Anleitung zum Fiskaltaxameter
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Anleitung zum Fiskaltaxameter
Ich dokumentiere hier meine Erfahrungen und Entscheidungen zur Umrüstung auf ein Fiskaltaxameter
Vom Antrag der TIM (Smartcard) bei der Bundesdruckerei bis zum Einbau, Freischaltung und Datenübertragung auf ein Datencenter.
Heute habe ich den Antrag für eine Signaturkarte bei der Bundesdruckerei ausgefüllt und die "Bestätigung der Gültigkeit der Taxigenehmigung im Rahmen des Antrags auf eine Bundesdruckerei INSIKA-Signaturkarte" ans LABO abgeschickt. Erst mit dieser Bescheinigung soll ich den ausgedruckten Antrag zur Bundesdruckerei schicken.
Schaun mer mol...
Vom Antrag der TIM (Smartcard) bei der Bundesdruckerei bis zum Einbau, Freischaltung und Datenübertragung auf ein Datencenter.
Heute habe ich den Antrag für eine Signaturkarte bei der Bundesdruckerei ausgefüllt und die "Bestätigung der Gültigkeit der Taxigenehmigung im Rahmen des Antrags auf eine Bundesdruckerei INSIKA-Signaturkarte" ans LABO abgeschickt. Erst mit dieser Bescheinigung soll ich den ausgedruckten Antrag zur Bundesdruckerei schicken.
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Re: Anleitung zum Fiskaltaxameter
nabend kollege.
find ich sehr gut,deine aktion.deinen fußspuren folgend,wird die
umstellung um einiges leichter für einige werden.
find ich sehr gut,deine aktion.deinen fußspuren folgend,wird die
umstellung um einiges leichter für einige werden.
"Ich traue keiner Statistik, die ich nicht selbst gefälscht habe."
Winston Churchill
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Re: Anleitung zum Fiskaltaxameter
dein mid-taxamter mit insika-Lösung ist nach derzeitiger Rechtslage kein Fiskaltaxameter im Sinne des BMF. Also bitte nicht die Leute verwirren.
Zuletzt geändert von KlareWorte am 14.07.2016, 20:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Anleitung zum Fiskaltaxameter
@KlareWorte
Dann erklär mir mal, bitte, wie du diesem Paragraphen nach kommst
Dann erklär mir mal, bitte, wie du diesem Paragraphen nach kommst
Seit dem 1. Januar 2002 sind Unterlagen i. S. des § 147 Abs. 1 AO, die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt worden sind, während der Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufzubewahren (§ 147 Abs. 2 Nr. 2 AO). Die vorgenannten Geräte sowie die mit ihrer Hilfe erstellten digitalen Unterlagen müssen seit diesem Zeitpunkt neben den „Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS)“ vom 7. November 1995 (BStBl I S. 738) auch den „Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)“ vom 16. Juli 2001 (BStBl I S. 415) entsprechen (§ 147 Abs. 6 AO). Die Feststellungslast liegt beim Steuerpflichtigen. Insbesondere müssen alle steuerlich relevanten Einzeldaten (Einzelaufzeichnungspflicht) einschließlich etwaiger mit dem Gerät elektronisch erzeugter Rechnungen
i. S. des § 14 UStG unveränderbar und vollständig aufbewahrt werden. Eine Verdichtung dieser Daten oder ausschließliche Speicherung der Rechnungsendsummen ist unzulässig. Ein ausschließliches Vorhalten aufbewahrungspflichtiger Unterlagen in ausgedruckter Form ist nicht ausreichend. Die digitalen Unterlagen und die Strukturinformationen müssen in einem auswertbaren Datenformat vorliegen.
Zuletzt geändert von AsphaltRunner am 15.07.2016, 01:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Anleitung zum Fiskaltaxameter
es gibt z.zt. keine definition des fiskaltaxameters vom BMF.KlareWorte hat geschrieben:dein mid-taxamter mit insika-Lösung ist nach derzeitiger Rechtslage kein Fiskaltaxameter im Sinne des BMF. Also bitte nicht die Leute verwirren.
es gibt nur die verpfichtung der ao,
also bitte nicht die leute verwirren ....Insbesondere müssen alle steuerlich relevanten Einzeldaten (Einzelaufzeichnungspflicht) ...
Zuletzt geändert von taxipost am 15.07.2016, 07:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Anleitung zum Fiskaltaxameter
AsphaltRunner hat geschrieben:@KlareWorte
Dann erklär mir mal, bitte, wie du diesem Paragraphen nach kommst
Jetzt wirklich, mit dem BMF Schreiben von 2010 wurde die Anwendung ausgesetzt.
Allen sollte klar sein, sollte der Gesetzesentwurf verabschiedet werden, müssen alle Taxameter mit Insika-Lösung geupdated werden, um gesetzeskonform zu sein.......
