Wer ist die Aufsicht des Taxiunternehmens?

Moin Moin!
palme
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Wer ist die Aufsicht des Taxiunternehmens?

Beitrag von palme » 19.01.2011, 07:11

Moin Moin,

ich gehöre nicht zu den Taxenunternehmern, sondern zum Kundenkreis.

Ich habe da folgende Geschichte eine Taxiunternehmens aus Quickborn erlebt (den Namen möchte ich nicht nennen):

Am 31.12.10 hatten wir zu um 5.30 Uhr ein Taxi zum Flughafen bestellt, da unser Flug bereits um 6.45 geht. (Taxifahrtdauer etwa 20 Minuten). Als um 5.35 Uhr noch kein Taxi vor unserer Tür stand, riefen wir beim Taxiunternehmen an. Ein Herr XXX bestätigte unsere Reservierung, wollte sich um das nicht vorhandene Taxi kümmern und uns sofort zurückrufen. Aufgrund des entstandenen Zeitdruckes und nicht erfolgten Rückrufes riefen wir erneut um 5.43 Uhr an. Wir erhielten die Information, dass Herr XXX den Fahrer nicht erreichen konnte und deswegen nicht zurück rief. Aus diesem Grund mussten wir – weil wir auch kein anderes Taxiunternehmen so kurzfristig um diese Uhrzeit finden konnten (wir haben zwei weitere Taxiunternehmen angerufen)- mit dem eigenen PKW zum Flughafen fahren.

Unser Auto musste auf dem Holiday-Parkplatz stehen, wir mussten aufgrund der Kurzfristigkeit- unser Flieger ging in 20 Minuten!- eine Taxifahrt zurück zum Flughafen buchen,....

Natürlich habe ich das Taxiunternehmen angeschrieben und gebeten, die entstandenen Mehrkosten zu bezahlen. Was aber ist, wen keine Reaktion der Kostenrechnung erfolgt?

Wattwurm
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Beitrag von Wattwurm » 19.01.2011, 08:56

Ich kann Ihnen hier keine Rechtsberatung geben, ich bin Taxifahrer aber kein Jurist! Nur soviel:


Mit der Annahme Ihres Fahrauftrages, wird zwischen dem beauftragten Taxiunternehmen und dem Fahrgast ein sogenannter Werkvertrag gem. §§ 631 ff. BGB geschlossen! Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande! Die Haftung bei Pflichtverletzungen aus diesem Werkvertrag regeln die §§ 280ff. BGB!

Ich als juristischer Laie, beurteile den Fall wie folgt:

Mit der Auftragsannahme durch das Taxiunternehmen kommt ein rechtsverbindlicher Werkvertrag zu stande. Das zugesagte Taxi hat daher pünktlich zur vereinbarten Zeit am Bestellort einzutreffen, das ergibt sich aus BGB §§ 631 ff.

Abweichend davon kann nur bei höherer Gewalt (Technische Panne des Fahrzeugs, Unfall, Stau, Blitzeis etc.pp) eine Haftung ausgeschlossen werden! Das gilt auch, wenn das Taxi pünktlich vor Ihrer Tür stand, und es während der Fahrt zum Zielort zu diesen ominösen "Risiken des Lebens" kam mit denen sich fast jeder Dienstleister aus der Affäre versucht zu ziehen!

Im Zuge der Debatte über Fahrgastrechte und Entschädigungen bei Zugausfällen oder Flugausfällen, ist Ihre Frage durchaus berechtigt!

Verbindliche Aussagen dazu kann ich Ihnen aber nicht machen! Bitte setzten Sie sich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung, falls das Taxiunternehmen sich wenig kulant zeigt und komplett auf Durchzug schaltet!

Hier ist zumindest ein dicker Blumenstrauß, eine Entschuldigung und ein Einkaufsgutschein für Madam bei Douglas fällig.... :wink:

Wattwurm
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Beitrag von Wattwurm » 19.01.2011, 09:38

Ich kann Ihnen mal eine Geschichte aus der Praxis erzählen, die mir passiert ist!

