[News] Taxi NRW Köln

Willkommen!
Benutzeravatar
SindSieFrei?
Vielschreiber
Beiträge: 4437
Registriert: 12.12.2009, 19:05
Wohnort: Hamburg

Beitrag von SindSieFrei? » 23.06.2013, 21:40

PS-Taxi, du hast den Hinweis von Tante Anna überlesen? Ich hatte zwei Berlinern hier schon per PN Hinweise gegeben, wo Ansatzpunkte wären, nicht nur, weil ich Berliner mag. Letztendlich endeten alle Konversationen im: Berlin ist anders...wir haben keine ARGE, wir haben dies und das nicht... So gehe ich davon aus, das ihr kluge Köpfe habt, aber diese nicht zu bündeln wisst. Ist das falsch, was ich schreibe? Ihr habt doch den gleichen Mist wie wir, oder?

LG
Dura lex, sed lex.

Benutzeravatar
Taxi Georg
Vielschreiber
Beiträge: 10578
Registriert: 10.06.2007, 09:09
Wohnort: Düsseldorf am Rhein
Kontaktdaten:

Beitrag von Taxi Georg » 27.06.2013, 11:39

Taxi fährt Kleinkind an
Die Polizei vermutet, dass der Fahrer Drogen konsumiert hat.
:arrow: weiterlesen
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑

Benutzeravatar
Otto126
Vielschreiber
Beiträge: 7679
Registriert: 20.03.2005, 07:51
Wohnort: Oldenburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Otto126 » 03.07.2013, 12:03

Verwaltungsgericht Köln, 18 K 6314/11

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_k ... 30603.html

Zutreffende Beschreibung des Gewerbes im Urteil:
nur unter Einsatz unterbezahlter Gelegenheitsfahrer
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

Benutzeravatar
Anna Chronismus
Vielschreiber
Beiträge: 2583
Registriert: 24.09.2009, 12:15
Wohnort: Hamburg

Beitrag von Anna Chronismus » 03.07.2013, 14:30

Otto126 hat geschrieben:Verwaltungsgericht Köln, 18 K 6314/11

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_k ... 30603.html
Danke für den Link zu diesem tollen Urteil. Der gerichtliche Hinweis, dass bei tatsächlichen Zahlung von bis zu € 80.000,- pro Konzession bei dem rechtlich nicht zu unterbindenden Konzessionshandel nicht von einer Bedrohung der anderen Marktteilnehmer gesprochen werden kann, ist eine zutreffende Beschreibung.
Action speaks louder than words
-----
Otis Redding - Hard To Handle
Single "Amen" (1968), B-Seite


Mehr Taxi-Infos bei TAXI-MAGAZIN.DE

LRKN
Vielschreiber
Beiträge: 869
Registriert: 10.11.2010, 15:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von LRKN » 03.07.2013, 14:55

Otto126 hat geschrieben:Verwaltungsgericht Köln, 18 K 6314/11

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_k ... 30603.html

Zutreffende Beschreibung des Gewerbes im Urteil:
nur unter Einsatz unterbezahlter Gelegenheitsfahrer
Ich finde das Urteil sehr plausibel. Eine Millionenstadt mit nur 1200 Taxen ist offensichtlich unterversorgt. Es müssen ja nicht gleich 2500 Taxen werden aber irgenwas zwischen 1500 und 1800 Taxen halte ich schon für angemessen.

Aber ich kann auch die Unternehmer verstehen, die mit einem Verkaufserlös ihrer Konzession von 80000€ gerechnet haben und nun zusehen müssen wie das auf 0€ schrumpft wenn eh jeder eine Konzession bekommen kann. Aber so ist die Marktwirtschaft.

