Taxiunternehmen ohne Taxischein

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Steppenwolf
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Taxiunternehmen ohne Taxischein

Beitrag von Steppenwolf » 26.11.2015, 13:33

Liebe Expertinnen und Experten in der Taxibranche:
Ich habe ein kleines Internet-Gewerbe mit geringem Einkommen, und besitze einen Taxiunternehmensschein (habe Sach- und Fachkundeprüfung für Taxi- und Mietwagenbei der IHK München bestanden). Ich bin aber kein Taxifahrer und habe keinen Taxischein.
Ich überlege mir nun, ein Unternehmen mit einer Taxikonzession zu gründen, ohne selbst zu fahren.
Mir ist bewusst, dass man dabei sehr wenig Einkommen erwarten kann. Ich betrachte es als zweite Standbein und evtl. später ganz in diese Branche zu wechseln.
Ein bekannter Taxifahrer hat mir erzählt, dass manche erfahrenen Taxifahrer in München bereit sind, ein Taxi allein, gegen einen festen monatlichen Betrag, zu übernehmen, natürlich die Verantwortung als Unternehmen können Sie nicht übernehmen, ich denke, die Buchhaltung bleibt auch bei mir.
Kennen Sie so ein Model in München.
Über jede Antwort, auch kritische Meinungen, wäre ich sehr dankbar.

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sivas
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Re: Taxiunternehmen ohne Taxischein

Beitrag von sivas » 26.11.2015, 15:40

Steppenwolf hat geschrieben:ich denke, die Buchhaltung bleibt auch bei mir
wohl nicht nur die Buchhaltung ...

roary123
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Re: Taxiunternehmen ohne Taxischein

Beitrag von roary123 » 26.11.2015, 17:17

Du mußt ein Taxigewerbe anmelden.
Dann brauchst du eine Firmenhaftpflicht.... BG Verkehr (aber solange nur du fährst und keine Angestellten hast, kannst dich auf Antrag befreien lassen)
Da du praktisch ein konzessioniertes Taxi mietest, brauchst nicht unbedingt dann eine eigene Konzession.
Aber natürlich brauchst du auch einen P-Schein mit Taxischein und Ortskundenachweis da wo du fährst.

Rein theoretisch rechnet es sich mehr wenn du dich auf die Warteliste aufm Landratsamt setzen lässt, oder dir eher ein Mietwagen antust (konzessionieren lässt).
Da du ja die Fachkunde hast, weißt ja wie es läuft ;-)

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SindSieFrei?
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Re: Taxiunternehmen ohne Taxischein

Beitrag von SindSieFrei? » 26.11.2015, 19:07

Steppenwolf hat geschrieben:....
Mir ist bewusst, dass man dabei sehr wenig Einkommen erwarten kann. Ich betrachte es als zweite Standbein und evtl. später ganz in diese Branche zu wechseln.
Ein bekannter Taxifahrer hat mir erzählt, dass manche erfahrenen Taxifahrer in München bereit sind, ein Taxi allein, gegen einen festen monatlichen Betrag, zu übernehmen, natürlich die Verantwortung als Unternehmen können Sie nicht übernehmen, ich denke, die Buchhaltung bleibt auch bei mir...
Vermietmodelle sind illegal! Entweder du stellst einen Fahrer ein und zahlst ihm ML plus Umsatzbeteiligung oder fährst selber als steuerpflichtiger EWU. Wird ja immer besser, das hatten wir in HH jahrelang! Scheinselbständige Fahrer die unter Umgehung der Abgabenpflichten für Sozialkassen und Steuern unterwegs waren und die das Auto gemietet haben. Unfassbar! Laut Rund-Email unserer Behörde heute, sind auch wieder gefälschte P-Scheine (zumindest hier in HH) in Umlauf! Wann hört dieser Dreck endlich auf? :twisted:

LG
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Tipp
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Re: Taxiunternehmen ohne Taxischein

Beitrag von Tipp » 26.11.2015, 21:03

SindSieFrei? hat geschrieben:
Vermietmodelle sind illegal! Entweder du stellst einen Fahrer ein und zahlst ihm ML plus Umsatzbeteiligung oder fährst selber als steuerpflichtiger EWU. Wird ja immer besser, das hatten wir in HH jahrelang! Scheinselbständige Fahrer die unter Umgehung der Abgabenpflichten für Sozialkassen und Steuern unterwegs waren und die das Auto gemietet haben. Unfassbar! Laut Rund-Email unserer Behörde heute, sind auch wieder gefälschte P-Scheine (zumindest hier in HH) in Umlauf! Wann hört dieser Dreck endlich auf? :twisted:

