Lt §7 PBefG ist ein Taxler lediglich verpflichtet, 3 ! allgemein gültige Kreditkarten zu akzeptieren oder 1 ! allgemein gültige Debitkarte.Sascha1979 hat geschrieben: Und ich garantiere dir, dass du den Prozess verlieren wirst, wenn du mich nicht befördern möchtest, weil du von mir ein amtliches Dokument mit Adresse sehen möchtest.
Ich frag dich welche Karten du akzeptierst.
Dann ziehe ich diese aus meinem Geldbeutel.
Mir egal ob es EC, Visa, MasterCard, American Express, etc. ist.
Und von mir aus zeige ich dir auch meinen Reisepass.
Solltest du weiterhin auf meine Adresse bestehen, wirst du den Prozess verlieren.
Glaubst du nicht?
Wir testen es. Lass uns einen Zeitpunkt in Berlin verabreden wo wir beide das Spielchen durchziehen.
Da es weltweit ca 30 Mio Kreditkarten und 100 Mio Debitkarten gibt, ist die Wahrscheinlichkeit, daß Du genau eine der drei Kreditkarten (oder genau die Debitkarte) hast, die ich akzeptieren muss, praktisch gleich Null.
Der Reisepass genügt nicht, da ich berechtigt bin (ebenso wie die Bahn es macht), Deinen Namen und Adresse zur kurzfristigen Speicherung (ein paar Wochen) notieren zu dürfen.Falls Du das ablehnst -> keine Beförderung.
Steht alles im PBefG - solltest Du mal lesen
Zu Deiner Information:
Egal ob Visa, Amex, MasterC, Diners Club , das sind nur KartenArten.
Diese werden herausgegeben von Banken und Firmen (Visa Postbank oder Visa Lufthansa, ebenso MasterC Commerzbank oder MC Bank of China, genau wie Amex Banco de Brazil oder Amex National Bank of South Africa). Nur drei dieser insgesamt ca 30 Mio Karten muss ein Brl. Taxler akzeptieren.
Also nur zu.Lass es uns austesten. Der Verlierer gibt einen Kaffee aus (und hat die Komsequenzen zu tragen)