Ich stand pünktlich vor der Tür meines Kunden, es sollte von Neumünster nach Fuhlsbüttel gehen. Die Fahrt verlief ruhig und entspannt, es war Sonntag früh am Morgen, die A 7 wie leer gefegt! Kein Grund zur Eile, meine Kunden hatten das Taxi frühzeitig vor dem Abflugtermin bestellt!

Zwischen Holmmoor und der Abfahrt Schnelsen-Nord was dann die Fahrt abrupt zu Ende! Unfall kurz vor der Abfahrt Schnelsen, jede Menge Schrott und Einzelteile auf der Autobahn! Vollsperrung in Richtung Hamburg! Megastau!

Ich stand 30 Minuten im Stau! Meine Fahrgäste wurden etwas nervös...! Der Flug mit Air Berlin sollte nach München gehen und dann weiter mit Ehtiad nach Dubai!

Nach 40 Minuten im Stau, habe ich die Hotline von Air Berlin angerufen! Tut uns leid, aber warten können wir nicht auf ihre Fahrgäste! Wie sieht es aus mit einer zeitnahen Umbuchung auf einen Anschlußflug von Air Berlin? Moment ich gucke mal in meinen Buchungscomputer! Wird nix heute, alle Maschinen ab Hamburg nach München komplett ausgebucht! Sind Sommerferien verstehen Sie? Danke!

Hotline der Lufthansa angerufen: Tut uns leid bis auf einen Flieger nach München am späten Abend komplett ausgebucht. Aber unsere Tochter German Wings hat da noch Plätze frei! Die Maschine geht in 1 1/2 Stunden, würden Sie dann noch den Anschlußflug von München nach Dubai schaffen, wenn der Flug mit German Wings um 08.50 Uhr ab Hamburg geht und um 10.00 Uhr in München landet?

Meine Fahrgäste uniso in voller Lautstärke ganz verzweifelt, sie konnten mithören: Jaaaaaa schaffen wir, wird knapp, dann heißt es rennen, aber das ist zu schaffen, unbedingt buchen.....! Zack, Gebucht!!!!

Nach weiteren 20 Minuten im Stau gings dann weiter....! Wir kamen endlich kurz vor 8 Uhr am Flughafen an! Schnell noch mal bei Air Berlin rein! Tut uns leid aber die Ticketgebühren könnnen wir Ihnen nicht ersetzen, das war ein Billigflug für 9,99 Euro nach München....! Wir konnten noch die Maschine von der Zufahrt zum Terminal am Viadukt auf dem Rollfeld sehen....!

Alles hat geklappt. Mit German Wings ging´s nach München, Anschlußflieger kurz vor 11 Uhr nach Dubai auch knapp geschafft! Alles von meinem Handy im Stau auf der A 7 an einem Sonntag morgen letztes Jahr zwischen 6 Uhr und 7 Uhr organisiert!

Es gab dann auch zusätzlich zum Festpreis auch noch 10 Euro Trinkgeld, die meine Handykosten gerade so eben abdeckten und 3 Tage später eine Postkarte aus Dubai, sind gut angekommen, Wasser 35 Grad, Luft 45 Grad.....

Leck mich am A.....war das eine Aufregung! Und das an einem Sonntagmorgen!!! Seit dem Tag habe ich die Hotlines fast aller Fluggesellschaften im Handy gespeichert! Und jedesmal wenn ich an Holmmoor vorbei schraddel in Richtung Flughafen beschleicht mich neuerdings immer ein ungutes Gefühl....!

Mehr Sevice geht eigentlich nicht mehr, oder doch? Soviel ist sicher, ohne meine Reaktion hätten die ihren Ethiadbomber nach Dubai verpaßt und hätten in München einen Tag übernachten müssen! Darauf hatten sich meine Herrschaften auch schon insgeheim eingestellt! Die Tickets von Air Berlin konnten sie wegschmeißen....!