Benutzeravatar
Otto126
Vielschreiber
Beiträge: 7679
Registriert: 20.03.2005, 07:51
Wohnort: Oldenburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Otto126 » 03.07.2013, 15:32

Der Handel mit Konzessionen ist gar nicht vorgesehen.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

Benutzeravatar
Anna Chronismus
Vielschreiber
Beiträge: 2583
Registriert: 24.09.2009, 12:15
Wohnort: Hamburg

Beitrag von Anna Chronismus » 03.07.2013, 16:34

Otto126 hat geschrieben:Der Handel mit Konzessionen ist gar nicht vorgesehen.
Hier sagt das Urteil anderes. Erst fasst es einen wesentlichen Teil der Darstellung der beklagten Behörde/Stadt (Köln) so zusammen (Hervorhebungen durch Unterstreichungen durch mich, AC):

Die privatrechtliche Übertragung einer Taxikonzession bedürfe ebenfalls nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 PBefG der Genehmigung durch die Beklagte, sei jedoch nicht von den objektiven Genehmigungsvoraussetzungen und somit auch nicht von der Funktionsfähigkeit des Taxi-Gewerbes abhängig. Diese Privilegierung sei vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollt. Verfassungsrechtlich sei die gesetzliche Regelung der §§ 2 Abs. 2 und 3, 13 Abs. 5 und 7 PBefG jedoch bedenklich, weil die Kontingentierung der Genehmigungen einen schweren Eingriff in die Berufswahlfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG darstelle, der nur gerechtfertigt sein könne, wenn jeder Bewerber die gleichen Chancen auf Erteilung einer Genehmigung habe. Die geforderte Chancengleichheit zwischen den Bewerbern bestehe jedoch dann nicht mehr, wenn die Genehmigung in der Praxis nicht mehr auf dem gesetzlich vorgesehenen Antragsweg erhältlich sei, sondern als Handelsobjekt auf dem Markt gehandelt werde. Der finanziell nicht zahlungsfähige Bewerber habe keine Chance, eine Konzession zu erhalten.

Die bisherige behördliche Genehmigungspraxis sei jedoch auch unter Geltung des PBefG 1983 nicht in der Lage, das Entstehen eines Konzessionshandels zu verhindern. Dies sei eine allgemeine Erfahrung der Genehmigungsbehörden. Lediglich in Hamburg und Berlin bestehe nach dem Wissen der Beklagten kein solcher Handel, nachdem dort jedem Antragsteller, der die subjektiven Voraussetzungen für die Erteilung erfülle, eine Genehmigung erteilt werde.


Hier wird u.a. das relevante Thema "mangelnde Generationen-Gerechtigkeit" beim Konzessionshandel angesprochen, weil die hohen Beträge idR nur von langjährigen Taxenunternehmern (mit ordentlich Rücklagen aus zumeist ordentlichen Schwarzeinnahmen) aufgebracht werden können.

In der Begründung des Gerichts heißt es dazu u.a.:

Entscheidend ist aber, dass in dem Gutachten in keiner Weise kritisch gewürdigt wurde, dass es in Köln in den vergangenen zwanzig Jahren in keinem Fall zu wirklichen Geschäftsaufgaben im Sinne von Marktaustritten gekommen ist, sondern dass die Konzessionen in jedem einzelnen Fall mit dem Betrieb verkauft wurden und es sich deshalb in der Sache um Betriebsübernahmen handelte. (...) Hier bestand für die Betriebsübernehmer weiterhin die Erwartung, im Taxigewerbe Gewinne erwirtschaften zu können. Dabei haben sie sich nicht allein darauf beschränkt, eine Konzession zu beantragen, sondern waren bereit, hohe fünfstellige Eurobeträge zu investieren, um in den Genuss einer Konzession zu kommen. Ein rational handelnder Marktteilnehmer würde in einer Situation, in der realistischer Weise keine Gewinnerwartungen zu hegen sind, keine derart hohen Beträge für eine Genehmigung investieren. (...) Die Tatsache, dass das Gutachten den Handel mit Konzessionen bei der Bewertung der Bedrohung des Taximarktes in keiner Weise berücksichtigt oder gar kritisch reflektiert hat, entwertet die Aussagen des Gutachtens nachhaltig.

Aus der Verknüpfung "überall Konzessionshandel (außer HH und B)" und "Konzessionshandel belegt, dass es hohe Gewinnmöglichkeiten und damit keine Bedrohung des Taximarkts" ergibt sich nmE eine Blaupause für Klagen gegen Konzessionsverweigerungen in allen deutschen Großstädten mit Konzessionsbeschränkungen.

