Taxiblockade an der dänischen Grenze

Moin Moin!
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Otto126
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Beitrag von Otto126 » 22.01.2008, 11:31

Ich sperre aber niemanden ein!
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

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Otto126
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Beitrag von Otto126 » 22.01.2008, 11:39

jr hat geschrieben:
Du meinst, wenn ich zur LZO bestellt bin, muss ich in die Tasche des Fahrgastes gucken, um sicherzustellen, dass der nicht gerade die Bank überfallen hat?
Sinngemäß ja. Vorausgesetzt, es gibt Indizien, die das nahelegen. Eine Meldung nach der Fahrt würde ein möglicher Schritt zur Mitwirkung sein.
Eben, und drei Ausländer, die zu einem normalem Festpreis vom OL nach Groningen fahren, liefern einfach so keinerlei Hinweis darauf, dass etwas nicht in Ordnung sein könnte.
jr hat geschrieben:Auch wenn das soldatisch klingt: Für das Ausführen meines Jobs ist das unerheblich, es müssen im Job nur die auch sonst üblichen, angemessenen Verhaltensweisen beherzigt werden. Und da haben politische Aspekte keinen Platz. Wer Beruf und Weltanschauung nicht trennen kann, sollte vom Steuer hinter die Kanzel wechseln.
Nein, ich muss nur bestehende Vorschriften erfüllen. Ein typisch deutscher vorauseilender Gehorsam, der jedem Ausländer vorab grundsätzlich Illegalität unterstellt, hat nichts mit normaler Jobausübung als Taxifahrer zu tun.
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minol
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Beitrag von minol » 22.01.2008, 14:03

Für mich zeigt der Bericht deutlich, daß es dem Gericht nicht darum
geht, Recht zu sprechen, sondern Leute aus politischen Gründen
abzuurteilen.

Ein Schleuser oder Schlepper ist jemand, der mit der illegalen Einreise
von Flüchtlingen sein Geld verdient. Hier ist deutlich geworden, daß
der Taxifahrer nur zufällig bei der Einreise "geholfen" hat. Er hat sich
sehr wie ein Taxifahrer verhalten, da er den Fahrtwunsch - erst zum
Bahnhof, dann in die Nachbargemeinde, schließlich nach Kopenhagen
erfüllen wollte. Das würde jeder hier im Forum auch so machen, wenn
ich alle diese Wünsche hätte. Er ist nachgewiesenermaßen kein Schlepper.
Aber er wird deswegen verurteilt. Warum? Weil die dänischen Gesetzgeber
aus politischen Gründen solche absurden Gesetze erlassen.
Und weil die Gerichte sich nicht auf das Taxifahren als Beruf einlassen!
Abgewälzt wird das auf alle die, die zufällig jemanden im Auto haben, der keinen
gültigen Einreisepaß hat. Im übrigen glaube ich, daß ein dänisches Taxi
nicht angehalten worden wäre. Vielleicht wäre es schlauer gewesen,
sich ein dänisches Taxi nach FL zu bestellen!

Und der ganze Bimbam mit dem Ausweise kontrollieren und Polizei
rufen macht die Taxifahrer zum Erfüllungsgehilfen der Polizei. Das
ist nicht ihre Aufgabe - die Berufsbezeichnung lautet Taxifahrer, nicht
Hilfspolizist.

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jr
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Beitrag von jr » 22.01.2008, 14:04

Eben, und drei Ausländer, die zu einem normalem Festpreis vom OL nach Groningen fahren, liefern einfach so keinerlei Hinweis darauf, dass etwas nicht in Ordnung sein könnte.
Ich wußte nicht, daß Du so gutgläubig bist.
Nein, ich muss nur bestehende Vorschriften erfüllen.
Wenn es eine bestehende Vorschrift ist, daß in Dänemark der Fahrer dafür zuständig ist, daß seine Passagiere sich ausweisen können, was wäre dann dagegen einzuwenden, sie zu beachten?
Ein typisch deutscher vorauseilender Gehorsam, der jedem Ausländer vorab grundsätzlich Illegalität unterstellt, hat nichts mit normaler Jobausübung als Taxifahrer zu tun.
Da kommen wir auch zu der Möglichkeit der Diskriminierung. Die könnte vorliegen, wenn bei der Kontrolle der Fahrgäste durch den Fahrer Willkür herrschte. Wenn aber lediglich Nicht-EU-Ausländer ein Ausweisproblem haben, dann weist das ziemlich deutlich darauf hin, bei wem ich etwas genauer hinzuschauen hätte. Zudem würde ich nicht aus eigenem (willkürlichem) Antrieb Kontrollen durchführen sondern um der Befolgung von Vorschriften wegen. Mache ich das nicht, handele ich fahrlässig. Genau dieser Verstoß war auch einem TV-Beitrag über die Flensburger Geschichte zu entnehmen. Nach dessen Inhalt wäre es usus gewesen, die Identität über die Grenzpolizei prüfen zu lassen. Das ist jedoch offensichtlich in allen drei Fällen, die zu Haftstrafen führten, nicht geschehen.

Ich gestehe aber gerne ein, daß die Information der Fahrerschaft für den Fall von grenzüberschreitenden Fahrten deutlich besser sein sollte, als das wohl der Fall ist. Sicher haben grenznah tätige Fahrer da ihren eigenen Informationsfluß, aber das nützt dem Karlsruher Kollegen recht wenig, der hinter schwedische Gardinen gelangte. Diese Infos zusammenzustellen und zu verbreiten, das wäre der Job der Verbände. Wenn sie sich lediglich in Protestnoten ergehen, dann nutzen sie die Chancen nicht, die das Pech (oder Unglück?) der Fahrer jetzt bietet.

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Beitrag von jr » 22.01.2008, 14:10

@ minol:

Es gibt auch in diesem Land ähnliche Tatbestände wie z.B. die Halterhaftung bei Verstößen im ruhenden Verkehr, wo die tatsächlichen Fakten u.U. zurücktreten müssen, oder die Gefährdungshaftung des PKW-Fahrers, die auch dann eintreten kann, wenn es keinen aktiven Zusammenhang zum Unfall gibt.

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Beitrag von jr » 23.01.2008, 12:10

SSW kritisiert Urteil zu angeblicher Taxi-Schleusung

Die Verurteilung eines deutschen Taxifahrers in Dänemark wegen angeblicher Schleusung von Flüchtlingen stößt auch bei der Minderheitenpartei SSW auf Kritik. Von einem Taxifahrer können keine Grenzkontrollen erwartet werden, sagte die Parteivorsitzende Anke Spoorendonk.

http://www.shz.de/schleswig-holstein/ar ... usung.html
Das Thema frißt sich langsam durch die Instanzen. Das ist zu begrüßen.

Und noch ein Artikel:
Mit dem Taxi über die Grenze und ins Gefängnis
Die Geschichte ähnelt einem Kriminalroman – nur ist sie wahr.

http://www.welt.de/politik/article15827 ... ngnis.html

Wattwurm
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Beitrag von Wattwurm » 27.01.2008, 12:36

Info zum thema "grenzüberschreitender personenverkehr" herausgegeben vom landesverband T+M

http://www.taxi-mietwagengewerbe-sh.de/ ... erkehr.doc

ramses
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Beitrag von ramses » 27.01.2008, 13:45

Wattwurm hat geschrieben:Info zum thema "grenzüberschreitender personenverkehr" herausgegeben vom landesverband T+M

http://www.taxi-mietwagengewerbe-sh.de/ ... erkehr.doc
Wozu noch "Gewerbevertreter"? Die Staatsanwaltschaft hätte es nicht besser formuliert.

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