Lannes hat geschrieben:Ich stimme zu, dass man niemand über den Haufen schießen darf, wenn er einen z. B. "Stinkstiefel" genannt hat.
In welchen Fällen darf man dies überhaupt?

Verdammt berechtigte Frage.
In diesem unserem Lande darf mancher das nach meinem Empfinden viel zu leichtfertig.
Schlimmer noch, oftmals
muss gar, u.a. auf Befehl :
deutsche Tradition - strammstehen, Arschbacken zusammenkneifen und draufhalten.
Wikipedia hat geschrieben:Die linksliberale nichtstaatliche Organisation Bürgerrechte & Polizei/CILIP veröffentlicht aufgrund eigener
Recherchen jährlich die Zahl der Todesopfer und der abgegebenen Schussabgaben.
Sie verwendet dazu die offizielle Statistik, Pressemeldungen und die Antworten auf parlamentarische Anfragen.
...Von 1971 bis 1980 wurden 153 Menschen,
1981 bis 1990 115 Menschen und
1991 bis 1993 37 Menschen,
von 1994 bis 2005 119 Menschen
von deutschen Polizeibeamten erschossen.
Quelle : Wikipedia
Diese Auflistung berücksichtigt weder Todesfälle durch den Einsatz anderer Waffen,
wie beispielsweise die berüchtigten neuen Teleskopschlagstöcke aus Stahl,
noch entsprechende Handlungen durch private, wie etwa Wachdienste.
Damit ich hier nicht grundlegend missverstanden werde räume ich absolut ein,
dass die meisten der Opfer Grund zu polizeilichem Handeln gegeben haben.
Das fatale Problem dabei ist aber zum einen die Verhältnismässigkeit,
zum anderen, dass die Opfer danach nunmal unwiderruflich tot sind.
http://de.wikipedia.org/wiki/Philipp_M% ... _%28KPD%29
http://de.wikipedia.org/wiki/Richard_Epple
Noch drastischer :
Am 25. Juni 1972 wurde in Stuttgart der unbeteiligte Ian McLeod, ein britischer Handelsvertreter,
versehentlich von der Polizei bei einer Hausdurchsuchung durch die geschlossene Schlafzimmertür erschossen.
Die Polizei in Grossbritannien und ebenso in Norwegen ist in ihrem alltäglichen Dienst
grundsätzlich unbewaffnet. Das macht sie keineswegs weniger effektiv, mir aber wesentlich sympathischer.