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Verfasst: 14.09.2012, 08:13
von oldstrolch
da brauch man einmal in NMS ein taxi und dann

leerer halteplatz.nicht mal ne umgekippte

telefonzelle zu sehen.


:arrow: Foto

:D

Mod: Bild verlinkt!

Verfasst: 14.09.2012, 17:45
von Pirat
Was sind wir denn für Vollkaufleute, wenn wir von vornherein Verlustgeschäfte einkalkulieren?
Beachtenswert finde ich, wie lange sich der Irrglaube - Taxiunternehmer seien grundsätzlich Kaufleute im Sinne des HGB - auch bei eigentlich sachkundigen Kollegen hält.

Verfasst: 14.09.2012, 19:00
von Wattwurm
Bild

Haste was gefangen Strolchi....?

Verfasst: 15.10.2012, 07:44
von Wattwurm
Same procedure as every year...jedesmal wenn Vertragsverhandlungen anstehen.....Zahlungsverzögerungen! Die Krankenkassen könnten sich allmählich auch mal was anderes einfallen lassen.... :evil:

Verfasst: 15.10.2012, 08:36
von Graupen Fan
AOK SH:
Rechnungsdatum 06.09.2012

Zahlung : 15.10.2012 !! :twisted:

Verfasst: 15.10.2012, 19:38
von Wattwurm
Jepp das gleiche auch bei mir.... :roll:

Wie gesagt. Es wird mal wieder verhandelt. Die Krankenkassen zeigen ihre Muskeln! Das Prozedere ist bekannt!

Verfasst: 03.01.2013, 07:57
von Wattwurm
Ich bin einer freundlichen Aufforderung nach gekommen und haben einen Beitrag mit einem Link entfernen lassen! Den Beitrag habe ich ebenfalls entfernen lassen, weil er ohne den Link keinen Sinn ergeben hätte! Ich sehe in einer öffentlich aufrufbaren URL anders als bei Bildern und Grafiken nur in sehr seltenen Ausnahmefällen ( Deep Link ) eine Urheberrechtsverletzung. Aber um des lieben Friedens wegen habe ich mich mit sehr gemischten Gefühlen der Aufforderung gebeugt. Gemischt deshalb, weil ich das Gefühl nicht loswerde, das man meine Netztätigkeit hier im Forum nicht gerne sieht!

Verfasst: 03.01.2013, 09:09
von nightdancer
Also ich springe dir Dampfplauderer naturgemäß ungerne bei.
Tatsache ist jedoch, dass man die reine Verlinkung einer Website in der Regel nicht verbieten kann. Die Verlinkung ist als Teil der grundgesetzlichen Meinungsfreiheit geschützt. Die Verlinkung kann wettbewerbswidriges Verhalten sein oder auch unzulässige Verleumdung (sofern man einen entsprechenden Kontext herstellt) mit einem entsprechenden Unterlassungsanspruch. Die Hürden dafür sind jedoch relativ hoch.

Kurz ausgedrückt, nur weil einem die Verlinkung nicht passt, hat man keinen Anspruch auf Löschung. In der aktuellen Website Boosting gibt es auch einen entsprechenden Artikel dazu....

Verfasst: 03.01.2013, 10:50
von Wattwurm
Ich will keinen Streß und habe die Beiträge samt Link herausnehmen lassen! Sogar zur Verwunderung des Administrators dieses Forums, der in Sachen Urheberrecht auf Grund einiger einschlägiger jahrelanger Erfahrungen wirklich sehr gut informiert ist! Ich bin nicht auf Krawall gebürstet und auch nicht verbohrt und gebe lieber einmal mehr nach als das es zum Eklat kommt!

