Polizei setzt hilflosen Mann ins Taxi

Moin Moin!
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q

Polizei setzt hilflosen Mann ins Taxi

Beitrag von q » 07.01.2007, 23:34

Heute morgen am Taxenstand HH Langenhorn-Markt: Polizei setzt hilflosen (weil total besoffen) Mann ins Taxi und bittet den Fahrer, das Subjekt nach Barmstedt (Schleswig-Holstein) in die Mühlenstrasse zu fahren.
Der Fahrer zögert, willigt aber ein, als die Beamtem ihm versichern, dass der Mann mindestens 50 € bei sich habe. Warum der Taxenfahrer trotz jahrelanger Berufserfahrung sich das Geld nicht gleich geben lässt, bleibt sein Geheimnis.
Die Fahrt geht also los, Fahrgast schläft bereits nach ca. 10 Sekunden ein, beim Taxameterstand von 54,20 € kommt das Taxi in der Mühlenstrasse in Barmstedt an. Fahrgast hat überhaupt keine Peilung, in seiner Tasche findet sich ein 10 € Schein, es ist kalt und der Mann ist natürlich immer noch hackevoll. Man kann ihn dort also nicht einfach aussetzen. Also schliesst sich der Kreis: 110 anrufen, Polizei kommt nach 10 langen Minuten. Man kennt sich schon, die Wohnung des "Fahrgastes" liegt 3 Hausnummern weiter.
Wer jetzt der Fahrer war? Ja, ja, ich gebs zu. Anspruch auf die restlichen 44,20€ habe ich wahrscheinlich keine, weil der Suffke es nicht einmal gemerkt hat, das er mit nem Taxi nach Hause befördert wurde!

xi

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Perutz
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Beitrag von Perutz » 08.01.2007, 05:10

Ab, zur Wache Langenhorn und Alarm machen.
Hatte ich auch schon mal und die Beamten haben mir die hälfte der Tour aus ihrer privat Kasse gegeben.

q

Beitrag von q » 08.01.2007, 10:43

@ Perutz: Ich habs schon abgehakt. Wer weiss, wann ich mal wieder in Langenhorn vorbeikomme. Vielleicht habe ich ja was draus gelernt.

xi

Poorboy
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Beitrag von Poorboy » 08.01.2007, 17:14

Auch mir haben Polizeibeamte schon einen Betrunkenen ins Auto gesetzt, der dann kein Geld hatte. Scheint eine Masche von denen zu sein, um ein Problem loszuwerden. Bei mir ging es aber nur um € 5,-

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wolli
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Beitrag von wolli » 08.01.2007, 17:22

ich "entsorge" grundsätzlich nur gegen vorkasse! :idea: 8) :wink:
hast du grün-weiss-rot in sicht, ruder mittschiffs, augen dicht!

der Clown
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Beitrag von der Clown » 08.01.2007, 21:22

meld dich trotzdem mal bei der Polizei, weil eigentlich immer ein Schichtprotokol vorhanden sein muß, wo auch dein betrunkener Fahrgast erfasst sein muß und wie in diesem Fall vorgegangen wurde. Anstatt aber sofort Alarm zu machen, versuch doch erst einmal die Aussage zu bekommen, daß die Polizisten dir den Fahrgast ins Taxi gesetzt haben, danach kannst Du durch sanftes Nachfragen Dir die Auftragsvergabe durch die Polizei vielleicht bestätigen lassen. Auf jeden Fall viel Glück und danke für die Info über unseren Freund und Helfer.

nicht egal !
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Beitrag von nicht egal ! » 09.01.2007, 00:51

Für Fahrgäste , wie oben im Fall ^^ beschrieben , lehne ich die Verantwortung ab !

Sei es nur , wenn man mal sehr stark Bremsen muss ... , auch die Polizei kann einen nicht dazu zwingen ( Drohung mit der Beförderungspflicht ) diesen Fahrgast mitzunehmen , es liegt allein im Ermessen des Fahrers ! Notfalls ist die Polizei verpflichtet eine solche Person sicher nach Hause zu fahren / zu geleiten , auch wenn sie es nicht gerne tuen !

Bin ja ganz ehrlich , habe da so meine Erfahrungen ( gemacht ) !

Ist einer nicht mehr so transportfähig , wie er sein sollte , lehne ich die Beförderung grundsätzlich ab , und das darf man mit gutem Gewissen , denn man übernimmt sonst die Verantwortung dafür , daß der Kunde wohlbehalten in seiner Wohnung ankommt !