Danke an die Mitarbeiterin der Lufthansa-Hotline, die den Flug mit German Wings vermittelt hat...! Das Ticket mit German Wings hat dann 89.- Euro gekostet, Sch....drauf! Einen Urlaubstag gerettet und eine Hotelübernachtung in München gespart!

palme
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Beitrag von palme » 19.01.2011, 12:23

Soviel Service finde ich toll. Du liebst bestimmt Deinen Job.

Aber: Eine Beschwerdestelle - an die ich mich ggf. wenden könnte- gibt es nicht? Solch eine ARt Obutsmann, Schiedsstelle?

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Beitrag von Taxihasi » 19.01.2011, 13:20

palme hat geschrieben:Soviel Service finde ich toll. Du liebst bestimmt Deinen Job.

Aber: Eine Beschwerdestelle - an die ich mich ggf. wenden könnte- gibt es nicht? Solch eine ARt Obutsmann, Schiedsstelle?
Du kannst Dich zur Not in der IHK Schleswig-Holstein melden, Abt. Recht und Fair Play, vielleicht können sie Dir weiterhelfen. Sonst einen Anwalt nehmen.
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Beitrag von palme » 19.01.2011, 13:50

Anwalt finde ich "Blödsinn". Es geht um eine Kostenaufstellung von 50 EUR. Da finde mal einen Anwalt. Und von der Zeit ganz zu schweigen.

Nein... mir geht es dann nur um eine Meldestelle, die Bescheid weiß- für den Fall, dass so etwas sehr häufig vor kommt.

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Beitrag von Taxihasi » 19.01.2011, 13:58

palme hat geschrieben:Anwalt finde ich "Blödsinn". Es geht um eine Kostenaufstellung von 50 EUR. Da finde mal einen Anwalt. Und von der Zeit ganz zu schweigen.

Nein... mir geht es dann nur um eine Meldestelle, die Bescheid weiß- für den Fall, dass so etwas sehr häufig vor kommt.
Ich kann heute nachmittag Jemanden von der HK Bremen, Abt. Recht und Fair Play anrufen, das Ergebnis teile ich Dir mit.
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Beitrag von palme » 19.01.2011, 14:21

das ist aber nett :-)

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Beitrag von Taxihasi » 19.01.2011, 16:16

palme hat geschrieben:das ist aber nett :-)
Also, es könnten helfen:

1. welcher Kreis ist das: Lübeck oder Kiel?

IHK - Lübeck/Kiel - Verkehrsabteilung,
Verbraucherzentrale,
Bundesverband der Taxenunternehmer (es gibt Richtlinien!),
Verkehrsministrium- Schleswig-Holstein

ABER: warum für 50.-- € so ein Faß aufmachen? Die Sache ist dumm gelaufen, gar keine Frage. Du bist zu Recht verärgert, das Taxiunternehmen könnte sich entschuldigen, auch gar kein Thema.
Ich selber habe am Wochenende auf ein Taxi gewartet, was ganz woanders gestanden hat als bestellt. Sammeltaxi-Fahrt, bei der Bestellung habe ich der Bus-Zentrale noch genau die Haltestelle beschrieben, weil der Mitarbeiter neu war! Bei der Nachfrage in dem Taxiunternehmen bin ich von 7 Anrufversuchen in der Zentrale 2 x abgehängt worden, 3 x klingelte durch (was heißt es sind alle Leitungen belegt), es war 23.30 Uhr!! Samstagsabend!! Hochsaison für Taxifahrer!! Dann dauerte das Ganze nochmal 10 Min. bis das Taxi kam, die Haltestellen liegen keine 2 Min. voneinander entfernt. In dem Moment ist man natürlich sauer, man will einfach nach Hause! Aber was solls, beim nächsten Mal klappt's eben, wir sind alle nur Menschen!

