Ordnungsamt Treptow - Köpenick - Berlin
- Taxi Georg
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Horafas hat geschrieben:Zum kotzen, man wird zum Schwein erzogen!
http://www.youtube.com/watch?v=nj8jbEkD7l0
ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet
komm auf die dunkle seite der macht....wir haben kekse
hier klickenzum poppen:D
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- Holzy
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das mir die gesetzesvorlage (§ 3 Bereithalten von Taxen) bekannt ist, ich mir aber über die tragweite, ausführung und umsetzung noch keine großen gedanken gemacht hatte, hatte ich schon erwähnt?
ich hatte auch schon erwähnt, das ich im fall eines fehlverhalten ich mich mindestens entschuldigen kann, hatte ich auch versucht zum ausdruck zu bringen?
entschuldigen kommt von schuldig?
was mich an dieser/meiner nummer so wundert und zum teil ärgert, ist die tatsache, das nur ich zurecht gewiesen wurde und das auch nur mit eigenartigen begründungen vom seiten der OA frau.
sie war aus meiner sicht, eben so rechtsunsicher bzw. glänzte mit halbwissen.
deswegen kam der vorschlag von mir. das ich mir ihre AOD nummer geben lasse und wir das ggf. an kompetenter stelle klären könnten.
daraufhin hatte ich auch der aufforderung der OA frau gefolgt.
weil mir, wie schon mehrfach gesagt, auch der rechtsüberblick fehlte.
was mich zu der überlegung einer Dienstaufsichtsbeschwerde brachte, sind die fakten.
das die OA frau. (mein) fehlverhalten, rechtlich nicht erklären konnte.
sich auf fragen von mir, mit nicht antworten, entzog.
und das in dieser zeit, bei diesem bhf. vorplatz, geschätzte min. 20 andere verkehrsvergehen (nach meinem oder vor meinem) festgestellt hätten werden können.
dies aber nicht geschah.
und sie damit wenigstens ihrer aufgabe nicht gewachsen und demnach (für mich) ebenso unkompetent erscheint (in rechtsfragen und aufsichtspflicht), wie ich.
der kann der bulle aus lübeck sich mal nun vor seine ??? OA frau stellen wie er will.
ich sage es zum schluß nochmal.
ja ich habe dieses verkehrsvergehen begangen (durch nicht kompletter rechtslage übersicht)
dies spricht mich nicht frei. das ich eine mögliche strafe zu akzeptieren habe.
das dies ggf. wie parken auf ein behinderten parkplatz gewertet werden kann (für eine korrekte rechtslage übersicht, fehlt mir auch da das wissen), würde mich nicht wundern.
weil ich, wie die OA frau auch sagte, auch andere verkehrsteilnehmer behindere.
das aus dieser geschichte, eine diskusion, über prinzipielle unmotivierte verkehrsteilnehmer oder gar prinzipielle übermotivierte verkehrsaufsichtsbehörden entsteht, war von mir nicht gewollt.
aber am. möchte mich sicher gern zum namen und sündenbock einer ganzen verkehrsteilnehmer (priv. und taxi) gilde machen!!!???
ich hatte auch schon erwähnt, das ich im fall eines fehlverhalten ich mich mindestens entschuldigen kann, hatte ich auch versucht zum ausdruck zu bringen?
entschuldigen kommt von schuldig?
was mich an dieser/meiner nummer so wundert und zum teil ärgert, ist die tatsache, das nur ich zurecht gewiesen wurde und das auch nur mit eigenartigen begründungen vom seiten der OA frau.
sie war aus meiner sicht, eben so rechtsunsicher bzw. glänzte mit halbwissen.
deswegen kam der vorschlag von mir. das ich mir ihre AOD nummer geben lasse und wir das ggf. an kompetenter stelle klären könnten.
daraufhin hatte ich auch der aufforderung der OA frau gefolgt.
weil mir, wie schon mehrfach gesagt, auch der rechtsüberblick fehlte.
was mich zu der überlegung einer Dienstaufsichtsbeschwerde brachte, sind die fakten.
das die OA frau. (mein) fehlverhalten, rechtlich nicht erklären konnte.