Denkt mal darüber nach , alleine zum Selbstschutz , weil " Du " als Fahrer hälst den Kopf hin , der Wirt ist seine Verantwortung somit los ! !

nicht egal ! hat geschrieben:Warum werden die potentiellen Kunden in den Gastätten so abgefüllt , daß sie eigentlich nicht mehr beförderungsfähig sind und sich in einen wilden , agressiven Mob verwandeln ? Wo ist da die Eigenverantwortung der Wirte , die sich jetzt gemeinschaftlich über unhaltbare Zustände beschweren , oder auch die Taxifahrer beschimpfen , wenn diese , die in ihrem Ermessen nicht mehr beförderbaren Kunden , ablehnen ?!

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Beitrag von nicht egal ! » 09.01.2007, 01:09

Arbeitsfeld [Bearbeiten]Innerhalb des durch die jeweilige Gemeinde festgelegten Pflichtfahrgebietes besteht Beförderungspflicht, das heißt der Taxifahrer eines freien am Taxihalteplatz bereitgehaltenen Taxis darf eine Fahrt nicht willkürlich ablehnen, etwa aufgrund der Person des Kunden, der Länge der Fahrstrecke oder des Ziels. Für Fahrten, deren Beginn oder Ziel außerhalb des Pflichtfahrgebietes liegt, gilt das jedoch nicht. Der Taxifahrer darf jedoch die Beförderung in jedem Fall ablehnen, wenn die Betriebssicherheit gefährdet ist. Gründe hierfür können eine erhebliche Alkoholisierung des Fahrgastes, Verschmutzung, Bewaffnung (zum Beispiel geladene Schusswaffe), ein großer oder nicht angeleinter Hund, Aggressivität oder eine ansteckende Krankheit des Fahrgastes sein. Regional können noch Besonderheiten verankert sein (zum Beispiel in Berlin die Zahlungsfähigkeit des Fahrgastes).
http://de.wikipedia.org/wiki/Taxi#Arbeitsfeld

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Beitrag von nowhereman » 09.01.2007, 21:39

nicht egal ! hat geschrieben: Ist einer nicht mehr so transportfähig , wie er sein sollte , lehne ich die Beförderung grundsätzlich ab , und das darf man mit gutem Gewissen...
so ist es, und so mach ich´s auch :!:
"Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?".(B. Brecht)

"Die Herren machen das selber, dass ihnen der arme Mann feind wird." (Thomas Müntzer)

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Beitrag von q » 09.01.2007, 22:53

Normalerweise weiss ich das auch alles! Aber wenn Dummheit + Gier zusammentreffen ...

xi

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Beitrag von wolli » 09.01.2007, 23:40

xi hat geschrieben:Normalerweise weiss ich das auch alles! Aber wenn Dummheit + Gier zusammentreffen ...
...womit du einen nicht unerheblichen teil der kollegen ansprechen dürftest! :idea: ... :P :lol:
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Beitrag von KLARTEXT » 10.01.2007, 08:34

Zur Polizei gehen und um Namen und Adresse desjenigen bitten, muß übrigens im Tagebuch des Polizeireviers vermerkt sein, und demjenigen eine Rechnung schreiben! Die Tagebuchnummer bitte unbedingt aufbewahren, dient als Nachweis der durchgeführten Fahrt! So einfach ist das...

Jedes Polizeirevier führt ein Tagebuch, da wird alles reingeschrieben was im Laufe einer Schicht so anlag, auch das aufsammeln von Betrunkenenen gehört in ein Tagebuch!

Nicht verzagen, Klartext fragen... :D

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Beitrag von der Clown » 10.01.2007, 18:19

Name und Adresse? Von wem? Der betrunkene Fahrgast ist ja bekannt. Und die vom Polizisten bekommt man glaube ich nicht. Da muß man seine Ansprüche schon offiziell gegen die Polizei HH geltend machen.

An Deiner Stelle würde ich den letzten Satz Deiner Stellungnahme mit etwas mehr Bedacht einsetzen oder ganz darauf verzichten.

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Beitrag von wolli » 10.01.2007, 18:35

warum? :roll:

er hat doch recht! :!:

soweit ich weiss, wird bei der polizei tatsächlich ein tagebuch geführt in dem alles, was während der schicht passiert ist, aufgezeichnet wird! :wink:
incl. der namen der zuständigen beamten! :!: :idea:

das ist vergleichbar mit dem "logbuch" auf einem schiff! :!: :idea: 8)

gute sache, wie ich finde! :!: :D
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Beitrag von wolli » 10.01.2007, 18:50

möglicher,- und verständlicherweise wird man da mit anderer leute "daten" nicht gerade um sich werfen! :P 8) :wink:

aber wenn man es ernst meint, sprich wenn ein anwalt oder ein gericht diese daten einfordert, wird man sie auch bekommen! :!: :idea:
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Beitrag von nicht egal ! » 10.01.2007, 21:00

wolli hat geschrieben:möglicher,- und verständlicherweise wird man da mit anderer leute "daten" nicht gerade um sich werfen! :P 8) :wink:

aber wenn man es ernst meint, sprich wenn ein anwalt oder ein gericht diese daten einfordert, wird man sie auch bekommen! :!: :idea:


