Ein Neumünsteraner Taxiunternehmer wurde zu 4 Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt! Damit blieb das Gericht unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe von 5 1/2 Jahren Knast ohne Bewährung! Evtl. wird gegen das Urteil innerhalb 1 Woche noch Berufung eingelegt!
Der Taxiunternehmer soll sich an den damals minderjährigen Töchtern seiner Fahrerin die gleichzeitig seine damalige Lebensgefährtin war, vergriffen haben, während sie für ihn Taxi fuhr! Die beiden Kinder haben diesen perversen Schweinkram viele Jahre für sich behalten, weil es entsprechende Drohungen gab, die der Verurteilte Taxiunternehmer den Kindern gegenüber aussprach! Der verurteilte Taxiunternehmer wird hoffentlich seine Konzessionen los!
Mein Gott wie tief sind wir gesunken! Schwarzarbeiter, Betrüger, Steuerhinterzieher und nun auch noch Kinderfi....! Mir ist kotzübel...!
Namen werden von mir verständlicher Weise hier nicht genannt werden! Es ist auch zwecklos mich diesbezüglich zu kontaktieren!
Taxiunternehmer verurteilt!
- schnelle_Gerti
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Was regt dich denn jetzt mehr auf?
Die Tatsache , dass dieses Schwein sich an den Kindern vergangen hat, oder das es sich um einen Kollegen handelt?
Letzteres ist mir persönlich offengestanden egal, aus welcher Berufsgruppe dieses Schwein stammt, aber über den Missbrauch, will ich mich nicht äussern, denn sonst riskiere ich eine Forumsperre.
Gerti
Die Tatsache , dass dieses Schwein sich an den Kindern vergangen hat, oder das es sich um einen Kollegen handelt?
Letzteres ist mir persönlich offengestanden egal, aus welcher Berufsgruppe dieses Schwein stammt, aber über den Missbrauch, will ich mich nicht äussern, denn sonst riskiere ich eine Forumsperre.
Gerti
es grüßt
Gerti
Gerti
Re: Und ?
Also einen Freispruch wegen erwiesener Unschuld wohl kaum...! Und manchmal ist es nicht unbedingt ratsam in die Berufung zu gehen, weil der Schuß auch mal nach hinten losgehen kann und man einen Richter findet der noch 1 Jahr draufsattelt...Channah Israel hat geschrieben:Ich glaube nicht so recht daran.
Was man so im Laufe der Zeit über das angebliche Opfer und deren Mutter gehört und gelesen hat.....scheint mir recht unglaubwürdig zu sein. Wollen wir doch einmal sehen, was die Berufung bringt.
Generell gilt aber: Wer kleine 10jährige Mädchen unter Drohungen befingert, anstatt sie zu beaufsichtigen, ist ein Schwein und gehört eingesperrt!
Und wer als Alter Mann von über 60 Jahren nur am Wochenende in der Nachtschicht Taxi fährt um sich von jungen Mädchen als "Fahrgeldersatz" einen blasen zu lassen, ist auch ein Schwein...! Obwohl Letzteres strafrechtlich leider nicht verwertbar ist, wenn ich mal davon ausgehe, das die Mädchen älter als 16 Jahre sind und sich auf einen derartigen perversen Schweinkram freiwillig einlassen...!
Brrrrrrr ekelig....