Tipps & Tricks zur Wahl 2009

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TaMi
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Tipps & Tricks zur Wahl 2009

Beitrag von TaMi » 24.09.2009, 15:29

Wenn man die verborgenen, im Wahlrecht zur Bundestagswahl 2009 leider immer noch vorhandenen Fallstricke nicht kennt und beachtet, kann es leicht passieren, dass die eigene Stimme wirkungslos verpufft oder sogar der gewählten Partei schadet!

Erststimme:
Mit der Erststimme können Sie in der Regel – und im Gegensatz zur Zweitstimme – keinen Einfluss auf die Sitzverteilung zwischen den Parteien nehmen.
In vielen Wahlkreisen spielt das Erststimmenergebnis nicht einmal eine Rolle für die personelle Zusammensetzung des Bundestags, so dass die Erststimme hier praktisch wertlos ist.
Trotzdem erzielt auch die Erststimme in einigen Fällen eine Wirkung, sie hat dann nämlich einen Einfluss auf:

Überhangmandat:
Wenn eine Partei in einem Bundesland (aufgrund der Erststimmen) in den Wahlkreisen mehr Mandate gewinnt, als ihr nach dem Anteil der Zweitstimmen zustehen, so darf sie diese zusätzlichen Mandate behalten. In Bundesländern, in denen solche Überhangmandate für eine Partei möglich sind, kann man also durch Wahl des Kandidaten der betroffenen Partei bzw. seines aussichtsreichsten Gegenkandidaten Einfluss auf die Sitzverteilung nehmen.

Hier eine Übersicht der Wahlkreise, in denen die CDU auf Überhangmandate hoffen kann:
-1 Flensburg - Schleswig
-5 Kiel
-6 Plön – Neumünster
-9 Ostholstein
-11 Lübeck

Tipp:
CDU-Sympathisanten, die eine schwarz-gelbe Koalition bevorzugen, sollten überlegen, aufgrund möglicher Überhangmandate lediglich ihre Erststimme der CDU zu geben, die Zweitstimme dagegen der FDP.

Wer auch die Zweitstimme der CDU gibt, läuft Gefahr, der CDU dadurch zu schaden (negatives Stimmgewicht).

Unionsgegner aus den anderen Parteien sollten ihre Erststimme – zumindest in jenen Wahlkreisen, die die SPD beim letzten Mal gewinnen konnte – auf jeden Fall der SPD geben, um CDU-Überhangmandate zu verhindern.

Zweitstimme:

Anders, als es der irreführende Name vermuten lässt, ist bei der Bundestagswahl die Zweitstimme im Vergleich zur Erststimme die wesentlich wichtigere Stimme.
Geben Sie die Zweitstimme an die politisch bevorzugte Partei Ihrer Wahl (Erstpräferenz).

Zusammenfassung :
1953, 1957 und 1961 gab es hier Überhangmandate für die CDU, 1980 bekam die SPD ein Überhangmandat.
Bei der Wahl 2002 wurde ein SPD-Überhangmandat nur durch einen 331-Stimmen-Vorsprungs des heutigen CDU-Ministerpräsidenten Carstensen im Wahlkreis 2 (Nordfriesland – Dithmarschen-Nord) verhindert.
In diesem Jahr geht in den meisten Wahlkreisen die CDU als Favorit ins Rennen. Überhangmandate der CDU in Schleswig-Holstein sind daher möglich.
Ob die CDU Überhangmandate erringen kann, dürfte sich insbesondere in den Wahlkreisen Kiel und Lübeck entscheiden. In den übrigen Wahlkreisen geht die CDU als klarer Favorit ins Rennen.

für Anhänger der Überhangpartei bzw. deren gewünschter Koalitionspartner:
-Erststimme an Überhangpartei (Überhang stützen )
-Zweitstimme an gewünschten Koalitionspartner

für Gegner der Überhangpartei:
-Erststimme an chancenreichsten Gegenkandidaten (Überhang verhindern)
-Zweitstimme an die politisch präferierte Partei


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Beitrag von jr » 24.09.2009, 16:50


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