Bei allem fehlt Dir auch die Beweislast. Wahrscheinlich hast Du nichts Schriftliches, von wegen Vertrag usw. Wenn das Taxi-Unternehmen einfach alles abstreitet, bist Du der Gelackmeierte. Du hast nur den Beweis, das Du mit dem Unternehmen telefoniert hast, aber nichts über den Inhalt des Telefonates! Dann steht Aussage, gegen Aussage.

Wie gesagt, der Aufwand lohnt die ganze Mühe nicht. :roll:
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Beitrag von palme » 19.01.2011, 17:38

Danke, deshalb finde ich einen Anwalt auch nicht sinnvoll.
Aber: Die Art und Weise gefällt mir nicht. Und wenn es bei diesem Unternehmen häufiger vorkommt und niemand einer Schiedsstelle den Hinweis gibt, dann geht es doch auch nicht, oder?

Dieses Unternehmen kann doch nicht einfach Leute stehen lassen und so tun, als ob nichts ist.

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Beitrag von am » 19.01.2011, 18:17

Taxihasi hat geschrieben:....
1. welcher Kreis ist das: Lübeck oder Kiel?
....


Lübeck und Kiel sind kreisfreie Städte!




Frage an Palme

Weißt Du zufällig, ob es sich um eine reine Vermittlungszentrale ohne eigene Taxis handelt, oder ob mit eigenen Taxis gefahren wird?

Das sollte man zunächst einmal festellen.

Bei einer Vermittlungszentrale wird sich sicher ein wenig Kulanz herbeibeschweren lassen. Bei einem einzelnen Taxiunternehmen wird es schwierig. Ein Vorsatz oder fahrlässiges Verhalten wird in aller Regel belegt werden müssen. Es ist nur allzu leicht, sich mit einem defekten Fahrzeug herauszureden. Wenn es sich dann noch um eine ländliche Region handelt, in der es keine naheliegenden Taxi-Anbieter gibt, kann es ihm sogar unmöglich gewesen sein, Ersatz zu bestellen.

Erste Anlaufstelle für offizielle Beschwerden über Taxiunternehmer sind immer die örtlich zuständigen Behörden, in aller Regel ist der Bereich Taxi in den Verkehrsämtern zu finden.

Eigentlich müßte hier einfach mal ein Präzedenzfall geschaffen werden, damit Kunden und Unternehmen wissen, was geht und was nicht. Der Betrieb von Taxen ist in diesem Punkt jedenfalls nicht ohne weiteres mit dem eines Nah- oder Fernlinienverkehrs anderer Verkehrsarten zu vergleichen.

Gute Taxiunternehmer und Zentralen kennen ihre Versorgungschwachen Zeiten und nehmen in der Zeit überhaupt gar keine Vorbestellungen an.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Beitrag von palme » 19.01.2011, 18:56

Leider keine Ahnung. Ich weiß nicht, ob ich hier den Namen der Taxifirma nennen sollte.

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Beitrag von am » 19.01.2011, 18:58

Nö, lass mal. Lässt sich aber sicher in Erfahrung bringen.
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Beitrag von Taxihasi » 19.01.2011, 19:14

