Taxiblockade an der dänischen Grenze
Taxiblockade an der dänischen Grenze
Flensburger taxifahrer wollen morgen für kurze zeit die dänische grenze blockieren.
http://www.shz.de/home/top-thema/articl ... ieren.html
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Was mich erstaunt: Die taxiverbände bzp und tvd bringen für jeden mist eine bröschüre heraus, die wir dann käuflich erwerben dürfen.
Eine broschüre: "wie verhalte ich mich bei grenzüberschreitenden personenverkehr...." wurde bisher noch nicht herausgegeben! Vielleicht hätte so eine broschüre den einen oder anderen taxifahrer vor dem knast bewahrt!
Eine broschüre: "wie verhalte ich mich bei grenzüberschreitenden personenverkehr...." wurde bisher noch nicht herausgegeben! Vielleicht hätte so eine broschüre den einen oder anderen taxifahrer vor dem knast bewahrt!
- Taxi Georg
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re
Da hast du vollkommen recht. Die Fahrer werden hier im Stich bzw. allein gelassen.Wattwurm hat geschrieben:Was mich erstaunt: Die taxiverbände bzp und tvd bringen für jeden mist eine bröschüre heraus, die wir dann käuflich erwerben dürfen.
Eine broschüre: "wie verhalte ich mich bei grenzüberschreitenden personenverkehr...." wurde bisher noch nicht herausgegeben! Vielleicht hätte so eine broschüre den einen oder anderen taxifahrer vor dem knast bewahrt!
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑
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Auch wenn Österreich ganz auf dem anderen Ende liegt: Dort gab/gibt es auch ein Grenzproblem - mit der Umsatzsteuer. Auch solche Dinge gehören in eine entsprechende Broschüre. Allerdings sollte ein Unternehmer bei der Prüfung zumindest am Rande wahrnehmen, daß Grenzen auch heute noch Grenzen sind und die gewohnten Regularien sich beim Überschreiten ändern können.
Wattwurm hat geschrieben:Was mich erstaunt: Die taxiverbände bzp und tvd bringen für jeden mist eine bröschüre heraus, die wir dann käuflich erwerben dürfen.
Eine broschüre: "wie verhalte ich mich bei grenzüberschreitenden personenverkehr...." wurde bisher noch nicht herausgegeben! Vielleicht hätte so eine broschüre den einen oder anderen taxifahrer vor dem knast bewahrt!
Meine Rede.
http://www.taxiforen.de/forum/viewtopic ... 2101#32101
Mehr Information tut not.
oder dies hier
http://www.taxiforen.de/forum/viewtopic ... 2229#32229
StGB §328 Abs 2.3 Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
Der Fahrer wurde vorerst freigelassen:
http://www.shz.de/home/top-thema/articl ... -frei.html
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- Otto126
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Nicht vorerst!jr hat geschrieben:Der Fahrer wurde vorerst freigelassen:
http://www.shz.de/home/top-thema/articl ... -frei.html
Der wäre ja blöd, wieder hinzufahren! Schließlich ist bewiesen, dass er kein Schleuser ist und dass die dänische Justiz lediglich alte antideutsche Ressentiments aus der Zeit des 2. Weltkriegs sowie den aktuellen Rassismus der dänischen Gesellschaft auslebt.
Auf jeden Fall kontrolliere ich in Zukunft Ausweise...wenn ich mitbekomme, dass die Fahrgäste aus Dänemark sind.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?
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- Otto126
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Welche Argumentation?jr hat geschrieben:Diese Argumentation ist wenig zielführend.
Willst du bezweifeln, dass aufgrund der Aussage der Kollegin bewiesen ist, dass der angeklagte Kollege kein Schleuser ist?
Die einzige Zeugin im Prozess, Ridders Kollegin Lucy Wittmann, bestätigt die Einstiegs-Szene. Um ein Haar hätte sie nicht auf dem Zeugenstuhl, sondern der Anklagebank gesessen: "Die jungen Männer waren schon halb bei mir im Wagen", berichtet sie. Weil Ridders Auto jedoch vor ihr stand, habe sie die Kundschaft zu ihm geschickt.
http://www.shz.de/home/top-thema/articl ... -frei.html
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Du hast das Benehmen der dänischen Justiz hergeleitet. Es mag ja sein, daß in dem Land ein paar Leute mehr als anderswo ein Problem mit Nicht-Dänen haben - siehe aktuelle Spiegel-Ausgabe. Doch Dein Begründungs-Ausflug in die Historie führt - selbst wenn sie sachlich stimmen sollte - vom eigentlichen Thema weg.
