Funkzentralen und die Lacher der Saison

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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison

Beitrag von am » 13.12.2019, 12:09

Es kommt ja hinsichtlich deiner Festpreise, um mal wieder thematisch wenigstens zum Taxi zu gelangen, gar keine Diskussion zustande, weil du dich gebetsmühlenartig wiederholst, wie ich schrieb, das Forum mit deiner Meinung penetrierst.

Es lohnt sich letztlich nicht, den Faden zu einer Diskussion aufzunehmen, sollte jemand, mich eingeschlossen anderer Auffassung sein, weil erkennbar ist, dass es zu nichts führt.

Ein Schicksal, welches am Ende manche Diskussionen in Internetforen teilen, bei dir ist es erkennbar von vornherein aussichtslos. Und ich mache das hier schon viele Jahre und kann das ganz gut einschätzen. Nenn es in diesem Fall Qualifikation.

Ggf nehme ich an geeigneter Stelle den Festpreisfaden auf, wir werden dann ja sehen.

Was gibt es zwischenzeitlich Spannendes aus den Berliner Taxizentralen zu berichten?
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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison

Beitrag von Jim Bo » 14.12.2019, 01:41

Bei Festpreise würde mich interessieren, wozu die gut sein sollen? Kein Taxifahrer wird Preise unterhalb des Tarifs anbieten. Und als Fahrgast braucht man nur zu sagen, dass es zu teuer ist und schon muss nach Tarif gefahren werden.

Der Fahrpreis bildet nicht die Grundlage ob eine Tour ins Umland zustande kommt. Der Fahrgast nennt sein Ziel und der Taxifahrer entscheidet ja oder nein. Die Verhandlung über Preis kommt erst danach.

Ich gehe ja auch nicht in den Einzelhandel um für etwas einen Preis zu bezahlen, den der Verkäufer will, sondern man geht gezielt dahin, weil einem ein Angebot gemacht wurde.

Der Taxitarif ist ein solches Angebot. Wenn ich in Brandenburg stehe, entscheide ich, ob mich ein Berliner Taxi abholen soll oder ich mit einer Brandenburger Taxe nach Berlin fahre. Je nachdem entsteht ein freiwilliger Auftrag, der dem Taxifahrer angeboten wird und er entscheidet: ja mache ich oder nein mache ich nicht.

Die Dienstleistung Taxi ist einfach nicht dazu gedacht, dass ein Taxi aus Berlin nach Brandenburg fährt und der Fahrer zum Kunden sagt: "Ich fahre Sie nur nach Berlin, wenn sie mir 300 Euro geben."

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titanocen100
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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison

