Seite 1 von 1

Internetausschreibung der DAK

Verfasst: 21.05.2015, 22:10
von Wattwurm
Patientenfahrten zu verhökern. Wer sich daran beteiligt steht mit einem Bein in der Insolvenz. Mitglieder des Taxilandesverbandes die sich daran beteiligen sollten ausgeschlossen werden, sie zeigen sich zutiefst unsolidarisch!

https://www.dropbox.com/s/zsd10h8022fe8 ... 6.jpg?dl=0

Re: Internetausschreibung der DAK

Verfasst: 23.05.2015, 13:22
von Guter_Kollege
Da steht aber Deine Adresse. Erweckt leider den Eindruck Du bist da Kunde von.

Re: Internetausschreibung der DAK

Verfasst: 23.05.2015, 15:10
von casi
Guter_Kollege hat geschrieben:Da steht aber Deine Adresse. Erweckt leider den Eindruck Du bist da Kunde von.

Quatsch. Ich habe den Wisch auch bekommen und werde mich da nicht anmelden.

Re: Internetausschreibung der DAK

Verfasst: 23.05.2015, 15:16
von Guter_Kollege
Okay.

Re: Internetausschreibung der DAK

Verfasst: 23.05.2015, 21:20
von Wattwurm
Hat wohl jeder SH-Unternehmer bekommen!

Noch einmal zum mitschreiben: Niemand muß einen DAK-Patienten abweisen, wenn dieser eine Fahrkostenübernahmebestätigung und einen vom Arzt unterschriebenen Beförderungsschein vorlegen kann. Da die DAK dem Vertrag nicht beigetreten ist, wird allerdings nach dem jeweils gültigem Taxitarif abgerechnet!

Es geht bei den Ausschreibungen auch nicht so sehr um Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebietes, sondern vielmehr hauptsächlich um Serienfahrten die das Pflichtfahrgebiet verlassen. Also um Fahrten die der DAK doch schon etwas Geld kosten.

Wer sich an Ausschreibungen innerhalb des Tarifgebietes beteiligt und den Zuschlag bekommt, sollte daran denken das es in seiner Stadt und seinem Landkreis entweder zumindest eine Anzeigepflicht bzw. sogar eine Genehmigungspflicht gibt. Die Unterschreitung des Tarif innerhalb des Tarifgebietes ist also der Verkehrsbehörde unbedingt anzuzeigen!

Im übrigen so wie ich das mit Patienten der DAK halte, halte ich es auch mit Patienten der BKK Novitas oder der Deutschen BKK. Es gibt keinen Grund diese Patienten abzuweisen, wenn alle Vorraussetzungen erfüllt sind. Es wird aber auf Taxameter gefahren!

Das Schreiben der DAK betreffend der Ausschreibungen habe ich entsorgt. Ich werde mich an einem Bieterwettbewerb nicht beteiligen!

Ich habe mich einmal testweise bei der Barmer auf einer Internetplattform registriert. Wenn man auf dieser Plattform 60 Cent für den gefahrenen Kilometer bietet, das liegt schon ein paar Jahre zurück, ist man nicht mehr konkurrenzfähig. Es geht noch billiger, man muß sich wundern....! Antwort der Barmer: Leider konnten wir Ihr Angebot nicht berücksichtigen da einer Ihrer Mitbwerber ein günstigeres Angebot abgegeben hat...

Ich habe im Februar einen Patienten zu einem stationären Aufenthalt in die Schön-Klinik nach Neustadt/Ostsee gefahren und ihn 2 Wochen später wieder abgeholt. Schulter OP. Ziemlich komplizierte Kiste. Man leidet mit. Kostenträger BKK Novitas. Der KT-Schein für die Hinfahrt war sogar rückseitig von der Novitas als genehmigt abgestempelt, obwohl das bei stationären Aufenthalten eigentlich gar nicht notwendig ist. Der KT-Schein für die Rückfahrt wurde von der Klinik ausgestellt. Die Rechnung wurde ( Taxameterpreis ) anstandslos und auch recht zeitnah von der Novitas bezahlt! Es gibt also keinen Grund da irgendwelche Zicken zu machen!

