Es ist vollbracht, endlich!

Moin Moin!
ilkoep
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Re: Es ist vollbracht, endlich!

Beitrag von ilkoep » 20.09.2015, 18:57

Sascha1979 hat geschrieben: Das Aufnehmen oder Bedienen des Handys ist im Rahmen der StVo strengstens untersagt!
Ham wa mal wieder Saschas Märchenstunde:

Der erste Teil (Aufnehmen) entspricht der Gesetzeslage, der zweite Teil (Bedienen in einer festen Halterung) ist bitte wo in der StVo geregelt??????

50 % der Autofahrer lesen während der Fahrt Nachrichten, die anderen 50 % schreiben sie.

Sascha1979
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Re: Es ist vollbracht, endlich!

Beitrag von Sascha1979 » 20.09.2015, 20:12

Das ist ja der Hammer!

Ich muss mein Handy also nur in eine Halterung stecken und ab sofort darf ich darauf auf taxiforum.de surfen und Beiträge schreiben?

Hammer!
Ich bin dabei!!!
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

ilkoep
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Re: Es ist vollbracht, endlich!

Beitrag von ilkoep » 20.09.2015, 20:56

Warum nicht? Kenne keinen § oder VO die das untersagt. Ansonsten wäre hierzulande auch eine Auftragsvermittlung per Handy unzulässig.

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Thomas-Michael Blinten
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Re: Es ist vollbracht, endlich!

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 20.09.2015, 22:01

Sascha1979 hat geschrieben:Das ist ja der Hammer!

Ich muss mein Handy also nur in eine Halterung stecken und ab sofort darf ich darauf auf taxiforum.de surfen und Beiträge schreiben?

Hammer!
Ich bin dabei!!!
Dann viel Spass, solange das Handy nicht mit der Hand gehalten werden muss ist vieles möglich und erlaubt, denn die Bedienung des Smartphones in der Halterung ist beim Fahren nicht generell verboten, kann aber trotzdem teuer werden.
Kommt es zu einem Unfall, gehen die Gerichte davon aus, dass der Fahrer grob fahrlässig gehandelt hat.
Er muss deshalb für den Schaden voll aufkommen. Dies gilt im Einzelfall sogar, wenn der Fahrer vom Blick aufs Display abgelenkt
war.
Dies gilt im übrigen auch für festverbaute Navigationssysteme, weshalb auch immer der diskrete Hinweis beim Start zu lesen ist.
Solange man aber das Verkehrsgeschehen im Blick hat ist alles im grünen Bereich.
http://www.verivox.de/nachrichten/handy ... 98896.aspx
https://anwaltauskunft.de/magazin/mobil ... benutzung/
https://www.test.de/Handynutzung-im-Aut ... 4847807-0/
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 20.09.2015, 22:02, insgesamt 1-mal geändert.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

Löwenzahn
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Re: Es ist vollbracht, endlich!

Beitrag von Löwenzahn » 20.09.2015, 23:43

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:
Sascha1979 hat geschrieben:Das ist ja der Hammer!

Ich muss mein Handy also nur in eine Halterung stecken und ab sofort darf ich darauf auf taxiforum.de surfen und Beiträge schreiben?

Hammer!
Ich bin dabei!!!
Dann viel Spass, solange das Handy nicht mit der Hand gehalten werden muss ist vieles möglich und erlaubt, denn die Bedienung des Smartphones in der Halterung ist beim Fahren nicht generell verboten, kann aber trotzdem teuer werden.
Kommt es zu einem Unfall, gehen die Gerichte davon aus, dass der Fahrer grob fahrlässig gehandelt hat.
Er muss deshalb für den Schaden voll aufkommen. Dies gilt im Einzelfall sogar, wenn der Fahrer vom Blick aufs Display abgelenkt
war.
Dies gilt im übrigen auch für festverbaute Navigationssysteme, weshalb auch immer der diskrete Hinweis beim Start zu lesen ist.
Solange man aber das Verkehrsgeschehen im Blick hat ist alles im grünen Bereich.
http://www.verivox.de/nachrichten/handy ... 98896.aspx
https://anwaltauskunft.de/magazin/mobil ... benutzung/
https://www.test.de/Handynutzung-im-Aut ... 4847807-0/
Ich mache mal dort weiter, wo Thomas- Michael Blinten aufgehört hat.

Das bloße „in der Hand halten“ oder „Weglegen“ eines Handys ist nicht bußgeldbewährt

Hier zum Nachlesen:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/das-bl ... 64844.html

Glaubst du mir jetzt Wattwurm? Oder bist du weiterhin ein sturer Bock?