Beitrag von titanocen100 » 17.12.2019, 23:18

Jim Bo hat geschrieben:
14.12.2019, 01:41
Bei Festpreise würde mich interessieren, wozu die gut sein sollen?
1. man kann gezielt VK nehmen (" erst bezahlen, dann befördert werden"). Kein "ich geh dann mal schnell nach oben und hole Geld" und wenn der FG wiederkommt, sind aus den 7.80E schnell mal 10.80E geworden. Der Fahrer bekommt aber nur 8E mit dem schnippigen Hinweis "Sie hätten ja Ihr Taxameter abschalten können".
2. Keine Doppel.- und Dreifachbestellungen mehr von Taxen, frei nach dem Motto, die erste (oder die mir besser gefällt) nehme ich. Die anderen haben eine Fehlfahrt.
DAS gibt es bei UBER nicht.
Das alles wurde schon von mir in einem anderen Thread hier ausführlich dargestellt. Bitte mal nachlesen.
Kein Taxifahrer wird Preise unterhalb des Tarifs anbieten. Und als Fahrgast braucht man nur zu sagen, dass es zu teuer ist und schon muss nach Tarif gefahren werden.
Hier sieht man mal wieder, dass Du es nicht verstanden hast. Die Festpreise sollten in der TTO festgehalten werden (= Tarif).
für max. 2 Km:
1. freier Einstieg oder am Halteplatz : Grundgebühr = Einschaltgebühr 15E
2. bei Bestellung mit Abholung 20E
3. bei VB 25E
keine VB mit 15 min Wartezeit vor der Haustür, die man nicht bezahlt bekommt.
Die Gesamtstrecke wird im Vorfeld ermittelt, der Festpreis dadurch ermittelt und grundsätzlich immer VK erhoben.
Das ist meine Vorstellung einer praktischen TTO.
Der Fahrpreis bildet nicht die Grundlage ob eine Tour ins Umland zustande kommt. Der Fahrgast nennt sein Ziel und der Taxifahrer entscheidet ja oder nein. Die Verhandlung über Preis kommt erst danach.
Falsch. Schon heute gilt: Fahrt ins Umland ? Der Fahrer nennt seinen (Fest)Preis, der natürlich verhandelbar ist, wie auf einem Basar in der Türkei. Ist dem FG der Preis zu hoch, kann der Taxler eine Beförderung ablehnen = kommt kein Handelsvertrag zustande.
Ich gehe ja auch nicht in den Einzelhandel um für etwas einen Preis zu bezahlen, den der Verkäufer will, sondern man geht gezielt dahin, weil einem ein Angebot gemacht wurde.
Ich gehe zum Friseur, weil ich mir die Haare (und ev. mehr) schneiden lassen will. Der Friseur hat (lt. Gewerbeaussendienstvorschrift) seine Preise für seine DL deutlich sichtbar an der Aussentür oder -Scheibe anzubringen. Ich lese seine (Fest)preise und entscheide, ob ich eintrete oder mir einen günstigeren Friseur suche.
Ich hoffe, Dir geht nun ein Licht auf.
Der Taxitarif ist ein solches Angebot. Wenn ich in Brandenburg stehe, entscheide ich, ob mich ein Berliner Taxi abholen soll oder ich mit einer Brandenburger Taxe nach Berlin fahre. Je nachdem entsteht ein freiwilliger Auftrag, der dem Taxifahrer angeboten wird und er entscheidet: ja mache ich oder nein mache ich nicht.
Korrekt. Ob er es macht oder nicht, entscheidet einzig und allein die Tatsache, ob Du sein finanzielles Angebot annimmst oder es zu teuer findest.
Die Dienstleistung Taxi ist einfach nicht dazu gedacht, dass ein Taxi aus Berlin nach Brandenburg fährt und der Fahrer zum Kunden sagt: "Ich fahre Sie nur nach Berlin, wenn sie mir 300 Euro geben."
Die PBef ist dazu gedacht, Personen zu befördern. Innerhalb eines PfFG gibt es Verordnungen, die eingehalten werden müssen, Was über das PfFG hinausgeht, ist freie Marktwirtschaft. Den Preis bestimmt der TU, dessen Vertreter der Taxler ist.
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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison

Beitrag von titanocen100 » 17.12.2019, 23:39

am hat geschrieben:
13.12.2019, 12:09
Was gibt es zwischenzeitlich Spannendes aus den Berliner Taxizentralen zu berichten?
Am Wochenende erhielt ich einen Auftrag "fahren Sie zur Strasse X Hausnummer 60".
Ich fand die 58 und die 62 und stand schliesslich vor einem Netto-Discounter.
Ich drückte in der Smartphone-FMS-App auf den Knopf "bitte um Rückruf", um mich zu vergewissern, ob der Discounter die Abholadresse wäre.
Nach 3 Minuten rief mich ein MA der WBW auf meinem eigenen Smartphone zurück (nur deshalb habe ich mir so ein Ding überhaupt zulegen müssen), teilte mir mit, der FG habe soeben mitgeteilt, es handele sich um einen Netto-Discounter, und, seiner Meinung nach, sei ich doch ein sehr unfreundlicher Taxler.
Dann hat er (un)freundlicherweise einfach aufgelegt.
Ich hätte jetzt natürlich recherchieren können, wer mir da so ans Bein gep. äh uriniert hat und ihm über fub@ einen Verweis von seinem/r Chef/In geben lassen können, doch wozu ?
Lt. Frustrations-Agressions-Theorie hat er seinen Frust (Weihnachtsstress u.a.) verbal an mir abgelasssen. Ich bin gerne mal der Blitzableiter. :mrgreen:
Besser und damit professioneller wäre es natürlich gewesen, den FG bei seiner Bestellung dahingehend zu befragen, um welche Art von Objekt es sich handelt (Privatadresse, Schule, Discounter o.Ä.).
Wie man unschwer erkennt, bin ich auch hier ein Profi und keine Armatur äh Amateur wie der WBW-MA.
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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison

Beitrag von am » 17.12.2019, 23:40

titanocen100 hat geschrieben: Die PBef ist dazu gedacht, Personen zu befördern. Innerhalb eines PfFG gibt es Verordnungen, die eingehalten werden müssen, Was über das PfFG hinausgeht, ist freie Marktwirtschaft. Den Preis bestimmt der TU, dessen Vertreter der Taxler ist.

Wie erklärst du dir dann dies hier?
BoKraft hat geschrieben:Bei Fahrten, deren Ziel außerhalb des Geltungsbereichs der festgesetzten Beförderungsentgelte liegt, hat der Fahrzeugführer den Fahrgast vor Fahrtbeginn darauf hinzuweisen, daß das Beförderungsentgelt für die gesamte Fahrtstrecke frei zu vereinbaren ist. Kommt keine Vereinbarung zustande, gelten die für den Pflichtfahrbereich festgesetzten Beförderungsentgelte als vereinbart.

Oder schilderst du lediglich den Zustand, wie du meinst, dass er sein sollte?
Zuletzt geändert von am am 17.12.2019, 23:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison

Beitrag von titanocen100 » 17.12.2019, 23:52

am hat geschrieben:
17.12.2019, 23:40
Wie erklärst du dir dann dies hier?
BoKraft hat geschrieben:Bei Fahrten, deren Ziel außerhalb des Geltungsbereichs der festgesetzten Beförderungsentgelte liegt, hat der Fahrzeugführer den Fahrgast vor Fahrtbeginn darauf hinzuweisen, daß das Beförderungsentgelt für die gesamte Fahrtstrecke frei zu vereinbaren ist. Kommt keine Vereinbarung zustande, gelten die für den Pflichtfahrbereich festgesetzten Beförderungsentgelte als vereinbart.
Korrekt. Das heisst aber nicht, daß ich einen FG ins Umland befördern muss.
Denn es gilt auch:
"Beförderungspflicht nur innerhalb des PfFG"
Deswegen liebe ich die NW, deren Gesetze eindeutig sind und keine Auslegungen zulassen.
Das hatte ich schon mal in einem anderen Thread dargestellt.
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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison

Beitrag von Jim Bo » 18.12.2019, 01:44

am hat geschrieben:
17.12.2019, 23:40
titanocen100 hat geschrieben: Die PBef ist dazu gedacht, Personen zu befördern. Innerhalb eines PfFG gibt es Verordnungen, die eingehalten werden müssen, Was über das PfFG hinausgeht, ist freie Marktwirtschaft. Den Preis bestimmt der TU, dessen Vertreter der Taxler ist.

Wie erklärst du dir dann dies hier?
BoKraft hat geschrieben:Bei Fahrten, deren Ziel außerhalb des Geltungsbereichs der festgesetzten Beförderungsentgelte liegt, hat der Fahrzeugführer den Fahrgast vor Fahrtbeginn darauf hinzuweisen, daß das Beförderungsentgelt für die gesamte Fahrtstrecke frei zu vereinbaren ist. Kommt keine Vereinbarung zustande, gelten die für den Pflichtfahrbereich festgesetzten Beförderungsentgelte als vereinbart.

Oder schilderst du lediglich den Zustand, wie du meinst, dass er sein sollte?
Ich erweiter mal die Frage etwas unverschämt:

Weist du denn jeden Fahrgast, der ins Umland befördert werden will, darauf hin, dass das Beförderungsentgelt für die gesamte Fahrstrecke frei zu vereinbaren ist? Du begehst eine Ordnungswidrigkeit, wenn du zum Fahrgast sagst: "Ich fahre nur nach meinem Festpreis."