sich auf fragen von mir, mit nicht antworten, entzog.
und das in dieser zeit, bei diesem bhf. vorplatz, geschätzte min. 20 andere verkehrsvergehen (nach meinem oder vor meinem) festgestellt hätten werden können.
dies aber nicht geschah.
und sie damit wenigstens ihrer aufgabe nicht gewachsen und demnach (für mich) ebenso unkompetent erscheint (in rechtsfragen und aufsichtspflicht), wie ich.
der kann der bulle aus lübeck sich mal nun vor seine ??? OA frau stellen wie er will.
ich sage es zum schluß nochmal.
ja ich habe dieses verkehrsvergehen begangen (durch nicht kompletter rechtslage übersicht)
dies spricht mich nicht frei. das ich eine mögliche strafe zu akzeptieren habe.
das dies ggf. wie parken auf ein behinderten parkplatz gewertet werden kann (für eine korrekte rechtslage übersicht, fehlt mir auch da das wissen), würde mich nicht wundern.
weil ich, wie die OA frau auch sagte, auch andere verkehrsteilnehmer behindere.
das aus dieser geschichte, eine diskusion, über prinzipielle unmotivierte verkehrsteilnehmer oder gar prinzipielle übermotivierte verkehrsaufsichtsbehörden entsteht, war von mir nicht gewollt.
aber am. möchte mich sicher gern zum namen und sündenbock einer ganzen verkehrsteilnehmer (priv. und taxi) gilde machen!!!???
- Otto126
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Welches Verkehrsvergehen?
Das ist doch alles Blödsinn. Auf einem Parkplatz zu parken, dazu noch korrekt mit Parkscheibe, ist kein Vergehen. Und es ist auch keine illegale Bereitstellung, da der gute Mensch ja korrekt nachgezogen wäre, wenn vorne einer weggefahren wäre; es ging ihm ja nicht darum, an "achter Stelle" einzuladen.
Das ist doch alles Blödsinn. Auf einem Parkplatz zu parken, dazu noch korrekt mit Parkscheibe, ist kein Vergehen. Und es ist auch keine illegale Bereitstellung, da der gute Mensch ja korrekt nachgezogen wäre, wenn vorne einer weggefahren wäre; es ging ihm ja nicht darum, an "achter Stelle" einzuladen.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?
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Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?
- am
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Das sehen die Gerichte anders Otto.
@Holzy
Lass Dein persönliches rumgeätze. Dass Du keine Ahnung hast, hast Du mit diesem Thread hinreichend selbst belegt, nicht ich. Zwischen kennen und verstehen ist schon ein großer Unterschied. Wenn Du diesen Paragraphen denn tatsächlich vorher gekannt hättest, wäre Dein Verhalten ja noch gravierender.
@Holzy
Lass Dein persönliches rumgeätze. Dass Du keine Ahnung hast, hast Du mit diesem Thread hinreichend selbst belegt, nicht ich. Zwischen kennen und verstehen ist schon ein großer Unterschied. Wenn Du diesen Paragraphen denn tatsächlich vorher gekannt hättest, wäre Dein Verhalten ja noch gravierender.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
- Otto126
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Ach was, da interessiert sich außer übereifrigen Hilfspolizisten niemand für. Das Ordnungsamt ist nicht dafür da, andere Leuten an ihrer Arbeit zu hindern.am hat geschrieben:Das sehen die Gerichte anders Otto.
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- Holzy
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Otto126 hat geschrieben:Welches Verkehrsvergehen?
Das ist doch alles Blödsinn. Auf einem Parkplatz zu parken, dazu noch korrekt mit Parkscheibe, ist kein Vergehen. Und es ist auch keine illegale Bereitstellung, da der gute Mensch ja korrekt nachgezogen wäre, wenn vorne einer weggefahren wäre; es ging ihm ja nicht darum, an "achter Stelle" einzuladen.
Genau das war mein Gedanke am Anfang des geschehen.
willst du mir denn genauso vorschriften machen, wie deine "KOLLEGIN" ?am hat geschrieben:
@Holzy
Lass Dein persönliches rumgeätze.
das gebe ich auch gern zu...damit deine sonne noch heller erscheint.am hat geschrieben:Das sehen die Gerichte anders Otto.