Re: Internetausschreibung der DAK

Verfasst: 26.05.2015, 20:34
von segitaxi
Moin,
die Ausschreibungsplattform ist doch ein Witz. Wer sich die Seite mal genau angesehen hat, findet folgenden Text:
Die Ausschreibungen gelten nicht für Patientenfahrten in einem Pflichtfahrbereich (§ 51 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz), für den in einer Taxitarifordnung oder vergleichbaren Regelwerken Entgelte festgesetzt worden sind; Dies gilt nicht für Mietwagenunternehmen; Sondervereinbarungen für den Pflichtfahrbereich (§ 51 Absatz Personenbeförderungsgesetz) bleiben allerdings möglich, wenn sie lediglich anzeigepflichtig sind.
Also wen soll das Schrecken? Herr K. seines Zeichens 1. Vorsitzender von T&M hat den Text auf der Seite der DAK wohl nicht gelesen.
Fragwürdig ist das Verhalten der DAK. Sie unterläuft die Verhandlungen ihres eigenen Verbandes. Das kann bedeuten dass diese Plattform ein Versuchsballon ist. Aber warum gilt der § 133 SGB V nicht für die DAK? Warum schälen sich einige Krankenkassen aus den Verträgen (Deutsche BKK). Die Verträge knechten die Leistungserbringer und die Krankenkassen sprechen sich aus dem SGB einfach frei. Warum ist das möglich? Ich verstehe die deutschen Gesetze so, dass sie für alle Bürger, Unternehmen, dem Staat als auch für die Krankenkassen eine Gültigkeit haben. Wozu also Einzel- oder Verbandsverträge wenn die Kassen hier ein Wahlrecht haben, die Dienstleister oder Versicherten aber nicht.

Re: Internetausschreibung der DAK

Verfasst: 26.05.2015, 20:36
von segitaxi
Überall dort wo Sondervereinbarungen anzeigepflichtig sind, jetzt sollte jeder Unternehmer eine Änderung der jeweiligen Traifordnung stellen. Die Sondervereinbarungen müssen genehmigungspflichtig werden, dann läuft diese Plattform aber so ins Leere.

Re: Internetausschreibung der DAK

Verfasst: 27.05.2015, 09:16
von segitaxi
Moin,
warum geht der Vorstand von T&M nicht gegen den VDek vor und kündigt den Vertrag?
Als Dienstleister erwarten wir Planungssicherheit auch unseren Kunden gegenüber. Der Verband hätte hier auch Druck auf den VdeK ausüben können. Aber nein, da kommt dann so eine Email. Herr K. spricht von Moral. Hat der Vorstand auch eine moralische Verpflichtung gegenüber seinen Mitgliedern? Die Wortwahl ist doch sehr fragwürdig, vom Inhalt wollen wir nicht sprechen. Warum nimmt unser Verband eigentlich immer nur seine Mitglieder in die Pflicht und die KK können mit uns machen was Sie wollen. Ja man wird das Gefühl nicht los, dass der Vorstand unsere Interessen nur noch nachrangig vertritt. Vorrang haben wohl die Kassen, die bei so einem Verhandlungspartner nie auf Granit beißen sondern immer nur in die Quarkschüssel hauen. Was ist eigentlich an dem Gerücht dran, dass mittlerweile auch Frau Pien in der Verhandlungskommission sitzt? Kann Frau Pien unsere Interessen überhaupt vertreten? Wenn dem so sein sollte, dann zeigt die Zusammensetzung der Verhandlungskommission, wie hochrangig das Thema im Vorstand angesiedelt ist. Das Gerücht sagt, dass bei der letzten Verhandlungsrunde nur Herr K. und Frau Pien von Seiten des Verbandes anwesend waren.

Re: Internetausschreibung der DAK

Verfasst: 27.05.2015, 19:38
von Wattwurm
laß das mal mit der Gerüchten. Davon halte ich gar nix. Ansonsten sehr sehr informativ!

Re: Internetausschreibung der DAK

Verfasst: 28.05.2015, 00:19
von Guter_Kollege
segitaxi hat geschrieben:Fragwürdig ist das Verhalten der DAK. Sie unterläuft die Verhandlungen ihres eigenen Verbandes.
Unterläuft? Ja, so kann man das werten wenn man will.
Aber die DAK hat andererseits auch ein höchstrichterliches Urteil das ihr gestattet einzelne Fahrten im Netz zu verhökern. Und das widerspräche nicht der Regel der Verträge - so die Richter.