Gericht fordert Urheberhinweise in Bilddateien

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jr
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Gericht fordert Urheberhinweise in Bilddateien

Beitrag von jr » 04.02.2014, 17:13

Noch nicht rechtskräftig, aber potentiell mit enormer Auswirkung auf die Nutzung von Bildern auf Foto-Plattformen:

Urteil LG Köln zu Pixelio-Bildern: Achtung! Handeln Sie sofort und prüfen Sie, ob Ihre Bilder die nötigen Urheberhinweise im Bild führen
http://rechtsanwalt-schwenke.de/achtung ... n-pixelio/

Direkt-Link zu Bildern: LG Köln fordert Urheberrechtshinweis in Bilddatei
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 04993.html

Sollte sich die Sichtweise des Gerichts durchsetzen, dürften Pixelio und Co. in Deutschland tot sein. Nicht weil sich die Anforderungen nicht erfüllen ließen, sondern weil der Aufwand vielen zu mühsam sein wird bzw. die Furcht vor weiteren bisher unsichtbaren Stolpersteinen sich breit machen dürfte. Anders als noch vor 10 Jahren betrifft das Problem mittlerweile auch eine Menge Taxiseiten.

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Taxi Georg
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Re: Gericht fordert Urheberhinweise in Bilddateien

Beitrag von Taxi Georg » 05.02.2014, 02:23

mein Gott, wird immer schlimmer hier!

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alsterblick
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Re: Gericht fordert Urheberhinweise in Bilddateien

Beitrag von alsterblick » 05.02.2014, 02:30

Horafas hat geschrieben:mein Gott, wird immer schlimmer hier!
Wo hier,... in Dtl. :?:
Wohl ja :roll:
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“

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scarda
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Re: Gericht fordert Urheberhinweise in Bilddateien

Beitrag von scarda » 05.02.2014, 07:08

jr hat geschrieben:... Sollte sich die Sichtweise des Gerichts durchsetzen, dürften Pixelio und Co. in Deutschland tot sein. Nicht weil sich die Anforderungen nicht erfüllen ließen, sondern weil der Aufwand vielen zu mühsam sein wird bzw. die Furcht vor weiteren bisher unsichtbaren Stolpersteinen sich breit machen dürfte. Anders als noch vor 10 Jahren betrifft das Problem mittlerweile auch eine Menge Taxiseiten.
Hab ich das jetzt richtig verstanden: Alles was keinen Copyrightvermerk in den IPTC der Datei hat, soll formal abmahnungsfähig werden? Auch eigener Stoff, wenn ich drauf verzichte?

Ist das ne Abmahnanwältejobbeschaffungsmaßnahmekammer? Oder wollen die arbeitslosen Grafikern neue Berufsfelder erschließen? Oder Grabbelprogrammentwicklern? Wahrscheinlich allen.

IPTC-NAA-Standard http://de.wikipedia.org/wiki/IPTC-NAA-Standard
Extensible Metadata Platform http://de.wikipedia.org/wiki/Extensible ... a_Platform

Edit. Nee, die meinen wirklich der C-Hinweis soll sichtbar im Bild erscheinen. Na dann, viel Spaß beim Wasserzeichen bauen.
http://www.youtube.com/watch?v=ZlreFR2ww0g
Zuletzt geändert von scarda am 05.02.2014, 12:36, insgesamt 1-mal geändert.
DEREGULIERUNG IST AUCH NUR REGULIERUNG. ZIELFÜHRENDE VORSCHLÄGE? NEIN? ACH SO!
Taxi_2017 ist gut, innovativ, technisch top, hat beste Fahrzeuge zu vernünftigen, regulierten Preisen
http://www.yumpu.com/de/document/view/2 ... toi-studie#

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jr
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Re: Gericht fordert Urheberhinweise in Bilddateien

Beitrag von jr » 05.02.2014, 17:05

Auch eigener Stoff, wenn ich drauf verzichte?
Mit deinen Bildern und Texten kannst du machen, was du möchtest. Du kannst die Verwertung auch in die Hände Dritter legen. Das LG greift jedoch in diesen Vorgang ein.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 05550.html

Die Stellungnahme der Fotoplattform:
http://www.pixelio.de/static/stellungnahme

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Jim Bo
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Re: Gericht fordert Urheberhinweise in Bilddateien

Beitrag von Jim Bo » 06.02.2014, 21:25

Das zählt dann, wenn es rechtskräftig wird, aber nur für zukünftige Beiträge, Bilder etc.
Denn wie hieß der Paragraph doch gleich nochmal, wo es hieß, dass man für etwas nicht bestraft werden darf, was vor Inkrafttreten von Gesetzen getätigt wurde?

Hey, ich glaube, das gute alte Fotoalbum kommt wieder in Mode.

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jr
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Re: Gericht fordert Urheberhinweise in Bilddateien

Beitrag von jr » 06.02.2014, 23:20

Jim Bo hat geschrieben:Das zählt dann, wenn es rechtskräftig wird, aber nur für zukünftige Beiträge, Bilder etc.
Denn wie hieß der Paragraph doch gleich nochmal, wo es hieß, dass man für etwas nicht bestraft werden darf, was vor Inkrafttreten von Gesetzen getätigt wurde?
Das Gericht hat kein neues Gesetz beschlossen.
Hey, ich glaube, das gute alte Fotoalbum kommt wieder in Mode.
Und dann kommt ein Gericht auf die Idee, daß du ein Foto herausschneiden könntest und damit der Urheberhinweis unten auf der Seite unzulässig unter den Tisch fällt.

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