@Holzy
. Dass Du keine Ahnung hast, hast Du mit diesem Thread hinreichend selbst belegt.
ich glaube ich sagte. ich kenn den Paragraphen ... im nachhinein.....am hat geschrieben:Das sehen die Gerichte anders Otto.
@Holzy
Wenn Du diesen Paragraphen denn tatsächlich vorher gekannt hättest, wäre Dein Verhalten ja noch gravierender.
jetzt mir daraus vorsatz zu unterstellen, ist so ungefähr das gleiche als wenn man sich beim auto fahren blitzen lässt??
das zeugt von deiner sichtweite und sachkenntniss
- Otto126
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Der gute André vergisst völlig den Unterschied zwischen Opportunitätsprinzip und Legalitätsprinzip, wovon die OA-Mitarbeiter noch nie etwas gehört haben.
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Dem kann man bedingt zustimmen! Denn selbst Gerichte schaffen in der Sache nicht unbedingt letztgültige Klarheit. Und schon gar nicht immer solche, die auch der gemeine Bürger leicht versteht.am hat geschrieben:An mangelnder Sachkenntnis auf Seiten der Masse der Taxifahrer dieser Republik sind ja traditionell alle anderen schuld, nur nicht wir selber.
Zitat Holzy: "...ich stelle die Taxe (mit eingeschalteten Dachzeichen) dort ab..."
Bereitstellung ausserhalb gekennzeichneter Flächen, nennt man das.
Nun gibt es da einerseits das Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf vom 18.10.2005 und dann jenes vom OLG Hamburg aus 10.06.2010:
Ersteres gestattet prinzipiell das Warten im freien Verkehrsraum:
"Die Regelung, dass das Anfahren von vollständig besetzten Taxenstandplätzen und das Warten im Straßenraum auf einen frei werdenden Platz untersagt sind, betrifft keinen der drei genannten Regelungsbereiche."
Letzteres verbietet es:
Durch das Bereithalten einer Taxe an einer dafür nicht zugelassenen, aber für Funkaufträge geschäftsgünstigen Stelle außerhalb von Taxiwarteständen verschafft der Taxifahrer sich gegenüber den anderen an eine Funkvermittlung angeschlossenen Unternehmen einen wettbewerbswidrigen Vorteil und handelt ordnungswidrig.
Ich will mich hier gar nicht ausladend zu der Sache einlassen. Der Unterschied liegt wahrscheinlich wie so oft im Detail. Deswegen lese man freundlicherweise selbst in den beiden auf meinem Blog eingestellten Urteilen.
Das dient der Meinungsbildung und ist gut für die Diskussionskultur. Da braucht man weniger streiten und es herrscht mehr Waffengleichheit.
Kurze Einlassung von mir: Fehler war das Dachzeichen beim Parken nicht auszuschalten. Denn parken ist nicht halten und warten. Man parkt auch nicht auf einem Taxihalteplatz, man steht dort bereit. Das drückt schon alleine das Zeichen 229 aus, denn dieses ist auch ein Halteverbotsschild und kein Parkverbotsschild. Ein Taxi welches aber "parkt" kann nicht warten und bereitstehen.
Wenn es sich auf einem Parkplatz befindet, wartet es ergo nicht, sondern parkt. Steht also nicht mehr bereit = nix Bereitstellung.
Keine Bereitstellung bedeutet, Dachschild muss aus.
https://dl.dropbox.com/u/17109084/AWBlo ... 0.2005.pdf
und
https://dl.dropbox.com/u/17109084/AWBlo ... 6.2010.pdf
es lag an den pdf's ...
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@ Otto, Du meinst den Unterschied zwischen Ermessenspielraum und Vorschrift?Otto126 hat geschrieben:Der gute André vergisst völlig den Unterschied zwischen Opportunitätsprinzip und Legalitätsprinzip, wovon die OA-Mitarbeiter noch nie etwas gehört haben.
