[MyTaxi] Offensive Köln

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[MyTaxi] Offensive Köln

Beitrag von TaxiBabsi » 24.12.2015, 09:39

OLG Koeln kippt mytaxi's 50% Aktionen
Das Oberlandesgericht Köln hat auf Antrag der Kölner Taxi Ruf eG per einstweiliger Verfügung eine 50-Prozent-Rabattaktion von „Mytaxi“ verboten (6 W 134/15).
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jr
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Re: OLG Koeln kippt mytaxi's 50% Aktionen

Beitrag von jr » 24.12.2015, 15:13

Kaufmännisch gedacht sei die Rabattaktion nicht vernünftig, da der Gewinn allein aus der siebenprozentigen Vermittlungsprovision zwischen Fahrgast und Taxiunternehmer bestehe, erklärten die Richter. Die wiederholte Gewährung eines 50-Prozent-Rabatts in Städten wie Hamburg, Berlin, München Frankfurt, Köln, Leipzig, Düsseldorf, Bonn und Dortmund lasse klar erkennen, dass die Kosten „keinesfalls aus dem Geschäftsmodell selbst bestritten werden können“.
Ein interessanter Ansatz. Ich habe mich aus Zeitgründen bisher kaum mit dem Streit befaßt. Gab es in den früheren Verfahren keine entsprechende Argumentation?

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Re: OLG Koeln kippt mytaxi's 50% Aktionen

Beitrag von Poorboy » 24.12.2015, 16:04

Dämlicher Ansatz!

Werbung ist immer eine Investition in die Zukunft!
Es gibt keine Werbung, die während der Laufzeit der Kampagne eine Umsatzsteigerung bringt, aus der die Werbung zeitgleich finanziert werden kann!
Schon gar nicht gibt es ein Gesetz oder eine Vorschrift, die diese Unmöglichkeit verlangt!

Der Rummel um ein neues Kaufhaus muss auch nicht aus dem Mehrumsatz des Eröffnungstages finanziert werden.

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Re: OLG Koeln kippt mytaxi's 50% Aktionen

Beitrag von Taximarktbeobachter » 24.12.2015, 16:29

Poorboy hat geschrieben: Es gibt keine Werbung, die während der Laufzeit der Kampagne eine Umsatzsteigerung bringt, aus der die Werbung zeitgleich finanziert werden kann!
Schon gar nicht gibt es ein Gesetz oder eine Vorschrift, die diese Unmöglichkeit verlangt!
Martwirtschaftlich betrachtet ist dieses mytaxi Vorgehen nicht als falsch zu sehen.

Mit diesem aktuellen Urteil aus Köln wird deutlich, dass selbst den Richtern eine Taximarkteroberung seitens mytaxi kalkulatorisch nicht plausibel erscheint. Da man mytaxi bundesweit jedoch noch keine Marktmacht unterstellen kann, tendiert die Nachfrage in den Metropolen offenbar bereits zu deutlichem mytaxi Zuwachs entgegen ländlichen Regionen.

An dieser Stelle erlaube ich mir die Behauptung, dass eine extreme Schockeinwirkung auf den Taximarkt angestammte Taxivermittlungsstrukuren nachhaltig und auch für einen Großteil der Taxiunternehmer kostenbelastend zerstörerisch wirken kann.
Die öffentlich vorgegebenen Taxi-Beförderungspreise schrauben die Taxiunternehmer mit Blick auf erforderlicher Gewinnerwirtschaftung gerade zu ein, sich auf mytaxi auszulassen, weil dort mit Umsätzen aufgrund fahrpreissubventionierten Fahrgästen gelockt wird. Dieses Vorgehensweise von mytaxi mag den Taxiunternehmern durchaus suspekt sein, nur ist der oftmals Einzelkämpfertaximarkt nicht so strukturiert, sich dagegen in den täglichen Umsatzerfordernissen erwehren zu können.
Tas TAXI als Teil des ÖPNV ist somit in die Schusslinie ferner Interessen geraten.

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Re: OLG Koeln kippt mytaxi's 50% Aktionen

Beitrag von Guter_Kollege » 24.12.2015, 17:04

Poorboy hat geschrieben:Dämlicher Ansatz!

Werbung ist immer eine Investition in die Zukunft!
Es gibt keine Werbung, die während der Laufzeit der Kampagne eine Umsatzsteigerung bringt, aus der die Werbung zeitgleich finanziert werden kann!
Doch! Der Verkauf von Losen. Abr das nur nebenbei (für Dich: by the way).
Ausserdem haben die Richter das was Du bekrittelst, gar nicht verlangt. Nämlich die Zeitgleichheit von Werbemaßnahmen und Wirtschaftlichkeit dieser.
Da hast Du was durcheinander gekriegt.
Sie haben gwagt anzuzeifelt, das das Provisionsmodell von 7 % vom Tourumsatz ein kaufmännisch seriöser Ansatz sei. Und angedeutet, das hier
mit agressivem Werbeetat dieses Manko ausgeglichen werden soll.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 24.12.2015, 17:05, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: OLG Koeln kippt mytaxi's 50% Aktionen

Beitrag von Guter_Kollege » 24.12.2015, 17:21

jr hat geschrieben:Gab es in den früheren Verfahren keine entsprechende Argumentation?
Doch: In der Verfügung des Landgerichts Stuttgart gegen mT.

