Erste Erfolge des TVD-Schleswig-Holstein

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taxi522
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Erste Erfolge des TVD-Schleswig-Holstein

Beitrag von taxi522 » 17.02.2006, 14:34

Aktuelles zur Vergütung von Patientenfahrten unter www.tvd-sh.de

TVD Schleswig-Holstein – Ein Verband setzt sich durch

Schon wenige Wochen nach seiner Gründung hat der TVD Schleswig-Holstein es geschafft, zahlreiche Mitglieder für sich zu gewinnen. Eines seiner Mitglieder ist die Firma Taxi Seiffert aus Bad Segeberg, welches bereits seit 1929 unternehmerisch tätig ist.

Die Firma Seiffert war 25 Jahre Mitglied im Kieler BZP Verband und ist wegen hoher Beitragsforderungen ohne Gegenleistung ausgetreten. Taxi Seiffert hat sich dazu entschlossen, im TVD Schleswig-Holstein Mitglied zu werden , weil sie sich dort besser vertreten fühlt und durch aktive Mitarbeit zum Erfolg des Verbandes beitragen kann.

Mit der Firma Seiffert aus Bad Segeberg hat der TVD Schleswig-Holstein ein weiteres Mitglied, welches die Nase voll hat von dem lahmenden Vorstand des bisher allein existierenden Taxiverbandes in Schleswig-Holstein.

Obwohl der Syndikus des Kieler Verbandes angeblich eine Vereinbarung mit den Krankenkassen hat, wonach angeblich nur seine Mitglieder Patientenfahrten zu den von ihm ausgehandelten Preisen abrechnen dürfen, kann er es nicht verhindern, dass immer mehr Taxi- und Mietwagenunternehmer austreten.
Immer lauter werden die Stimmen von noch Mitgliedern, dass der Kieler BZP Verband den Draht zur Basis verloren hat und die Wirtschaftlichkeit der Unternehmer außer Acht lässt.

Der vom T&M mit den Krankenkassen abgeschlossene Vertrag hat allein im südlichen Schleswig-Holstein zu Einnahmeverlusten von 15 % und die außer Achtlassung der 5 Prozentigen Kostensteigerung der Unternehmer = -20 % !! geführt.

Wie der Vorsitzende des TVD S-H jetzt aber erfahren hat, ist die AOK nicht daran interessiert, nur mit einem Verband Patientenfahrtenverträge abzuschließen. Bereits im März wird sich der Vorstand des TVD S-H mit den Vorständen der Krankenkassen treffen, um für seine Mitglieder eigene Verträge auszuhandeln.

Die vom T&M Schleswig-Holstein angedrohte Konsequenz für nicht Mitglieder ist also völlig haltlos und sollte nur dazu dienen, Unternehmer einzuschüchtern und zum sofortigen Eintritt in den Kieler Verband zu bewegen.

Allen noch Mitgliedern des T&M Verbandes Schleswig-Holstein, die sich nicht länger von ihrem Verband zu niedrig Preisen verkaufen lassen möchten, macht der TVD Schleswig-Holstein jetzt ein super Angebot:

Alle Taxi- und Mietwagenunternehmer, die aus ihrem jetzigen Verband austreten möchten und Mitglied im TVD S-H werden wollen, werden von uns bis zum Jahresende beitragsfrei vertreten, so die Aussage vom 1. Vorsitzenden Hans-Werner Süfke.

Während der Beitragssatz im TVD S-H für 2 Fahrzeuge gerade mal 72 Euro/Jahr beträgt, so muss man im T&M Schleswig-Holstein für 1 Fahrzeug 100 Euro bezahlen.

Auch in Ostholstein haben am 07.02.2006 bei einem Unternehmertreffen in Neustadt die dort angesiedelten Taxi- und Mietwagenunternehmer heftig über den jetzigen Patientenfahrtenvertrag diskutiert. Der Vorstand des TVD S-H, welcher zu diesem Treffen eingeladen war, hat den Unternehmern seine Hilfe und volle Unterstützung angeboten, für den Fall, dass die von den Krankenkassen angedrohten Kürzungen ihrer Rechnungen eintreffen sollten. Weiterhin hat der TVD S-H seine volle Unterstützung für die Antragstellung einer Tariferhöhung zugesagt. Für den Kreis Stormarn wurde dem Antrag auf Tariferhöhung bereits zugestimmt, hier ist mit einer Tariferhöhung von 10 % zu rechnen.
Unlängst hat der TVD S-H nun auch für den Kreis Segeberg einen Antrag zur Tariferhöhung sowie Schließung der Kreisverordnung eingereicht.

Inzwischen hat sich auch das Ministerium für Wissenschaft,Wirtschaft und Verkehr für die Arbeit des TVD S-H interessiert und Kontakt zum Vorstand aufgenommen. Hierbei geht es vorrangig um die Prüfung der Freistellungsverordnung in der Berufszugangsverordnung des PbefG`s.