Na glücklicherweise haben wir ja wenigstens einen hier , der alle Taxi-Weisheiten mit Löffeln gefressen hat.am hat geschrieben:Das sehen die Gerichte anders Otto.
@Holzy
Lass Dein persönliches rumgeätze. Dass Du keine Ahnung hast, hast Du mit diesem Thread hinreichend selbst belegt, nicht ich. Zwischen kennen und verstehen ist schon ein großer Unterschied. Wenn Du diesen Paragraphen denn tatsächlich vorher gekannt hättest, wäre Dein Verhalten ja noch gravierender.
@ Holzy: Reg Dich nicht so auf, weder auf die Reaktion vor Ort noch hier im Forum. Vom OA kommt da bestimmt wegen so einer Lappalie auch nichts, die gute Frau wird einfach nur einen schlechten Tag gehabt haben.
Ich mußte auf dem Kaiserdamm (23.00 Uhr/Polizei) letztens auch aus zweiter Spur abrücken - weil ich den Verkehr behindert habe Daß zwei weitere Spuren neben mir frei waren hat nicht interessiert, 20 m weiter zurück war frei. Mein Einwand, daß dort eine Bushaltestelle ist hat auch nicht interessiert, er wollte einfach seine Meinung durchsetzen. Ich hab's dann einfach gemacht.
Auch hier wieder sone Sache. ...Holzy hat geschrieben:ich halte kurz und sage ihm das ich an der reihe bin.
Aufgrund welcher gesetzlichen Regelung stützt Du dieses Verlangen?
Mir ist schon klar, es geht hier um "gute, alte Taxifahrertradition, um Kollegialität" .....,
Nur, wenn wir hier schon kompetent diskutieren wollen, wir sind ja schliesslich Fachpublikum, dann sollte über solche Dinge wenigstens prinzipiell Klarheit herrschen.
Und die lautet: Es gibt keine Rangfolge von aufgestellten Taxis.
Am allerwenigsten ausserhalb von Taxihalteplätzen.
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Richtig Schmidt, das Dachzeichen war an.
@Otto
Aus Holzys Schilderung geht nicht hervor, ob er abgetickert wurde. Nach meinem Eindruck nicht. Sie haben ihn lediglich auf seinen Fehler hingewiesen. Damit habe sie das Opportunitätsprinzip gewahrt. Wie ich finde sogar ausgesprochen tolerant, da sie sich mit ihm auf eine vollkommen unsinnige Diskussion eingelassen haben.
Gerade Du bist doch ebenfalls einer der Fahrer, sie sich immer mal wieder, zu Recht, über bereit stehende Mietwagen in Oldenburg aufregen. Und Du würdest es ganz sicher begrüßen, wenn dagegen behördlich vorgegangen würde. Dabei ist es nichts anderes als der hier diskutierte Fall. Und jch bin sicher, ein Teil der Oldenburger Mietwagenfahrer ist felsenfest davon überzeugt, nichts verkehrt zu machen.
Im Rahmen der zahlreichen Lübecker Prozesse gegen Mietwagenunternehmer kam es natürlich auch zu Gegenklagen. In einem Fall stritten sich Kläger (Mietwageunternehmer), Beklagter (Taxi) und das Gericht mehrere Stunden darüber, ob das Dachzeichen des Beklagten denn nun an das Datenfunkgerät gekoppelt sei oder nicht, alleine deshalb, um festzustellen, ob er sich nun am Rande einer Veranstaltung illegal bereit gehalten oder nur auf einen Kunden mit Vorbestellung gewartet hat.
@Holzy
Es sind zwei Dinge, warum ich mich überhaupt dazu äußere. Der erste sind Deine persönlichen Angriffe, gegen User, deren Meinung Dir nicht passt.
Der zweite ist der, dass sich genau an solchen Vorfällen, wie Du ihn uns hier schilderest, eine immer negativere Meinung über das Taxigewerbe manifestiert. Und das einzig aus Unwissenheit. Und das nervt mich als von Dir ernannter Robin Hood maßlos.