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Re: OLG Koeln kippt mytaxi's 50% Aktionen

Beitrag von alsterblick » 24.12.2015, 17:52

Die Juristen wollen ja immer gerne was von Schaden „wissen“.
Der ggf. Schaden wäre im Fall mytaxi jedoch selbst gemacht, sofern dieser überhaupt zu benennen ist.
Kein Taxiunternehmer muss sich bei mytaxi anmelden, sondern man folgte und folgt mytaxi freiwillig.
Alle Taxiunternehmer müssen über 18J. alt sein und sind somit lt. Gesetz mündig und selbst verantwortlich für ihr Handeln.
Und wenn bisher nichtzentralgebundene Taxen bei mytaxi waren /sind, dann ist das lediglich "Taxivermittlungsmarktwirtschaft".
Ziemlich einfache "Rechtslage" würde ich sagen. :roll:
Zuletzt geändert von alsterblick am 24.12.2015, 18:00, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: OLG Koeln kippt mytaxi's 50% Aktionen

Beitrag von Pirat » 24.12.2015, 18:31

Alle Taxiunternehmer müssen über 18J. alt sein und sind somit lt. Gesetz mündig und selbst verantwortlich für ihr Handeln.
Bei einem 18 jährigem Taxiunternehmer sollte man trotzdem ganz vorsichtig sein! :P
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: OLG Koeln kippt mytaxi's 50% Aktionen

Beitrag von am » 24.12.2015, 22:51

alsterblick hat geschrieben:Die Juristen wollen ja immer gerne was von Schaden „wissen“.
Der ggf. Schaden wäre im Fall mytaxi jedoch selbst gemacht, sofern dieser überhaupt zu benennen ist.
Kein Taxiunternehmer muss sich bei mytaxi anmelden, sondern man folgte und folgt mytaxi freiwillig.
Alle Taxiunternehmer müssen über 18J. alt sein und sind somit lt. Gesetz mündig und selbst verantwortlich für ihr Handeln.
Und wenn bisher nichtzentralgebundene Taxen bei mytaxi waren /sind, dann ist das lediglich "Taxivermittlungsmarktwirtschaft".
Ziemlich einfache "Rechtslage" würde ich sagen. :roll:

Eine aus meiner Sicht hilflose Argumentation. Mir ist nicht ganz klar, obwohl eigentlich doch, wieso hier einige, u.a. Du, die markt- und wettbewerbsverzerrenden Folgen dieser Aktionen verneinen. Klar, jeder, aus welchen Gründen auch immer, bisher nicht am Vermittlungsgeschäft partizipierende Unternehmer, zieht hier potenziell einen Nutzen draus. Da kann man in einem solchen Medium m.E. durchaus zu stehen.

Einen Markt mit Fremdkapital und einem Geschäftsmodell zu erobern, welches wirtschaftlich überhaupt keine Nenneswertw Marktteilhabe ermöglicht, ist doch vollkommen neben der Spur. Umso besser, dass dies nun auch ein weiteres Gericht, hoffentlich nicht das letzte, so erkennt.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: OLG Koeln kippt mytaxi's 50% Aktionen

Beitrag von ilkoep » 25.12.2015, 01:23

Poorboy hat geschrieben: Der Rummel um ein neues Kaufhaus muss auch nicht aus dem Mehrumsatz des Eröffnungstages finanziert werden.

Poorboy
Nä, aber auf Dauer muss sich das i.S.d. UWG auch kaufmännisch rechnen. Und genau dass schafft MT, aus Sicht der Richter, anscheinend nicht.

Ohne Daimler wäre MT, IMHO, längst ein Fall für einen Insolvenzverwalter.

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Re: OLG Koeln kippt mytaxi's 50% Aktionen

Beitrag von sivas » 25.12.2015, 04:37

MT ist für Mercedes doch nur neine Spielwiese, um Erfahrungen zu sammeln, wie in Zukunft die selbstfahrenden 'Kabinen' am besten zum Kunden gebracht werde können. Wenn's soweit ist, haben sie DEN Vorsprung. DA wird das Geld dann wieder reingeholt.