Warum eigentlich? Die Welt ist nicht so politisch, wie Du denkst und andere es gerne hätten. Zufall und Chaos bestimmen Verhaltensweisen stark und machen es uns schwer, rational erfaßbare Hintergründe zu sehen. Da nehmen wir lieber das, was uns in den Kram paßt.
Ich ziehe mal einen Beitrag aus einem anderen Threadhier rüber:
Kommt Deine Ablenkung aus dieser Ecke?
Warum eigentlich? Die Welt ist nicht so politisch, wie Du denkst und andere es gerne hätten. Zufall und Chaos bestimmen Verhaltensweisen stark und machen es uns schwer, rational erfaßbare Hintergründe zu sehen. Da nehmen wir lieber das, was uns in den Kram paßt.
Ich ziehe mal einen Beitrag aus einem anderen Threadhier rüber:
Was bleibt? Dänische Regeln, die offenbar nicht mit unseren korrespondieren. Und - bei allem Respekt vor den Betroffenen - Fahrer, die kein Halten kennen, wenn eine lukrative Tour winkt. Das, was wir uns als mitverursachend für diese Grenzprobleme nicht eingestehen wollen, ist schlicht eine überzogene Profession.... ich würde dennoch sagen, daß der Aspekt, ob ein Taxifahrer befugt ist, Ausweise zu kontrollieren, schlicht nebensächlich ist. Da keine Beförderungspflicht über Landesgrenzen hinaus existiert, können bei solchen Fahrten Preis und Beförderungsbedingungen frei ausgehandelt werden. Die Einsicht in den Ausweis kann dann genauso Bestandteil des Vertrages sein, als wenn ich ein Bankkonto eröffne oder ein Einschreiben von der Post abhole. Daß jetzt versucht wird, daraus ein Diskriminierungsdelikt zu konstruieren, halte ich für vollkommen überzogen.
Kommt Deine Ablenkung aus dieser Ecke?
- Otto126
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Was bleibt, ist das Umkehrung der Beweislast, die sich die dänische Justiz hier leistet, und da vermute ich halt "niedere" Motive aus den beiden von mir genannten Gründen.
Dein Bemühen, die Politik aus dem BuFo rauszuhalten, in allen Ehren, aber da es um illegale Einreise geht, was in Dänemark ein eminent politisches Thema ist und andererseits die Taxirelevanz besteht, sehe ich keinen Grund, hier mit meiner Kritik Zurückhaltung zu üben.
Dein Bemühen, die Politik aus dem BuFo rauszuhalten, in allen Ehren, aber da es um illegale Einreise geht, was in Dänemark ein eminent politisches Thema ist und andererseits die Taxirelevanz besteht, sehe ich keinen Grund, hier mit meiner Kritik Zurückhaltung zu üben.
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"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?
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Schleuserei hat sicher auch politische Aspekte. Nur taugen die nicht als Beiwerk für die konkrete Ausführung einer Werkvertrages.
Derjenige, an den ein solcher Fahrtwunsch herangetragen wird, sollte im Grunde mit recht einfachen und vollkommen unpolitischen Regeln ganz gut fahren:
- Fahrt außerhalb des Pflichtfahrbereichs (oder besser Geltungsbereich des PBefG) und die damit verbundene Vertragsfreiheit.
- Gesundes Mißtrauen bei allen Fahrten, bei denen Fahrtziel und monetärer Aufwand für den Fahrgast angesichts möglicher Alternativen in krassem Mißverhältnis stehen.
- Grenzübertritt u.U. mit Kontaktierung der Grenzpolizei verbinden - spätestens bei der Ankündigung dieser Maßnahme gegenüber dem Fahrgast sollte sich schnell die Spreu vom Weizen trennen.
Was ich von den Verbänden lese, lenkt genauso vom Kernproblem ab wie Du. Kontrolle = Diskriminierung und Konfliktpotential für den Fahrer - das ist einfach nur lächerlich.