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Re: Es ist vollbracht, endlich!

Beitrag von Jim Bo » 21.09.2015, 10:16

Mir wollten Sie mal einen Punkt wegen Handy am Steuer aufbrummen, weil ich am Taxistand mit dem Handy gespielt habe, und zum Aufrücken um eine Wagenlänge das Handy in der Hand behalten habe. Mein Blick war auf den Verkehr gerichtet und nicht auf das Handy. Habe mich damals rausgeredet, dass ich mich auf einen Parkplatz befinde. Die Beamten haben es daraufhin bei einer mündlichen Verwarnung belassen.

Jetzt weiß ich, dass die gesamte Aktion legal ist. Egal, ob ich mich auf einem Parkplatz befinde oder nicht.

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Re: Es ist vollbracht, endlich!

Beitrag von Guter_Kollege » 21.09.2015, 14:09

Die entscheidende Aussage scheint mir diese:
"Mit dieser Entscheidung hat das Oberlandesgericht den Tendenzen einiger Amtsgerichte, über den gesetzlichen Tatbestand hinausgehend Handlungen im Zusammenhang mit dem Mobiltelefon am Steuer zu verbieten, einen Riegel vorgeschoben. Es bleibt dabei: Nur wer eine Funktion des Mobiltelefons „benutzt“ und dabei das Gerät oder den Hörer in der Hand hält verstößt gegen § 23 Abs. 1 a StVO."

Hoffentlich liest sich das Urteil auch mal der Waldbröler Amtsrichter durch.

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Re: Es ist vollbracht, endlich!

Beitrag von Wattwurm » 22.09.2015, 22:01

Ich habe das "Gerät" in der Hand gehabt. Du darfst das Handy während der Fahrt und bei laufendem Motor nicht anfassen. Selbst wenn das Fahrzeug steht aber der Motor noch läuft, ist man dran. Theoretisch auch im Winter am Taxistand bei laufendem Motor....!!!!

An der Ampel bei Rot und mit laufendem Motor eine SMS schreiben ist verboten. Bei Start-Stopp-Automatik ist es erlaubt, solange der Motor aus ist....!!

Ich hatte ungefähr 120 KM/H ( 33,3 Meter/Sek.) auf dem Tacho, das Handy gibt merkwürdige Töne von sich, man nimmt es in die Hand und guckt 4-5 Sekunden drauf und schon hat man 140-150 Meter im Blindflug zurückgelegt. Das sollte man vielleicht auch mal berücksichtigen. Wenn man Schei_ße gebaut hat, mannhaft dazu stehen und um eine gerechte Bestrafung bitten. Für 60 Euro plus Verwaltungsgebühr kann man einen Wohncontainer für Flüchtlinge einen Tag anmieten. Tut mal was für das Gemeinwohl.

Noch geiler was einen Neumünsteraner Kutscher in Kiel passiert ist. Der wurde in Kiel mit 60 km/H geblitzt, dafür wären dann 15 Euro fällig gewesen, blöde nur das auf dem Foto zu sehen war das er nicht angeschnallt war....in diesem Fall greift dann das höhere Bußgeld für das Nichtanschnallen ( 30 Euro ) und der Geschwindigkeitsverstoß bleibt außen vor ... :mrgreen:
Zuletzt geändert von Wattwurm am 22.09.2015, 22:05, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Es ist vollbracht, endlich!

Beitrag von Guter_Kollege » 22.09.2015, 22:11

Ich möchte nicht wissen was für ein Gerät Du im Taxi in der Hand hattest.

Löwenzahn
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Re: Es ist vollbracht, endlich!

Beitrag von Löwenzahn » 22.09.2015, 23:40

Wattwurm hat geschrieben:Ich habe das "Gerät" in der Hand gehabt. Du darfst das Handy während der Fahrt und bei laufendem Motor nicht anfassen. Selbst wenn das Fahrzeug steht aber der Motor noch läuft, ist man dran.
Falsch. Lies dir doch mal das verlinkte Urteil durch!
Wattwurm hat geschrieben: Wenn man Schei_ße gebaut hat, mannhaft dazu stehen und um eine gerechte Bestrafung bitten.
Wie bestrafst du deine Kinder?

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Re: Es ist vollbracht, endlich!

Beitrag von Guter_Kollege » 23.09.2015, 13:41

weis er nicht, weil hat keine

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