Mietwagen für eine Veranstaltung mieten

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Wekabi
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Mietwagen für eine Veranstaltung mieten

Beitrag von Wekabi » 16.04.2010, 16:11

Hallo,
ist es erlaubt das ein Hamburger Mietwagenunternehmer bei uns in Ostholstein für eine Veranstaltung angemietet werden darf.
Die Mietwagen bleiben das ganze Wochenende vor Ort und fahren die Gäste zu allen möglichen Orten und Hotels. Er ist so zusagen ihr persönlicher Shuttle Service.
Da von mal abgesehen das er sich hier vor Ort nicht auskennt und immer weitere Strecken fährt kehrt er ja nicht zurrück und bleibt immer vor Ort.

Wenn es nicht erlaubt ist, wo steht es genau, damit ich was in der Hand habe.

MfG
Wekabi

odelgunde
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mietwagen

Beitrag von odelgunde » 16.04.2010, 16:24

Erlaubt wärs nur wenn der Veranstalter die Mietwagen für seine Gäste vorhält und im gesamten bezahlt, dann liegt ein Auftrag vor und es besteht keine Rückkehrpflicht zum Betriebssitz.
Sollten die Gäste jeweils Ihre Fahrten einzeln bezahlen muss der Mietwagen nach jeder Fahrtbeendigung zum Betriebssitz zurückkehren.

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Beitrag von Wekabi » 16.04.2010, 16:30

Er hält die Autos für seine Gäste vor, aber jede Fahrt wird von den Personen bezahlt.

MfG
Wekabi

odelgunde
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mietwagen

Beitrag von odelgunde » 16.04.2010, 16:31

nicht erlaubt, steht im pbefg!

nightdancer
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Re: mietwagen

Beitrag von nightdancer » 16.04.2010, 17:14

odelgunde hat geschrieben:nicht erlaubt, steht im pbefg!

wo kein kläger, da kein richter.

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Re: mietwagen

Beitrag von GermanNavy04 » 17.04.2010, 17:56

nightdancer hat geschrieben:
odelgunde hat geschrieben:nicht erlaubt, steht im pbefg!

wo kein kläger, da kein richter.
:evil: Super Einstellung ... richtig aber wenn jeder so handeln haben die Kollegen mit unerlaubter Bereitstellung etc pp usw freie Hand und Anarchie regiert die Welt :(

Wozu gibt es denn das PBefG? StVO? StVZO? BO Kraft !?!?!? Nicht aus jux und Dallerei ... datt hat iwo schon Sinn und Fuß ;)

Grüße


Hendrik
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Beitrag von am » 17.04.2010, 20:54

Was nichts an der Feststellung nightdancers ändert. Es regen sich dann mal wieder alle auf, aber wenn es ans Eingemachte geht....
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Beitrag von GermanNavy04 » 17.04.2010, 21:23

André hat geschrieben:Was nichts an der Feststellung nightdancers ändert. Es regen sich dann mal wieder alle auf, aber wenn es ans Eingemachte geht....
...schon richtig...genauso daß ich der Meinung bin ein Taxi gehört lackiert und nicht foliert...wird mich auch niemand von abbringen :D

ABER back to topic: Klar regen sich meist alle auf und passiert was? ... behaupte mal selten...

Aber wenn n HHer Taxi mit beleuchteter Hungerleuchte in Friedrichsgabe unterwegs ist, geht das auch zu weit...ich fahr auch als SEgeberger Taxi auch nicht mit beleuchtetem Dachschild am Hamburger Hauptbahnhof oder am Flughafen Blankensee rum...

Die Realität sieht anders aus ohne Zweifel...nur war das n lütter Aufschrei meinerseits...nun denn alea iacta est!

Gruß


Hendrik
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Beitrag von am » 18.04.2010, 01:39

Dein Aufschrei ist ja vollkommen berechtigt. Und man muß auch drauf hinweisen. Allerdings muß jemand die Drecksarbeit machen und den Verstoß nachweisen
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Beitrag von Otto126 » 18.04.2010, 06:13

So langsam kriege ich allein bei dem Wort "Mietwagen" die Krise. Hier sehen Mietwagen aus wie Taxen, und es steht sogar "Taxi" drauf. § 49 PBefG existiert überhaupt nicht mehr. Ich habe daher beschlossen, die StVO für mich außer Kraft zu setzen.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

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Beitrag von McEnke » 19.04.2010, 21:34

Die effektvollste Variante ist nicht die Anzeige, sondern eine Meldung an die Wettbewerbszentrale.
GermanNavy04 Nur der Form halber: Aleae iactae sunt
BildWir machen Software, etwas Taxi, etwas eigene Meinung und etwas mehr...

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Beitrag von am » 19.04.2010, 21:40

Otto126 hat geschrieben:So langsam kriege ich allein bei dem Wort "Mietwagen" die Krise. Hier sehen Mietwagen aus wie Taxen, und es steht sogar "Taxi" drauf. § 49 PBefG existiert überhaupt nicht mehr. Ich habe daher beschlossen, die StVO für mich außer Kraft zu setzen.
Schau in den nächsten Wochen nach Lübeck, hier kündigen sich sehr spezielle Dinge an, wenn man den Gerüchten glauben schenken darf.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Beitrag von N8tfahrer » 20.04.2010, 00:10

ch fahr auch als SEgeberger Taxi auch nicht mit beleuchtetem Dachschild am Hamburger Hauptbahnhof oder am Flughafen Blankensee rum...
du vielleicht nicht, aber deine SE-Kollegas.....ich unterstelle ihnen mal keine Absicht 8)
Sind sie das Taxi ? ............NEIN, Der Fahrer !
Das müssen sie doch wissen, sie sind doch der Taxifahrer !

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Beitrag von GermanNavy04 » 20.04.2010, 01:04

McEnke hat geschrieben:GermanNavy04 Nur der Form halber: Aleae iactae sunt
Setzen 1...ich setzen 6 :D Danke für die Korrektur ;)
N8fahrer hat geschrieben: ch fahr auch als SEgeberger Taxi auch nicht mit beleuchtetem Dachschild am Hamburger Hauptbahnhof oder am Flughafen Blankensee rum...

du vielleicht nicht, aber deine SE-Kollegas.....ich unterstelle ihnen mal keine Absicht Cool
Ja das Bußgeld für die unerlaubte Bereitstellung möcht ich anderweitig ausgeben :D Deswegen achte ich drauf, daß außerhalb von Norderstedt (bzw grad Henstedt-Ulzburg) die Hungerleuchte aus ist und erst Höhe Mobby wieder an ist :)

Den *räusper* Kollegen wie "Kollegen" aus SE die das trotzdem vergessen unterstell ich vorsätzliche Fahrlässigkeit...blöd nur wenn man die mit beleuchtetem Dachschild ZUM Flughafen fahren sieht ;)

So ab ins Bett morgen geht´s weiter

Grüße


Hendrik
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Beitrag von eichi » 20.04.2010, 09:06

@ McEnke u.GermanNavy

Alea iacta est vs. Aleae iactae sunt

Lt. "Geflügelte Worte/ Der große Büchmann" heißt es:

Der Würfel ist gefallen (Singular) und bezieht sich auf den griechischen
Ausspruch Cäsars, der wiederum Menander zitiert, steht hier als 'iacta alea est'.
Der Plural ist eine deutsche Abwandlung, die neben der Singular-Form benutzt wird.
Eigentlich heißt es, der Würfel sei in die Höhe geworfen.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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