Etwas um die Ecke gedacht, entspricht die Art der Fahrerhaftung durchaus der Haftung für Internetinhalte oder andere Publikationen. Der Vergleich mit einer ähnlichen Haftung von Busfahrern oder der Bahn ist nicht abwegig. Allerdings werden an die Kontrollpflichten bei bereitgehaltenen Webinhalten Ansprüche gestellt, die abhängig von den tatsächlichen Kontrollmöglichkeiten sind. Auf den Taxifahrer übertragen: Seine Kontrollmöglichkeiten sind denen in einem Zug deutlich überlegen, daher wird auch seine Haftung eher eintreten.
Wer Taxifahrer hier generell aus jeder Haftung entlassen möchte, macht es sich zu leicht. Oder ist das beabsichtigt?
Derjenige, an den ein solcher Fahrtwunsch herangetragen wird, sollte im Grunde mit recht einfachen und vollkommen unpolitischen Regeln ganz gut fahren:
- Fahrt außerhalb des Pflichtfahrbereichs (oder besser Geltungsbereich des PBefG) und die damit verbundene Vertragsfreiheit.
- Gesundes Mißtrauen bei allen Fahrten, bei denen Fahrtziel und monetärer Aufwand für den Fahrgast angesichts möglicher Alternativen in krassem Mißverhältnis stehen.
- Grenzübertritt u.U. mit Kontaktierung der Grenzpolizei verbinden - spätestens bei der Ankündigung dieser Maßnahme gegenüber dem Fahrgast sollte sich schnell die Spreu vom Weizen trennen.
Was ich von den Verbänden lese, lenkt genauso vom Kernproblem ab wie Du. Kontrolle = Diskriminierung und Konfliktpotential für den Fahrer - das ist einfach nur lächerlich.
Etwas um die Ecke gedacht, entspricht die Art der Fahrerhaftung durchaus der Haftung für Internetinhalte oder andere Publikationen. Der Vergleich mit einer ähnlichen Haftung von Busfahrern oder der Bahn ist nicht abwegig. Allerdings werden an die Kontrollpflichten bei bereitgehaltenen Webinhalten Ansprüche gestellt, die abhängig von den tatsächlichen Kontrollmöglichkeiten sind. Auf den Taxifahrer übertragen: Seine Kontrollmöglichkeiten sind denen in einem Zug deutlich überlegen, daher wird auch seine Haftung eher eintreten.
Wer Taxifahrer hier generell aus jeder Haftung entlassen möchte, macht es sich zu leicht. Oder ist das beabsichtigt?
- Otto126
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Selbstverständlich hafte ich als Taxifahrer nicht für die illegalen Handlungen Anderer, die diese Person eventuell als mein Fahrgast begeht, solange ich keine Kenntnis von der strafbaren Handlung habe.
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- Otto126
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Du meinst, wenn ich zur LZO bestellt bin, muss ich in die Tasche des Fahrgastes gucken, um sicherzustellen, dass der nicht gerade die Bank überfallen hat?jr hat geschrieben:Und wenn Du unter Aufbietung einfachster Mittel Kenntnis haben könntest, sie einzuholen aber versäumst?
Ich finde einfach die Unterstellung, für meine Person jedenfalls, unmöglich: "Du bist Ausländer, bist du vielleicht ein illegaler Ausländer?"
Weil es keine illegalen Ausländer gibt, sondern nur ein illegales Ausländerrecht!
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Sinngemäß ja. Vorausgesetzt, es gibt Indizien, die das nahelegen. Eine Meldung nach der Fahrt würde ein möglicher Schritt zur Mitwirkung sein.Du meinst, wenn ich zur LZO bestellt bin, muss ich in die Tasche des Fahrgastes gucken, um sicherzustellen, dass der nicht gerade die Bank überfallen hat?
Auch wenn das soldatisch klingt: Für das Ausführen meines Jobs ist das unerheblich, es müssen im Job nur die auch sonst üblichen, angemessenen Verhaltensweisen beherzigt werden. Und da haben politische Aspekte keinen Platz. Wer Beruf und Weltanschauung nicht trennen kann, sollte vom Steuer hinter die Kanzel wechseln.Ich finde einfach die Unterstellung, für meine Person jedenfalls, unmöglich: "Du bist Ausländer, bist du vielleicht ein illegaler Ausländer?"
Weil es keine illegalen Ausländer gibt, sondern nur ein illegales Ausländerrecht!