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Mein Kommentar wäre ungleich schärfer geworden!
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Re: Taxiunternehmen ohne Taxischein

Beitrag von taxipost » 26.11.2015, 21:27

SindSieFrei? hat geschrieben:
...Entweder du stellst einen Fahrer ein und zahlst ihm ML plus Umsatzbeteiligung oder fährst selber als steuerpflichtiger EWU. ...
1. ML reicht aus, umsatzbeteiligung ist nicht zwingend notwendig.
2. steuerpflichtiger EWU ist er auch mit einem, zwei, drei ... angestellten.
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Re: Taxiunternehmen ohne Taxischein

Beitrag von roary123 » 26.11.2015, 23:14

Vermietmodelle sind illegal! Entweder du stellst einen Fahrer ein und zahlst ihm ML plus Umsatzbeteiligung oder fährst selber als steuerpflichtiger EWU. Wird ja immer besser, das hatten wir in HH jahrelang! Scheinselbständige Fahrer die unter Umgehung der Abgabenpflichten für Sozialkassen und Steuern unterwegs waren und die das Auto gemietet haben. Unfassbar! Laut Rund-Email unserer Behörde heute, sind auch wieder gefälschte P-Scheine (zumindest hier in HH) in Umlauf! Wann hört dieser Dreck endlich auf? :twisted:

LG[/quote]

1. Vermietmodelle sind illegal ?? Nicht immer !!!

Wenn der gute Mann ein Taxigewerbe anmeldet, und alle Steuern BG usw. zahlt... Braucht er nicht unbedingt einen Fahrer wenn er selber fährt...
Das Taxi welches er von einem anderen Taxiunternehmen mietet muß natürlich konzessioniert sein..

Wo bitte wäre da eine Scheinselbstständigkeit ??

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Re: Taxiunternehmen ohne Taxischein

Beitrag von odelgunde » 26.11.2015, 23:39

in München können keine Einzelkonzessionen (Firmen) übertragen werden wenn man nicht hauptberuflich selbst fahren will.
Altunternehmer können zum Konzessionsabbau für eine Gültigkeitsdauer die Konzession verpachten, Pächter muss aber ebenfalls die Ihk -Prüfung haben.
Danach fällt die Konzession an die Behörde zurück.
Vergiss also dein Geschäftsmodell, funktioniert in München nicht
Zuletzt geändert von odelgunde am 26.11.2015, 23:39, insgesamt 1-mal geändert.

Steppenwolf
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Re: Taxiunternehmen ohne Taxischein

Beitrag von Steppenwolf » 27.11.2015, 16:14

Ich kann nicht verstehen, was daran illegal sein sollte.
Solche Vereinbarungen gibt es in vielen Branchen wie Versicherungen usw.
Natürlich muss ich dafür sorgen, dass die Einnahmen sauber versteuert werden und die entsprechende Versicherungen abgeschlossen werden.

@odelgunde: Wenn ich richtig vestanden habe, in München gibt es nur Unternehmen, die selbst fahren, ein Unternehmen ohne P-Schein gibt es hier nicht, oder?

Durch die Beiträge bin ich nicht viel schlauer geworden, Ich frage lieber einen Fachanwalt.

Trotzdem vielen Dank :)

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Re: Taxiunternehmen ohne Taxischein

Beitrag von Guter_Kollege » 27.11.2015, 18:13

Genauso isses!

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Re: Taxiunternehmen ohne Taxischein

Beitrag von SindSieFrei? » 27.11.2015, 18:41

taxipost hat geschrieben:
SindSieFrei? hat geschrieben:
...Entweder du stellst einen Fahrer ein und zahlst ihm ML plus Umsatzbeteiligung oder fährst selber als steuerpflichtiger EWU. ...
1. ML reicht aus, umsatzbeteiligung ist nicht zwingend notwendig.
2. steuerpflichtiger EWU ist er auch mit einem, zwei, drei ... angestellten.
1. Wenn sich so ein Blöder in ner Großstadt findet, hast du sicher Recht. :mrgreen:
2. Weil er nur einen Wagen hat, ja, doch darum ging es hier nicht. Überflüssige Wortklauberei. Die Illegalität bleibt bei dem Vorhaben, denn er will vermieten!!!

LG
Dura lex, sed lex.

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Re: Taxiunternehmen ohne Taxischein

Beitrag von Sascha1979 » 28.11.2015, 03:52

Ein blöder, der nur für den ML
Fährt?

