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Niebüll: Rotlichtverstoß am Bahnübergang

Verfasst: 19.04.2015, 09:22
von Wattwurm
Die Vorlage eines augenärztlichen Attestes des Fahrers auf Protanopie ( Rotblindheit ) sowie die Durchführung eines Hörtest bei einem HNO-Arzt ebenfalls mit Attest, zusätzlich zum Bußgeld, den Punkten in Flensburg und zum Fahrverbot, alles selbstverständlich auf eigene Kosten, bei der zuständigen Führerscheinstelle, wäre sehr zu empfehlen!

Veränderungen der Seh-und Hörkraft geschehen schleichend über einen langen Zeitraum von mehreren Jahren. Das heißt man selbst merkt das gar nicht. Als mir damals die Trulla von Fielmann meine erste Glotzkorkenverlängerung auf die Nase setzte, wäre ich fast vom Glauben abgefallen! Meiner Frau ist das aufgefallen, das ich immer die Augen kneife wenn ich vor der Glotze saß. Mir ist das gar nicht aufgefallen.... :roll:

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