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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison

Beitrag von am » 18.12.2019, 02:31

titanocen100 hat geschrieben:
17.12.2019, 23:52
am hat geschrieben:
17.12.2019, 23:40
Wie erklärst du dir dann dies hier?
BoKraft hat geschrieben:Bei Fahrten, deren Ziel außerhalb des Geltungsbereichs der festgesetzten Beförderungsentgelte liegt, hat der Fahrzeugführer den Fahrgast vor Fahrtbeginn darauf hinzuweisen, daß das Beförderungsentgelt für die gesamte Fahrtstrecke frei zu vereinbaren ist. Kommt keine Vereinbarung zustande, gelten die für den Pflichtfahrbereich festgesetzten Beförderungsentgelte als vereinbart.
Korrekt. Das heisst aber nicht, daß ich einen FG ins Umland befördern muss.
Denn es gilt auch:
"Beförderungspflicht nur innerhalb des PfFG"
Deswegen liebe ich die NW, deren Gesetze eindeutig sind und keine Auslegungen zulassen.
Das hatte ich schon mal in einem anderen Thread dargestellt.
Das ist für sich absolut eindeutig. Genauso wie die Definition des Geltungsbereichs der Beförderungspflicht.
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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison

Beitrag von titanocen100 » 18.12.2019, 15:46

Jim Bo hat geschrieben:
18.12.2019, 01:44

Weist du denn jeden Fahrgast, der ins Umland befördert werden will, darauf hin, dass das Beförderungsentgelt für die gesamte Fahrstrecke frei zu vereinbaren ist? Du begehst eine Ordnungswidrigkeit, wenn du zum Fahrgast sagst: "Ich fahre nur nach meinem Festpreis."
dieselbe Frage hast Du schon einmal in einem anderen Thread gestellt.

Apropos, ich habe gute Neuigkeiten - für Euch:

ich mal mich mal dran,
und ziehe mir ein Röckchen an...
Muss ich aber erst besorgen. Oder tut's 'ne Strumpfhose auch ?

Anwort von Claudia Freitag (Sen. Fin):

Frau Blöcher hat freundlicherweise Ihre Anfrage zur tiefergehenden Beantwortung der steuerrechtlichen Aspekte an mich weitergeleitet.

1. Wenn ein FG also innerhalb Berlins 500 Km zurücklegt oder auch noch mehr, gelten immer nur 7% MwSt.

Bei Beförderungen innerhalb einer Gemeinde gem. § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. a Umsatzsteuergesetz kommt es nicht auf die Länge der Beförderungsstrecke an. Sie kann mehr als 50 km, also auch wie in dem von Ihnen geschilderten Fall 500 km, betragen. Solange sich die Beförderungsstrecke also ausschließlich innerhalb eines Gemeindegebiets befindet, ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 % anzuwenden.

2. Nur bei Verlassen des Pflichtfahrgebietes ab >50 Km gelten 19%.

Wird die Beförderungsleistung gemeindeübergreifend erbracht, ist zur Bestimmung des maßgeblichen Umsatzsteuersatzes einzig auf die Länge der Beförderungsstrecke abzustellen. Beträgt die maßgebliche Beförderungsstrecke bis zu 50 km, ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 % anzuwenden. Beträgt die maßgebliche Beförderungsstrecke hingegen mehr als 50 km, ist der Umsatz mit dem Regelsteuersatz in Höhe von 19 % zu versteuern.

Jetzt haben wir es Schwarz auf Weiss und für jeden verständlich.
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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison

Beitrag von am » 18.12.2019, 23:21

Genauso verständlich und schwarz auf weiß hier nicht nur von mir erklärt.

Gibt es übrigens auch einen Leitsatz zu in einem Urteil des BFH zu der Frage, ob Krankenfahrten mit Hin- und Rückfahrt als einheitliche Beförderungsleistung ozu betrachten sind (kommt drauf an). Ich habe die ganze Zeit darauf gewartet, dass du von allein drauf kommst.