Bemerkenswert fand ich noch folgende Passage:

Soweit der Gutachter in der ergänzenden Stellungnahme darauf hinweist, dass das Taxigewerbe eine niedrige Markteintrittsschwelle für Erwerbslose habe und daraus offenbar einen häufigen Markteintritt von wirtschaftlich unerfahrenen Personen ableiten will, trifft dies jedenfalls für die Situation in Köln in den vergangenen zwanzig Jahren nicht zu, weil angehende Taxiunternehmer hohe fünfstellige Eurobeträge aufbringen mussten, um einen Betrieb mit Konzession zu übernehmen. Es ist eher auszuschließen, dass gering ausgebildete Erwerbslose derartige Beträge aufbringen oder auch nur finanzieren können.

Letzteres trifft für viele schon für den konzessionsrechtlichen Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit zu, auch ohne Konzessionshandel.
Action speaks louder than words
-----
Otis Redding - Hard To Handle
Single "Amen" (1968), B-Seite


Mehr Taxi-Infos bei TAXI-MAGAZIN.DE

Benutzeravatar
Otto126
Vielschreiber
Beiträge: 7679
Registriert: 20.03.2005, 07:51
Wohnort: Oldenburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Otto126 » 03.07.2013, 16:45

Dem Gericht sind offensichtlich die Erkenntnisse der Steuer- und Zollbehörden nicht bekannt, dass lediglich wegen der vorgenommenen Steuer- und Abgabenverkürzung die Konzessionen gehandelt werden. Ansonsten, bei ehrlichem Betrieb sind, wie uns sämtliche Unternehmer hier permanent versichern, keine Gewinne zu erzielen.

Außerdem, wer uns Griechenland als Vorbild empfiehlt, hat, sorry, den Schuss nicht gehört:
Außerdem verstoße der angefochtene Bescheid gegen EU-Recht. Die Verordnungen des EU-Gesetzgebers sähen europaweit einen freien Wettbewerb vor. Dies gelte auch für den Dienstleistungsmarkt, zu dem auch das Taxigewerbe gehöre. Ein aktuelles Beispiel sei die laufende Liberalisierung des Taxigewerbes in Griechenland.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

Benutzeravatar
Otto126
Vielschreiber
Beiträge: 7679
Registriert: 20.03.2005, 07:51
Wohnort: Oldenburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Otto126 » 03.07.2013, 17:10

Anna Chronismus hat geschrieben: Deshalb: Weg mit den Konzessionsbeschränkungen im Taxenmarkt, für einen fairen Wettbewerb innerhalb dieses regulierten Gewerbes.
Weg mit der Tarifpflicht, sonst gibt es keinen Wettbewerb.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

Benutzeravatar
jr
Vielschreiber
Beiträge: 6862
Registriert: 26.04.2004, 14:44
Wohnort: Oldenburg
Kontaktdaten:

Beitrag von jr » 03.07.2013, 17:59

Der Behälter hat mehrere Deckel, ein offener reicht, um Druck abzubauen.

Benutzeravatar
am
Moderator
Beiträge: 13124
Registriert: 18.03.2005, 17:29
Wohnort: Hansestadt Lübeck
Kontaktdaten:

Beitrag von am » 03.07.2013, 18:12

Nach meinem Eindruck wirft das Urteil an mehreren Stellen seiner Begründung kein besonders gutes Licht auf die Arbeit von Linne und Krause.

Kann jemand beurteilen, ob die beanstandeten Stellen auch in anderen L&K Gutachten ähnlich sind?
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

Benutzeravatar
Hoagie
Vielschreiber
Beiträge: 376
Registriert: 17.03.2012, 00:14
Wohnort: Hamburg

Beitrag von Hoagie » 04.07.2013, 14:54

Nebenbei:
In einer älteren Ausgabe von Meisners Taxi-Fibel ("Das Taxi-Unternehmen in der Praxis" oder so) war zu lesen, daß die Konzession, beispielsweise 50.000 DM oder € ins Inventarbuch gehöre.
Leider weiß ich echt nicht mehr, welche Ausgabe das war; aber es stand drin!
Willst Du kein Fallobst, dann pflück vom Baum.