@Otto
Aus Holzys Schilderung geht nicht hervor, ob er abgetickert wurde. Nach meinem Eindruck nicht. Sie haben ihn lediglich auf seinen Fehler hingewiesen. Damit habe sie das Opportunitätsprinzip gewahrt. Wie ich finde sogar ausgesprochen tolerant, da sie sich mit ihm auf eine vollkommen unsinnige Diskussion eingelassen haben.
Gerade Du bist doch ebenfalls einer der Fahrer, sie sich immer mal wieder, zu Recht, über bereit stehende Mietwagen in Oldenburg aufregen. Und Du würdest es ganz sicher begrüßen, wenn dagegen behördlich vorgegangen würde. Dabei ist es nichts anderes als der hier diskutierte Fall. Und jch bin sicher, ein Teil der Oldenburger Mietwagenfahrer ist felsenfest davon überzeugt, nichts verkehrt zu machen.
Im Rahmen der zahlreichen Lübecker Prozesse gegen Mietwagenunternehmer kam es natürlich auch zu Gegenklagen. In einem Fall stritten sich Kläger (Mietwageunternehmer), Beklagter (Taxi) und das Gericht mehrere Stunden darüber, ob das Dachzeichen des Beklagten denn nun an das Datenfunkgerät gekoppelt sei oder nicht, alleine deshalb, um festzustellen, ob er sich nun am Rande einer Veranstaltung illegal bereit gehalten oder nur auf einen Kunden mit Vorbestellung gewartet hat.
@Holzy
Es sind zwei Dinge, warum ich mich überhaupt dazu äußere. Der erste sind Deine persönlichen Angriffe, gegen User, deren Meinung Dir nicht passt.
Der zweite ist der, dass sich genau an solchen Vorfällen, wie Du ihn uns hier schilderest, eine immer negativere Meinung über das Taxigewerbe manifestiert. Und das einzig aus Unwissenheit. Und das nervt mich als von Dir ernannter Robin Hood maßlos.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Was soll denn dieser Vergleich mit Holzy's "Vergehen" ?am hat geschrieben: Gerade Du bist doch ebenfalls einer der Fahrer, sie sich immer mal wieder, zu Recht, über bereit stehende Mietwagen in Oldenburg aufregen. Und Du würdest es ganz sicher begrüßen, wenn dagegen behördlich vorgegangen würde. Dabei ist es nichts anderes als der hier diskutierte Fall. Und jch bin sicher, ein Teil der Oldenburger Mietwagenfahrer ist felsenfest davon überzeugt, nichts verkehrt zu machen.
Das bewußte wiederholte und widerrechtliche Bereithalten von Mietwagen ist ein völlig anderes Thema.
- oldstrolch
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muss ich dir wiedersprechen bonni!holzy hat zugegeben das er betriebsbereit war.ausserhalb eines halteplatzes stehen ist illegal.sein grund nicht im weg stehen zu wollen ist dabei egal.bonscott hat geschrieben:Was soll denn dieser Vergleich mit Holzy's "Vergehen" ?am hat geschrieben: Gerade Du bist doch ebenfalls einer der Fahrer, sie sich immer mal wieder, zu Recht, über bereit stehende Mietwagen in Oldenburg aufregen. Und Du würdest es ganz sicher begrüßen, wenn dagegen behördlich vorgegangen würde. Dabei ist es nichts anderes als der hier diskutierte Fall. Und jch bin sicher, ein Teil der Oldenburger Mietwagenfahrer ist felsenfest davon überzeugt, nichts verkehrt zu machen.
Das bewußte wiederholte und widerrechtliche Bereithalten von Mietwagen ist ein völlig anderes Thema.
