...sagt Guido Westerwelle!
Am 24. Juli habe ich vom Friedrich-Ebert-Krankenhaus den Auftrag erhalten eine Materialfahrt nach Kiel zur Pathologie der Universitätsklinik durch zu führen. Es handelte sich um eine Gewebeprobe, auch Schnellschnitt genannt!
Meine Rechnungslegung für diese von mir erbrachte Leistung erfolgte 2 Tage später! Leider konnte ich bis gestern noch keinen Zahlungseingang feststellen!
Ich rief also im Sekreteriat der Pathologie an und erkundigte mich höflich nach dem Verbleib meiner noch offenen Rechnung sowie des Zahlungseingangs!
Dort erklärte man mir, das meine Rechnung nach Göttingen gegangen wäre. In Göttingen wurde ein "Pool" aller Universitätspathologien Deutschlands eingerichtet ( was immer das auch heißen mag ) und von dort erhalte ich dann auch irgendwann mal mein Geld....! Wann das sein soll konnte mir die Sekretärin der Kieler Pathologie auch nicht sagen. Vermutlich geht das nach dem Datum des Rechnungseingang!
Na dann wollen wir uns noch mal etwas gedulden, sind ja erst 10 Wochen vergangen....
Leistung muß sich wieder lohnen...
§ 286 Abs.3 BGB , Verzug des Schuldners
http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html
Nach 30 Tagen ist der Schuldner im Verzug (mt allen Konsequenzen/Kosten) , ohne das es einer Mahnung bedarf .
http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html
Nach 30 Tagen ist der Schuldner im Verzug (mt allen Konsequenzen/Kosten) , ohne das es einer Mahnung bedarf .
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Re: Leistung muß sich wieder lohnen...
Wattwurm hat geschrieben:...sagt Guido Westerwelle!
Am 24. Juli habe ich vom Friedrich-Ebert-Krankenhaus den Auftrag erhalten eine Materialfahrt nach Kiel zur Pathologie der Universitätsklinik durch zu führen. Es handelte sich um eine Gewebeprobe, auch Schnellschnitt genannt!
Ähm, warum hast du die Rechnung nicht dem KH als Auftraggeber geschickt?!
Die Rechnung ging an die Pathologie Kiel! Das war auch der Auftraggeber des Transportes! Bloß die bezahlen das nicht selbst, sondern reichen die Rechnung weiter an einen Pool der dann für die Auszahlung zuständig ist! Dieser Pool hat seinen Sitz in Göttingen! Ich werde demnächst mich noch einmal mit dem Sekreteriat der Pathologie der Uniklinik Kiel in Verbindung setzen und fragen wie´s weiter gehen soll...! Und wer überhaupt in Göttingen mein Ansprechpartner ist!
Es ist schon interessant welche Umwege Rechnungen machen und von wem man letztendlich sein Geld bekommt! Transparenz sieht anders aus...!
Es ist schon interessant welche Umwege Rechnungen machen und von wem man letztendlich sein Geld bekommt! Transparenz sieht anders aus...!
Wenn die Pathologie in Kiel Auftraggeber war, dann sollte man denen vielleicht umgehend
klarmachen, dass sie auch Schuldner der fälligen Summe und einziger Ansprechpartner im
ggf. erforderlichen Mahnverfahren sind und ggf. für alle weiteren Kosten aufzukommen haben.
Ein Verweis auf eine andere Stelle nützt doch niemandem, weder dem Auftraggeber/Schuldner,
der ja offenbar schon lange mit der Zahlung im Verzug ist, noch dem Gläubiger.
Wenn es nicht womöglich eine durch Gesetz oder Rechtsverordnung bewirkte Übertragung der Zahlungspflicht
an diesem seltsamen Pool in Göttingen gibt (was ich zunächstmal sehr bezweifeln möchte),
dann kann zumindest unserem röhrenförmigen Aussenbordskameraden als Autragnehmer dieser
Verweis auf Göttingen doch sowieso herzhaft egal sein, vor allem dann, wenn dieser Hinweis nicht
klar und deutlich bereits bei der Auftragserteilung deren Bestandteil war.
Einzige denkbare weitere Ausnahme, die rechtlich zulässig sein könnte, wäre eine vertragliche
Regelung mit den beteiligten Taxenunternehmen - gäbe es sowas, würde unser Wurm davon aber ja wohl wissen ?!
Wäre die Zahlungspflicht anders, dann wären im Grundsatz auch alle jene allerliebsten Fahrgäste im Recht,
die beim Erreichen des Fahrziels freundlich unschuldig lächelnd ihre eigene Zahlungsunfähigkeit erklären,
zugleich aber den Taxler an´s zuständige Sozialamt, ARGE, Krankenkasse oder sonstwen verweisen möchten,
die ja nach Überzeugung des Fahrgasts ganz bestimmt die Taxifahrt irgendwie bezahlen werden, sollten, müssten
klarmachen, dass sie auch Schuldner der fälligen Summe und einziger Ansprechpartner im
ggf. erforderlichen Mahnverfahren sind und ggf. für alle weiteren Kosten aufzukommen haben.
Ein Verweis auf eine andere Stelle nützt doch niemandem, weder dem Auftraggeber/Schuldner,
der ja offenbar schon lange mit der Zahlung im Verzug ist, noch dem Gläubiger.
Wenn es nicht womöglich eine durch Gesetz oder Rechtsverordnung bewirkte Übertragung der Zahlungspflicht
an diesem seltsamen Pool in Göttingen gibt (was ich zunächstmal sehr bezweifeln möchte),
dann kann zumindest unserem röhrenförmigen Aussenbordskameraden als Autragnehmer dieser
Verweis auf Göttingen doch sowieso herzhaft egal sein, vor allem dann, wenn dieser Hinweis nicht
klar und deutlich bereits bei der Auftragserteilung deren Bestandteil war.
Einzige denkbare weitere Ausnahme, die rechtlich zulässig sein könnte, wäre eine vertragliche
Regelung mit den beteiligten Taxenunternehmen - gäbe es sowas, würde unser Wurm davon aber ja wohl wissen ?!
Wäre die Zahlungspflicht anders, dann wären im Grundsatz auch alle jene allerliebsten Fahrgäste im Recht,
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zugleich aber den Taxler an´s zuständige Sozialamt, ARGE, Krankenkasse oder sonstwen verweisen möchten,
die ja nach Überzeugung des Fahrgasts ganz bestimmt die Taxifahrt irgendwie bezahlen werden, sollten, müssten
Ach, hier möchte jemand mit dem Kopf durch die Wand - oder auch nicht ?
Kein Problem - wir liefern passende Baustoffe von Rigips bis Granit und das nicht nur in Bayern
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