@wattwurm: unsere Ansichten von Kundenservice decken sich in Etwa. Mein Motto ist immer: da geht noch was! Hauptsache, der Kunde ist zufrieden. Jedes seriöse Unternehmen denkt und handelt so. Man trifft natürlich immer auf Mitarbeiter denen die Kunden sonstwo vorbei gehen, weil sie nicht begriffen haben, daß die Kunden ihnen ja den Lohn im Portemonnaie sichern!
Gerade diese Fahrten, wo alles nicht so glatt läuft, sind mir eigentlich die Liebsten: der Adrenalinspiegel muß nicht mehr meßbar sein Hierzu 2 nette Geschichten, wo die Kunden aber höchstzufrieden waren:
Sonntagmittag, eine Kollegin gibt mir den Auftrag durch: ganz schnell nach Uthlede, der Kunde muß zum Flughafen nach Bremen. Kunde stand draußen, sein Auto war verreckt, er muß wichtige medizinische Geräte nach Südamerika bringen! Losgefahren, auf dem Weg zur Autobahn erzählt der Kunde mir in einem ganz ruhigen langsamen Ton, daß er in 30 Min. einchequecken muß, ob das zu schaffen ist! In meiner netten Art erkläre ich ihm, daß wir für Pünktlichkeit bekannt sind! Dazu merke ich an: ich gehöre nicht zu den Kam-die –Katze-Fahrern, die mit 190 km/h in der Stadt rumschiffen! Ich liebe meinen Beruf, mein Schein hat Geld gekostet!! So halte ich mich meistens +/- 10 km/h an die Geschwindigkeiten. Außerdem sind in Bremen auf der Strecke die ich fahre 5 feste Blitzer! Was soll ich sagen: pünktlich zum Einchequecken war der Kunde am Flughafen. Wenn die Polizei mich auf der Autobahn angehalten hätte, ich hätte den guten Mann um Polizeieskorte gebeten: schließlich handelte es sich ja um medizinische Geräte für Südamerika!:) Der Kunde war hochzufrieden, der kommt wieder!!
Anderer Auftrag: mit einem Kollegen, mit 2 Bussen von Hagen zum Bahnhof nach Lübberstedt, Strecke ca. 15 km, ca. 15. Min. eine Kegelvereinsgruppe. Die lustigen Kameraden steigen ein, machen Witze, unter Anderem auch über den Vereinskollegen der im anderen Bus sitzt, der die Zugtickets hat!:) Noch ein Halt, einen anderen Kollegen abholen, weiter zum Bahnhof. Der Zug nach Bremen fährt in 25 Min. Die Gäste steigen aus, nehmen das Gepäck freundlicherweise selbst raus und fragen den Kegelkameraden nach den Zugtickets. Dem fällt es siedeheiß ein: die liegen zu Hause auf dem Tisch und den Tisch hat er nicht mit! Der Kunde versucht seine Frau zu erreichen, die ist nicht da! Nachbarn, die den Schlüssel haben: auch nicht da! Ich funke die Zentrale an, ob noch ein Auto frei ist, was die Tickets holen kann: njente! Bei mir zu Hause ist auch keiner erreichbar, der die Tickets hätte holen können. Also, Kunde ins Auto und los geht’s. Gut das wir auf dem Lande wohnen, das die Autos bei uns Top gewartet sind: ich liebe meinen Job! Der Kunde hat die Tickets geholt, mit einrollen des Zuges sind wir am Bahnhof angekommen, die Kameraden haben ihm die Zugtür aufgehalten. Diese Leute werden unseren Taxi-Namen wohlwollend im Hinterkopf behalten!:)
Nun an alle Kunden die das Lesen: es gibt eben auch manchmal Situationen, da ist nichts zu machen! Die meisten der Kollegen die ich kenne und schätze bemühen sich nach bestem Wissen und Gewissen. Quertreiber und Hohlköpfe gibt’s überall, davon distanzieren wir uns aber in großem Maße. In diesem Sinne, wünsche ich allen Kunden gute Fahrt, allen Kollegen viel Freude weiterhin bei der Arbeit! Und hoffe, Herr „Palme“ er möge von derselben wieder herunterkommen und ein wenig Verständnis aufbringen für die Gesamtsituation.
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Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 19.01.2011, 19:15

Quickborn gehört zum Kreis Pinneberg (warum muss ich als Rheinländer dieses sagen :shock: ) und dort ist :arrow: dieses Amt: Bürgerservice Fachdienst Ordnung zuständig.

3 min. Google 8)
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

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Beitrag von Taxihasi » 19.01.2011, 19:21

"Lübeck und Kiel sind kreisfreie Städte!"