Und wie ich schon mehrfach schrieb, ist es prüfungsrelevant bei der Sachkunde zum Taxi- und Mietwagunternehmer. Und ich habe schon die ein oder andere Sachkundeprüfung abgenommen.
Zuletzt geändert von am am 18.12.2019, 23:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison

Beitrag von titanocen100 » 18.12.2019, 23:42

am hat geschrieben:
18.12.2019, 23:21
Genauso verständlich und schwarz auf weiß hier nicht nur von mir erklärt.

Gibt es übrigens auch einen Leitsatz zu in einem Urteil des BFH zu der Frage, ob Krankenfahrten mit Hin- und Rückfahrt als einheitliche Beförderungsleistung ozu betrachten sind (kommt drauf an). Ich habe die ganze Zeit darauf gewartet, dass du von allein drauf kommst.

Und wie ich schon mehrfach schrieb, ist es prüfungsrelevant bei der Sachkunde zum Taxi- und Mietwagunternehmer. Und ich habe schon die ein oder andere Sachkundeprüfung abgenommen.
diese Dinge sind bei meiner IHK-Prüfung nicht gefragt worden. Ich hatte die Qualifikation schon nach der schriftlichen Prüfung erreicht, aber das ist solange her, das ich nicht wer weiss, wieviele Punkte bei der schriftlichen Prüfung erforderlich waren.
Solch eine Prüfung ist auch ein absoluter Lacher gegen die 4 schriftlichen multiple Choice Prüfungen des 1. Staatsexamens, die ich eigentlich in Pharmazie hätte absolvieren müssen. Da ich jedoch bereits als Quereinsteiger in die Pharmazie einstieg (Diplom in einem anderen NW-Fach), brauchte ich nur noch zwei dieser Prüfungen absolvieren.
Über die 4 Prüfungen des 2. Staatsexamens (SE) brauchen wir wohl erst gar nicht zu reden, geschweige denn des 3. SE.
Das ich nicht in einem dieser Universitätsabschlüsse arbeite, ist eine ganz andere, private Sache.
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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison

Beitrag von am » 19.12.2019, 00:07

Das spielt hier auch keine Rolle, letztendlich fährst du Taxi. Ich habe mich beispielsweise, trotz Befähigung, gegen ein Studium entschieden. Ich käme hier in der Diskussion jedoch nie auf die Idee, permanent einen höheren Bildungsabschluss nach außen zu kehren, wo es doch „nur“ um Taxifachwissen geht.

Dabei sollten wir es bewenden lassen.
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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison

Beitrag von titanocen100 » 19.12.2019, 00:34

am hat geschrieben:
19.12.2019, 00:07
trotz Befähigung, gegen ein Studium entschieden.
Vielleicht wäre ein Studium, insbesondere eines der NW, für Dich wesentlich von Vorteil gewesen.
Ich käme hier in der Diskussion jedoch nie auf die Idee, permanent einen höheren Bildungsabschluss nach außen zu kehren, wo es doch „nur“ um Taxifachwissen geht.

Dabei sollten wir es bewenden lassen.
Und das ist Deine Meinung.
Aufgrund meiner Ausbildung bin ich befähigt und qualifiziert, dort zu bohren, wo noch nie ein Mensch zuvor gebohrt hat (im Sinne von Star Trek).
Halte Dich doch einfach nur 'raus, wenn Akademiker diskutieren, wenn Du nicht qualifiziert dazu fühlst.
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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison

Beitrag von Taxi Georg » 19.12.2019, 01:47

Jetzt haben wir es schwarz auf weiß und für jeden verständlich.
Ach, AM und meine Wenigkeit haben es nicht verständlich erklärt? Du amüsierst mich!
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑

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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison

Beitrag von Marvin » 19.12.2019, 05:06

Wow, Saschas fünfte Persönlichkeit hat das Forum entdeckt.
"Ich könnte dir deine Überlebenschancen ausrechnen, aber du wärst nicht begeistert."

