OK-Bescheinigung

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Sharan HH
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OK-Bescheinigung

Beitrag von Sharan HH » 22.01.2012, 20:44

Hallo ,
kann mir von Euch jemand sagen wie eine OK-Bescheinigung aussieht was da so alles drauf steht ist das eine Urkunde? usw.
Gibt es ein Muster im Netz zum anschauen?

Danke.

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reasoner
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Beitrag von reasoner » 22.01.2012, 20:52

Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung ist ein amtliches Dokument.

http://www.tik-berlin.net/pruefung.php

oder P-Schein unter 'Bilder' googeln.

Sharan HH
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Beitrag von Sharan HH » 22.01.2012, 21:03

Das ist der P-Schein , ich meinte die OK-Bescheinigung bei bestandener Prüfung.

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Beitrag von am » 22.01.2012, 21:33

Es gibt keine gesonderte Bescheinigung. Es sei denn, Du machst eine OKP für eine weitere Gemeinde, da der Eintrag m.W. an der Wohnortgemeinde erfolgen muss.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Beitrag von taxi-anwärter » 22.01.2012, 23:52

Natürlich gibt es eine Bescheinigung. Diese wird vom TÜV dem Prüfling ca. 2 Wochen nach der Prüfung zugeschickt! Der Prüfling legt sie der Führerscheinstelle vor und bekommt im Gegenzug den beantragten Taxiführerschein.

@Sharan HH: ich weiß nicht zu welchen Zwecken du eine eine Kopie benötigst, doch ich möchte dich darauf hinweisen, dass das Fälschen einer OKP-Bescheinigung absolut zweckslos ist, weil Führerscheinstellen immer beim TÜV telephonisch nachfragen ob der Antragsteller tatsächlich die OKP abgelegt hat! Datenschutz hin oder her.

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Beitrag von am » 23.01.2012, 00:09

Bundesweit wird die OKP in der Vielzahl der Fälle vor den zuständigen Behörden abgelegt. Und da sind solche Bescheinigungen überflüssig.

Bisher war mir nur von Hamburg bekannt, dass die OKP extern abgenommen werden, dort von ein oder zwei Verbänden.

In München kommt nun noch der Tüv hinzu.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Beitrag von reasoner » 23.01.2012, 09:14

In Berlin haben ebenfalls die Gewerbevertretungen die OKP übernommen. Die Prüfungsergebnisse werden der Behörde mitgeteilt, eine gesonderte Bescheinigung gibt es nicht.

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Beitrag von nightdancer » 23.01.2012, 09:47

André hat geschrieben:Es gibt keine gesonderte Bescheinigung. Es sei denn, Du machst eine OKP für eine weitere Gemeinde, da der Eintrag m.W. an der Wohnortgemeinde erfolgen muss.
Genau das ist korrekt.

eichi
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Beitrag von eichi » 23.01.2012, 10:12

In Hamburg beim LPVG werden die Bescheinigungen zur bestandenen OKP mit
Stempel u. Prägesiegel versehen und dem "cand.tax." ausgehändigt.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Beitrag von Pitty » 23.01.2012, 10:19

reasoner hat geschrieben:eine gesonderte Bescheinigung gibt es nicht.
Hmmm ? ...... also zumindest 2009 gab es noch eine Bescheiniging (erfolgreich bestandene schriftliche und mündliche OKP-Prüfung)

Bescheinigung OKP

Beim Labo musste ich auch das Original (sowie die Bescheinigung der ärztlichen Untersuchung) abgeben, um den P-Schein zu erhalten.

Gruß
Pitty

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Beitrag von oldstrolch » 23.01.2012, 10:53

für das LDS gebiet das ich zusätzlich gemacht habe hat mir das strassenverkehrsamt eine amtlich gesiegelte bescheinigung ausgehändigt die ich beim lea berlin im original abgeben musste und dann wurde im p-schein die erweiterung eingetragen....alles recht bürokratisch und mit recht hohen kosten verbunden! :lol:
ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet


komm auf die dunkle seite der macht....wir haben kekse :D


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Beitrag von reasoner » 23.01.2012, 13:31

@Pitty
Danke für den Hinweis!

Die Prüfer unterschreiben also zusätzlich zur Meldung ans Amt den Antrag.

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Beitrag von bonscott » 23.01.2012, 13:43

Pitty hat geschrieben:
reasoner hat geschrieben:eine gesonderte Bescheinigung gibt es nicht.
Hmmm ? ...... also zumindest 2009 gab es noch eine Bescheiniging (erfolgreich bestandene schriftliche und mündliche OKP-Prüfung)

Bescheinigung OKP

Beim Labo musste ich auch das Original (sowie die Bescheinigung der ärztlichen Untersuchung) abgeben, um den P-Schein zu erhalten.

Gruß
Pitty
gibt´s bei allen Prüfungen:

mündlich, schriftlich, Wiederholungsprüfungen

@ reasoner : Als "Oberprüfer" - wie Du Dich selbst letztens beschrieben hast - der (Innung?) weißt Du das nicht :?: :?: :?:
sehr merkwürdig!
UBERall illegal

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Beitrag von taxi-anwärter » 23.01.2012, 13:59

nightdancer hat geschrieben:
André hat geschrieben:Es gibt keine gesonderte Bescheinigung. Es sei denn, Du machst eine OKP für eine weitere Gemeinde, da der Eintrag m.W. an der Wohnortgemeinde erfolgen muss.
Genau das ist korrekt.
Scheint zumindest regional unterschiedlich geregelt zu sein.
Die schriftliche Mitteilung zur Vorlage für die Antragstelle erhalten Sie in
ca. 2 Wochen nach dem Prüfungstag, vom TÜV-Auto-Süd GmbH per Post.
Legen Sie diese Bescheinigung umgehend Ihrer Antragsstelle vor, Sie bekommen
dann Ihren Fahrgastbeförderungsschein, wenn alle 9 Nachweise bei Ihrer
Führerscheinstelle vorliegen.

Quelle: Wegweiser für den Taxi und Mietwagenschein

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Beitrag von Essener » 23.01.2012, 15:49

taxi-anwärter hat geschrieben:Scheint zumindest regional unterschiedlich geregelt zu sein.
Ja, natürlich. Hier in Essen z.B. legt man die OK-Prüfung direkt beim Straßenverkehrsamt ab und bekommt im Anschluss daran sofort den P-Schein mit der eingetragenen, nachgewiesenen Ortskunde ausgehändigt. Die anderen Unterlagen hat man schon vorher eingereicht um überhaupt einen Prüfungstermin zu bekommen.

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Beitrag von reasoner » 23.01.2012, 16:08

bonscott hat geschrieben: @ reasoner : ...
Ihr werdet schon auf mich aufpassen :wink:

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Beitrag von oldstrolch » 23.01.2012, 21:03

reasoner hat geschrieben:
bonscott hat geschrieben: @ reasoner : ...
Ihr werdet schon auf mich aufpassen :wink:
beschwerden bei der wbt nur schriftlich.... :lol: :lol: :lol:
ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet


komm auf die dunkle seite der macht....wir haben kekse :D


hier klickenzum poppen:D

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