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Re: Anleitung zum Fiskaltaxameter
Logo, bis 01.01.2017KlareWorte hat geschrieben:
Jetzt wirklich, mit dem BMF Schreiben von 2010 wurde die Anwendung ausgesetzt.
Deswegen beantrage ich ja jetzt eine INSIKA-Signierkarte bei der Bundesdruckerei. Siehe oben.KlareWorte hat geschrieben:Allen sollte klar sein, sollte der Gesetzesentwurf verabschiedet werden, müssen alle Taxameter mit Insika-Lösung geupdated werden, um gesetzeskonform zu sein.......
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Re: Anleitung zum Fiskaltaxameter
Mit der Gesetzesnovelle wird der Vollzug bis 31.12.2019 weiterhin ausgesetzt werden.AsphaltRunner hat geschrieben:Logo, bis 01.01.2017KlareWorte hat geschrieben:
Jetzt wirklich, mit dem BMF Schreiben von 2010 wurde die Anwendung ausgesetzt.
Jeder, der mit der Insika-lösung derzeit rumfährt, muß diese Lösung updaten, denn mit der Gesetzesnovelle ist die derzeitige Insika-Lösung *nicht* mehr gesetzeskonform.....Deswegen beantrage ich ja jetzt eine INSIKA-Signierkarte bei der Bundesdruckerei. Siehe oben.KlareWorte hat geschrieben:Allen sollte klar sein, sollte der Gesetzesentwurf verabschiedet werden, müssen alle Taxameter mit Insika-Lösung geupdated werden, um gesetzeskonform zu sein.......
Re: Anleitung zum Fiskaltaxameter
Moin,
@klare Worte
na ja, in Deinem geposteten Gesetzesentwurf, wird die INSIKA-Infrastruktur als zu aufwendig angesehen, um sie
gesetzlich vorzuschreiben, jedoch wird die INSIKA-Technik als solche schon mal vorab als zertifizierungsfähig
anerkannt.
"Durch die Technologieoffenheit ermöglicht das Zertifizierungsverfahren auch den Einsatz
der INSIKA-Smartcard als Sicherheitsmodul in einer technischen Sicherheitseinrichtung,
sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden."
Es wird wohl so darauf hinlaufen, daß die jetzt schon eingesetzten INSIKA-Taxameter anerkannt werden.
Was ja auch Sinn macht und der Hamburger Taxibehörde hilft ihr Gesicht zu wahren
Grüße
@klare Worte
na ja, in Deinem geposteten Gesetzesentwurf, wird die INSIKA-Infrastruktur als zu aufwendig angesehen, um sie
gesetzlich vorzuschreiben, jedoch wird die INSIKA-Technik als solche schon mal vorab als zertifizierungsfähig
anerkannt.
"Durch die Technologieoffenheit ermöglicht das Zertifizierungsverfahren auch den Einsatz
der INSIKA-Smartcard als Sicherheitsmodul in einer technischen Sicherheitseinrichtung,
sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden."
Es wird wohl so darauf hinlaufen, daß die jetzt schon eingesetzten INSIKA-Taxameter anerkannt werden.
Was ja auch Sinn macht und der Hamburger Taxibehörde hilft ihr Gesicht zu wahren
Grüße
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Re: Anleitung zum Fiskaltaxameter
Ich habe tatsächlich innerhalb einer Woche vom LABO die Bestätigung meiner Taxigenehmigung für den INSIKA-Smartcard-Antrag bei der Bundesdruckerei erhalten.
Den Antrag werde ich aber erst mal nicht abschicken, da es eine Alternative zum teuren INSIKA-Verfahren gibt, die ich erst mal ausloten werde.
Aber erst nach dem Urlaub.
Alldieweil,
Gute Kasse an alle
Den Antrag werde ich aber erst mal nicht abschicken, da es eine Alternative zum teuren INSIKA-Verfahren gibt, die ich erst mal ausloten werde.
Aber erst nach dem Urlaub.
Alldieweil,
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Re: Anleitung zum Fiskaltaxameter
Die Alternative der Firma Payco zu INSIKA ist sehr umständlich zu handhaben und die CryptoSafeBox, die die Daten signieren soll, noch nicht lieferbar, deshalb habe ich den Antrag der TIM höchstpersönlich bei der Bundesdruckerei heute abgegeben.
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Re: Anleitung zum Fiskaltaxameter
Habe vorgestern meine TIM von der Bundesdruckerei erhalten und heute die PIN und das SperrPasswort.
Jetzt fehlt noch ein MID-fähiges Taxameter und die INSIKA-Box
Jetzt fehlt noch ein MID-fähiges Taxameter und die INSIKA-Box
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