[VIP] Taxifahrer fuhr nach Berlin
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Re: [VIP] Taxifahrer fuhr nach Berlin
Diese Quittung ist ohne Relevanz, ausser, dass sie die Anschrift des Unternehmers enthält, so dass die gute Vicky sich eine korrekte Rechnung anfordern kann. Sie muss in der Tat erst auf der Rechnung namentlich genannt werden.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
- Thomas-Michael Blinten
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Re: [VIP] Taxifahrer fuhr nach Berlin
Interessante Lektüre zu dem Thema:
https://www.buhl.de/meinbuero/der-unter ... -rechnung/
https://www.buhl.de/meinbuero/der-unter ... -rechnung/
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 27.05.2018, 04:51, insgesamt 3-mal geändert.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
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Re: [VIP] Taxifahrer fuhr nach Berlin
Es wird immer abenteuerlicher. Die ZDF-Info ist in einigen Punkten nicht richtig.
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- Taxi Georg
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Re: [VIP] Taxifahrer fuhr nach Berlin
Nicht nur kritisieren, auch erklären!KehrenTAXI hat geschrieben:Es wird immer abenteuerlicher.
Die ZDF-Info ist in einigen Punkten nicht richtig.
Nachtrag:
Eine Quittung kann auch als Rechnung gelten, wenn sie die jeweiligen Angaben, die eine Rechnung enthalten muss, aufweist.
Eine Rechnung kann ebenfalls als Quittung gelten, wenn sie mit dem Hinweis „Zahlung erhalten“, der Datumsangabe und der Unterschrift des Empfängers ausgestattet ist.
Zuletzt geändert von Taxi Georg am 27.05.2018, 09:56, insgesamt 1-mal geändert.
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑
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Re: [VIP] Taxifahrer fuhr nach Berlin
Ich liege noch im Bett und fummel am Smartphone herum (ha, ha ...).
Kann ich alles nicht so schnell.
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Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 27.05.2018, 10:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: [VIP] Taxifahrer fuhr nach Berlin
Ein weiters Beispiel:
Man darf Handwerker-Quittungen, wenn sie bar bezahlt werden, nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen!
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Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 27.05.2018, 10:15, insgesamt 1-mal geändert.
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- Taxi Georg
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Re: [VIP] Taxifahrer fuhr nach Berlin
Hahaha, Du faul!KehrenTAXI hat geschrieben:Ich liege noch im Bett und fummel am Smartphone herum (ha, ha ...).
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- Taxi Georg
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Re: [VIP] Taxifahrer fuhr nach Berlin
Das stimmt.KehrenTAXI hat geschrieben:Man darf Handwerker-Quittungen, wenn sie bar bezahlt werden, nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen!
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Re: [VIP] Taxifahrer fuhr nach Berlin
Auch wird dort behauptet, dass man die Umsatzsteuer nur absetzen kann, wenn man eine quittierte Rechnung erhält.
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