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Re: [VIP] Taxifahrer fuhr nach Berlin

Verfasst: 26.05.2018, 22:47
von am
Diese Quittung ist ohne Relevanz, ausser, dass sie die Anschrift des Unternehmers enthält, so dass die gute Vicky sich eine korrekte Rechnung anfordern kann. Sie muss in der Tat erst auf der Rechnung namentlich genannt werden.

Re: [VIP] Taxifahrer fuhr nach Berlin

Verfasst: 27.05.2018, 04:49
von Thomas-Michael Blinten
Interessante Lektüre zu dem Thema:
https://www.buhl.de/meinbuero/der-unter ... -rechnung/

Re: [VIP] Taxifahrer fuhr nach Berlin

Verfasst: 27.05.2018, 09:29
von KehrenTAXI
Es wird immer abenteuerlicher. Die ZDF-Info ist in einigen Punkten nicht richtig.

Re: [VIP] Taxifahrer fuhr nach Berlin

Verfasst: 27.05.2018, 09:52
von Taxi Georg
KehrenTAXI hat geschrieben:Es wird immer abenteuerlicher.
Die ZDF-Info ist in einigen Punkten nicht richtig.
Nicht nur kritisieren, auch erklären!

Nachtrag:
Eine Quittung kann auch als Rechnung gelten, wenn sie die jeweiligen Angaben, die eine Rechnung enthalten muss, aufweist.
Eine Rechnung kann ebenfalls als Quittung gelten, wenn sie mit dem Hinweis „Zahlung erhalten“, der Datumsangabe und der Unterschrift des Empfängers ausgestattet ist.

Re: [VIP] Taxifahrer fuhr nach Berlin

Verfasst: 27.05.2018, 10:12
von KehrenTAXI
Ich liege noch im Bett und fummel am Smartphone herum (ha, ha ...).

Kann ich alles nicht so schnell.

Re: [VIP] Taxifahrer fuhr nach Berlin

Verfasst: 27.05.2018, 10:15
von KehrenTAXI
Ein weiters Beispiel:

Man darf Handwerker-Quittungen, wenn sie bar bezahlt werden, nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen!

Re: [VIP] Taxifahrer fuhr nach Berlin

Verfasst: 27.05.2018, 10:21
von Taxi Georg
KehrenTAXI hat geschrieben:Ich liege noch im Bett und fummel am Smartphone herum (ha, ha ...).
Hahaha, Du faul! :-)

Re: [VIP] Taxifahrer fuhr nach Berlin

Verfasst: 27.05.2018, 10:24
von Taxi Georg
KehrenTAXI hat geschrieben:Man darf Handwerker-Quittungen, wenn sie bar bezahlt werden, nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen!
Das stimmt.

Re: [VIP] Taxifahrer fuhr nach Berlin

Verfasst: 27.05.2018, 11:41
von KehrenTAXI
Auch wird dort behauptet, dass man die Umsatzsteuer nur absetzen kann, wenn man eine quittierte Rechnung erhält.