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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison

Beitrag von am » 19.12.2019, 08:06

titanocen100 hat geschrieben:
19.12.2019, 00:34
am hat geschrieben:
19.12.2019, 00:07
trotz Befähigung, gegen ein Studium entschieden.
Vielleicht wäre ein Studium, insbesondere eines der NW, für Dich wesentlich von Vorteil gewesen.
Ich käme hier in der Diskussion jedoch nie auf die Idee, permanent einen höheren Bildungsabschluss nach außen zu kehren, wo es doch „nur“ um Taxifachwissen geht.

Dabei sollten wir es bewenden lassen.
Und das ist Deine Meinung.
Aufgrund meiner Ausbildung bin ich befähigt und qualifiziert, dort zu bohren, wo noch nie ein Mensch zuvor gebohrt hat (im Sinne von Star Trek).
Halte Dich doch einfach nur 'raus, wenn Akademiker diskutieren, wenn Du nicht qualifiziert dazu fühlst.
Wo ich beim Thema Taxi schon gebohrt habe, musst du deinen erstmal reinstecken. :P
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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison

Beitrag von titanocen100 » 19.12.2019, 12:31

Taxi Georg hat geschrieben:
19.12.2019, 01:47

Ach, AM und meine Wenigkeit haben es nicht verständlich erklärt? Du amüsierst mich!
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Ich möchte es eben genau wissen.
Und Wissen ist das 3. Elementär.
am hat geschrieben:
19.12.2019, 08:06
Wo ich beim Thema Taxi schon gebohrt habe, musst du deinen erstmal reinstecken. :P
Lieber nicht, schließlich möchte ich nicht wie Du mit einer schwarzen, gülleartig stinkenden Masse konfrontiert werden.
Dazu ist das Thema Taxi wirklich nicht ergiebig genug.Und das Kuscheln mit Verbänden, wie Du es machst, liegt mir nicht. Denen trete ich höchstens mal dahin, wo es weh tut (auf die Hühneraugen, ein Schelm, wer anderes denkt).
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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison

Beitrag von eichi » 19.12.2019, 20:48

Verschoben nach:
Tarifantrag in Berlin gestellt
Zuletzt geändert von eichi am 19.12.2019, 20:53, insgesamt 1-mal geändert.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison

Beitrag von am » 19.12.2019, 23:34

titanocen hat geschrieben:
Lieber nicht, schließlich möchte ich nicht wie Du mit einer schwarzen, gülleartig stinkenden Masse konfrontiert werden.
Dazu ist das Thema Taxi wirklich nicht ergiebig genug.Und das Kuscheln mit Verbänden, wie Du es machst, liegt mir nicht. Denen trete ich höchstens mal dahin, wo es weh tut (auf die Hühneraugen, ein Schelm, wer anderes denkt).
Ich bin hier vor Ort eher nicht für‘n Kuschelkurs bekannt. Machen, Sachthemen voranbringen, unbequem sein.

Du bist einfach nur sozial unverträglich, sonst nichts. Das beweist du mit nahezu jedem Beitrag.
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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison

Beitrag von titanocen100 » 19.12.2019, 23:53

am hat geschrieben:
19.12.2019, 23:34
Ich bin hier vor Ort eher nicht für‘n Kuschelkurs bekannt. Machen, Sachthemen voranbringen, unbequem sein.
Alles eine Frage der Perspektive. Für mich bist Du eher so ein kuscheliges Plüschtier, dem die Verbände gerne mal einen Bonbon geben, um es von den eigentlich wirklich wichtigen Dingen abzulenken.
Du bist einfach nur sozial unverträglich, sonst nichts. Das beweist du mit nahezu jedem Beitrag.
Da gebe ich Dir völlig Recht. Ich bin sozial unverträglich und bereite allen Verbänden gehöriges Bauchgrimmen bis hin zu Diarrhö. Auch die wäßrige Beulenpest haftet mir als Vektor an. Also nur zu, höchste infektionsgefahr.
Zuletzt geändert von titanocen100 am 20.12.2019, 00:01, insgesamt 1-mal geändert.
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