Kontrolle bei Taxi-Betrieben
In der Zeit vom 02. bis 05. März 2007 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (kurz: FKS) der Bundeszollverwaltung eine Schwerpunktprüfung im Taxengewerbe nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (u. a. illegale Beschäftigung) und dem Sozialgesetzbuch (Leistungsmissbrauch) durch.
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