Hase: Verwaltungbereich, Bezirk, Zone (wenn man das noch nennen darf), Zuständigkeitsbereich, Verarbeitungs-Mäßige-District-Förmige-Gebiete, eben halt: wer steht als Ort auf den Bußgeldzetteln, z. B. weißt Du wo ich hinwill???!!! :shock: :roll: :? :oops: :( :cry: 8)
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Beitrag von ChristianBuch » 19.01.2011, 19:25

Ja so sind wir Taxifahrer:

Unmögliches erledigen wir sofort,

WUNDER DAUERN ETWAS LÄNGER!!!!

MfG Christian

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Beitrag von am » 19.01.2011, 19:31

Taxihasi hat geschrieben:"Lübeck und Kiel sind kreisfreie Städte!"


Hase: Verwaltungbereich, Bezirk, Zone (wenn man das noch nennen darf), Zuständigkeitsbereich, Verarbeitungs-Mäßige-District-Förmige-Gebiete, eben halt: wer steht als Ort auf den Bußgeldzetteln, z. B. weißt Du wo ich hinwill???!!! :shock: :roll: :? :oops: :( :cry: 8)

Hase hat schon lange keine mehr zu mir gesagt.

Äh, nee, weiß ich nicht, aber ich kann es mir denken.

Wollte damit in erster Linie zum Ausdruck bringen, dass Kiel und Lübeck nicht zuständig sein können, wenn das Unternehmen dort nicht ansässig ist. Bei den IHK'n sieht das ein wenig anders aus.
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Beitrag von Taxihasi » 19.01.2011, 19:43

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:Quickborn gehört zum Kreis Pinneberg (warum muss ich als Rheinländer dieses sagen :shock: ) und dort ist :arrow: dieses Amt: Bürgerservice Fachdienst Ordnung zuständig.

3 min. Google 8)
Danke, geht doch :shock:

Warum wird hier eigentlich alles so kompliziert gemacht, bzw. immer gleich alles in Frage gestellt. Ich habe weder gegoogelt, noch ein Schnellstudium in Fachkunde der Verwaltungsaufgaben absolviert oder sonst welche Hilfsmittel zu Hilfe genommen: ich habe einfach nur telefoniert und dies so weitergegegen. Der Kunde wird schon wissen in welchen Verwaltungsbezirk er lebt. Also, weiß er auch welche Kammer, Verbraucherschutz usw. er ansprechen muß. Man kann natürlich auch andere Institutionen als meine genannten ansprechen, da gibt es sicher 100te von Möglichkeiten, Mann, Heiland laß' Hirn fallen :roll:
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Beitrag von reasoner » 19.01.2011, 21:11

Taxihasi hat geschrieben:Mann, Heiland laß' Hirn fallen :roll:
Man, Heiland, lass Hirn fallen.

2 Fehler, 4-. Aber schön, dass wir dich wieder genießen dürfen.

@Palme
Bei Regressansprüchen gilt bei allen einschlägigen Entscheidungen das Verursacherprinzip.

Deshalb auch Andrés Frage, ob du bei einer Zentrale (Taxi-Vermittler) oder direkt beim Taxiunternehmen bestellt hast. Die Zentrale haftet, wenn sie gar nicht erst versucht hat, den Auftrag zu vermitteln. Das dürfte eher nicht zutreffen. Wenn die Zentrale den Auftrag an ein Unternehmen vermittelt hat, muss dieses diesen ausführen. Allerdings gilt hier, Wattwurm hat`s beschrieben, die Verschuldensfrage. Wenn der Unternehmer sich glaubhaft Mühe gegeben hat, den Auftrag auszuführen, haftet er nicht.
Wenn der Taxifahrer den Auftrag mir nichts, dir nichts hat sausen lassen, dann haftet er. Quod erat demonstrandum.

Ein Schreiben an die benannte Aufsichtsbehörde dürfte zur Aufklärung beitragen.

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