Deutsche Rentenversicherung!

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Wattwurm
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Deutsche Rentenversicherung!

Beitrag von Wattwurm » 22.11.2011, 13:31

Die Deutsche Rentenversicherung fordert von ihren Versicherten bei Inanspruchnahme eines Fahrdienstes ihre Versicherten dazu auf, alle Taxiunternehmen abzuklappern und das günstigste Angebot einzuholen! Die Angebotsabgabe hat schriftlich zu erfolgen und das betrifft auch Fahrten innerhalb des Tarifgebietes!

Ich hatte heute diesbezüglich eine * Frau am Telefon die von mir einen Festpreis genannt haben wollte für mehrere Fahrten von der Marienstr. (Wohnung) in Neumünster zum Technischen Betriebszentrum der Stadt (Arbeitsstätte) in der Niebüller Str. in Neumünster! Ich sollte ein schriftliches Angebot abgeben und die Abrechnung sollte dann über die Deutsche Rentenversicherung erfolgen!

Ich empfinde das Verhalten der Deutschen Rentenversicherung als bodenlose Frechheit, und habe es abgelehnt ein Angebot abzugeben! Und der Anruferin selbstverständlich auch die Gründe dafür mitgeteilt! Die Deutsche Rentenversicherung fordert uns auf, eine mit Bußgeld bewährte Ordnungswidrigkeit zu begehen! Sie versucht uns gegenseitig auszuspielen!

*Datum, Uhrzeit, Name, Anschrift sowie Telefonnummer der Anruferin sind mir bekannt!

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Berni
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Re: Deutsche Rentenversicherung!

Beitrag von Berni » 22.11.2011, 19:25

Wattwurm hat geschrieben: Die Angebotsabgabe hat schriftlich zu erfolgen und das betrifft auch Fahrten innerhalb des Tarifgebietes!

Ich hatte heute diesbezüglich eine * Frau am Telefon die von mir einen Festpreis genannt haben wollte....... Ich sollte ein schriftliches Angebot abgeben und die Abrechnung sollte dann über die Deutsche Rentenversicherung erfolgen!
Diese Arbeit würde ich mir aber - wie jede seriöse Autowerkstatt - als Kostenvoranschlag mit 50 Euro vergüten lassen.

Per per Vorkasse natürlich, bei dieser Qualität von Kundschaft.

Alternativ kann man der guten Frau die Tarifordnung nahelegen, wo sie sich Ihren Festpreis selbst ausrechnen kann. Das Ergebnis darf sie zusammen mit der Tarifordnung ihrem Versicherungskasper überreichen, der die Berechnung prüfen soll (sofern er in der Grundschule einigermaßen mitgekommen ist).

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Beitrag von oldstrolch » 23.11.2011, 11:15

welche behörde währe für eine abmahnung der rentenversicherung eigendlich verantwortlich?.....anzeige gegen den rentenversicherungsbearbeiter.versuch macht klug...... ;)
ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet


komm auf die dunkle seite der macht....wir haben kekse :D


hier klickenzum poppen:D

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