Abschließend sei zu sagen, dass der TVD S-H jedem Taxi- und Mietwagenunternehmer seine Hilfe anbietet und sich im Sinne der Unternehmer für sie einsetzt.

Aktuelles zur Vergütung von Patientenfahrten unter www.tvd-sh.de

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Beitrag von KLARTEXT » 22.02.2006, 00:56

Ist das rechtlich überhaupt zulässig, der der LV T+M die Vergütungsvereinbarung für Patientenfahrten lediglich auf seine Mitglieder beschränkt? Ich bin der Meinung das der LV T+M zwar Hilfestellung bei den Verhandlungen geben kann, das er auch eine Annahmeempfehlung aussprechen darf, aber Nichtmitglieder von einem Verhandlungsergebnis auszuschließen, verstößt meines Erachtens gegen das Gleichheitsprinzip im Grundgesetz! Wenn die Gewerkschaften neue Tarife mit den Arbeitgebern aushandeln, dann gelten die neuen Tarife in aller Regel auch für Nichtmitglieder der Gewerkschaft!

Im übrigen: Ich als Leistungserbringer schließe nicht mit dem LV T+M einen Beförderungsvertrag ab, sondern mit dem Kostenträger also der jeweiligen gesetzl. Krankenkasse! Der LV T+M tritt lediglich einmalig als Vermittler zwischen Leistungserbringer und den Krankenkassen in Erscheinung! Ich glaube der LV T+M überschreitet seine Kompetenzen!

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Beitrag von KLARTEXT » 22.02.2006, 01:04

Wo sind DIE denn abgeblieben... :mrgreen:

http://www.bzp.org

Die ersten Auflösungserscheinungen... :?:

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Beitrag von KLARTEXT » 22.02.2006, 14:48

Funzt wieder! Vermute Serverausfall!

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Beitrag von KLARTEXT » 26.02.2006, 11:09

Ich möchte auch gerne mal wissen, ob es Datenschutzrechtlich überhaupt erlaubt ist, das der LV T+M den Krankenkassen Listen vom seinen Mitgliedern an andere Institutionen überreicht! Diese Frage möchte ich auch gerne mal beantwortet haben!

Und ich möchte gerne wissen, ob nach dem Gleichheitsprinzip es erlaubt ist, einen bestimmten Personenkreis von der Allgemeinverbindlichkeit geltender Verträge auszunehmen!

Bitte mal um eine sachkundige Stellungnahme!

Macolli
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Beitrag von Macolli » 01.03.2006, 19:13

Ob das nun rechtlich zulässig ist, was der LV T&M da mit den Krankenkassen treibt oder nicht...

:!: Ich finde das zunächst erst einmal absolut unkollegial!

Dieser Verband, der sich eigentlich die Aufgabe gegeben hat, etwas für das Gewerbe zu tun, hat sein Ziel aus den Augen verloren und versucht, auf diesem Wege Kollegen zur Mitgliedschaft zu zwingen.

Rechtlich sieht es so aus, dass laut Sozialgesetzbuch die Kassen nur noch mit Leistungserbringern abrechnen dürfen, mit denen sie einen Vertrag haben.
Der TVD Schleswig-Holstein hat sich schon erfolgreich dafür eingesetzt, dass Nichtmitgliedern seitens der Kassen weder Kürzungen angedroht werden, noch eine Mitgliedschaft im LV T&M verlangt wird.
Dem TVD Schleswig-Holstein wurde zugesichert, dass Kollegen ohne Verband Einzelverträge angeboten werden.
Der TVD Schleswig-Holstein strebt wirtschaftliche Verträge mit den Kassen an, die dann auch Nichtmitgliedern zur Verfügung stehen sollen.
Meine persönliche Vorgehensweise bis dahin:
Ich berechne Fahrten nach Taxameter und stelle diesen den Patienten mit großzugigem Zahlungsziel in Rechnung und erhalte dann den Fahrpreis vom Patienten, nachdem er das Geld vor der Kasse bekommen hat. Bei kleinen Beträgen zahlen die Patienten zum Teil auch bar. Wenn man den Patienten dieses vernünftig erklärt, ist das kein Problem.

Macolli
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Beitrag von Macolli » 02.03.2006, 09:49

KLARTEXT hat geschrieben:Ich möchte auch gerne mal wissen, ob es Datenschutzrechtlich überhaupt erlaubt ist, das der LV T+M den Krankenkassen Listen vom seinen Mitgliedern an andere Institutionen überreicht! Diese Frage möchte ich auch gerne mal beantwortet haben!
:arrow: http://www.datenschutzzentrum.de/materi ... .htm#Par11
Dieser Link führt zum aktuellen Landesdatenschutzgesetz.
Die §§ 11 und 12 enthalten die Anwort.
Ich lese daraus, dass die Praxis des LV T&M nicht diesem Gesetz genügt!

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