Benutzeravatar
Anna Chronismus
Vielschreiber
Beiträge: 2583
Registriert: 24.09.2009, 12:15
Wohnort: Hamburg

Beitrag von Anna Chronismus » 04.07.2013, 16:22

Otto126 hat geschrieben:
Anna Chronismus hat geschrieben: Deshalb: Weg mit den Konzessionsbeschränkungen im Taxenmarkt, für einen fairen Wettbewerb innerhalb dieses regulierten Gewerbes.
Weg mit der Tarifpflicht, sonst gibt es keinen Wettbewerb.
Ich bin eindeutig für die hohe Regulierung unseres Gewerbes (außer bei der Farbe, da ringe ich noch mit mir). Der einheitliche Fahrpreis ist für mich ein hohes Gut.
Action speaks louder than words
-----
Otis Redding - Hard To Handle
Single "Amen" (1968), B-Seite


Mehr Taxi-Infos bei TAXI-MAGAZIN.DE

Benutzeravatar
Anna Chronismus
Vielschreiber
Beiträge: 2583
Registriert: 24.09.2009, 12:15
Wohnort: Hamburg

Beitrag von Anna Chronismus » 07.07.2013, 08:51

E. Engel, bekannt als Verfechter eines Konzessionstops, hadert mit dem vom Kölner Oberverwaltungsgericht bestätigten Urteil des dortigen Verwaltungsgerichts, dass den Kölner Konzessionstop faktisch aufhebt.

Im Urteil steht u.a., und ich habe es hier auch deutlich mit Unterstreichung zitiert:
Die bisherige behördliche Genehmigungspraxis sei jedoch auch unter Geltung des PBefG 1983 nicht in der Lage, das Entstehen eines Konzessionshandels zu verhindern. Dies sei eine allgemeine Erfahrung der Genehmigungsbehörden. Lediglich in Hamburg und Berlin bestehe nach dem Wissen der Beklagten kein solcher Handel, nachdem dort jedem Antragsteller, der die subjektiven Voraussetzungen für die Erteilung erfülle, eine Genehmigung erteilt werde.
Anders ausgedrückt: Überall, wo es einen Konzessionstop für Taxen gibt, gibt es einen Konzessionshandel. Er ist dank des Rechtskonstrukts der juristischen Person auch nicht rechtssicher zu unterbinden (man ändert nur die Rechtsform des Taxenkonzessionärs z.B. von Alleinunternehmer auf Unternehmergesellschaft (UG) und verkauft dann den Betrieb mit einem (Schrott-) Auto samt Konzession - nicht zu verhindern!).

An anderer Stelle schrieb ich mal, dass es für neue Taxenunternehmer unzumutbar sei, den Stambulas und Engels dieser Welt ihre Konzessionen abzukaufen. Es sollen weder bisherige MWU-Ausbeuter-Betriebe* belohnt werden noch die Konzession zur Alterssicherung nach griechischem Vorbild dienen. Dafür ist sie nicht da!

Wir werden es in den nächsten Jahren mehr und mehr erleben, dass auf dem Klageweg die gegenüber jüngeren und innovationsbereiten Taxenunternehmern ungerechten Konzessionsbeschränkungen wegfliegen. Bundesweit. Und das ist auch gut so.


* EDIT zur Erläuterung der verwendeten Formulierung: Ausbeuter-Betriebe = Vielwagen-Unternehmer mit reinem Provisionslohn-Modell verlagern entgegen rechtlichen Vorschriften und allgemeinem Gerechtigkeitsgefühl das unternehmerische Risiko auf Niedriglöhner.
Action speaks louder than words
-----
Otis Redding - Hard To Handle
Single "Amen" (1968), B-Seite


Mehr Taxi-Infos bei TAXI-MAGAZIN.DE

Wattwurm
Vielschreiber
Beiträge: 11156
Registriert: 14.07.2007, 20:40

Legal, illegal, Sche_ißegal

Beitrag von Wattwurm » 01.08.2013, 20:26

http://www.derwesten.de/politik/so-funk ... 87250.html

Das gesamte Gewerbe ist total versifft!

nightdancer
Vielschreiber
Beiträge: 1347
Registriert: 28.08.2004, 20:19
Wohnort: Wilder Süden

Beitrag von nightdancer » 01.08.2013, 21:29

Digitaler Fahrtenschreiber und noch paar Kleinigkeiten und das wäre vorbei - für allemal. Aber das möchte die ARGE in HH ja gar nicht.

Benutzeravatar
Anna Chronismus
Vielschreiber
Beiträge: 2583
Registriert: 24.09.2009, 12:15
Wohnort: Hamburg

Beitrag von Anna Chronismus » 01.08.2013, 21:55

nightdancer hat geschrieben:Digitaler Fahrtenschreiber und noch paar Kleinigkeiten und das wäre vorbei - für allemal. Aber das möchte die ARGE in HH ja gar nicht.
Herzliches Beileid. Wer sich öffentlich derart blamiert, verdient Mitleid.