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Re: OLG Koeln kippt mytaxi's 50% Aktionen

Beitrag von taxipost » 25.12.2015, 11:08

es ist nur eine einstweilige verfügung!
Zuletzt geändert von taxipost am 25.12.2015, 11:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: OLG Koeln kippt mytaxi's 50% Aktionen

Beitrag von am » 25.12.2015, 11:57

Das ändert ja an der Betrachtung zunächst einmal nichts. Und Stuttgart steht ja auch noch aus.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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TAXI....die Logik des Handelns

Beitrag von alsterblick » 25.12.2015, 13:38

Vorweg:
Um es einfach zu machen. Wir sind hier bei TAXI, somit kann die Logik des Handelns nur eine ganz banale einfache sein,
denn die Taxiunternehmer treffen hier die Entscheidung über Teilnahme bei mytaxi oder nicht.
Soweit es den Taxiunternehmern (örtlich) möglich ist, richten diese Ihr Handeln lediglich nach Effizienz aus.
am hat geschrieben: …wieso hier einige, u.a. Du, die markt- und wettbewerbsverzerrenden Folgen dieser Aktionen verneinen.
…bisher nicht am Vermittlungsgeschäft partizipierende Unternehmer, zieht hier potenziell einen Nutzen draus.
Die Verzerrung am Taxivermittlungsmarkt ist doch vielmehr die, dass regional eher "100te" Bestellvermittlungen zu monatlichen „flatrates“ für den Taxiunternehmer eher zu ineffizientem Ergebnis führen, weil diese gegeneinander auf crashkurs sind, anstelle eine hocheffiziente Generalvermittlung (eine Form, zu der sich MT zu verwirklichen beginnt) lediglich nach Einzel+Auftragsentgelt zu nutzen, die vor allem unbezahlte Zeit-/Leerkilometer vermeidet.
ilkoep hat geschrieben: auch kaufmännisch rechnen. Und genau dass schafft MT, aus Sicht der Richter, anscheinend nicht
Das kaufmännisch „nicht rechnen“, mag vielleicht so erscheinen.
Jedoch kennen auch die Richter die MT-Kalkulationsgrundlage nicht und werden diese auch nie erfahren :idea:
MT / Daimler könnte sich auf Markt/Wettbewerb/langen Kalkulationshorizont und hoher Taxivermittlungseffizienz berufen, die wiederum auch den gerne teilnehmenden Taxiunternehmern zugute kommen.
Alles andere ist lediglich Taxifolklore.
Ferner lieben die Fahrgäste „mytaxi“ als Vermittlungapp erkennbar und nicht nur, weil diese gerade etwas gepimpert werden.
am hat geschrieben: wirtschaftlich überhaupt keine Nenneswertw Marktteilhabe ermöglicht,
dass dies nun auch ein weiteres Gericht, hoffentlich nicht das letzte, so erkennt.
……. Stuttgart steht ja auch noch aus.
Die lieben Richter helfen lediglich beim Tränentrocknen.

Schlussfolgerungen / Taxi-Gewerbeaussichten:
Sorry, viel zu einfach, als dass ich zu Weihnachten meine Tastatur jetzt noch weiter bemühen würde…
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Re: OLG Koeln kippt mytaxi's 50% Aktionen

Beitrag von Guter_Kollege » 25.12.2015, 16:58

Amen?

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Re: OLG Koeln kippt mytaxi's 50% Aktionen

Beitrag von Poorboy » 25.12.2015, 18:14

Aktuelle Situation in Köln:

http://mobil.ksta.de/koeln/einstweilige ... 91198.html

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Re: OLG Koeln kippt mytaxi's 50% Aktionen

Beitrag von alsterblick » 25.12.2015, 20:42

Guter_Kollege hat geschrieben:Amen?
Ersatzweise ein Hallelujah als "Fröhliche Weihnachten" 8)
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Re: OLG Koeln kippt mytaxi's 50% Aktionen

Beitrag von Guter_Kollege » 25.12.2015, 20:44

Dito :D

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Re: OLG Koeln kippt mytaxi's 50% Aktionen

Beitrag von alsterblick » 25.12.2015, 20:53

Guter_Kollege hat geschrieben:Dito :D
Auch die „Toleranz“ des Gewerbes ist heilend, da kommt der Fiskaltaxameter einfach nicht mit. :mrgreen:
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Re: OLG Koeln kippt mytaxi's 50% Aktionen

Beitrag von Guter_Kollege » 25.12.2015, 21:18

Halten wir immerhin fest, das der Kölner Taxiruf so schlau war aus der Entscheidung vom OLG Stuttgart zu lernen, und sich der darin enthaltenen "Empfehlung" zu bedienen. Dort hatte es geheissen:

"Das OLG verweist darauf, dass im konkreten Fall nicht die Taxi-App als solche, sondern lediglich die Zulässigkeit der Rabattaktion in Frage stehe. Als Vermittler von Taxifahrten falle die Beklagte nicht unter das PBefG, da sie die Personen nicht selbst befördert (§1 I PBefG).

Zwar könne die Rabattaktion eine unlautere Behinderung gemäß §§3, 4 Nr. 10 UWG darstellen,
die gestellten Klageanträge haben den lauterkeitsrechtlichen Kern der Werbeaktion jedoch nicht erfasst und auf Merkmale abgestellt, für die es an einer Wiederholungsgefahr fehlt.
"

Das wurde nun "nachgeholt".
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 25.12.2015, 21:18, insgesamt 1-mal geändert.

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