Die Taxianzahl in Berlin

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Marvin
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Re: Die Taxianzahl in Berlin

Beitrag von Marvin » 19.04.2017, 01:42

AsphaltRunner hat geschrieben: Bleibt die Frage :
Wie signierst du deine Daten :?:
Oder, um es mit deinen Worten zu formulieren :arrow:
Wie weißt du deine Originaldaten nach, für den Fall, dass sie verändert wurden, wenn du nicht INSIKA verwendest :?:
Das macht man mit einer Konformitätserklärung des Herstellers der Software mit der sie verarbeitet und gespeichert werden. Wie bei jeder Software. Oder kennst Du irgend ein Buchführungsprogramm oder eine Datenerfassungskomponente bei dem oder der INSIKA verwendet wird? Natürlich außer der an ein Taxameter gepfriemelten Box, die im Verlauf des Sponsoring durch den Hamburger Senat fälschlich als "Fiskaltaxameter" bekannt wurde.
AsphaltRunner hat geschrieben: PayCo erfüllt die Anforderungen in §§ AO... nicht.
Aha. Welche denn genau? Gibt es dazu eine qualifizierte Aussage oder basiert das nur auf der Befindlichkeit eines bockigen Mitarbeiters der Taxenbehörde, der sich im Paragrafendickicht jenseits seiner Zuständigkeit verlaufen hat?
"Ich könnte dir deine Überlebenschancen ausrechnen, aber du wärst nicht begeistert."

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AsphaltRunner
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Re: Die Taxianzahl in Berlin

Beitrag von AsphaltRunner » 20.04.2017, 00:49

Nach §§AO müssen die Daten unveränderbar sein. Die Daten eines Taxameters ohne Signierung lassen sich löschen. Sind somit verändert. :mrgreen:
Fiskal heißt: Entspricht der §§AO
Fiskal heißt nicht INSIKA
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Re: Die Taxianzahl in Berlin

Beitrag von taxipost » 20.04.2017, 07:14

es spielt keine rolle,
dass sich einzelne daten löschen lassen,
weil jedes löschen dokumentiert wird.
dabei gilt - ändern/löschen verboten.

hast du nichts gelöscht,
gibt es keinen "lösch-hinweis" = keine änderung = unveränderbarkeit nachgewiesen.

du musst nicht beweisen,
dass die daten nicht veränderbar sind,
sondert das sie nicht verändert wurden,

futur und perfekt,

weil es z.zt keine vorschrift für den futur gibt !!!
erst nach 2020 muss eine sicherheitseinrichtung, zb. insika, vorhanden sein.

vorausgesetzt natürlich,
dass insika dem BSI bis dahin nachgewiesen hat,
dass sie auch das halten was sie versprechen.

bis dahin kann jeder ein versprechen ohne nachweis abgeben.
wie Marvin schrieb - versprochen ist versprochen - reicht heute aus.

oder anders ausgebrückt:

heute musst du alles weisen,
später beweist das zb. insika.
Zuletzt geändert von taxipost am 20.04.2017, 08:36, insgesamt 3-mal geändert.
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AsphaltRunner
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Re: Die Taxianzahl in Berlin

Beitrag von AsphaltRunner » 20.04.2017, 14:56

taxipost hat geschrieben: du musst nicht beweisen,
dass die daten nicht veränderbar sind,
sondert das sie nicht verändert wurden,

futur und perfekt,
Das steht in der §§AO anders. Da steht, die Daten müssen unveränderbar (gespeichert) sein. Dass du Daten nicht veränderst, sondern steuerehrlich bist, ist doch wohl eher logo.
:D :D
PS: An deinen GrammatikKenntnissen musst du definitiv noch arbeiten. Hier liegt weder Futur noch Perfekt vor :wink:
Aber jemand, der keinen Unterschied zwischen Groß- und Kleinschreibung vornimmt, muss es mit der Grammatik nicht so genau nehmen.

