=9580
Zuletzt geändert von Wattwurm am 14.12.2014, 11:03, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: Existenzvernichtung durch Behördenwillkür
Ich glaube, ich wohne auch in einem reinen Wohngebiet. Vielleicht sollte ich mein Taxi mal besser verstecken, sonst kommt da noch irgendein spiessiger Paragraphenreiter auf dumme Gedanken.
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Re: Existenzvernichtung durch Behördenwillkür
Das haben wir hier bei einem Zweiwagenbetrieb schon erlebt. Der durfte m.W. dann noch nicht mal mehr das von ihm selbst gefahrene Taxi vor seinem Haus abstellen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
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Re: Existenzvernichtung durch Behördenwillkür
am hat geschrieben:Eine Genehmigung wird nur einmal erteilt. Bei jedem weiteren Fahrzeug handelt es sich "lediglich" um einer Erweiterung. Aber das nur am Rande.
DEINEN KOMMENTAR MUSS ICH WIDERSPRECHEN: JEDE K O N Z E S S I O N WIRD UND MUSS N E U BEANTRAGT WERDEN UND IST KEINE ERWEITERUNG !!