(Für Mitleser: Die Einführung von Fahrtenschreibern wäre mindestens bundesgesetzlich, vermutlich europarechtlich zu regeln. Darauf hat eine Arbeitsgemeinschaft Taxenverbände Hamburg naturgemäß wenig Einfluss. Versteht jeder, nur der bemitleidenswerte Nachttänzer nicht. Der dreht sich Derwisch-artig solange um sich selbst, dass ihm ganz schummerig wird. Und dann schreibt er im Taxiforum. So liest sich dass dann auch.)
Action speaks louder than words
-----
Otis Redding - Hard To Handle
Single "Amen" (1968), B-Seite


Mehr Taxi-Infos bei TAXI-MAGAZIN.DE

nightdancer
Vielschreiber
Beiträge: 1347
Registriert: 28.08.2004, 20:19
Wohnort: Wilder Süden

Beitrag von nightdancer » 01.08.2013, 22:04

Anna Chronismus hat geschrieben:
nightdancer hat geschrieben:Digitaler Fahrtenschreiber und noch paar Kleinigkeiten und das wäre vorbei - für allemal. Aber das möchte die ARGE in HH ja gar nicht.
Herzliches Beileid. Wer sich öffentlich derart blamiert, verdient Mitleid.

(Für Mitleser: Die Einführung von Fahrtenschreibern wäre mindestens bundesgesetzlich, vermutlich europarechtlich zu regeln. Darauf hat eine Arbeitsgemeinschaft Taxenverbände Hamburg naturgemäß wenig Einfluss. Versteht jeder, nur der bemitleidenswerte Nachttänzer nicht. Der dreht sich Derwisch-artig solange um sich selbst, dass ihm ganz schummerig wird. Und dann schreibt er im Taxiforum. So liest sich dass dann auch.)
Natürlich hat die ARGE darauf keinen Einfluß, natürlich wäre der Bundesgetzgeber gefordert, so what - habe ich etwas anderes behauptet? Sie verdrehen mal wieder meine Worte, erfinden Dinge die ich nicht gesagt oder gemeint habe.
Politisch kann man das aber fordern und unterstützen. Gewerbepolitik ist bei Ihnen ja daruf begrenzt erfolgreich einen Tarifantrag einzureichen - zu mehr langt es ja nicht. Ach, ups, die Behörde hat den auch noch in nicht hinnehmbarer Weise abgeändert.

Der einzige der sich hier nachhaltig blamiert sind doch Sie - als Pausenclown der ARGE.

Benutzeravatar
Anna Chronismus
Vielschreiber
Beiträge: 2583
Registriert: 24.09.2009, 12:15
Wohnort: Hamburg

Beitrag von Anna Chronismus » 01.08.2013, 23:20

nightdancer hat geschrieben:(...) habe ich etwas anderes behauptet?
Ja. Und da Sie dabei ertappt wurden, Falsches und Wahrheitswidriges zu verbreiten, ohne allerdings ausreichende Kenntnisse über die rechtlichen Zusammenhänge zu haben, als Sie Hamburger ARGE und die bundes- resp. europarechtliche Zuständigkeiten durch Gleichbehandlung in einem Satz unzulässig auf eine Ebene brachten, rudern sie jetzt blamiert zurück. Gewerbepolitisch geht das in Ihrem Kopf ähnlich desaströs zu wie bei dem Rahlstedter Taxideppen.
Action speaks louder than words
-----
Otis Redding - Hard To Handle
Single "Amen" (1968), B-Seite


Mehr Taxi-Infos bei TAXI-MAGAZIN.DE

Benutzeravatar
jr
Vielschreiber
Beiträge: 6862
Registriert: 26.04.2004, 14:44
Wohnort: Oldenburg
Kontaktdaten:

Beitrag von jr » 02.08.2013, 00:03

Das gesamte Gewerbe ist total versifft!
Und die Meldung 2 Jahre alt. Was uns nicht hindern müßte, darüber zu diskutieren. Was uns freilich hindert, ist die Verfolgungsmanie von nightdancer.

Antworten