Das Recht auf Informationsfreiheit und das Urheberrecht sind zwei Rechtsgüter die oftmals miteinander kollidieren! Es gibt dazu ein spannendes Urteil des BGH. Der BGH bewertet das Rechtsgut auf Informationsfreiheit höher als das Urheberrecht! Ich stelle das Urteil hier mal als Link rein in der Hoffnung damit nicht gegen Urheberrechte zu verstoßen....;)

:arrow: BGH Urteil Paperboy

Verfasst: 03.01.2013, 11:00
von Schmidt-Taxi
Was für'n Riesenbild hier. Größer gings nicht?
Schnell weg ......

Verfasst: 03.01.2013, 11:02
von Wattwurm
Das ist nicht meine Schuld! Das war Icke aus Berlin wa.... :roll:

Verfasst: 30.01.2013, 16:53
von Wattwurm
Betrifft DMRZ-Abrechnungen:

Laut Auskunft von Herrn Beckmann, Abrechnungszentrum der AOK Nordwest in Schleswig, reichen Begleitzettel und Transportscheine! Die Rechnung selbst auf der die einzelnen Fahrten noch einmal alle mit ihren Abrechnungspositionsnummern und Belegnummern für jeden Fahrgast aufgelistet sind, könnt Ihr Euch in Zukunft sparen, sofern alles korrekt übermittelt wurde! Spart Porto, Papier und Tinte bzw. Toner!

Verfasst: 04.03.2013, 09:05
von Wattwurm
Wattwurm hat geschrieben:Betrifft DMRZ-Abrechnungen:

Laut Auskunft von Herrn Beckmann, Abrechnungszentrum der AOK Nordwest in Schleswig, reichen Begleitzettel und Transportscheine! Die Rechnung selbst auf der die einzelnen Fahrten noch einmal alle mit ihren Abrechnungspositionsnummern und Belegnummern für jeden Fahrgast aufgelistet sind, könnt Ihr Euch in Zukunft sparen, sofern alles korrekt übermittelt wurde! Spart Porto, Papier und Tinte bzw. Toner!
Dito Interforum!

Verfasst: 04.03.2013, 09:13
von Wattwurm
Betr.: Syntela IT-Dienstleistungs GmbH

Nach dem Korrekturabzug einer Rechnung ( BKK Beiersdorf ) habe ich bei Syntela telefonisch mal nachgefragt, was ich denn falsch gemacht habe! Der Fehler hätte ja auch bei mir liegen können! Nobody is perfect! Ich habe nichts falsch gemacht, man wußte dort nur noch nichts von den neuen seit dem 1.1.13 gültigen Vertragsbedingungen! Jetzt geht alles seinen Gang und Ihr könnt Euch wieder locker machen! Da hat´s ein Kommunikationsproblem gegeben, das kommt mal vor!

Verfasst: 15.03.2013, 16:16
von Wattwurm
Ganz großes Kino!

Ich schicke meine Abrechnungsdaten zum DMRZ, einige Krankenkassen z.B. die ..... haben dann noch eine weitere Datenkrake dazwischen geschaltet, zum Beispiel die Fa. Bitmarck, die schickt dann die Daten die sie vom DMRZ erhalten hat zur Fa. Interforum und wenn zwischen der Firma Bitmarck und Interforum oder dem DMRZ und Bitmarck Daten flöten gehen, muß ich mich darum kümmern das die Daten wie auch immer bei Interforum ankommen.....! Ich bin nachweispflichtig, das der Fehler nicht bei mir lag!! Wozu verschicke ich den ganzen Krempel eigentlich immer noch in kompletter Papierform? Wenn ich die Rückmeldung bekomme "Daten wurden erfolgreich übermittelt" dann bin ich doch eigentlich raus aus der Nummer, oder?

Verfasst: 15.03.2013, 16:50
von Wattwurm
Die Bürokratie in Deutschland wird immer schlimmer und nimmt immer mehr idiotische Züge an!

Von der Eintragung einer einzigen 6.- Euro Tour im Schichtzettel bis hin zur Belegbuchung im Journal oder wenn es sich um eine Rechnungsfahrt handelt, die Rechnungslegung, benötigt man mehr Zeit als für die Durchführung dieser 6.- Euro Tour!