PSS: Sag mir einfach, wie du beim LABO deinen Konzenverlängerungen bekommst, mehr muss ich nicht wissen.
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Re: Die Taxianzahl in Berlin

Beitrag von taxipost » 21.04.2017, 06:51

ich habe nichts geändert.
ich werde nichts ändern.

im deutschen rechtssystem muss eine tat begangen worden sein,
um sie ahnden zu können.

eine konformitätserklärung des herstellers/anbieters ist als beweis ausreichend,
weil z.zt. keine form des beweises vorgeschrieben wird.

im übrigen,
für insika hast du auch nur eine konformitätserklärung des erfinders.

labo erteilt dir auch eine konz. mit zb. hale cey online, ohne insika, ohne tim etc.
kriegst du perfekt für diese aussage hin oder muss ich ... ?!

weil eine schicherheitseinrichtung z.zt nicht vorgeschrieben ist, siehe
http://www.bundesfinanzministerium.de/C ... SichV.html
"
§ 1 Elektronische Aufzeichnungssysteme

Elektronische Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a Absatz 1 Satz 1 der Abgabenordnung sind elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen. Fahrscheinautomaten, Fahrscheindrucker, elektronische Buchhaltungsprogramme, Waren- und Dienstleistungsautomaten, Geldautomaten, Taxameter und Wegstreckenzähler sowie Geld- und Warenspielgeräte gehören nicht dazu.
"
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Re: Die Taxianzahl in Berlin

Beitrag von AsphaltRunner » 21.04.2017, 11:46

taxipost hat geschrieben:ich habe nichts geändert.
ich werde nichts ändern.
Hattest wohl noch keine Konzenverlängerung seit dem 01.01.2017
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Re: Die Taxianzahl in Berlin

Beitrag von taxipost » 21.04.2017, 13:17

taxipost hat geschrieben:labo erteilt dir auch eine konz. mit zb. hale cey online, ohne insika, ohne tim etc.
unpräzise ??? meintest du nicht, grammatikalisch bist du fit und
jetzt erkennst du präsens nicht ?!


eine unnötige korrektur, extra für dich, AsphaltRunner:

labo erteilt dir auch in 2017 eine konz. mit zb. hale cey online. ohne insika, ohne tim etc.
kriegst du perfekt für diese aussage hin oder muss ich ... ?!
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Re: Die Taxianzahl in Berlin

Beitrag von AsphaltRunner » 21.04.2017, 14:26

@taxipost
Das Kulturgut Lesen scheinst du auch nicht so richtig zu beherrschen.
Meine Frage war :arrow: :arrow:
Hast du eine Konzverlängerung seit dem 01.01.2017 hinter dir :?: :?:
Jetzt musst du nur noch Ja oder Nein antworten.
Du darfst für Ja aber auch ein (1) Kreuzchen machen und für Nein zwei(2)
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Re: Die Taxianzahl in Berlin

Beitrag von Poorboy » 21.04.2017, 15:11

Aus dem Link von taxipost:

Es wird bestimmt, welche elektronischen Aufzeichnungssysteme über eine technische Sicherheitseinrichtung verfügen müssen. Die Verordnung sieht vor, dass Registrier- und computergestützte Kassen über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen müssen. Eine Ausweitung auf andere Aufzeichnungsgeräte, wie z. B. Taxameter, wäre über eine Änderung der Verordnung möglich. Bundesministerien, Länder und Verbände können sich bis zum 21. April 2017 zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen äußern.

Hervorhebung durch mich!

Poorboy

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Re: Die Taxianzahl in Berlin

Beitrag von taxipost » 22.04.2017, 07:36

AsphaltRunner hat geschrieben:...
Du darfst für Ja aber auch ein (1) Kreuzchen machen und für Nein zwei(2)
xx

keine verlängerung.
mein wissen basiert auf einer "neu" erteilung ;-).

du kennst bestimmt die bescheide.
zitat sinngemäss:
"
kommen sie vorbei und bringen sie mit:
- zulassungsbescheinigung
- nachweis vom tüv lt. bokraft
- nachweis vom eichamt
- nachweis über "kohle"
"
und jetzt zitat in bold und wörtlich:
"
- Nachweis über die Nutzung eines sog. Fiskaltaxameters je Fahrzeug (z.B. Einbaubestätigung)
"
und weiter, ebenfalls in bold:
"
Seit dem 01.01.2017 besteht die Pflicht, im Taxameter erfassten steuerlich relevanten
Einzeldaten vollständig und unveränderbar zu speichern und aufzubewahren. Eine Miss-
achtung dieser Verpflichtung stellt einen schweren Verstoß gegen die abgaberechtlichen
Pflichen im Sinne von §1 Abs. 1 Nr. 2 d) PBZugV dar, die sich aus unternehmerischer Tä-
tigkeit ergeben.
"

