am hat geschrieben: ↑04.12.2019, 17:13
dass bei Fahrten innerhalb einer Gemeinde
zu keiner Zeit 19% fällig werden.
ist mE. nach falsch, denn ab 50 Km (unabhängig wo, wer und wann) gelten 19% MwSt.
am hat geschrieben: ↑04.12.2019, 17:13
Ein Taxameter, welches oberhalb 50km pauschal 19% ausweist, arbeitet also fehlerhaft.
Alle mir bisher bekannten Taxameter beinhalten 7% MwSt (so wie es der Gesetzgeber vorschreibt, Beförderungen
innerhalb des PffG)
am hat geschrieben: ↑04.12.2019, 17:13
Wann welcher Steuersatz gilt, ist hingegen vollkommen eindeutig.
das ist richtig.
Und um es einfach mal explizit zu formulieren:
PBef bis < = 50 Km (egal ob im PffG oder nach ausserhalb) : stets 7%
ab > 50 Km : stets 19%
alle anderen SDLs (Starthilfen, Einkaufsfahrten, Radwechsel, Leuchtmitteltausch uva.): grundsätzlich 19%
DLs mit 7% müssen (innerhalb des PffG) per FT durchgeführt werden, ausserhalb dagegen
können sie ohne FT durchgeführt werden.
DLs mit 19% müssen
ohne FT durchgeführt werden, denn, wie ich schon mehrfach erwähnte, im FT sind 7% inkludiert. Eine ganz klare Ansage des Ministeriums.
Auch auch hier nochmals erwähnt:
es interessiert in Berlin keine einzige (Schweiss)Socke.