Es wird immer bekloppter in Deutschland, ein gigantisches Open Air Irrenhaus!

Verfasst: 16.03.2013, 08:47
von Wattwurm
Du hast mir den ganzen Thread versaut! Oldstrolch, wenn Du noch einmal so ein Bild hier reinsetzt, dann trete ich unter Protest gegen den linken Vorderreifen Deines Busses.... :lol:

Re: Krankenkassenvertrag

Verfasst: 23.12.2013, 22:52
von Wattwurm
Schleswig-Holstein bekommt zum 01.01.2014 einen neuen Vertrag über die Vergütung von Patientenfahrten:

KURZFORM:

~Der Grundpreis beträgt unverändert 2,05 Euro.
~Die Wartezeit ist ebenfalls konstant geblieben. Die Wartezeit beträgt ab der 16. Minute je angefangene 15 Minuten 5,25 Euro.
~Der Mindestfahrpreispreis beträgt nun 6.- Euro statt 5.- Euro. Das entspricht einer Erhöhung des Mindestfahrpreises um 20 Prozent.
~Der Fahrpreis je Besetzkilometer beträgt nun 1,38 Euro statt 1,34 Euro.Das entspricht einer Erhöhung von 3 Prozent.
~Das Zahlungsziel beträgt nun 21 Tage nach Rechnungseingang anstatt 28 Tage nach der alten Vereinbarung!!

Bei den Dialysefahrten wurden die Fahrpreise von 1,30 Euro auf 1,32 Euro je Besetzkilometer erhöht.Grundgebühr und Mindestfahrpreis bei Einzelfahrten wie vorstehend bereits erwähnt. Werden 2 Patienten gleichzeitig befördert, dürfen 1,06 Euro (vorher 1,04 Euro ) je Besetzkilometer und je Patient abgerechnet werden und bei 3 gleichzeitig beförderten Patienten jeweils 0,97 Euro (vorher 0,95 Euro). Der Mindestfahrpeis beträgt bei 2 Patienten 4,80 Euro je Patient und bei 3 gleichzeitig beförderten Patienten 4,40 Euro je Patient!

Ich bitte Euch diese Information zur Kenntnis zu nehmen aber nicht weiter zu kommentieren! Dafür gibt es bereits mehrere andere Threads! Danke!

Re: Krankenkassenvertrag

Verfasst: 21.05.2015, 11:40
von Wattwurm
Alter Vertrag:

Artikel V Abrechnungsregelung

"Abweichend von § 7 Abs. 6 Satz 1 der Vereinbarung nach § 133 SGB V vom 12.03.2007 vereinbaren die Parteien, das die Bezahlung der Rechnungen in elektronischer Form grundsätzlich innerhalb von 21 Tagen nach Eingang der vollständigen Rechnungsunterlagen......"

Neuer Vertrag:

§ 7 Abrechnungsregelung

"Für die Bezahlung der Rechnungen wird die Einhaltung eines Zahlungsziels von 3 Kalenderwochen angestrebt. Sie erfolgt regelmäßig spätestens innerhalb von 28 Tagen nach Eingang der vollständigen Rechnungsunterlagen"

Meine Beobachtung: Von dem Wörtchen angestrebt....wird reichlich Gebrauch gemacht. Die Knete ist jetzt ein paar Tage später auf dem Konto! Es wird angestrebt das Holstein Kiel den Aufstieg schafft ....und wenn es anders kommt, ist es auch egal...!

Re: Krankenkassenvertrag

Verfasst: 18.07.2015, 22:40
von Wattwurm
Mehrere Taxiunternehmen aus dem Herzogtum Lauenburg sollen einen separaten Vertrag mit der DAK ausgehandelt haben. Kennt jemand die Einzelheiten des Vertrages und welche Unternehmen sind daran beteiligt?