hör also auf misst zu erzählen ohne insika geht nix,
denn ich weiss es besser.
entweder warst du nicht in der Puttkamer oder
du hast dich abwimmeln lassen.
es wird dir nämlich nur gesagt, dass du einen sog. ft brauchst.
es gibt keine bestimmte def. fiskaltaxameter, sonder nur eine allgemeine.
wenn du nachfragst, "wie bekommst man diesen?", dann kriegst du als antwort,
dass du eine ust-idnr, zb. die tim karte etc. brauchst.

dass es auch systeme ohne tim gibt, dass erklärt man dir nicht.
dafür ist aber das labo auch nicht zuständig, es ist keine infobox.
du hast gefragt und labo hat dir mit " zum bsp." geantwortet.

ich frag mich,
was jetzt die Hamburger ft-taxen mit frogne fiskaltaxametern machen ?
misst, frogne arbeitet auch ohne insika.
dann sind diese auch nicht zugelassen.

da gleich eine frage an die Hamburger.
wurden die frogne ft's auch subventioniert oder
war eine voraussetzung für die 1500,-
die teilnahme an irgendeinem auswertungs-tool,
welches nur mit insika möglich war?
Zuletzt geändert von taxipost am 22.04.2017, 08:20, insgesamt 9-mal geändert.
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Re: Die Taxianzahl in Berlin

Beitrag von sivas » 22.04.2017, 09:33

taxipost hat geschrieben:
LABO Berlin hat geschrieben:Seit dem 01.01.2017 besteht die Pflicht, die im Taxameter erfassten steuerlich relevanten Einzeldaten vollständig und unveränderbar zu speichern und aufzubewahren.
Wo ist das Problem ?
Steuerlich relevant sind die Einnahmen, sie werden im Kassenbuch festgehalten, egal ob es bare oder unbare Zuflüsse sind. Die Ausgaben natürlich auch ...

Mancher Einer jedoch 'protokolliert' seine Bar-Einnahmen mithilfe des Taxameters. Dadurch billigt er diesen Daten steuerliche Relevanz zu - und muss 'unveränderbar speichern und aufbewahren'.

Siehe auch: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch da steht doch:
taxiBabsi hat geschrieben:
service@hk24.de hat geschrieben:Betroffen sind die Unternehmer, die mithilfe von Taxametern ihre Bareinnahmen ermitteln.
Die 'Anderen' sind nicht davon betroffen - nur gibt's davon halt keine mehr ... oder doch ?
Zuletzt geändert von sivas am 22.04.2017, 10:09, insgesamt 6-mal geändert.

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Marvin
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Re: Die Taxianzahl in Berlin

Beitrag von Marvin » 22.04.2017, 17:12

AsphaltRunner hat geschrieben:Nach §§AO müssen die Daten unveränderbar sein. Die Daten eines Taxameters ohne Signierung lassen sich löschen. Sind somit verändert. :mrgreen:
Fiskal heißt: Entspricht der §§AO
Fiskal heißt nicht INSIKA
Es war bisher nicht so klar, wie Taxameter zu behandeln sind. (Außer den Anhängern des vorauseilenden Gehorsams) Demnächst dürfte es klarer sein:
Referentenentwurf:
Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme
im Ge-schäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung – KassenSichV)
§ 1
Elektronische Aufzeichnungssysteme Elektronische Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 1
46a Absatz 1 Satz 1 der Ab-gabenordnung sind elektronische oder computergestüt
zte Kassensysteme oder Regist-rierkassen. Fahrscheinautomaten, Fahrscheindrucker,
elektronische Buchhaltungspro-gramme, Waren- und Dienstleistungsautomaten, Geldautomaten, Taxameter und Weg-streckenzähler sowie Geld- und Warenspielgeräte gehören nicht dazu.
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Re: Die Taxianzahl in Berlin

Beitrag von ilkoep » 22.04.2017, 17:17

sivas hat geschrieben:Steuerlich relevant sind die Einnahmen, sie werden im Kassenbuch festgehalten, egal ob es bare oder unbare Zuflüsse sind.
Seit wann werden im Kassenbuch unbare Umsätze erfasst????????????????

