Gericht fordert Urheberhinweise in Bilddateien
Gericht fordert Urheberhinweise in Bilddateien
Noch nicht rechtskräftig, aber potentiell mit enormer Auswirkung auf die Nutzung von Bildern auf Foto-Plattformen:
Urteil LG Köln zu Pixelio-Bildern: Achtung! Handeln Sie sofort und prüfen Sie, ob Ihre Bilder die nötigen Urheberhinweise im Bild führen
http://rechtsanwalt-schwenke.de/achtung ... n-pixelio/
Direkt-Link zu Bildern: LG Köln fordert Urheberrechtshinweis in Bilddatei
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 04993.html
Sollte sich die Sichtweise des Gerichts durchsetzen, dürften Pixelio und Co. in Deutschland tot sein. Nicht weil sich die Anforderungen nicht erfüllen ließen, sondern weil der Aufwand vielen zu mühsam sein wird bzw. die Furcht vor weiteren bisher unsichtbaren Stolpersteinen sich breit machen dürfte. Anders als noch vor 10 Jahren betrifft das Problem mittlerweile auch eine Menge Taxiseiten.
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http://rechtsanwalt-schwenke.de/achtung ... n-pixelio/
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Sollte sich die Sichtweise des Gerichts durchsetzen, dürften Pixelio und Co. in Deutschland tot sein. Nicht weil sich die Anforderungen nicht erfüllen ließen, sondern weil der Aufwand vielen zu mühsam sein wird bzw. die Furcht vor weiteren bisher unsichtbaren Stolpersteinen sich breit machen dürfte. Anders als noch vor 10 Jahren betrifft das Problem mittlerweile auch eine Menge Taxiseiten.
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- Taxi Georg
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Re: Gericht fordert Urheberhinweise in Bilddateien
mein Gott, wird immer schlimmer hier!
- alsterblick
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Re: Gericht fordert Urheberhinweise in Bilddateien
Wo hier,... in Dtl.Horafas hat geschrieben:mein Gott, wird immer schlimmer hier!
Wohl ja
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“
Re: Gericht fordert Urheberhinweise in Bilddateien
Hab ich das jetzt richtig verstanden: Alles was keinen Copyrightvermerk in den IPTC der Datei hat, soll formal abmahnungsfähig werden? Auch eigener Stoff, wenn ich drauf verzichte?jr hat geschrieben:... Sollte sich die Sichtweise des Gerichts durchsetzen, dürften Pixelio und Co. in Deutschland tot sein. Nicht weil sich die Anforderungen nicht erfüllen ließen, sondern weil der Aufwand vielen zu mühsam sein wird bzw. die Furcht vor weiteren bisher unsichtbaren Stolpersteinen sich breit machen dürfte. Anders als noch vor 10 Jahren betrifft das Problem mittlerweile auch eine Menge Taxiseiten.
Ist das ne Abmahnanwältejobbeschaffungsmaßnahmekammer? Oder wollen die arbeitslosen Grafikern neue Berufsfelder erschließen? Oder Grabbelprogrammentwicklern? Wahrscheinlich allen.
IPTC-NAA-Standard http://de.wikipedia.org/wiki/IPTC-NAA-Standard
Extensible Metadata Platform http://de.wikipedia.org/wiki/Extensible ... a_Platform
Edit. Nee, die meinen wirklich der C-Hinweis soll sichtbar im Bild erscheinen. Na dann, viel Spaß beim Wasserzeichen bauen.
http://www.youtube.com/watch?v=ZlreFR2ww0g
Zuletzt geändert von scarda am 05.02.2014, 12:36, insgesamt 1-mal geändert.
DEREGULIERUNG IST AUCH NUR REGULIERUNG. ZIELFÜHRENDE VORSCHLÄGE? NEIN? ACH SO!
Taxi_2017 ist gut, innovativ, technisch top, hat beste Fahrzeuge zu vernünftigen, regulierten Preisen
http://www.yumpu.com/de/document/view/2 ... toi-studie#
Taxi_2017 ist gut, innovativ, technisch top, hat beste Fahrzeuge zu vernünftigen, regulierten Preisen
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Re: Gericht fordert Urheberhinweise in Bilddateien
Mit deinen Bildern und Texten kannst du machen, was du möchtest. Du kannst die Verwertung auch in die Hände Dritter legen. Das LG greift jedoch in diesen Vorgang ein.Auch eigener Stoff, wenn ich drauf verzichte?
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 05550.html
Die Stellungnahme der Fotoplattform:
http://www.pixelio.de/static/stellungnahme
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Re: Gericht fordert Urheberhinweise in Bilddateien
Das zählt dann, wenn es rechtskräftig wird, aber nur für zukünftige Beiträge, Bilder etc.
Denn wie hieß der Paragraph doch gleich nochmal, wo es hieß, dass man für etwas nicht bestraft werden darf, was vor Inkrafttreten von Gesetzen getätigt wurde?
Hey, ich glaube, das gute alte Fotoalbum kommt wieder in Mode.
Denn wie hieß der Paragraph doch gleich nochmal, wo es hieß, dass man für etwas nicht bestraft werden darf, was vor Inkrafttreten von Gesetzen getätigt wurde?
Hey, ich glaube, das gute alte Fotoalbum kommt wieder in Mode.
Re: Gericht fordert Urheberhinweise in Bilddateien
Das Gericht hat kein neues Gesetz beschlossen.Jim Bo hat geschrieben:Das zählt dann, wenn es rechtskräftig wird, aber nur für zukünftige Beiträge, Bilder etc.
Denn wie hieß der Paragraph doch gleich nochmal, wo es hieß, dass man für etwas nicht bestraft werden darf, was vor Inkrafttreten von Gesetzen getätigt wurde?
Und dann kommt ein Gericht auf die Idee, daß du ein Foto herausschneiden könntest und damit der Urheberhinweis unten auf der Seite unzulässig unter den Tisch fällt.Hey, ich glaube, das gute alte Fotoalbum kommt wieder in Mode.
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