Kleiner Tip am Rande , wenn irgendetwas mit der Polizei sein sollte , notiert euch das Kennzeichen des - Polizeifahrzeugs - , wenn möglich Ort , Zeit , Datum und Fahrzeugmarke ! ! :wink:

... und wie diese Beamten evt . ausgesehen haben ! :)

n.e !

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Beitrag von Macolli » 18.01.2007, 09:38

Hilflose Person?
Das ist immer ein Fall für den Rettungsdienst! Diese Person könnte ja auch nur wenig getrunken haben und gerade eine akute Herzschwäche oder einen Schlaganfall erleiden.
Welcher medizinische Laie kann das denn schon unterscheiden? Das gilt auch für bekannte oder offensichtliche Gewohnheitstrinker!
Ich empfehle dazu auch mal einen Blick ins Strafgesetzbuch § 323 c - Unterlassene Hilfeleistung. Darauf sollte man in solch einem Fall auch mal unfähige Polizisten hinweisen.
Der Fahrgast, der nicht ohne fremde Hilfe ins Taxi einsteigen kann, (damit meine ich jetzt nicht gehbehinderte Fahrgäste!) ist ein Fall für die Zentrale, die unter 112 zu erreichen ist.

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Thomas-Michael Blinten
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Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 19.01.2007, 05:48

@Clown
Ich weiß ja nicht wie bei euch die Gepflogenheiten sind, aber hier bekomme ich den Namen des Beamten in der Regel unaufgefordert mitgeteilt.
Er stellt sich mit demselben vor (bis jetzt ist das in 9 von 10 Fällen so passiert).
Meiner Erfahrung nach haben die Polizeibeamten auch genug .... in der Hose um zu dem zu stehen was sie machen (Ausnahmen bestätigen die Regel, es gibt auch andere. Die sind allerdings nicht in der Mehrzahl).
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

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Re: Polizei setzt hilflosen Mann ins Taxi

Beitrag von delfin1812 » 25.06.2008, 21:22

xi hat geschrieben:Heute morgen am Taxenstand HH Langenhorn-Markt: Polizei setzt hilflosen (weil total besoffen) Mann ins Taxi und bittet den Fahrer, das Subjekt nach Barmstedt (Schleswig-Holstein) in die Mühlenstrasse zu fahren.
Der Fahrer zögert, willigt aber ein, als die Beamtem ihm versichern, dass der Mann mindestens 50 € bei sich habe. Warum der Taxenfahrer trotz jahrelanger Berufserfahrung sich das Geld nicht gleich geben lässt, bleibt sein Geheimnis.
Die Fahrt geht also los, Fahrgast schläft bereits nach ca. 10 Sekunden ein, beim Taxameterstand von 54,20 € kommt das Taxi in der Mühlenstrasse in Barmstedt an. Fahrgast hat überhaupt keine Peilung, in seiner Tasche findet sich ein 10 € Schein, es ist kalt und der Mann ist natürlich immer noch hackevoll. Man kann ihn dort also nicht einfach aussetzen. Also schliesst sich der Kreis: 110 anrufen, Polizei kommt nach 10 langen Minuten. Man kennt sich schon, die Wohnung des "Fahrgastes" liegt 3 Hausnummern weiter.
Wer jetzt der Fahrer war? Ja, ja, ich gebs zu. Anspruch auf die restlichen 44,20€ habe ich wahrscheinlich keine, weil der Suffke es nicht einmal gemerkt hat, das er mit nem Taxi nach Hause befördert wurde!

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wie kann man nur so bekl.... sein und sich das von den B..... gefallen lassen, na denen hätte ich aber was erzählt, die hätten eine saftige Klage bekommen

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Re: Polizei setzt hilflosen Mann ins Taxi

Beitrag von minol » 25.06.2008, 22:46

xi hat geschrieben:Heute morgen am Taxenstand HH Langenhorn-Markt: Polizei setzt hilflosen (weil total besoffen) Mann ins Taxi und bittet den Fahrer, das Subjekt nach Barmstedt (Schleswig-Holstein) in die Mühlenstrasse zu fahren.
Der Fahrer zögert, willigt aber ein, als die Beamtem ihm versichern, dass der Mann mindestens 50 € bei sich habe.
Aha! Die Polizei lügt also! Tolles Vorbild! :evil:

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