Wenn du Leute, die ihre korrekte Arbeitszeit von morgens bis abends, vom 1. bis 31. von Januar bis Dezember mit dem ML vergütet bekommen, als blöd bezeichnest: Wie genau nennst du dann die anderen, die mit Umsatzbeteiligung auch heute noch effektiv für 1/2 davon fahren? :o
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

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Re: Taxiunternehmen ohne Taxischein

Beitrag von taxipost » 28.11.2015, 09:48

odelgunde hat geschrieben:in München können keine Einzelkonzessionen (Firmen) übertragen werden wenn man nicht hauptberuflich selbst fahren will.
Altunternehmer können zum Konzessionsabbau für eine Gültigkeitsdauer die Konzession verpachten, Pächter muss aber ebenfalls die Ihk -Prüfung haben.
Danach fällt die Konzession an die Behörde zurück.
Vergiss also dein Geschäftsmodell, funktioniert in München nicht
einzelkonzessionen können nirgends übertragen werden.
es kann nur ein unternehmen als ganzes übertragen werden.
hat ein unternehmen mehrere konzessionen,
dann werden alle übertragen und
ist nur eine konzession vorhanden,
dann werden auch alle übertragen, hier nur eine!

bist du sicher, dass bei der übertragung eine rolle spielt,

a) ob der unternehmer selber fährt
oder meinst du,
b) der unternehmer muss das gewerbe hauptberuflich betreiben.

zu a): kann ich mir nicht vorstellen, weil die rechtliche grundlage fällt und
zu b): könnte der TO erfüllen

wäre a) dennoch zutreffend, dann muss der TO einen p-schein machen und
z.zt. der betriebsübernahme die absicht haben,
auch selber fahren zu wollen.

aber, a) halte ich gefährliches halbwissen
oder kann GK a) mit einem urteil belegen?
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odelgunde
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Re: Taxiunternehmen ohne Taxischein

Beitrag von odelgunde » 28.11.2015, 13:23

taxipost hat geschrieben:
odelgunde hat geschrieben:in München können keine Einzelkonzessionen (Firmen) übertragen werden wenn man nicht hauptberuflich selbst fahren will.
Altunternehmer können zum Konzessionsabbau für eine Gültigkeitsdauer die Konzession verpachten, Pächter muss aber ebenfalls die Ihk -Prüfung haben.
Danach fällt die Konzession an die Behörde zurück.
Vergiss also dein Geschäftsmodell, funktioniert in München nicht
einzelkonzessionen können nirgends übertragen werden.
es kann nur ein unternehmen als ganzes übertragen werden.
hat ein unternehmen mehrere konzessionen,
dann werden alle übertragen und
ist nur eine konzession vorhanden,
dann werden auch alle übertragen, hier nur eine!

bist du sicher, dass bei der übertragung eine rolle spielt,

a) ob der unternehmer selber fährt
oder meinst du,
b) der unternehmer muss das gewerbe hauptberuflich betreiben.

zu a): kann ich mir nicht vorstellen, weil die rechtliche grundlage fällt und
zu b): könnte der TO erfüllen

wäre a) dennoch zutreffend, dann muss der TO einen p-schein machen und
z.zt. der betriebsübernahme die absicht haben,
auch selber fahren zu wollen.

aber, a) halte ich gefährliches halbwissen
oder kann GK a) mit einem urteil belegen?
Zum Einen schrieb ich ja, dass nur Firmen übertragen werden können(Klammern mitlesen hilft), hierbei gilt aber, dass eine Einzelkonzession den wesentlichen Betriebsteil darstellt und somit letztlich losgelöst verkauft werden darf. (ohne Auto, Betriebssitz u.a)
Zu deinen Anmerkungen: In München kann eine Einzelkonzession nach gängiger Verwaltungspraxis nur übertragen werden, wenn der Antragsteller glaubhaft nachweist, dass er das Gewerbe hauptberuflich ausübt und davon leben will.
Diesen Nachweis kann ein Einzelunternehmer der nicht selbst fährt mit einem Angestellten nie erbringen, sprich nach Abzug der Kosten bleibt kein ausreichender Gewinn um seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Ob dies rechtlich haltbar ist mag dahingestellt sein.
Zur Praxis: In München kostet eine Einzelfirma momentan ca 28.000 Euro, mit einem Angestellten verbleibt aus Erfahrung ca. 500 Euro Gewinn im Monat, vorausgesetzt es passiert nichts aussergewöhnliches (Unfall). Wo also soll der Sinn einer Unternehmensgründung sein, vor allem weil immer das Risiko der Konzessionsfreigabe besteht und damit das Einstiegskapital weg ist.
Mein Tip: Vorsprache beim KVR München und Abklärung der rechtlichen Fragen, darüber hinaus ordentliche Kalkulation wie bei der IHK Prüfung gelernt. Dann ist das Thema vom Tisch
Zuletzt geändert von odelgunde am 28.11.2015, 13:38, insgesamt 1-mal geändert.

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