Grundsätzlich bin ich kein Freund von Zuschlägen im Taxi generell. Aber die Aufsichtsbehörden nutzen ihr Recht, solche zu Bestimmen.
Sascha1979 hat geschrieben:Wenn der Kunde die selbe Dienstleistung in Anspruch nimmt und bar 30 EUR aber mit Karte 31,50 EUR bezahlen muss, weil es einen Zuschlag von 1,50 für bargeldlose Zahlung gibt, dann ist genau das so in besagtem Teil der AGB zitiert und verboten.
Deutlicher wird der Unterschied ja bei dem Kurzstreckenpauschaltarif, der bargeldlos dann mindestens 6,50 € kostet statt nur 5,00 €.
Verlangt der Taxi-Unternehmer (oder sein Erfüllungsgehilfe der Taxifahrer stellvertretend für ihn) aber nicht den Zuschlag für bargeldlose Zahlung, so verstiesse er gegen die Taxi-Tarif-Ordnung und beginge eine Ordnungswidrigkeit (siehe §9 der Berliner). Nach § 61 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 PBefG kann er hierfür mit einer Geldbuße bis zu 10.000 (zehntausend) Euro belegt werden. Und zwar pro Einzelfall. Dem Taxi-Unternehmer ist es verboten, Fahrgästen gegenüber von den Preisen abzuweichen. Der Taxi-Unternehmer trifft hier keine eigene Entscheidung. Daher kann man auch nicht argumentieren, dass er selbst hier einen Zuschlag verlangen würde.
Sascha1979 hat geschrieben:Und was willst du hier mit maximalen Zuschlägen?
Die Berliner Aufsichtsbehörde war kreativ. Es gibt zwar einen Zuschlag, der bargeldlose Zahlung schlechter stellt als die Zahlung mit Bargeld, aber das haben die sehr geschickt eingebaut. Durch die Maximalbegrenzung ist es möglich, dass der Zuschlag gar nicht mehr erhoben werden kann, also kann man nicht von einer generellen Erhebung und somit Schlechterstellung sprechen.
Insgesamt scheint man sich damit aber gerade bei SumUp abzufinden. Woher kämen sonst die von ihnen selbst beworbenen mehreren hundert Partner in der Taxi-Branche allein in Berlin, und woher käme dann die Partnerschaft mit MyTaxi?
Wenn das autonome Fahrzeug dann die Oma noch in den ersten Stock bringt ...