So ist es !Die Annahmepflichtgegner konstruieren hier an den Haaren herbeigezogene Gründe.
Nichts anderes kann man aus Wattis Text herauslesen.
Es geht im übrigen nicht um eine juristische Auseinandersetzung, ob eine Kreditkarte ein gesetzlich gültiges Zahlungsmittel ist, sondern um die Frage, ob man Kundenwünsche erfüllt oder nicht.
Liebe Kartenfeinde :
Klebt euch ein Schild ans Auto, damit der aus Versehen einsteigende Kunde weiß, mit wem er es zu tun hat :
ICH VERLANGE BARGELD
ICH VERLANGE BEDINGUNGSLOSE UNTERWERFUNG UNTER MEINE VORSTELLUNGEN VON DIENSTLEISTUNG
ICH UNTERSTÜTZE INDIREKT UBER, MYTAXI UND ANDERE KONGLOMERATE VON GROßKONZERNEN
BITTE DORT EINSTEIGEN, WENN IHR IRGENDWELCHE MERKWÜRDIGEN WÜNSCHE, WIE Z.B. KARTENZAHLUNG, HABT
AUßERDEM BIN ICH VÖLLIG FRUSTRIERT, WAS IHR ZU VERANTWORTEN HABT, WEIL ICH STÄNDIG MIT EUCH SCHEIXXKUNDEN ZU TUN HABEN MUSS
LASST MICH EINFACH IN RUHE !!!