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Re: Die Taxianzahl in Berlin

Beitrag von sivas » 22.04.2017, 22:04

unbare Zuflüsse (nicht Umsätze) liegen vor, sobald der Betrag dem Konto gutgeschrieben wurde, das Betriebsvermögen also erhöht wurde.
Ich denke mir, dass das Kassenbuch Auskunft gibt über die aktuell vorhandenen Geldmittel und dazu gehören auch die Unbaren.

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Re: Die Taxianzahl in Berlin

Beitrag von Sascha1979 » 23.04.2017, 03:16

sivas hat geschrieben:unbare Zuflüsse (nicht Umsätze) liegen vor, sobald der Betrag dem Konto gutgeschrieben wurde, das Betriebsvermögen also erhöht wurde.
Ich denke mir, dass das Kassenbuch Auskunft gibt über die aktuell vorhandenen Geldmittel und dazu gehören auch die Unbaren.
Nein.
Kannst du denken.
Hat aber nichts mit einer deutschen steuerlichen oder handelsrechtlichen Betrachtung zu tun.
Gar nix. Nicht mal interpretationsweise.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

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Re: Die Taxianzahl in Berlin

Beitrag von vasg » 23.04.2017, 14:53

Steuerlich relevant sind die Einnahmen, sie werden im Kassenbuch festgehalten, egal ob es bare oder unbare Zuflüsse sind. Die Ausgaben natürlich auch ...
Alle Geschäftsvorfälle, egal ob bar oder unbar müssen im Buchführungs-Journal festgehalten werden. Das ist dann auch die Grundlage für die Gewinnermittlung (EÜR oder G+V). Das "Kassenbuch" ist ein Nebenbuch, das zu Kontrollzwecken geführt werden kann aber nicht muss (gilt für EÜR) und natürlich ausschliesslich Bar-Umsätze erfasst. Das besagte Journal wird häufig (wie auch hier) fälschlicherweise als Kassenbuch bezeichnet

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Re: Die Taxianzahl in Berlin

Beitrag von AsphaltRunner » 24.04.2017, 01:36

taxipost hat geschrieben: xx

keine verlängerung.
mein wissen basiert auf einer "neu" erteilung ;-).
So langsam arbeiten wir uns ja vorwärts.
Und welches System hat das LABO bei dir anerkannt?
Oder fällt das unter Staatsgeheimnis?
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Re: Die Taxianzahl in Berlin

Beitrag von AsphaltRunner » 24.04.2017, 01:40

Sascha1979 hat geschrieben:
sivas hat geschrieben:unbare Zuflüsse (nicht Umsätze) liegen vor, sobald der Betrag dem Konto gutgeschrieben wurde, das Betriebsvermögen also erhöht wurde.
Ich denke mir, dass das Kassenbuch Auskunft gibt über die aktuell vorhandenen Geldmittel und dazu gehören auch die Unbaren.
Nein.
Kannst du denken.
Hat aber nichts mit einer deutschen steuerlichen oder handelsrechtlichen Betrachtung zu tun.
Gar nix. Nicht mal interpretationsweise.
bar(geld) = Kasse
Unbar = Bank (konto)
Buchungstechnisch zwei völlig unterschiedliche Dinge :!:
Was gibt's da nicht zu verstehen :?: :?: :?:
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Re: Die Taxianzahl in Berlin

Beitrag von AsphaltRunner » 15.11.2017, 03:01

Die Konzenanzahl in Berlin scheint wie festgenagelt. Stichtag 1.11.2017
:arrow: 8002 bei 3216 Unternehmen
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Re: Die Taxianzahl in Berlin

Beitrag von Dschungeltaxi » 15.11.2017, 19:13

ende März 17 waren es noch etwas weniger Fahrzeuge und Unternehmen...
Firmen/Unternehmen: 3159
Fahrzeuge: 7989

etidt:
Unternehmer Zuwachs : 57
Fahrzeug Zuwachs : 13
was geht denn hier falsch ???
oder kann ich nicht rechnen??? oder nicht verstehen???
Zuletzt geändert von Dschungeltaxi am 15.11.2017, 19:18, insgesamt 1-mal geändert.

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