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Erbsenzählerisch, rein rechtlich ja, nach gesundem Urteilungsvermögen und o.g. Opportunitätsprinzip, Ermessensspielraumoldstrolch hat geschrieben:muss ich dir wiedersprechen bonni!holzy hat zugegeben das er betriebsbereit war.ausserhalb eines halteplatzes stehen ist illegal.sein grund nicht im weg stehen zu wollen ist dabei egal.bonscott hat geschrieben:Was soll denn dieser Vergleich mit Holzy's "Vergehen" ?am hat geschrieben: Gerade Du bist doch ebenfalls einer der Fahrer, sie sich immer mal wieder, zu Recht, über bereit stehende Mietwagen in Oldenburg aufregen. Und Du würdest es ganz sicher begrüßen, wenn dagegen behördlich vorgegangen würde. Dabei ist es nichts anderes als der hier diskutierte Fall. Und jch bin sicher, ein Teil der Oldenburger Mietwagenfahrer ist felsenfest davon überzeugt, nichts verkehrt zu machen.
Das bewußte wiederholte und widerrechtliche Bereithalten von Mietwagen ist ein völlig anderes Thema.
Die Kollegen, die vor den parkenden Autos standen und nicht auf der Rücke, haben sich ebenfalls unberechtigt bereitgehalten.
Wie Du selber weißt, wird das in Berlin bisher allerdings nicht so eng gesehen (wie hier mal jemand aus Hamburg geschrieben hat, der deswegen von der Bullerei eine Anzeige erhalten hat) - sobald man den Verkehr nicht behindert.
Wenn das eine Petition wäre, ich würde jedes einzelne Wort mit meinem guten Namen unterschreibenam hat geschrieben:Das sehen die Gerichte anders Otto.
@Holzy
Lass Dein persönliches rumgeätze. Dass Du keine Ahnung hast, hast Du mit diesem Thread hinreichend selbst belegt, nicht ich. Zwischen kennen und verstehen ist schon ein großer Unterschied. Wenn Du diesen Paragraphen denn tatsächlich vorher gekannt hättest, wäre Dein Verhalten ja noch gravierender.
Ich würde sogar noch hinzufügen: Holzy versuchte sich mit seinem Post und seiner windigen Selbstgerechtigkeit im Forum bei vermeintlichen Leidensgenossen Genugtuung und Absolution zu verschaffen.
Und das vor dem Hintergrund ..... Und einige fallen noch drauf herein.
Sorry Holzy, aber erst durch Deine müden Rechtfertigungsversuche für Dein Fehlverhalten, hast Du das Bild von Dir richtig beschädigt.
dann doch nächstes Mal bitte lieber die schlichte Wutbürger-Version: "Ausgerechnet mich, wo ich meine Brötchen hart mit verdienen muss, greifen die ab".
Dafür hättest Du bei mir mehr Verständnis geerntet, als das was Du hier .....
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bonscott hat geschrieben:Was soll denn dieser Vergleich mit Holzy's "Vergehen" ?am hat geschrieben: Gerade Du bist doch ebenfalls einer der Fahrer, sie sich immer mal wieder, zu Recht, über bereit stehende Mietwagen in Oldenburg aufregen. Und Du würdest es ganz sicher begrüßen, wenn dagegen behördlich vorgegangen würde. Dabei ist es nichts anderes als der hier diskutierte Fall. Und jch bin sicher, ein Teil der Oldenburger Mietwagenfahrer ist felsenfest davon überzeugt, nichts verkehrt zu machen.
Das bewußte wiederholte und widerrechtliche Bereithalten von Mietwagen ist ein völlig anderes Thema.
Nein, personenbeförderungsrechtlich ist es absolut vergleichbar. Im Kern ist derselbe Sachverhalt betroffen. Ein Verstoß gegen die Rückkehrpflicht ist im Prinzip dasselbe, wie unerlaubte Bereitstellung nach Holzys Beispiel.
Wobei das Prinzip taxiähnlicher Mietwagenverkehr auf dem planmäßigen Verstoß aufbaut, was Holzy hier in seinem Fall nicht zu unterstellen ist.
Die Not einer unzureichenden Zahl von Halteplätzen schützt leider nicht vor der Verfolgung dieses Verstoßes, so dass natürlich auch die von Holzy gesichteten Kollegen gleichsam hätten angesprochen werden müssen, was möglicherweise auch geschehen wäre, wenn Holzy einsichtiger gewesen, das Dachzeichen ausgeschaltet und auf die Kollegen verwiesen hätte. Lässt sich im nachhinnein leider nur schwer ergründen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.